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  • Politische Grundfragen

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  • Gross, Andreas (sp/ps, ZH) NR/CN
  • Dreifuss, Ruth (sp/ps) BR EDI / CF DFI

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En acceptant à l'unanimité une motion du socialiste Daniel Jositsch (ps, ZH, Mo. 21.3172), le Conseil des États a donné son approbation à la création d'un lieu de commémoration officiel des victimes du national-socialisme en Suisse. Avec ce mémorial, la Suisse contribuera à perpétuer le souvenir de l'Holocauste et des innombrables victimes du nazisme, parmi lesquelles figurent de nombreux citoyens et citoyennes helvétiques. Le sénateur zurichois soulignait ainsi l'importance pour les générations futures de se rendre compte de la fragilité de la démocratie et d'éviter de répéter les erreurs du passé. L'organisation des suisses de l'étranger (OSE), qui s'engage depuis 2018 pour qu'un tel lieu voit le jour, a élaboré un projet en collaboration avec l'amitié judéo-chrétienne en Suisse, la fédération suisse des communautés israélites ainsi que des scientifiques de l'université de Bâle et de l'EPFZ. Selon le projet, le mémorial devrait se situer à Berne. En plus d'un monument dans l'espace public, des expositions réelles et virtuelles seraient prévues. Le Conseil fédéral a pris connaissance de ce projet et s'impliquera activement dans sa réalisation, selon le ministre des affaires étrangères Ignazio Cassis. Une motion identique a été déposée par le député UDC Alfred Heer (udc, ZH; Mo. 21.3181) au Conseil National et a été cosignée par plus de cent parlementaires. Elle a été adoptée tacitement le 18 juin 2021.
La volonté d'ériger un monument en mémoire des victimes du nazisme n'est pas nouvelle en politique suisse. En 1995, le conseiller national socialiste Andreas Gross (ps, ZH) déposait une interpellation demandant d'édifier un mémorial pour les réfugié.e.s, principalement des personnes juives, refoulé.e.s à la frontière suisse durant la seconde guerre mondiale. Sa demande était refusée. Deux ans plus tard, en 1997, le Conseil national acceptait un postulat du démocrate-chrétien Norbert Hochreutener (pdc, BE) qui chargeait le Conseil fédéral de présenter un projet de musée ou de monument à la mémoire des victimes de l'Holocauste et d'autres violations graves des droits de l'homme. Plus récemment, en 2018, une interpellation du conseiller national socialiste Angelo Barrile (ps, ZH) remettait à l'ordre du jour la création d'un monument. Cette interpellation était finalement classée en décembre 2020, le Conseil national n'ayant pas achevé son examen des réponses du Conseil fédéral dans le délai imparti.
Les démarches pour la création de ce mémorial ont été saluées par la NZZ. Elle relevait que la Suisse offrirait ainsi enfin une reconnaissance officielle non seulement aux victimes du nazisme, mais aussi à celles et ceux qui ont pris le risque de le combattre. Le journal zurichois rappelait également que la Suisse a cultivé pendant de longues années son image propre et neutre, omettant parfois les fructueuses relations économiques avec l'Allemagne nazie ou le climat antisémite à l'encontre des réfugié.e.s juifs et juives accueilli.e.s dans le pays. Ces deux motions, largement soutenues de gauche à droite de l'échiquier politique, sont peut-être l'exemple d'un changement de mentalités quant au rapport de la Suisse avec son passé, notamment durant la seconde guerre mondiale.

Lieu de commémoration en Suisse des victimes du national-socialisme (Mo. 21.3181, Mo 21.3172)

In der letzten Augustwoche fanden in Basel Feierlichkeiten zum Gedenken des Zionistenkongresses statt, der vor 100 Jahren in dieser Stadt stattgefunden hatte, und der als Geburtsstunde für die 1948 erfolgte Gründung des Staates Israel gilt. Unter grossen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Repräsentanten Israels trafen sich mehr als tausend Teilnehmer aus aller Welt zu Kongressen, Gedenkfeiern und anderen Anlässen. Die Schweiz war durch Bundesrätin Dreifuss und Nationalratspräsidentin Stamm (cvp, LU) vertreten; offizieller Vertreter Israels war der Präsident der Knesset, Dan Tichon. Zu den im Vorfeld befürchteten Demonstrationen von palästinenserfreundlichen Kreisen gegen den israelischen Staat kam es nicht.

Zionistenkongresses

Am 12. September, dem Jahrestag der Annahme der Bundesverfassung von 1848 durch das Volk, orientierte Bundesrätin Dreifuss über den Stand der Vorbereitungsarbeiten zum Bundesjubiläum. Als Höhepunkt des Jubiläumsjahres ist ein Fest der Jugend in Bern geplant, das als nationale Klammer der zahlreichen kantonalen Gedenkveranstaltungen wirken soll. Mit zwei Grossausstellungen im Bundeshaus und im Landesmuseum sowie der Eröffnung der Zweigstelle des Landesmuseums in Prangins (VD) organisiert der Bund drei weitere Gedenkanlässe.

Auswahl der Projekte zum Jubiläum des Bundesstaats

Im Zusammenhang mit den Bundesfeierlichkeiten von 1998 hatte sich der Nationalrat mit einem Postulat von Gross (sp, ZH) zu befassen, das finanzielle Hilfen zur Förderung von Forschungsarbeiten und Quelleneditionen verlangte, durch welche die geschichtlichen Ereignisse zwischen 1798 und 1848 der Bevölkerung näher gebracht werden könnten. Mit dem Einverständnis des Bundesrats wurde das Postulat überwiesen.

Förderung von Forschungsarbeiten und Quelleneditionen

Als erste Kammer behandelte der Nationalrat Botschaft und Beschlussentwürfe des Bundesrats. Nachdem der von Maspoli(lega, TI) im Namen der Fraktion von SD und Lega vorgebrachte Antrag auf Nichteintreten mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden war, gab in der Detailberatung über Teil A des Bundesbeschlusses, die eigentliche Rechtsvorlage also, zunächst die Frage, welche Anlässe 1998 zu feiern seien, zu Diskussionen Anlass. Die Kommissionsmehrheit hatte sich - mit ausdrücklicher Zustimmung von Bundesrätin Dreifuss - darauf geeinigt, das Datum von 1798 aus dem Titel des Bundesbeschlusses zu streichen und es nurmehr nachgeordnet im Ingress zu erwähnen. Eine von Schmied (svp, BE) vertretene Kommissionsminderheit beantragte, auch die Friedensschlüsse von Münster und Osnabrück aus dem Jahr 1648 als Festanlass aufzunehmen. Die LdU/EVP-Fraktion dagegen wollte die Vorlage des Bundesrats unverändert belassen. Explizite Unterstützung erhielt der Beschluss der Kommissionsmehrheit von den Fraktionen der LP, der CVP und der FDP. Die Fraktion von SD und Lega schloss sich dem Minderheitsantrag von Schmied (svp, BE) an, wobei ihr Sprecher Maspoli (lega, TI) mit dem Referendum drohte, sollte die Vorlage der Kommissionsmehrheit angenommen werden. Mit Zweidrittelmehrheit beschloss der Rat im Sinne der Mehrheit seiner Kommission. Keinen Erfolg hatte ein Antrag Steinemanns (fp, SG), der die Kompetenz, über die Ausgestaltung der Projekte zu entscheiden, dem Parlament anstelle des EDI zugestehen wollte. Teil A der Gesamtvorlage wurde von der Kammer mit 118 gegen 12 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, angenommen.

Jubiläums 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat - 200 Jahre Helvetische Republik

Bei Teil B, der Finanzierung der Bundesjubiläen, beantragte die Mehrheit der Kommission, den Kredit für die Errichtung von anderthalb Hilfskräftestellen für die Koordination der Festivitäten zu streichen. Trotz des Plädoyers von Bundesrätin Dreifuss, welche sich erfolglos für die im Vergleich zu den 700-Jahr-Feiern bescheidenen bundesrätlichen Forderungen einsetzte, folgte der Rat seiner Kommission. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf ebenso deutlich wie Teil A der Bundesvorlage angenommen.

Jubiläums 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat - 200 Jahre Helvetische Republik

Der 8. Mai, als Jahrestag des Kriegsendes, wurde insbesondere in den Deutschschweizer Grenzkantonen mit Gedenkanlässen oder offiziellen Feierstunden begangen. Missfallen, diesmals auf bürgerlicher Seite, erregte eine Gedenkrede von Bundesrätin Dreifuss in Thun, in welcher sie Teile der damaligen bürgerlichen Eliten, deren Haltung auch im Bundesrat jener Zeit stark vertreten gewesen sei, des Anpassertums gegenüber dem Nationalsozialismus bezichtigte. Die europäischen Dimensionen des Kriegsendes wurden durch die Reisen von Bundespräsident Villiger und Bundesrat Delamuraz zu den Gedenkfeierlichkeiten in Paris bzw. Moskau sowie das Dankesschreiben der Landesregierung an die vier allierten Siegermächte unterstrichen.

Jahrestag des Kriegsendes europäischen Dimensionen des Kriegsendes

Trotz mehrerer Vorstösse aus unterschiedlichen politischen Lagern (Bonny, fdp, BE; Hollenstein, gp, SG; Leemann, sp, ZH; Stamm, cvp, LU; Zisyadis, pda, VD), in denen der Bundesrat zu einem grösseren Engagement hinsichtlich des Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 aufgefordert worden war, wollte sich die Landesregierung zunächst auf eine Ansprache in den elektronischen Medien beschränken. Gemäss Bundespräsident Villiger sah der Bundesrat keine Veranlassung, selber Feierlichkeiten zu organisieren, da die Schweiz weder Kriegspartei noch Siegermacht gewesen sei. Erst ein von Judith Stamm (cvp, LU) und Gross (sp, ZH) gemeinsam vorgebrachter und von 120 Mitgliedern des Nationalrats unterzeichneter Vorstoss, worin eine eintägige Sondersession des Parlaments gefordert wurde, veranlasste den Bundesrat zu einem Kurswechsel, indem er das Angebot annahm, an der von der Christlich-jüdischen Arbeitsgemeinschaft für Sonntag, den 7. Mai organisierten, von den Landeskirchen und dem Schweizerischen-Israelitischen Gemeindebund mitgetragenen überkonfessionellen Feier im Berner Münster teilzunehmen. Parlament und Regierung - mit Ausnahme von Bundesrätin Dreifuss, welche die Regierung an der Glarner Landsgemeinde vertrat - versammelten sich ausserdem gleichentags zu einer Gedenkstunde im Bundeshaus.

Sondersession des Parlaments

Die damalige schweizerische Flüchtlingspolitik beschäftigte auch Gross (sp, ZH). In einer einfachen Anfrage und, nach Eingang der Antwort des Bundesrats, in einer ähnlich lautenden Interpellation, regte er die Erstellung eines Mahnmals an, zum Gedenken an die Rückweisung der, vor allem jüdischen, Flüchtlinge während des Zweiten Weltkriegs. Der Bundesrat fand die Idee an sich erwägenswert, befürchtete jedoch, dass eine Skulptur der Darstellung einer so komplexen Materie wie der schweizerischen Flüchtlingspolitik während der Bedrohung durch den Nationalsozialismus nicht gerecht werde und verwies auf die begonnene Offenlegung der diese Zeit betreffenden Akten. Der Antrag des Interpellanten, den auch die zweite Antwort des Bundesrats unbefriedigt gelassen hatte, auf Diskussion wurde vom Rat abgelehnt.

Erstellung eines Mahnmals

Steffen (sd, ZH) wollte von Bundesrätin Dreifuss in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob des Westfälischen Friedens von 1648 aus integrationspolitischen Gründen nicht gedacht werde bzw. welche Gründe zum Ausschluss dieses Datums geführt hätten. Die Vorsteherin des EDI beantwortete die erste Frage mit einem klaren Nein. Die Ereignisse von 1648 beträfen die Alte Eidgenossenschaft und nicht den modernen Bundesstaat, der im Zentrum der Feiern von 1998 stehe. Der Bundesrat, so Dreifuss, habe das thematisch ohnehin schon reich befrachtete Jubiläum nicht noch mit einem zusätzlichen Thema und einer weiteren Geschichtsepoche belasten wollen.

Westfälischen Friedens

In Beantwortung einer Interpellation Iten (fdp, ZG) zu den Vorbereitungsarbeiten der 150-Jahr-Feier des Bundesstaates antwortete Bundesrätin Dreifuss, dass erste Projektskizzen im Bundesamt für Kultur ausgearbeitet würden. Es stünde auch schon fest, dass das Landesmuseum, welches im Jubiläumsjahr nicht nur sein 100jähriges Bestehen, sondern auch die Eröffnung des Westschweizer Ablegers in Prangins (VD) feiern kann, in die Feierlichkeiten einbezogen wird. Ständerat Iten unterstrich in seiner Begründung, dass das Jubiläumsjahr 1998 zum Gedenken an die Bundesstaatsgründung vor 150 Jahren sowie als Markstein des Endes der Alten Eidgenossenschaft 1798 respektive des Beginns der Helvetik vor 200 Jahren einen historischen Rückhalt für die gesamte Eidgenossenschaft darstellt, im Gegensatz zum 700-Jahr-Jubiläum im Jahre 1991.

Vorbereitungsarbeiten der 150-Jahr-Feier des Bundesstaates

Begleitend zu den Diskussionen und Wortgefechten um einen Beitritt der Schweiz zum EWR entwickelten Persönlichkeiten aus dem intellektuellen und künstlerischen Schaffen auch Visionen und Utopien, welche über die allernächste Zukunft im engeren europäischen Umfeld hinausgingen. So propagierte der Schriftsteller Otto F. Walter, der dem EWR gegenüber eher negativ eingestellt war, die breite Öffnung der Schweiz zur Welt durch einen UNO-Beitritt, die Totalrevision der Bundesverfassung, die freiwillige Aufnahme von EG-Recht in den schweizerischen Rechtsbestand, wo dies problemlos möglich ist, den Aufbau einer europäischen Koalition der Kleinstaaten zugunsten eines föderalistischen und demokratischen Europas, einen Solidaritätsbeitrag auch als Nicht-EG-Mitglied zugunsten der ärmeren europäischen Länder und nicht zuletzt auch die verstärkte Zusammenarbeit mit engagierten ausserparlamentarischen Organisationen wie beispielsweise Greenpeace oder dem WWF. Der Politologe und Nationalrat Andreas Gross (sp, ZH), ebenfalls EWR-Gegner, legte den Schwerpunkt seiner Zukunftsvision auf die Schaffung einer Europäischen Verfassung mit direktdemokratischen Rechten.

Begleitend zu den Diskussionen und Wortgefechten um einen Beitritt der Schweiz zum EWR entwickelten Persönlichkeiten aus dem intellektuellen und künstlerischen Schaffen auch Visionen und Utopien, welche über die allernächste Zukunft im engeren europäischen Umfeld hinausgingen