Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit den Anträgen des Bundesrats aus dem Vorjahr zur Verwendung der verfügbaren Goldbestände. Dabei wich er, mit dem Einverständnis des Bundesrats, von dessen Vorschlag ab, die Verwendung der nicht für die Solidaritätsstiftung benötigten Gelder erst später in einem Gesetz zu regeln. Seine WAK argumentierte, diese Verteilungsfrage sei von derartiger Bedeutung, dass sie im Rahmen einer Übergangsbestimmung auf Verfassungsebene entschieden werden müsse. Dies biete zudem den Vorteil, der Goldinitiative der SVP einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner WAK, dass der gesamte Verkaufserlös der 1300 t Gold (rund 18 Mia Fr.) in einen auf 30 Jahre befristeten Fonds einfliessen soll, welcher bewirtschaftet wird und dessen Substanz real erhalten werden muss. Die Fondserträge sollen zu je einem Drittel der Solidaritätsstiftung, der AHV und den Kantonen zukommen. Ein Antrag Hess (fdp, OW), auf die Solidaritätsstiftung zu verzichten und zwei Drittel der Fondserträge an die Kantone zu überweisen, wurde mit 35:9 Stimmen abgelehnt. Bei der Beratung des Gesetzes über den Zweck und die Organisation der Solidaritätsstiftung hielt sich der Rat weitgehend an die Vorgaben des Bundesrats. Zu Reden gab insbesondere ein knapp abgelehnter Antrag der Kommissionsmehrheit, dass die Mitglieder des Stiftungsrats nicht älter als 40 Jahre sein dürfen. Die Kommissionsmehrheit wollte damit zusätzlich verdeutlichen, dass diese Stiftung zukunftsgerichteten Projekten verpflichtet ist und nichts mit der schweizerischen Politik während des 2. Weltkriegs zu tun hat.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB