Die Schweizer Flagge war in der Sommersession 2014 Thema im Nationalrat. Die Motion Amaudruz (svp, GE) hätte eine strafrechtliche Verfolgung bei Herabwürdigung der Schweizer Fahne oder kantonaler Flaggen verlangt. Die Motionärin machte geltend, dass extremistische Splittergruppen die Schweizer Fahne verunglimpften oder gar verbrannten. In der Ratsdebatte machte Bundesrätin Sommaruga deutlich, dass der Bundesrat das Ansinnen für übertrieben halte, weil das Beschädigen oder Verunglimpfen von offiziell angebrachten Hoheitszeichen bereits unter Strafe stehe. Das – straffreie – Verunglimpfen von Fahnen in Privatbesitz käme sehr selten vor und könne durchaus auch als Protest gegen den Staat aufgefasst werden, was im Hinblick auf die Meinungsfreiheit erwünscht sei. Der Grüne Christian van Singer (gp, VD) konnte sich die Frage nicht verkneifen, ob die Motionärin auch die Verwendung des Schweizer Kreuzes bei SVP-Inseratekampagnen unter Strafe stellen würde. Der Rat entschied sich mit 102 zu 60 Stimmen gegen den Vorstoss. Die Unterstützung kam dabei von der geschlossenen SVP-Fraktion; vereinzelte Stimmen erhielt das Ansinnen allerdings auch aus der CVP (3 Stimmen), der FDP (5 Stimmen) und der BDP (5 Stimmen).
Schweizer Fahne