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In der Stadt Baden (AG) wurde Anfang September des Friedensschlusses von 1714 gedacht. Hier wurde vor dreihundert Jahren der Spanische Erbfolgekrieg beigelegt. Die Verhandlungen gelten als erster internationaler Friedenskongress auf Schweizer Boden und als frühes Beispiel der „Guten Dienste“ der Schweiz. Zum Jubiläum fanden sich neben Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf auch National- und Ständeräte aus Kantonen der damaligen, 13 Orte umfassenden alten Eidgenossenschaft sowie diplomatische Vertreter der europäischen Länder, die seinerzeit am Friedensprozess beteiligt gewesen waren, ein. Während Widmer-Schlumpf die Bedeutung der Schweiz als Vermittlerin hervorhob, betonte Jakob Kellenberger – Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz – die Bedeutung der EU als Friedensprojekt.

Friedensschlusses von 1714

Die 2013 im Fernsehen SRF ausgestrahlte Themenreihe zur Geschichte der Schweiz hatte nicht nur für einige Kontroversen gesorgt, sondern auch eine Beschwerde nach sich gezogen, die mt einem Entscheid vom 20. Juni 2014 von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) abgewiesen wurde. Die Kritik, es seien lediglich männliche Persönlichkeiten dokumentiert, ein veraltetes Geschichtsbild vermittelt und Gewalt verherrlicht worden, wurde von der UBI mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass es sachliche Gründe für die untergeordnete Position der Frauen in der Schweizer Geschichte gebe und dass die Gewalt keinem Selbstzweck gedient habe. Für die Frage nach der Art der Geschichtsvermittlung sah sich die UBI mit Blick auf die Programmautonomie von SRF nicht zuständig. Die 2014 ausgestrahlte siebenteilige Histotainment-Serie „Anno 1914“ konnte nicht mehr an den Erfolg von 2013 anknüpfen.

Geschichtsbild

Gedenken will man 2015 der Schlacht am Morgarten, die 1315 stattgefunden haben soll, was unter Historikern zumindest umstritten ist. Die Kantone Schwyz und Zug begannen im Berichtsjahr mit der Planung von verschiedenen Festen und Einrichtungen beim mutmasslichen Schlachtort. Mitte November stellten die Projektverantwortlichen das mit rund CHF 5 Mio. budgetierte Programm mit dem Titel „Morgarten – 700 Jahre Abenteuer Geschichte“ vor. Weil das Geschichtsbild dem Wissensstand angepasst werden soll, sollen die Feiern Ende Januar 2015 mit einem Historikerkongress gestartet werden. Mit einem im Mai zu eröffnenden Informationszentrum, einem Wanderpfad und einer Aussichtsplattform sollen sich Interessierte vor Ort ein Bild machen können. Zudem sind im Juni ein Volksfest mit Umzug und im August ein Freilichttheater mit 18 Aufführungen geplant. Abschluss wird der traditionelle Anlass mit dem Gedenkschiessen Mitte November 2015 bilden.

Morgarten

2015 jährt sich die Eroberung des Kantons Aargau durch die acht Alten Orte zum 600sten Mal. Die Errichtung von Gemeinen Herrschaften im ehemaligen habsburgischen Baden und im Freiamt gilt als wichtige und verstärkende Klammer der Allianz der alten Eidgenossenschaft. Der Kanton plant deshalb für das Jubeljahr eine Reihe von Festivitäten.

Eroberung des Kantons Aargau

Der hundertste Jahrestag des Ausbruchs des 1. Weltkriegs war für verschiedene Akteure Anlass, die Rolle der Schweiz während dieser Zeit zu beleuchten. Die Schweiz wurde damals vom Krieg weitgehend verschont. Dies wurde in verschiedenen Stellungnahmen auf den entschiedenen Wehrwillen und die Abwehrfestungen, aber auch auf die Rohstoffarmut zurückgeführt, die die Schweiz als Angriffsziel unattraktiv machten. Geboren wurde damals die Vorstellung von der Schweiz als geeinte, humanitäre und barmherzige Friedensinsel inmitten des barbarischen Krieges. Dieses Bild wird von Seiten der Geschichtswissenschaft als zumindest teilweise verklärt betrachtet. So war die Schweiz zum einen auf Rohstoffimporte angewiesen, zum anderen riss der Krieg, bzw. vielmehr die unterschiedliche Parteinahme in den Sprachregionen, einen Graben auf, der lange Zeit offen blieb. Diesen Graben vermochte auch der zu einem eigentlichen Mythos gewandelte Aufruf Carl Spittelers für einen gemeinsamen, neutralen Standpunkt nicht zu schliessen. Sympathisierte die Deutschschweiz mehrheitlich mit Deutschland, ergriff die Westschweiz eher für Frankreich Partei. Die Schweiz wurde so zu einem eigentlichen Propagandaschlachtfeld.

1. Weltkriegs

In der Parteipolitik heftig umstritten ist die Bedeutung der Schlacht bei Marignano, die sich 2015 zum 500sten Mal jährt. Bei der Auseinandersetzung in der Nähe des heutigen Melegnano in Italien sollen innert weniger Stunden 10'000 eidgenössische Krieger ihr Leben verloren haben. Obwohl geschichtswissenschaftlich bestritten, gilt die Schlacht vor allem in nationalkonservativen Kreisen als zentraler Markstein der Schweizer Geschichte, da dort der Grundstein gegen eine schweizerische Expansionspolitik und für die Neutralität gelegt worden sei. Für die Linke ist Marignano einer von vielen Kriegsmythen, die dekonstruiert werden müssen. Die Wurzeln der Schweiz sieht die Linke eher in der Gründung des Bundesstaates. Die von alt-Bundesrat Philipp Etter gegründete Stiftung Pro Marignano begann im Berichtsjahr mit der Planung eines historischen Schiessens und einer Gedenkfeier beim Schlachtendenkmal in Zivido.

Marignano

Auch 2015 wird es zu einigen Jubiläen kommen, die sowohl hinsichtlich Organisation, aber auch bezüglich historische Deutung ihre Schatten ins 2014 warfen (Schlacht am Morgarten 1315, Eroberung des Aargaus 1415, Schlacht bei Marignano 1515, Wiener Kongress 1815 oder Ende des Zweiten Weltkrieges 1945). Die Festivitäten für die Jubiläen werden bisher samt und sonders von Privaten oder den Kantonen geplant und getragen. Der Bundesrat hielt sich bisher auffällig zurück. In ihren Antworten auf entsprechende Interpellationen, die sich nach dem Einsatz des Bundes erkundigten, erklärte die Regierung, dass sich die Eidgenossenschaft bei Erinnerungsfeiern für historische Ereignisse bisher immer eher zurückhaltend gezeigt habe. Der Bund könne aber eine koordinative Tätigkeit übernehmen und unterstütze die geplanten Ausstellungen des Landesmuseums. Seitens des Bundes seien bisher lediglich drei Jubiläen aktiv durchgeführt worden: 1891 (600 Jahre Eidgenossenschaft), 1941 (650 Jahre Eidgenossenschaft) und 1991 (700 Jahre Eidgenossenschaft). Hingegen hatte die Regierung noch 2013 eine Motion Markwalder (fdp, BE) zur Annahme empfohlen, die den Bund aufforderte, den vierzigsten Jahrestag der Ratifikation der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gebührend zu feiern. In seiner positiven Antwort bot der Bundesrat seine Beteiligung an verschiedenen Aktivitäten an, bei denen die Bedeutung der EMRK bewusst gemacht werden soll, an denen aber auch kritische Auseinandersetzungen mit der Konvention möglich sein sollen. Im Rat war die Annahme allerdings von Schwander (svp, SZ) bekämpft worden. In eine ähnliche Kerbe hieb das noch nicht behandelte Postulat Müller-Altermatt (cvp, SO), das einen Bericht verlangt, mit dem die wichtigsten Ereignisse beschrieben werden sollen, die verantwortlich sind für die Erlangung der bürgerlichen Freiheiten in der Schweiz. Für die Willensnation Schweiz sei es zentral zu wissen, welche Grundwerte und Ereignisse diese ausmachten. Der Bericht solle dann Grundlage bilden für Gedenkfeiern, Kampagnen oder Schriftlichkeiten, mit denen die Kenntnisse über die Erringung der bürgerlichen Freiheiten vertieft und die Willensnation Schweiz gestärkt werde. Unterschiedliche Geschichtsbilder und entsprechend unterschiedliche Betonungen der verschiedenen Jubiläen lassen sich auf der Links-Rechts-Achse verorten. Während die rechts-konservative Seite die alten Schlachten (Morgarten, Marignano) als wegweisende Wurzeln der heutigen Schweiz ehren will, sieht die Linke hier eher zu dekonstruierende Mythen. Gemäss der Linken seien die Wurzeln der Schweiz vielmehr in modernen Ereignissen zu verorten, wie etwa der Gründung des Bundesstaates 1848 oder der sich 2015 zum 70sten Mal jährenden Befreiung Europas. Bei ihrer Delegiertenversammlung im Juni in Winterthur begann die SP ein Jubiläum für das Oltener Aktionskomitee und den Landesstreik von 1918 zu planen.

Jubiläen

Mitte August wurde in Villmergen (AG) mit einem Freilichttheater und einem Festakt das 300-Jahr-Gedenken an den Zweiten Villmergerkrieg abgehalten. Bei der Schlacht von Villmergen schlugen die protestantischen Berner die katholischen Innerschweizer Truppen vernichtend. Die Folgen waren nicht nur territoriale Veränderungen, sondern auch die Schaffung eines paritätischen Schiedsgerichts für konfessionelle Streitfragen. Festrednerin Bundesrätin Leuthard betonte, dass der in Aarau unterzeichnete vierte Landfrieden vom 11. August 1712 ein Grundstein für die Schweizer Kultur des Dialogs sei, und aufgezeigt habe, dass Mehrheitsentscheide minderheitsfähig sein müssten.

Gedenken an den Zweiten Villmergerkrieg

Aufgrund der vorjährigen Störungen durch Rechtsradikale plante die Luzerner Regierung im Berichtsjahr anstelle eines Umzugs zum Gedenken an die Schlacht von Sempach die Durchführung eines Gottesdienstes. Die SVP Luzern sammelte daraufhin Unterschriften für eine Petition, die ein Beibehalten der bisherigen Feierlichkeiten forderte. Diese wurde auch von Bundesrat Maurer unterschrieben, was einigen Wirbel verursachte. Maurer wurde vorgeworfen, sich in kantonale Belange einzumischen und Rechtsextremismus zu unterstützen. Dieser rechtfertigte seine Unterschrift mit dem Hinweis, dass die Petition lediglich eine würdevolle Feier, also eine Feier ohne politischen Extremismus fordere. Die Luzerner Regierung schlug ein Konzept vor, das anstelle von Schlachtfolklore zukünftig ein Volksfest vorsieht, mit dem der Dialog gefördert und die zunehmende Politisierung des Anlasses verhindert werden soll.

Feier der Schlacht von Sempach

Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat dem Gesetz über die Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg von 1936-39 zu. In der Schlussabstimmung hiess die grosse Kammer die Rehabilitierung der Spanienkämpfer gegen den Widerstand der SVP mit 133 zu 50 Stimmen gut, der Ständerat mit 35 zu 4 Stimmen. Im Berichtsjahr publizierte eine Fachkommission einen Bericht über den Vollzug des 2004 in Kraft getretenen Gesetzes über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland.

Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Im November beantragte die Rechtskommission des Nationalrats der Bundesversammlung ein Gesetz über die Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im
Spanischen Bürgerkrieg von 1936-39. Von den rund 650 Bürgerkriegsteilnehmern waren nach ihrer Rückkehr in die Schweiz über 400 zumeist wegen der Leistung von Kriegsdienst in einer ausländischen Armee verurteilt worden. Diese Urteile wollte die Kommission nun mit dem neuen Gesetz generell aufheben. Sie begründete ihr Vorhaben damit, dass diese Personen die „auch für unser Staatswesen grundlegenden Werte der Freiheit und Demokratie verteidigt“ haben. Ihre Verurteilungen seien zwar nach dem damals und auch heute noch geltenden Strafrechtsartikel, welcher den Dienst in fremden Heeren untersagt, juristisch korrekt gewesen. Ihr Kampf gegen den Faschismus solle aber aus heutiger Sicht als historische Leistung gewürdigt und ihre Verurteilung aufgehoben werden. Ein Anspruch auf irgendwelche Entschädigungszahlungen ergebe sich daraus nicht und sei von den Betroffenen auch nie erhoben worden. Die Aktivität der Rechtskommission des Nationalrats war durch eine 2006 eingereichte parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) ausgelöst worden. Nahezu alle anderen westlichen Staaten haben ihre Spanienkämpfer schon seit langem rehabilitiert. Die Kommission hatte dem Vorstoss gegen die Stimmen der SVP Folge gegeben und die Rechtskommission des Ständerats hatte sich diesem Entscheid im Frühjahr 2008 einstimmig angeschlossen. Bei der im Jahr 2002 erfolgten Behandlung der Vorlage über die Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer im zweiten Weltkrieg war der Einbezug der Spanienkämpfer noch nicht mehrheitsfähig gewesen. Der Bundesrat hatte gegen die Vorschläge der Rechtskommission nichts einzuwenden. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat in der Dezembersession damit. Das Gesetz wurde von der SVP bekämpft, deren Sprecher Heer (ZH) argumentierte, dass diese Personen zu Recht verurteilt worden seien und es kein ehrenhaftes Motiv gegeben habe, sich für die Republikaner im Spanischen Bürgerkrieg zu engagieren. Der Rückweisungsantrag wurde allerdings nur von einer Minderheit der SVP-Fraktion unterstützt; die Mehrheit der SVP enthielt sich der Stimme oder befand sich im Moment der Abstimmung nicht im Saal. Alle anderen Fraktionen befürworteten die Rehabilitierung der Spanienkämpfer einhellig.

Rehabilitierung der schweizerischen Kämpfer auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

In der SVP und anderen nationalkonservativen Kreisen regte sich einiger Widerstand gegen die Ausleihe des Bundesbriefs von 1291 an eine drei Wochen dauernde Ausstellung in Philadelphia (USA) über die historische Verbundenheit der USA mit der Schweiz, welche die beiden ältesten demokratischen Republiken sind („Sister Republics“). Der Kanton Schwyz als Eigentümer sah keinen Anlass, auf den von mehreren SVP-Nationalräten (Brunner, SG, Mörgeli, ZH, und Föhn, SZ) geforderten Verzicht auf die Ausleihe oder gar auf das Ansinnen eines Verkaufs des Dokuments an eine private Stiftung einzugehen.

Bundesbriefs

Als Zweitrat hiess auch der Ständerat den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats für die Aufhebung von Gerichtsurteilen gegen Flüchtlingshelfer während der Zeit der faschistischen Regime in Europa gut (parlamentarische Initiative Rechsteiner, sp, SG). In Abweichung von der grossen Kammer beschloss er, dass für die Aufhebung der einzelnen Urteile nicht eine noch zu schaffende spezielle Kommission, sondern die Begnadigungskommission der Bundesversammlung zuständig sein soll. Der Nationalrat schloss sich dieser Lösung an.

Rehabilitierung von Flüchtlingshelfern während der Zeit der faschistischen Regime in Europa
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Der Nationalrat hatte 2000 einer parlamentarischen Initiative Rechsteiner (sp, SG) für die Aufhebung von Gerichtsurteilen gegen Flüchtlingshelfer während der Zeit der faschistischen Regime in Europa und gegen Personen, welche im spanischen Bürgerkrieg auf der Seite der Internationalen Brigaden gegen die Faschisten gekämpft hatten, Folge gegeben. Seine Rechtskommission legte im Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage vor. Ihre Mehrheit sprach sich allerdings nur für eine Rehabilitierung der verurteilten Flüchtlingshelfer, nicht aber der Spanienkämpfer aus. Konkret beantragte sie, die Strafurteile gegen die Flüchtlingshelfer generell abstrakt aufzuheben. In einem zweiten Schritt soll dann eine spezielle Kommission in jedem Einzelfall auf Gesuch hin entscheiden, ob das konkrete damals ergangene Urteil unter diesen Aufhebungsbeschluss fällt. Entsprechende Gesuche können von den Verurteilten, deren Angehörigen oder schweizerischen Organisationen, welche sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, gestellt werden. Explizit werden Schadenersatz- oder Genugtuungsansprüche ausgeschlossen. In der Wintersession befasste sich der Nationalrat mit der Vorlage. Nachdem Eintreten unbestritten war, gab einzig der von der Linken unterstützte Antrag der Kommissionsminderheit zu reden, auch die wegen Kriegsdienst in fremden Armeen verurteilten schweizerischen Spanienkämpfer in die Rehabilitierung einzuschliessen. Diese Forderung konnte sich jedoch nicht durchsetzen. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesänderung gegen die Stimmen der Mehrheit der SVP-Fraktion mit 131:27 gutgeheissen.

Rehabilitierung von Flüchtlingshelfern während der Zeit der faschistischen Regime in Europa
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Die Arbeit der Historikerkommission Bergier war im Vorjahr offiziell abgeschlossen worden. Im Jahr 2002 wurde der Schlussbericht veröffentlicht und vom Bundesrat kurz gewürdigt. Dabei warnte die Landesregierung davor, diese wissenschaftliche Arbeit für aktuelle politische Ziele zu instrumentalisieren. Die Ergebnisse sollen in den nächsten zwei Jahren im Rahmen einer Wanderausstellung auch einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Zu einer grossen öffentlichen Debatte über die Befunde der Historikerkommission kam es aber bis anhin nicht; diese hatte in den Jahren der Entstehung des Berichts stattgefunden.

Historikerkommission Bergier

Im Gegensatz zu im Vorfeld des Volksentscheids geäusserten Befürchtungen wurde die Ablehnung der Solidaritätsstiftung im Ausland kaum zur Kenntnis genommen und löste auch keine negativen Reaktionen aus. Nach der Abstimmung begann sofort der Wettbewerb der Vorschläge, wie die Erträge aus den Goldverkäufen der Nationalbank zu verteilen und zu verwenden seien. Dabei tauchte die Idee einer Neuauflage der Solidaritätsstiftung nicht mehr auf. Die FDP und nach einigem Zögern auch die CVP sprachen sich für die Anwendung der Verteilungsformel für die normalen Nationalbankgewinne aus (zwei Drittel Kantone, ein Drittel Bund). Diese Position machte sich auch die Konferenz der Kantonsregierungen zu eigen und wurde von den Kantonen Jura, Obwalden und Solothurn mit der Einreichung von Standesinitiativen bekräftigt. Nach Ansicht des Eidg. Finanzdepartements bräuchte es aber auch dazu einen speziellen Parlamentsbeschluss, da es sich bei den Goldverkäufen um aussergewöhnliche Erträge handle. Im nationalen Parlament wurden in Bezug auf die Verwendung der Mittel verschiedene Vorstösse deponiert. So verlangten die Freisinnigen Merz (AR) und Favre (VD) in gleichlautenden Motionen in den beiden Räten, dass die Erträge zum Schuldenabbau verwendet werden müssen. Ein weiterer Freisinniger (Dupraz, GE) schlug hingegen mit einer parlamentarischen Initiative eine analoge Verteilung wie das eben abgelehnte Gegenprojekt vor, nur dass anstelle einer Solidaritätsstiftung ein Forschungsfonds alimentiert werden soll. Ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative forderte der Christlichsoziale Fasel (FR) die vollumfängliche Verwendung der Erträge durch den Bund für die Erhöhung der Kinderzulagen. Die SVP hielt an ihrer ursprünglichen Idee fest, primär die AHV zu begünstigen. Sie reichte eine parlamentarische Initiative ein, welche einen Drittel der Erträge den Kantonen und zwei Drittel der AHV zukommen lassen will. Eine identische Verteilung schlug der Genfer Nationalrat Grobet (alliance de gauche) ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative vor. Die SP hat sich noch nicht definitiv festgelegt, bevorzugt aber Lösungen, welche neben der AHV auch Forschung und Bildung von den Erträgen profitieren lassen.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Gegenentwurf der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“
Abstimmung vom 22. September 2002

Beteiligung: 45,2%
Ja: 984 537 (48,2%) / 6 ½ Kantone
Nein: 1 057 398 (51,8%) / 14 5/2 Kantone

Parolen:
— Ja: SP, FDP (13*), CVP, EVP, PdA, CSP; SGB, CNG.
— Nein: SVP, LP, SD, EDU, FPS; SGV.
— Stimmfreigabe: economiesuisse, SBV.
In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Neben der SVP und dem Gewerkschaftsbund unterstützten nur die FPS und die SD die SVP-Volksinitiative. Der Gegenvorschlag wurde von diesen drei Parteien, von den Liberalen und dreizehn Kantonalsektionen der FDP sowie vom Gewerbeverband abgelehnt.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Die Federführung der Kampagne für die Solidaritätsstiftung wurde von der von alt Nationalrätin Judith Stamm (cvp, LU) präsidierten Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) übernommen. Die Hilfswerke waren, neben den Bundesbehörden, nahezu die einzigen, welche in der Öffentlichkeit für den Gegenvorschlag mit der Solidaritätsstiftung warben. Finanzielle Unterstützung erhielten sie immerhin von den Grossbanken, welche ihr Engagement damit begründeten, dass der Bundesrat seinerzeit mit der Ankündigung der Solidaritätsstiftung einen Beitrag zur Entspannung des gestörten Klimas zwischen der Schweiz und den USA geleistet habe. In der Werbung wurde insbesondere betont, dass der Gegenvorschlag eine ausgewogene Lösung darstelle, welche verschiedenen Bedürfnissen gerecht werde. Da die Aufgaben der Solidaritätsstiftung sehr allgemein definiert waren (Unterstützung von Projekten, welche im In- und Ausland soziale Ausschliessung, Armut und Gewalt bekämpfen) konnte nur mit einzelnen Beispielen von Projekten illustriert werden, wie die Stiftung das Geld einsetzen könnte. Auch in Medien, welche der Stiftung wohlgesinnt waren, wurde dazu kritisch angemerkt, dass die als Beispiele angeführten Projekte bereits heute von der öffentlichen Hand unterstützt würden und es deshalb dazu eigentlich keiner neuen Stiftung bedürfe.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Das vom freisinnigen Ständerat Merz (AR) präsidierte Komitee für ein doppeltes Nein sprach sich für eine Verteilung der Erträge der Goldverkäufe nach dem üblichen Schema (zwei Drittel für die Kantone, ein Drittel für den Bund) und für die Auflage, diese primär für einen Schuldenabbau zu verwenden, aus.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse, dessen Vorgängerorganisation Vorort sich noch zugunsten der Solidaritätsstiftung ausgesprochen hatte, distanzierte sich nun von ihr und gab die Stimme frei. Die SVP-Goldinitiative empfahl sie zur Ablehnung. Beim Gewerkschaftsbund überwog das Interesse an den zusätzlichen Mitteln für die AHV. Er empfahl sowohl den Gegenvorschlag des Parlaments als auch die SVP-Initiative zur Annahme. Bei der Stichfrage gab er dann allerdings der ersten Lösung (je einen Drittel für die AHV, die Solidaritätsstiftung und die Kantone) den Vorzug. Die Geschäftsleitung der SP hatte den Delegierten eine analoge Empfehlung vorgeschlagen. Diese fanden es aber taktisch unklug, die von ihnen als populistisch bezeichnete SVP-Initiative zu unterstützen und gaben dazu die Nein-Parole aus. Drei SP-Kantonalsektionen aus der Westschweiz beschlossen allerdings abweichend davon die Ja-Parole zur Goldinitiative. In einem vergleichbaren Dilemma, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, befand sich die FDP. Mit einem doppelten Nein und dem Vorschlag, die Mittel auf Bund und Kantone zum Zweck des Schuldenabbaus zu verteilen, hätte sie sich zwar als einzige um gesunde öffentliche Finanzen bemühte Regierungspartei profilieren können. Andererseits hatte die FDP die Solidaritätsstiftung von Anfang an gegen die Kritik der SVP verteidigt. Die Delegierten entschieden sich mit 128:89 Stimmen für die Ja-Parole zum Gegenvorschlag, wovon dann in der Folge gut die Hälfte der Kantonalsektionen abwich. Wie diese abweichenden FDP-Sektionen empfahl auch die Liberale Partei ein doppeltes Nein.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Ende August stellte die «Unabhängige Kommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg» (Kommission Bergier) die ersten acht und Ende November weitere zehn von insgesamt 25 Studien vor, welche sich mit einzelnen Aspekten des Oberthemas wirtschaftliches Verhalten der Schweiz und ihrer Unternehmen sowie Flüchtlingspolitik vor, während und unmittelbar nach der Kriegszeit befassen. Am 19. Dezember verabschiedete die Kommission Bergier ihren umfangreichen Synthesebericht und übergab ihn dem Bundesrat; sie hatte damit ihre 1996 begonnene Arbeit abgeschlossen und löste sich formell auf. Eine Stellungnahme des Bundesrats zum Schlussbericht und dessen Veröffentlichung sind für das Frühjahr 2002 vorgesehen.

Kommission Bergier

Die im Vorjahr lancierte Volksinitiative der SVP zur Verteilung der von der Nationalbank nicht mehr benötigten Währungsreserven oder deren Erträge wurde Ende Oktober mit 126 000 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass diese in vollem Umfang auf den Ausgleichsfonds der AHV zu übertragen sind und lässt damit keinen Raum für die Gründung einer Solidaritätsstiftung. Die CVP-Fraktion hatte im März im Nationalrat eine neue Idee in die Diskussion eingebracht: mit einer Motion verlangte sie, dass ein Drittel des Erlöses aus dem Verkauf der gesamten Goldbestände, d.h. nahezu der ganze für die Solidaritätsstiftung vorgesehene Betrag (der Verkaufserlös von 425 der 500 Mio t Gold) an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) übergeben wird. Damit würde, so lautete die Begründung der CVP, der an sich unterstützenswerten aber vagen und dem Volk schwer vermittelbaren Idee einer Solidaritätsstiftung ein konkreter Inhalt gegeben. Bei der Behandlung der Motion im Nationalrat in der Herbstsession, als die Botschaft des Bundesrates zur Solidaritätsstiftung bereits vorlag, verteidigte die CVP ihre Idee nur noch lauwarm. Der Vorstoss wurde mit 72:38 Stimmen abgelehnt.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Am 17. Mai legte der Bundesrat seine Botschaft für die Errichtung einer Solidaritätsstiftung vor. Die Botschaft beinhaltet zwei Beschlüsse. Der eine legt auf Verfassungsebene fest, dass die aus dem Verkauf von Goldbeständen der Nationalbank im Umfang von 1300 t erzielten Erträge nicht für währungspolitische Zwecke der SNB zu verwenden sind, und ihre Verwendungszwecke auf Gesetzesstufe definiert werden, wobei vom verfassungsmässigen Verteilungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen abgewichen werden kann. Der zweite Beschluss legt in einem Gesetz fest, dass der Erlös aus dem Verkauf von 500 t Gold (jedoch nicht mehr als 7 Mia Fr.) an eine Solidaritätsstiftung geht; über die Verwendung des Erlöses aus den übrigen 800 t soll das Parlament später entscheiden. Das vorgeschlagene Gesetz legt im weiteren den Zweck und die Organisation der Solidaritätsstiftung fest. Die Stiftung hat mit den Erträgen aus diesem Stiftungsvermögen, das langfristig seinen realen Wert behalten muss, Projekte zu unterstützen, welche im In- und Ausland Gewalt und Armut lindern und deren Ursachen bekämpfen. Bei einem Stiftungsvermögen von rund 7 Mia Fr. würden dafür etwa 350 Mio Fr. pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Lebensdauer der Stiftung möchte der Bundesrat vorerst auf dreissig Jahre beschränken. Falls dann nicht durch ein neues Gesetz eine Verlängerung (unter Umständen mit einem neuen Zweck der Mittelverwendung) beschlossen wird, soll das Stiftungsvermögen zum üblichen Verteilschlüssel (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone) an die öffentliche Hand fallen. Die vorberatende Kommission des Ständerats trat zwar auf das Geschäft ein, beschloss aber, mit Entscheiden zuzuwarten, bis der Bundesrat zur Verteilung des Verkaufsertrags der übrigen 800 t Gold sowie zur SVP-Volksinitiative Stellung bezogen hat. Mit dieser Terminierung würde es auch möglich, das Projekt des Bundesrates der SVP-Initiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Dass sich die Aufregung um die Politik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg weitgehend gelegt hat, wurde auch durch die Tatsache illustriert, dass im Parlament weder auf der Linken noch auf der Rechten Lust vorhanden war, über Interpellationen zu diesem Thema, die zwar 1998 eingereicht, aber erst im Frühjahr des Berichtsjahres traktandiert waren, zu diskutieren.
Die Kommission Bergier gab bekannt, dass sie ihren Schlussbericht ab Sommer 2001 in Etappen publizieren werde.

Aufregung gelegt