Während die Revision des Handelsregisterrechts bisher in den allermeisten Punkten von Einigkeit geprägt war, lieferten sich die eidgenössischen Räte im Frühjahr 2017 einen veritablen Schlagabtausch um die letzte Differenz. Die Streitfrage war, ab welchem Umsatz ein Einzelunternehmen der Eintragungspflicht ins Handelsregister unterliegen soll. Der Nationalrat hatte diese Schwelle im Dezember 2016 von CHF 100'000 auf CHF 500'000 erhöht, um den Wert an die geltenden Bestimmungen im Rechnungslegungsrecht anzugleichen. Weder die ständerätliche Rechtskommission noch der Rat konnten diesen Schritt jedoch nachvollziehen und beschlossen einstimmig, an der 100'000-Franken-Hürde festzuhalten, wie sie auch heute geltendes Recht ist. Bei einer Erhöhung auf CHF 500'000 fielen viele Einzelunternehmen aus der Eintragungspflicht, was den Gläubigerschutz enorm verschlechtere, da nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen nicht der Konkursbetreibung, sondern nur der Betreibung auf Pfändung unterliegen. Doch auch der Nationalrat zeigte sich stur und sprach sich mit 99 zu 93 Stimmen bei einer Enthaltung erneut für die Erhöhung auf CHF 500'000 aus. Davon unbeeindruckt hielt die Kantonskammer weiterhin einstimmig an ihrem Beschluss fest. So war es schliesslich der Nationalrat, der in seiner dritten Beratung einlenkte, um nicht das gesamte Revisionsprojekt zu gefährden. Die Erhöhung des Schwellenwerts stelle einen beträchtlichen Eingriff in das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht dar und müsse nicht um jeden Preis an dieser Stelle getätigt werden. Auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit stimmte er der Vorlage mit 110 zu 59 Stimmen aus SVP und FDP bei 3 Enthaltungen zu. An der Schlussabstimmung schien das Gezanke schon wieder vergessen, hiessen doch beide Kammern das Gesetz einstimmig gut. Die Frage nach der Umsatzschwelle ist damit jedoch noch nicht vom Tisch: Die RK-NR verabschiedete ein Postulat (Po. 17.3115), das den Bundesrat beauftragt zu evaluieren, ob eine Erhöhung des Schwellenwerts aufgrund der Inflation angezeigt wäre.
Revision des Handelsregisterrechts (BRG 15.034)- Schlagworte
- Datum
- 17. März 2017
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 15.034
- Quellen
- anzeigen
von Karin Frick
Aktualisiert am 26.10.2017
Aktualisiert am 26.10.2017