Nachdem die Motion Estermann (svp, LU) in der Sommersession 2014 vom Nationalrat stillschweigend angenommen worden war, hiess auch die kleine Kammer das Anliegen ein gutes Jahr später ohne Diskussion gut. Das vorberatende Büro befand es als sinnvoll, den besonderen Charakter des Bundeshauses hervorzuheben und unterstützte auch die Idee des Bundesrates, die Beflaggung während und zwischen den Sessionen unterschiedlich zu handhaben. Die Schweizer Fahne wird also künftig nicht nur während der Sessionen über dem Haupteingang, sondern zusätzlich und dauerhaft auch auf den beiden Südkuppeln gehisst.
Beflaggung des Bundeshauses- Schlagworte
- Datum
- 18. Juni 2015
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 14.3096
- Akteure
- Quellen
-
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- AB SR, 2015, S. 670
- BBl. 2015, S. 7779 ff.
- BBl., 2016, S. 3603 ff.
- Bericht_Bü-S
- Mo. 14.3096
- AZ, 23.6.15
- NZZ, 5.11.15
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 07.02.2017
Aktualisiert am 07.02.2017