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Die am 1. Februar 1914 gegründete Neue Helvetische Gesellschaft (NHG) lancierte ihr Jubiläumsjahr Anfang Februar mit verschiedenen Aktionen für eine verbesserte politische Bildung. Mit der Verleihung eines Demokratiepreises, mit dem innovative Leistungen ausgezeichnet werden, oder mit der Koordination verschiedener Projekte, mit denen die Teilnahme von jungen Menschen an der Politik gefördert werden soll, will die NHG Impulse für eine stärkere Partizipationskultur geben. Politische Bildung spielte auch eine Rolle in der Diskussion um den Lehrplan 21. Lediglich punktuell und fächerübergreifend eingesetzt und teilweise ideologisch untermauert, werde die Idee der politischen Bildung als Grundlage für kritisches Beobachten der Politik nicht umgesetzt, wurde etwa kritisiert. Eine von der Bank Julius Bär gesponserte, im August veröffentlichte Studie zeigte zudem, dass rund drei Viertel von etwa 1000 Befragten finden, dass politische Bildung zu mehr politischem Interesse beitragen könnte.

Demokratiepreises

Bei den Grundrechten wichen die Räte in zwei Punkten von ihrer Devise ab, keine materiellen Neuerungen gegenüber der bestehenden Verfassung und der Rechtspraxis einzuführen. Nachdem sich Redner aus allen Parteien dafür eingesetzt hatten, nahm der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission einen Artikel in die Verfassung auf, der den Bund verpflichtet, auf dem Gesetzesweg Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten zu treffen. Der Ständerat hatte einen entsprechenden Antrag Brändli (svp, GR) ursprünglich abgelehnt, lenkte dann aber ein. Der Nationalrat nahm zudem in erster Lesung einen von der SP geforderten speziellen Kinderartikel unter die Grundrechte auf. Danach sollen Kinder und Jugendliche Recht auf besonderen Schutz und Anspruch auf eine harmonische Entwicklung haben. Bundesrat Koller hatte vergeblich gegen den Anspruch auf harmonische Entwicklung argumentiert, dass damit ein einklagbares Grundrecht geschaffen werde, das gar nicht justiziabel sei. Der Ständerat reduzierte diesen Anspruch dann auf das Postulat der Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und konnte sich damit durchsetzen.

Grundrechte und Sozialstaatlichkeit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)