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Am 10. Dezember stellte die Kommission Bergier ihren Bericht über die schweizerische Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg vor. Die Studie konnte zu diesem bereits gut erforschten Thema eigentlich nur im Bereich der finanziellen Aspekte der Flüchtlingspolitik grundlegend neue Erkenntnisse gewinnen. Die aus früheren Forschungen bekannten negativen Aspekte der damaligen schweizerischen Politik (Abweisung insbesondere von jüdischen Flüchtlingen), aber auch deren positive Seiten (Aufnahme von mehr als Hunderttausend Flüchtlingen, darunter mehr als 20 000 Juden) fanden ihre Bestätigung. Dabei wurden auch die früher ermittelten Zahlen über abgewiesene Flüchtlingen nicht nach oben korrigiert. Der Bericht wurde in den Medien breit dargestellt, führte aber nicht zu heftigen Auseinandersetzungen. Kritisiert wurde daran höchstens die leserunfreundliche Darstellung als Sammelwerk von Einzelbeiträgen und der fehlende Bezug zur damaligen internationalen Lage und zur Flüchtlingspolitik anderer Staaten.

Kommission Bergier Goldhandel der Schweiz während des 2. Weltkriegs Sammelklage gegen die Schweizerische Nationalbank

Die Errichtung der 1997 vom Bundesrat angekündigten Solidaritätsstiftung kam im Berichtsjahr nicht voran. Die Absicht des Bundesrates, mit einem neuen Währungsartikel eine rechtliche Grundlage für die geplante Sonderverwendung von nicht mehr benötigten Währungsreserven der Nationalbank zu schaffen, scheiterte im Nationalrat an einer unheiligen Allianz zwischen der Linken und der SVP. Die SVP begründete ihren Widerstand mit der Ablehnung der Solidaritätsstiftung, die Linke bekämpfte das im Artikel neu formulierte Ziel der Notenbankpolitik. Der Bundesrat kündigte anschliessend an, dass er bis Ende Jahr abklären wolle, welche anderen Möglichkeiten zur Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Verwendung dieser Geldmittel bestehen würden. Kurz nach diesem Entscheid lancierte die SVP, die sich seit je gegen die Errichtung der Solidaritätsstiftung ausgesprochen hatte, die im Vorjahr angekündigte Volksinitiative, welche verlangt, dass sämtliche nicht mehr benötigten Goldreserven und deren Erträge in den AHV-Fonds zu fliessen haben.

Schaffung einer Solidaritätsstiftung

Die Krise um das Verhalten der Schweiz und speziell ihrer Banken während und nach dem Zweiten Weltkrieg ist im Berichtsjahr weiter abgeflaut. Der im Vorjahr zwischen internationalen jüdischen Organisationen und den beiden grössten schweizerischen Banken abgeschlossene Vergleich, der als sogenannte Globallösung auch alle Ansprüche gegen andere schweizerische Firmen und Institutionen umfasst (mit Ausnahme der Versicherungen, wo analoge Verhandlungen noch laufen), wurde vor dem federführenden New Yorker Gericht besiegelt. Im Frühjahr konnte der Bundesrat die von ihm 1996 eingesetzte und unter der Leitung des Diplomaten Thomas Borer stehende Task Force zur Wahrung der schweizerischen Interessen auflösen.

Krise abgeflaut

Der im Vorjahr von den Banken eingerichtete und von der übrigen Wirtschaft und der Nationalbank mitfinanzierte Holocaust-Fonds setzte die Auszahlungen an bedürftige Opfer des Naziterrors fort. Neben jüdischen Personen wurden auch Roma und Homosexuelle berücksichtigt. Schwerpunktregion blieb das ehemals kommunistische Ost- und Mitteleuropa. Nach langen, nicht von der Schweiz verursachten Verzögerungen war im Dezember der Verteilplan für die gut 80 Mio Fr. für die rund 60 000 Holocaust-Überlebenden in Israel erstellt. Gegen Jahresende konkretisierte sich auch die Überweisung einer ersten Tranche von 47 Mio Fr. zugunsten von in den USA wohnenden Opfern.

Holocaust-Fonds

Anlässlich der Beratung des neuen Verfassungsartikels über die Nationalbank im Dezember fand im Nationalrat auch eine Debatte über die Verwendung der für die Währungspolitik nicht mehr benötigten Goldreserven statt, mit denen unter anderem auch die Solidaritätsstiftung finanziert werden soll. Bereits vor dieser Debatte hatte SVP-Nationalrat Blocher (ZH) verkündet, dass er dafür kämpfen werde, den Erlös der nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank (des „Volksvermögens“) für die AHV und nicht für die Solidaritätsstiftung oder andere Zwecke einzusetzen. Ein Sonderparteitag der SVP beschloss im Juni, eine entsprechende Volksinitiative vorzubereiten. In der Parlamentsdebatte im Dezember unterlag ein entsprechender Antrag Baumann (svp, TG). Durchgesetzt hat sich der Antrag der Kommissionsmehrheit, den Entscheid über die Frage der Verteilung der Erträge bzw. der Ausgliederung der nicht mehr benötigten Reserven offenzulassen und ihn der Gesetzgebung zuzuweisen.

Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens & neuer Währungsartikel in der Bundesverfassung (BRG 98.032)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Anfangs Dezember fand in Washington eine internationale Konferenz über Kulturgüter statt, welche in der Zeit des 2. Weltkriegs jüdischen Opfern geraubt und auf den internationalen Kunstmärkten weiterverkauft worden waren (sogenannte Raubkunst). Obwohl auch schweizerische Kunsthändler in diesen Geschäften aktiv gewesen waren, stand vor allem Frankreich im Zentrum der Kritik und von der Schweiz war eher am Rande die Rede. Dabei war die Tonart der Referate im Vergleich zu früheren ähnlichen Veranstaltungen um die Goldgeschäfte sehr moderat. Nicht Forderungen in Milliardenhöhe und Polemiken standen im Mittelpunkt, sondern Wege und Mittel zur Auffindung von Kunstwerken und deren Restituierung. Die vom Bundesamt für Kultur in Auftrag gegebene Studie über Raubkunst in der Schweiz wurde gegen Jahresende präsentiert und bestätigte den bereits bekannten Sachverhalt, dass in der Zeit um den 2. Weltkrieg die Schweiz eine der Drehscheiben des Handels mit Raubkunst gewesen war. Sie vermochte jedoch die im Frühjahr in der Presse angestellten Spekulationen, dass sich heute mehrere Hundert Raubkunstwerke in der Schweiz befinden würden, nicht zu erhärten.

Konferenz über Kulturgüter

Mitte Juni gab der Bundesrat sein Projekt für die Schaffung der im Vorjahr angekündigten Solidaritätsstiftung in die Vernehmlassung. Zum Stiftungszweck hielt er an den 1997 von ihm und der Konzeptgruppe ausgearbeiteten allgemeinen Grundsätzen fest. Im vorgelegten Gesetzesentwurf verzichtete er auf die detaillierte Angabe der einzelnen zu unterstützenden Projekte, da diese Konkretisierung eine Aufgabe des Stiftungsrats sein werde. Er betonte aber nochmals, dass dies kein Fonds zur Zahlung von Beiträgen an Holocaustopfer sein werde, da von diesem nur Projekte, nicht aber Einzelpersonen profitieren könnten. Die Finanzierung soll über die Bewirtschaftung eines Teils (500 der rund 1300 Tonnen) der für die Währungspolitik nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank geschehen. Dies würde beim aktuellen Goldpreis einem Stiftungskapital von rund 7 Mia Fr. entsprechen. Die SVP lehnte diese Pläne kategorisch ab und verlangte, das Geld zugunsten der AHV zu verwenden; diese Position wurde auch vom Schweizerischen Gewerbeverband geteilt. Gegen die Stiftung sprachen sich auch die Schweizer Demokraten, die Freiheitspartei und die EDU aus. Die FDP, die CVP und die LP stellten sich grundsätzlich hinter die Solidaritätsstiftung, verlangten aber wie auch der Gewerkschaftsbund und der Vorort eine Konkretisierung der Aufgaben im Gesetz. FDP und CVP vertraten die Ansicht, dass sich die Stiftung auf die Unterstützung von Projekten für Kinder und Jugendliche konzentrieren solle. Die SP, die Grünen und die Hilfswerke, welche die Stiftung ebenfalls guthiessen, begrüssten hingegen die Offenheit bei der Formulierung der möglichen Aufgaben.

Schaffung einer Solidaritätsstiftung

Die SP nahm diesen Bericht zum Anlass, die Politik der damaligen Nationalbank als Hehlerei zu bezeichnen. In einer Interpellation forderte ihre Nationalratsfraktion den Bundesrat auf, ihr in dieser Interpretation zu folgen und sich dafür einzusetzen, dass die Nationalbank sämtliches damals von der Deutschen Reichsbank gekaufte Gold an die ursprünglichen Besitzer (das sind vor allem die Nationalbanken der von Deutschland besetzten Staaten) zurückerstattet. Der Bundesrat lehnte eine solche Interpretation ab und erklärte einmal mehr, dass alle Forderungen in diesem Zusammenhang mit dem Washingtoner Abkommen von 1946, bei dem die Alliierten volle Kenntnis über die Goldtransaktionen verfügt hätten, beglichen worden seien. Mit dem Argument, das Zustandekommen der Solidaritätsstiftung (siehe unten) nicht gefährden zu wollen, versorgte die SP ihre Forderung wieder in der Schublade.

Aufregung gelegt

Ende Mai veröffentlichte die Kommission Bergier einen Zwischenbericht zum Goldhandel der Schweiz während des 2. Weltkriegs. Er bestätigte die wichtige Rolle der Schweizerischen Nationalbank bei den Goldverkäufen Deutschlands, enthielt aber keine aufsehenerregenden neuen Erkenntnisse. Eine Präzisierung brachte der Bericht in bezug auf den Umfang der von der Deutschen Reichsbank gekauften Goldbarren, die nachweislich, aber ohne dass die SNB dies damals erkennen konnte, von Opfern des Holocaust stammten. Deren Wert betrug 582 000 Fr. In den amerikanischen Medien löste dieser Bericht kaum ein Echo aus. Aber unter anderem mit Verweis auf diesen Bericht reichten amerikanische Anwälte beim Bundesbezirksgericht in Washington eine Sammelklage gegen die Schweizerische Nationalbank ein. Die Nationalbank ihrerseits stritt die im Bericht erwähnten Handlungen nicht ab, kritisierte jedoch die Bergier-Kommission, weil sie es unterlassen habe, neben der historischen und politischen Analyse auch eine ökonomische vorzunehmen. Diese hätte unter anderem berücksichtigen müssen, dass der Spielraum der damaligen SNB-Leitung auch durch die Blockierung ihrer Guthaben in den USA eingeengt worden sei.

Kommission Bergier Goldhandel der Schweiz während des 2. Weltkriegs Sammelklage gegen die Schweizerische Nationalbank

Aus der Überlegung heraus, dass die geplante Solidaritätsstiftung die Hürde der Volksabstimmung nicht überspringen werde, wenn der Eindruck besteht, dass aus ihr weitere Zahlungen an jüdische Organisationen in den USA geleistet werden sollen, reichte Danioth (cvp, UR) im Ständerat eine Motion ein, welche Zweck, Organisation und Finanzierung dieser Stiftung definiert. Die meisten Punkte dieses Vorstosses deckten sich mit dem Vernehmlassungsentwurf und wurden als Postulat überwiesen. Gegen den Willen des Bundesrates wurde aber derjenige Teil in zwingender Motionsform überwiesen, welcher vorschreibt, dass die Fondsmittel nicht für Projekte im Zusammenhang mit dem Holocaust und seinen Opfern verwendet werden dürfen.

nicht für Projekte im Zusammenhang mit dem Holocaust und seinen Opfern verwendet

Der Neuenburger Maurice Bavaud hatte 1938 ein Attentat auf Hitler geplant, das er allerdings nicht durchführte. Kurz danach wurde er in Deutschland verhaftet und 1941, nachdem er seine Anschlagpläne gestanden hatte, hingerichtet. Im Parlament forderte nun der Sozialdemokrat Rechsteiner (SG) den Bundesrat auf, Bavaud nachträglich als Helden zu rehabilitieren und das Verhalten der Schweizer Behörden, die sich seiner Ansicht nach zuwenig für den Angeklagten eingesetzt hatten, zu kritisieren. Der Bundesrat kam dieser Aufforderung teilweise nach und stellte fest, dass sich die damaligen Behörden ungenügend für Bavaud eingesetzt hätten, und dass dieser für seinen „leider vergeblichen“ Versuch, Hitler umzubringen „Anerkennung und einen Platz in unserem Gedächtnis“ verdiene.

Maurice Bavaud

Die Diskussion um die Haltung der Schweiz und ihrer Wirtschaft während und unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg blieb auch im Berichtsjahr rege und spaltete Volk und Generationen. In der ersten Jahreshälfte sorgten Sanktionsdrohungen aus den USA, verbale Angriffe von Vertretern amerikanisch-jüdischer Organisationen auf die Schweiz und auf Mitglieder des Bundesrates und sehr polemische Darstellungen von Aspekten der schweizerischen Vergangenheit (so etwa die vom Simon Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles herausgegebenen „Studien“ zur Behandlung der Flüchtlinge in der Schweiz bzw. zur angeblich dominierenden faschistischen Gesinnung der schweizerischen Bevölkerung) weiter für Aufregung. Das Geschehen beruhigte sich merklich, nachdem im August eine sogenannte Globallösung zwischen den beiden schweizerischen Grossbanken und den Klägern und jüdischen Organisationen abgeschlossen wurde, in welcher sich die Banken zur Zahlung von rund 1,3 Mia US$ verpflichteten. Exponenten schweizerischer jüdischer Organisationen protestierten mehrmals gegen die Diffamierungen der Schweiz und auch gegen die Boykottdrohungen US-amerikanischer Staaten und Kommunen gegen die schweizerische Wirtschaft und mussten dafür Kritik von Vertretern internationaler jüdischer Organisationen einstecken.

Globallösung zwischen den beiden schweizerischen Grossbanken und den Klägern und jüdischen Organisationen

Im Juni veröffentlichten die amerikanischen Behörden einen zweiten, nach dem Unterstaatssekretär Eizenstat benannten Bericht über die Politik der Neutralen während des 2. Weltkriegs. Im Gegensatz zu dem 1997 veröffentlichten ersten Bericht, war nun nicht mehr die Schweiz alleinige Angeklagte. Auch den anderen Staaten (Schweden, Portugal, Spanien, Argentinien und Türkei) wurde eine wichtige Rolle als Handelspartner Deutschlands nachgewiesen. In seinem Vorwort gelangte Eizenstat zu wesentlich differenzierteren Schlüssen als im ersten Bericht. So anerkannte er, dass die Schweiz (zusammen mit Schweden) effektiv von Deutschland militärisch bedroht und deshalb auch zu einem gewissen Mass von Kollaboration gezwungen gewesen sei. Als Goldhandelsplatz sei sie zentral gewesen, in bezug auf die Lieferung von kriegswichtigen Rohstoffen und Produkten wären jedoch die Beiträge der anderen europäischen Neutralen viel gewichtiger gewesen.

Eizenstat Bericht

Der Ständerat befasste sich noch einmal mit dem vom Nationalrat im Vorjahr beschlossenen besonderen Schutz von Personen, welche vor der Historikerkommission aussagen. Er hielt gegen den Widerstand der Linken an seiner Meinung fest, dass Auskunftspersonen durch den Bundesbeschluss, welcher die Kommission mandatiert hatte, ausreichend geschützt seien, und lehnte es ab, auf die Vorlage der grossen Kammer einzutreten. Damit wurde das Geschäft aus der Traktandenliste gestrichen.

Folgen der Ausübung des Melderechts Christoph Meili (Pa.Iv. 97.420)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Die von Nationalrat Blocher 1997 als Konkurrenz zur Solidaritätsstiftung initiierte eigene, aus privaten Mitteln von Vermögenden zu äufnende Stiftung kam nicht zustande. Anstelle der angestrebten 50 Mio Fr. wurden nur gerade 3,5 Mio (inkl. Blochers Startmillion) auf das Konto überwiesen.

Die von Nationalrat Blocher 1997 als Konkurrenz zur Solidaritätsstiftung initiierte eigene, aus privaten Mitteln von Vermögenden zu äufnende Stiftung kam nicht zustande

Die Auseinandersetzung über das Verhalten der schweizerischen Behörden, der Banken und der Industrie vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg blieb weiterhin eines der Hauptthemen der Politik. Der innenpolitische Konflikt wurde, insbesondere in der ersten Jahreshälfte, oft sehr polemisch ausgetragen und orientierte sich weitgehend am üblichen Links/Rechts-Schema. Weniger üblich, und deshalb auch schwerer zu meistern, waren die Herausforderungen auf der internationalen Szene. Die namentlich in den USA durch jüdische Organisationen, aber auch staatliche Behörden vorgebrachten und weltweit durch die Medien prominent verbreiteten Anschuldigungen gegen die Schweiz und das geringe Echo, das die von der Schweiz ergriffenen Massnahmen zur Aufklärung ihrer Geschichte und zur Wiedergutmachung fanden, liessen in weiten Kreisen den Eindruck der Hilflosigkeit entstehen.

Hauptthemen der Politik

Damit die Bergier-Kommission ihre Aufgabe bewältigen kann, beantragte der Bundesrat im Rahmen des Budgets für 1998 eine Aufstockung des Rahmenkredites für die Jahre 1997 bis 2001 von 5 auf 22 Mio Fr. Im Ständerat wurde diesem Antrag nicht opponiert. Obwohl ein Streichungsantrag Blocher (svp, ZH) und ein Vorschlag der LP, den Kredit nur um 15 Mio Fr. zu erhöhen, vorlagen, verabschiedete auch der Nationalrat den Beschluss mit klarer Mehrheit (112:37).

Aufstockung des Rahmenkredites

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative, eine Lücke beim dringlichen Bundesbeschluss aus dem Vorjahr, welcher die Grundlage zur Arbeit der Historikerkommission Bergier bildet, zu schliessen. Auslöser für diesen Vorstoss war die Sicherstellung von alten Bankdokumenten aus dem Shredderraum einer Grossbank durch den Wachmann Meili. Der Zusatzbeschluss sah vor, dass Personen, welche vor dieser Kommission aussagen möchten oder ihr anderweitig Informationen zukommen lassen, keine Nachteile wegen Verletzung der Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber oder des Berufsgeheimnisses erwachsen dürfen. Dabei soll insbesondere auch ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Kündigung in solchen Fällen nicht zulässig wäre. Der Nationalrat stimmte dieser Ergänzung zu. Der Ständerat war hingegen der Ansicht, dass eine solche explizite Formel nicht nötig sei, da Auskunftspersonen, welche in gutem Glauben handeln, durch den Bundesbeschluss vom Dezember 1996 ausreichend geschützt seien. Die Materialen zu diesem Beschluss würden nach Ansicht der Kommissionsmehrheit den Richtern auch in Zivilsachen eindeutig die Anweisung geben, das Interesse der Öffentlichkeit an der Geschichtsforschung den privaten Klägerinteressen vorzuziehen. Diese Ansicht wurde auch vom Bundesamt für Justiz geteilt. Die kleine Kammer beschloss mit 35 zu 7 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Im Nationalrat beantragte die Kommissionsmehrheit, am Beschluss festzuhalten, da in bezug auf das Zivilrecht die Rechtslage nicht eindeutig sei; diese Meinung hatte auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative vertreten. Gegen den Widerstand der SVP - welche sich insbesondere auch über die publizistische Ausschlachtung des Falls Meili empörte - entschied der Nationalrat, an der neuen Bestimmung festzuhalten.

Folgen der Ausübung des Melderechts Christoph Meili (Pa.Iv. 97.420)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Noch im Frühjahr setzte der Bundesrat zwei von den alt Nationalräten Bremi (fdp, ZH) und Fehr (sp, BE) präsidierte Arbeitsgruppen ein, welche Ende Oktober dem Bundesrat ein konkretes Konzept für die geplante Solidaritätsstiftung vorlegten. Dieses sieht vor, dass das Hauptziel dieser «Stiftung solidarische Schweiz» genannten Institution in der Verbesserung der Zukunftschancen für von Armut oder Gewalt bedrohte Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, bestehen soll. Unterstützt werden sollen aber nicht Individuen mit Einzelbeiträgen, sondern zu rund 90 Prozent Projekte mit Langzeitwirkung und zu 10 Prozent Institutionen bei Sofortaktionen. Die jährlich zur Verfügung stehenden rund CHF 300 Mio. sollen je hälftig für Projekte im In– und Ausland verwendet werden. Die den Bundesrat in Wirtschaftsfragen beratende Kommission für Konjunkturfragen hielt in einer Stellungnahme fest, dass von einer Höherbewertung der Goldreserven und ihrem teilweisen Verkauf keine negativen Auswirkungen auf die schweizerische Geld– und Währungspolitik zu erwarten seien. Im September wurde ein Komitee zur Unterstützung der Idee der Solidaritätsstiftung gegründet, dem unter anderem Politiker und Politikerinnen aller vier Bundesratsparteien angehören. Im Anschluss an die Präsentation des Stiftungskonzepts Ende Oktober signalisierten SP, FDP, CVP und Grüne ihre Zustimmung, während die SVP skeptisch blieb. Massive Kritik an dem vorgestellten Konzept äusserten hingegen Vertreter diverser internationaler jüdischer Organisationen, da dieses nicht explizit finanzielle Leistungen für Überlebende des Holocaust vorsehe.

Schaffung einer Solidaritätsstiftung

Mitte April lancierte die von Blocher präsidierte Zürcher SVP eine Inserat- und Plakataktion, in welcher die Solidaritätsstiftung als Erpressung bekämpft wurde. Der Präsident der nationalen SVP, Nationalrat Maurer(ZH), hatte sich zuerst grundsätzlich mit der Stiftung einverstanden erklärt. Im Juni kündigte er dann aber an, dass seine Partei diese in der geplanten Form bekämpfen werde. Als Alternative für die Finanzierung über eine Bewirtschaftung eines Teils der Goldreserven schlug die SVP eine Sammlung in der Bevölkerung vor. Ende Juni kündigte Blocher - eingerahmt von heftigen Verbalattacken gegen andere Politiker, Medien- und Kulturschaffende - die Schaffung einer eigenen humanitären Stiftung an, welche vor allem aus grossen Beiträgen von vermögenden Personen gespiesen werden soll. Er erklärte sich bereit, dort eine Million einzubezahlen, wenn sich 200 bis 500 weitere Personen mit ähnlichen Beiträgen daran beteiligen würden. Nachdem das Echo beim angesprochenen Personenkreis unbefriedigend ausgefallen war, eröffnete er die Stiftung mit der von ihm versprochenen Million und rief in Inseraten zu weiteren Spenden auf.

Schaffung einer Solidaritätsstiftung

Der Konflikt zeitigte zu Jahresbeginn jedoch auch personelle Konsequenzen. Die SonntagsZeitung veröffentlichte einige Passagen aus einem vertraulichen Situationsbericht des schweizerischen Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, und warf ihm in einem Kommentar absolutes Unverständnis für die berechtigte Kritik an der Schweiz vor. In seinem nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht hatte Jagmetti die zuständigen Bundesstellen aufgefordert, diese Auseinandersetzung ernst zu nehmen, und davor gewarnt, die Gegenspieler, namentlich die jüdischen Organisationen in den USA, zu unterschätzen. In den in der SonntagsZeitung abgedruckten Passagen rief er die Behörden in martialischer Sprache dazu auf, sich auf einen Krieg vorzubereiten, der sowohl im Landesinneren als auch im Ausland (d.h. vor allem in den USA) geführt werden müsse. Von einem Teil der Medien und von der politischen Linken wurde er aufgrund dieser Auszüge als ungeeignet für die Vertretung der schweizerischen Interessen kritisiert. Diese Vorwürfe und das Zögern des Bundesrates, sich eindeutig hinter ihn zu stellen, veranlassten Jagmetti, sein Rücktrittsschreiben einzureichen.

Delamuraz

In der letzten Augustwoche fanden in Basel Feierlichkeiten zum Gedenken des Zionistenkongresses statt, der vor 100 Jahren in dieser Stadt stattgefunden hatte, und der als Geburtsstunde für die 1948 erfolgte Gründung des Staates Israel gilt. Unter grossen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Repräsentanten Israels trafen sich mehr als tausend Teilnehmer aus aller Welt zu Kongressen, Gedenkfeiern und anderen Anlässen. Die Schweiz war durch Bundesrätin Dreifuss und Nationalratspräsidentin Stamm (cvp, LU) vertreten; offizieller Vertreter Israels war der Präsident der Knesset, Dan Tichon. Zu den im Vorfeld befürchteten Demonstrationen von palästinenserfreundlichen Kreisen gegen den israelischen Staat kam es nicht.

Zionistenkongresses

Unter dem Eindruck der teilweise gehässigen Diskussion über den Zweiten Weltkrieg standen auch drei vom Nationalrat als Postulate überwiesene Vorstösse. Bühlmann (gp, LU) verlangte mit zwei Motionen die Einrichtung eines Lehrstuhls für die Erforschung von Antisemitismus und Rassismus an der ETH resp. mehr Bundesgelder für die an der ETH angesiedelte Stiftung Jüdische Zeitgeschichte. Hochreutener (cvp, BE) lud den Bundesrat ein, ein Museum oder eine Gedenkstätte gegen das Vergessen des Holocaust und anderer schrecklicher Menschenrechtsverletzungen zu errichten. In seiner Antwort auf eine Interpellation Ruffy (sp, VD) führte der Bundesrat aus, dass der Bund bereits jetzt verschiedene Projekte unterstütze, welche schriftliche und audiovisuelle Dokumente über den Holocaust und die Politik der Schweiz während dieser Zeit zusammenstellen und einer breiten Öffentlichkeit bekanntmachen; ob aber eine spezielle Gedenkstätte errichtet werden soll, müsse später abgeklärt werden.

Erforschung von Antisemitismus und Rassismus

Angesichts der emotionalen Bindung vieler Bürger an die Golddeckung des Frankens und den Risiken, die deshalb in einer Volksabstimmung drohen, beantragte Nationalrat Stucky (fdp, ZG) später ein anderes Finanzierungsmodell. Er schlug im Rahmen der Revision einiger Anlagebestimmungen im Nationalbankgesetz vor, den davon erwarten Zusatzertrag der Nationalbank von rund 400 Mio Fr. pro Jahr für die vom Fonds vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Angesichts der ablehnenden Haltung sowohl von Bundesrat Villiger als auch seiner eigenen Fraktion zog er seinen Antrag zurück.

Schaffung einer Solidaritätsstiftung

In die Debatte schaltete sich auch der nach dem Krieg gegründete und heute noch rund 6500 Mitglieder zählende Verein Schweizer Armeeveteranen ein. In einem Manifest protestierten sie dagegen, dass die Leistungen der damaligen Bevölkerung als irrelevant für die Wahrung der Unabhängigkeit bezeichnet und der älteren Generation eine Kollektivschuld für angebliche Fehler von Behörden und Wirtschaft angelastet werden. Ihre Exponenten räumten ein, dass gegen historische Forschung, wie sie die Bergier-Kommission betreibt, nichts einzuwenden sei. Es gehe aber nicht an, dass junge Journalisten und Historiker bei der Beurteilung einzelner Handlungen von heutigen Moralvorstellungen ausgehen und die damaligen Zeitumstände nicht berücksichtigten.

Armeeveteranen