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In der Fortsetzung der Differenzbereinigung blieb im Berichtsjahr im Wesentlichen noch die Frage zu regeln, was mit dem Fondsvermögen nach Ablauf der auf dreissig Jahre angesetzten Lebensdauer der Solidaritätsstiftung (und dem Verzicht auf deren Weiterführung in neuer Form) geschehen soll. Der Nationalrat rückte in der Frühjahrssession von seiner Idee ab, den ganzen Betrag der AHV zu überschreiben. Als Kompromiss beschloss er die Zuteilung zu je einem Drittel an Bund, Kantone und AHV, womit sich auch die kleine Kammer relativ knapp (26:18 Stimmen) einverstanden erklärte. In der Schlussabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 104:66 Stimmen für die Solidaritätsstiftung aus. Neben der nahezu geschlossenen SVP-Fraktion hatte auch eine Mehrheit der FDP Nein gestimmt. Die Gold-Initiative der SVP, welche die ausserordentlichen Erlöse aus dem Goldverkauf der Nationalbank vollumfänglich der AHV zukommen lassen wollte, wurde mit 141:41 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, wobei Cavalli (TI) im Namen der Mehrheit der SP-Fraktion Sympathie zur SVP-Volksinitiative bekundete und bedauerte, dass bei dieser Konstellation (Initiative und Gegenvorschlag) im Parlament nicht beide Vorlagen unterstützt werden konnten. In der kleinen Kammer lauteten die Stimmenverhältnisse bei beiden Vorlagen 33:5.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Die Auseinandersetzung um die Verwendung der nicht mehr benötigten Goldbestände der Nationalbank setzte sich im Berichtsjahr fort. Im Anschluss an eine Klausurtagung gab anfangs Jahr der Bundesrat seine Vorstellungen über die Verteilung bekannt. Die Erträge der Mittel, welche nicht an die Solidaritätsstiftung gehen (rund 800 t im Wert von 10 Mia Fr.), wären einerseits für eine soziale Abfederung der 11. AHV-Revision (Flexibilisierung des Rentenalters) und andererseits für Projekte im Bildungsbereich (Informatikoffensive) einzusetzen.Die Idee der Verwendung für Bildungszwecke war ursprünglich von der CVP lanciert worden. Der NR überwies in der Herbstsession eine 1998 eingereichte Motion Hochreutener (cvp, BE) für Verwendung eines Teils des Geldes für eine Bildungsoffensive gegen den Widerstand der SVP als Postulat (AB NR, 2000, S. 1149 f.) Nachdem sich aber kurz darauf die Finanzdirektoren der Kantone für eine ausschliessliche Verwendung zum Schuldenabbau von Bund und Kantonen ausgesprochen hatten, beschloss der Bundesrat, nochmals über die Bücher zu gehen. Die Kantone doppelten kurz darauf nach und forderten, dass auf jeden Fall der in der Bundesverfassung für die Verteilung der jährlichen Nationalbankgewinne fixierte Verteilungsschlüssel (zwei Drittel für die Kantone) eingehalten werden müsse. Im Mai legte sich der Bundesrat auf zwei Varianten fest und bekräftigte gleichzeitig die Idee, auf jeden Fall mit einem Drittel des Goldes eine Solidaritätsstiftung zu schaffen. Die eine der beiden Varianten für die Verwendung der verbleibenden 800 t Gold kam dem Vorschlag der Kantone entgegen: zwei Drittel davon sollen an die Kantone gehen, allerdings mit der Auflage, das Geld für die Schuldentilgung einzusetzen. Die andere Variante hielt sich an das Bundesratsprojekt vom Januar, wobei vorgeschlagen wurde, zuerst während einiger Jahre eine Informatikoffensive in den Schulen zu finanzieren und später die gesamten Erträge der AHV zukommen zu lassen. Die Reaktionen bestätigten im Wesentlichen die früher bezogenen Positionen: Die Kantone und die meisten Parteien (allerdings nicht die SVP) waren mit der Ausscheidung von 500 t Gold für die Solidaritätsstiftung einverstanden. Bezüglich der Verwendungszwecke für die restlichen 800 t erhielt die Bildungsoffensive wenig Unterstützung. Die SP und die Gewerkschaften wollten vor allem die AHV davon profitieren lassen. Die FDP favorisierte weiterhin einen Einsatz zum Schuldenabbau und die Kantone beharrten darauf, dass ihnen zwei Drittel davon zustehen, über deren Verwendung ihnen der Bund keine Vorschriften zu machen habe.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Am 17. Mai legte der Bundesrat seine Botschaft für die Errichtung einer Solidaritätsstiftung vor. Die Botschaft beinhaltet zwei Beschlüsse. Der eine legt auf Verfassungsebene fest, dass die aus dem Verkauf von Goldbeständen der Nationalbank im Umfang von 1300 t erzielten Erträge nicht für währungspolitische Zwecke der SNB zu verwenden sind, und ihre Verwendungszwecke auf Gesetzesstufe definiert werden, wobei vom verfassungsmässigen Verteilungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen abgewichen werden kann. Der zweite Beschluss legt in einem Gesetz fest, dass der Erlös aus dem Verkauf von 500 t Gold (jedoch nicht mehr als 7 Mia Fr.) an eine Solidaritätsstiftung geht; über die Verwendung des Erlöses aus den übrigen 800 t soll das Parlament später entscheiden. Das vorgeschlagene Gesetz legt im weiteren den Zweck und die Organisation der Solidaritätsstiftung fest. Die Stiftung hat mit den Erträgen aus diesem Stiftungsvermögen, das langfristig seinen realen Wert behalten muss, Projekte zu unterstützen, welche im In- und Ausland Gewalt und Armut lindern und deren Ursachen bekämpfen. Bei einem Stiftungsvermögen von rund 7 Mia Fr. würden dafür etwa 350 Mio Fr. pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Lebensdauer der Stiftung möchte der Bundesrat vorerst auf dreissig Jahre beschränken. Falls dann nicht durch ein neues Gesetz eine Verlängerung (unter Umständen mit einem neuen Zweck der Mittelverwendung) beschlossen wird, soll das Stiftungsvermögen zum üblichen Verteilschlüssel (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone) an die öffentliche Hand fallen. Die vorberatende Kommission des Ständerats trat zwar auf das Geschäft ein, beschloss aber, mit Entscheiden zuzuwarten, bis der Bundesrat zur Verteilung des Verkaufsertrags der übrigen 800 t Gold sowie zur SVP-Volksinitiative Stellung bezogen hat. Mit dieser Terminierung würde es auch möglich, das Projekt des Bundesrates der SVP-Initiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB