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Da die Polizeikorps der Kantone je eigene Polizeidatenbanken betrieben, sei die Beschaffung von Informationen aus anderen Kantonen mit erheblichem Aufwand verbunden, begründete die Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (fdp, AG) ihre Motion für einen nationalen polizeilichen Datenaustausch, denn für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung sei der schweizweite Austausch von Informationen unerlässlich. Der Bundesrat teilte diese Ansicht und empfahl die Motion zur Annahme. Obgleich eine zentrale Datenerfassung und -bearbeitung aufgrund der kantonalen Polizeihoheit nicht in Frage komme, stellte er eine nationale Abfrageplattform in Aussicht, wo alle Informationen aus kantonalen und nationalen polizeilichen Informationssystemen mit einer einzigen Abfrage abgerufen werden können; eine Vorstudie für eine solche Plattform sei mit den Kantonen bereits in Erarbeitung. Auch die Kantone begrüssten einen solchen Schritt, berichtete die SiK-SR, die die KKJPD diesbezüglich angehört hatte. Stillschweigend hiessen in der Sommer- bzw. Wintersession 2019 beide eidgenössischen Räte den Vorstoss gut.

Nationaler polizeilicher Datenaustausch (Mo. 18.3592)

Mit der Botschaft zum E-ID-Gesetz beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion der FDP-Fraktion, mit deren Annahme das Parlament drei Forderungen betreffend die Interoperabilität, die Sicherheit und die Priorisierung der E-ID an den Bundesrat gerichtet hatte, die er bei der Ausarbeitung des Gesetzes zu berücksichtigen habe. Der Bundesrat erachtete das Anliegen der Motion durch seinen Entwurf für das E-ID-Gesetz als erfüllt. Im Zuge der Beratung des E-ID-Gesetzes folgten die beiden Räte dem Antrag des Bundesrates und schrieben die Motion im Frühjahr bzw. Sommer 2019 ab.

Eine elektronische Identität für den landesweiten Bürokratieabbau (Mo. 17.3083)
Dossier: Elektronische Identität

Die Motion der FDP-Fraktion, welche im Zusammenhang mit der Erarbeitung des E-ID-Gesetzes eine Reihe an Forderungen an den Bundesrat stellte, wurde in der Frühjahrssession 2018 auch vom Ständerat stillschweigend angenommen.

Eine elektronische Identität für den landesweiten Bürokratieabbau (Mo. 17.3083)
Dossier: Elektronische Identität

Die Schaffung eines Cybersecurity-Kompetenzzentrums auf Stufe Bund war im Ständerat kaum bestritten und auch im Vorfeld an die Plenardebatte in der grossen Kammer wurden die Zeichen auf grün gesetzt. Das auf eine Motion Eder (fdp, ZG) zurück gehende Anliegen fand einstimmige Unterstützung in der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates. Sie kam nach Gesprächen mit Cybersicherheits-Fachpersonen aus der Bundesverwaltung sowie unter Berücksichtigung der bereits laufenden Arbeiten im Bereich der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) und dem entsprechenden Aktionsplan zum Schluss, dass die Motion unterstützt werden soll, denn tiefer greifende Koordination sei im Cyberbereich notwendig. Ein Kompetenzzentrum für Cybersicherheit sei hierzu der richtige Weg.
Kommissionssprecher Glättli (gp, ZH) präzisierte in seiner Einleitung zur Debatte, dass die MELANI nur über beschränkte Personalressourcen verfüge und zudem ihr Auftrag limitiert sei. MELANI, als verwaltungsinterne Koordinationsstelle auch für Cyberkriminalität zuständig, leiste gute Arbeit, so Glättli weiter, es bedürfe aber weiter reichender Kompetenzen für ein eigentliches Kompetenzzentrum. Der anwesende Bundesrat Maurer vertrat auch im Nationalrat die ablehnende Haltung des Siebnerkollegiums: Es werde bereits viel im Cyberbereich unternommen und diverse Expertengruppen würden bald ihre Arbeiten abschliessen. Insofern bat Maurer die Nationalrätinnen und Nationalräte, nicht vorzugreifen. Im Wesentlichen zielten die gegenwärtig angestossenen Prozesse in die gleiche Richtung, wie der Motionär vorgebe, und dies ohne Aufblähung der Verwaltung. Letzteres befürchtete Maurer, falls eine zusätzliche Verwaltungseinheit geschaffen werden müsste. Kommissionssprecher Glättli entgegnete hierauf, dass mit der Motion noch keine operativen Beschlüsse gefasst und die Ausgestaltung und Umsetzung eines solchen Cyber-Kompetenzzentrums Gegenstand weiterer Diskussionen sein würden.
Das Ratsplenum folgte seiner Kommission und hiess die Motion mit 177 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen deutlich gut.

Schaffung eines Cybersecurity-Kompetenzzentrums auf Stufe Bund (Mo. 17.3508)
Dossier: Cyber Defence

Mit einer im März 2017 eingereichten Motion wollte die FDP-Fraktion die elektronische Identität und damit auch den landesweiten Bürokratieabbau vorantreiben. Sie stellte in dem Vorstoss drei konkrete Forderungen an den Bundesrat, die er bei der Erarbeitung des E-ID-Gesetzes berücksichtigen soll. Damit die Systeme vielseitig einsetzbar sind, soll erstens die Interoperabilität durch offene Schnittstellen – beispielsweise zum Identitätsverbund Schweiz, zu den Kantonen und Gemeinden, aber auch zum Ausland – gewährleistet werden. Zweitens soll der Bundesrat Sicherheitsstandards für die Dienstleistungsanbieter definieren und als Kontrollinstanz deren Einhaltung überwachen. Da die elektronische Identität echten Nutzen für Privatpersonen, Unternehmen und den Bund mit sich bringe, sei dem Projekt drittens die entsprechende Priorität einzuräumen, sowohl im Hinblick auf eine zeitnahe Umsetzung als auch bezüglich einer sichergestellten Finanzierung der verwaltungsinternen Vorleistungen. In der Herbstsession 2017 behandelte der Nationalrat den Vorstoss, der von der SVP-Fraktion mit dem Argument bekämpft wurde, dass der Staat bei der Herausgabe der elektronischen Identität nicht nur eine Kontrollfunktion innehaben, sondern diese als hoheitliche Aufgabe selbst übernehmen sollte. Nachdem Bundesrätin Simonetta Sommaruga jedoch versichert hatte, dass diese Motion keinen Einfluss auf die Frage nach der staatlichen oder privaten Einführung der elektronischen Identität habe, wurde die Bekämpfung eingestellt und die Motion stillschweigend angenommen.

Eine elektronische Identität für den landesweiten Bürokratieabbau (Mo. 17.3083)
Dossier: Elektronische Identität

In der digital vernetzten Welt, in der wir leben, müsse auch die öffentliche Verwaltung die Chancen der Digitalisierung nutzen und Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung beseitigen, forderte die FDP-Fraktion in einer Motion. Unternehmen sollen von Statistik- und Kontrollaufwand entlastet werden, indem sie nicht die gleichen Informationen an verschiedene Behörden liefern müssen. Aus diesem Grund soll der Bundesrat dafür sorgen, dass die Koordination zwischen dem Bundesamt für Statistik und den anderen Bundesämtern sowie Kantons- und Gemeindebehörden verbessert wird. In seiner Stellungnahme erachtete der Bundesrat die Stossrichtung der Motion als mit den Zielen der Strategie Digitale Schweiz und der E-Government-Strategie vereinbar. Er teile das Anliegen, den Aufwand bei der Abwicklung von Behördengeschäften zu reduzieren, und beantragte die Motion folglich zur Annahme. Nachdem die Motion vom Nationalrat im März 2017 diskussionslos angenommen worden war, stimmte ihr im Sommer auch der Ständerat auf Antrag seiner einstimmigen WBK stillschweigend zu.

Mo. FDP-Fraktion: Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung

Die Motion der FDP-Fraktion „Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz“ brachte, nachdem sie im Dezember 2016 vom Nationalrat stillschweigend angenommen worden war, auch im Ständerat keinen Diskussionsbedarf mit sich. Die SPK-SR erwägte in ihrer Vorberatung einzig, dass sie sich den Ausführungen des Bundesrates anschliesse und beantragte einstimmig die Annahme der Motion. In der Frühjahrssession 2017 hiess die Ständekammer den Vorstoss diskussionslos gut. Der Bundesrat muss nun mit der EU Sondierungsgespräche über Zuständigkeiten im Datenschutz aufnehmen.

Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz (Mo. 16.3752)

Mit einer Motion forderte Claude Béglé (cvp, VD), dass bei der Revision des Datenschutzgesetzes zwei geltende Gesetzesbestimmungen beibehalten werden. Es handelt sich dabei einerseits um den Schutz von Personendaten juristischer Personen und andererseits um die Möglichkeit für Unternehmen, ihre Datensicherheit durch unabhängige Zertifizierungsstellen bewerten zu lassen. Béglés Ziel war, die Schweiz als universellen virtuellen Datentresor zu positionieren, um eine Führungsrolle in der weltweiten Datenspeicherung zu übernehmen. Durch die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus erhoffte sich der Motionär, dass ein „Ökosystem“ aus innovativen Unternehmen im Datenverarbeitungsbereich in der Schweiz entsteht. Der Bundesrat führte in seiner Stellungnahme zum ersten Punkt der Motion aus, dass er im revidierten Datenschutzgesetz gerade auf den Schutz von Personendaten juristischer Personen verzichten wolle. Damit werde der grenzüberschreitende Datenverkehr verbessert und zudem werde dem Stand des europäischen Datenschutzrechts – sowohl im Rahmen des Europarats als auch im Rahmen der EU – Rechnung getragen. Den zweiten Punkt beantragte der Bundesrat zur Annahme, da er nicht vorhabe, die Möglichkeit der Zertifizierung infrage zu stellen. Dementsprechend lehnte der Nationalrat im September 2016 den ersten Punkt der Motion ab und nahm die zweite Ziffer an. Im Februar 2017, als der Ständerat über den zweiten Punkt der Motion befinden sollte, war die Vernehmlassung zum revidierten Datenschutzgesetz bereits eröffnet worden. Die kleine Kammer lehnte das Anliegen demnach ab, da das Parlament im Zuge der Beratungen der DSG-Revision ohnehin die Möglichkeit haben werde, die Forderung zu prüfen.

Förderung der Schweiz als universeller virtueller Datentresor (Mo. 16.3379)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Die Fraktion der FDP befürchtete, dass es im Nachgang der Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz sowie des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung zu Doppelspurigkeiten im Datenschutz kommen werde, weil die Datenschutzaufsichten der EU und der Schweiz nicht aufeinander abgestimmt seien. Wenn in der Schweiz niedergelassene Personen Daten von Personen bearbeiten, die sich in der EU befinden, fällt diese Datenbearbeitung auch in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung. Dadurch unterstünden Schweizer Unternehmen mit Kunden im EU-Raum nicht mehr nur der Aufsicht des EDÖB, sondern auch jener aller betroffenen EU-Datenschutzbehörden, was gerade in puncto Meldepflichten einen erheblichen, unnötigen Mehraufwand mit sich bringe. In einer Motion forderte die FDP-Fraktion den Bundesrat auf, mit der EU Sondierungsgespräche zu führen mit dem Ziel, die Anwendung des jeweils geltenden Datenschutzrechts zu koordinieren. Der Bundesrat betonte in seiner Stellungnahme, dass eine effiziente Zusammenarbeit in diesem Bereich sowohl im Interesse der Schweizer Behörden als auch der Behörden der EU liegen müsse und signalisierte auch seine Bereitschaft zur Aufnahme solcher Sondierungsgespräche mit der EU. Im Nationalrat erfuhr der Vorstoss in der Wintersession 2016 stillschweigende Zustimmung.

Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz (Mo. 16.3752)

Mit der Überweisung einer Motion Lustenberger (cvp, LU) beauftragten die eidgenössischen Räte im Dezember 2015 den Bundesrat, sich auf allen relevanten Ebenen, insbesondere beim Europarat, vermehrt für die Einhaltung und Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips und die stärkere Berücksichtigung der nationalen Rechtsordnungen am EGMR einzusetzen. Sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat wurde der Vorstoss ohne Gegenstimme angenommen.

Für eine stärkere Berücksichtigung der nationalen Rechtsordnungen am EGMR (Mo. 15.3335)

Der Bundesrat soll das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus, das von der Schweiz 2012 unterzeichnet wurde, umgehend ratifizieren. Dies verlangt eine 2015 von beiden Räten einstimmig angenommene Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU). Die Ziele des Abkommens sind einerseits ein griffigeres Vorgehen gegen terroristische Propaganda und die Rekrutierung und Ausbildung von Terroristen sowie andererseits die gestärkte internationale Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusprävention. Die entsprechende Vorlage soll in der ersten Jahreshälfte 2016 in die Vernehmlassung geschickt werden.

Umgehende Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus (Mo. 14.4187)
Dossier: Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus / Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen organisierte Kriminalität

Mit der diskussionslosen Annahme einer Motion Galladé (sp, ZH) wollte der Nationalrat die Exekutive beauftragen, in Absprache mit der EU-Kommission die USA zur mehr Datenschutz bei der Nutzung der Daten von Privatpersonen in der Schweiz aufzufordern. Der Ständerat folgte mit 23 zu 19 Stimmen jedoch der ablehnenden Haltung seiner Kommissionsmehrheit, die aufgrund der bereits laufenden Tätigkeiten des Bundesrates keinen Handlungsbedarf ausmachte. Nur eine Minderheit der kleinen Kammer wollte am Auftrag festhalten, um der Öffentlichkeit zu signalisieren, dass die Bundesversammlung die bundesrätlichen Bemühungen unterstütze.

Nutzung der Daten von Privatpersonen

Um verstärkten Datenschutz bemühte sich eine Motion Rechsteiner (sp, SG), welche die Einsetzung einer Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit wünschte. Auslöser des Vorstosses waren die eine historische Wende darstellenden Enthüllungen durch Edward Snowden, die die Welt in ein Vor- und Nach-Snowden teilten. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte begrüsste die Prüfung der Frage, ob die Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen in diesem Bereich noch adäquat seien. Nach dem Ständerat nahm denn auch der Nationalrat die Motion mit 97 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen an, änderte sie jedoch dahingehend, dass der Einsatz einer solchen Expertenkommission auf drei Jahre beschränkt wird. Die kleine Kammer stimmte dieser Änderung zu.

Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit (Mo. 13.3841)

Eine interdisziplinäre Expertenkommission soll die Zukunft der Datensicherheit und Datenbearbeitung untersuchen. Dies forderte eine in Reaktion auf die Enthüllungen durch den ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden eingereichte Motion Rechsteiner (sp, SG), welche der Ständerat in der Wintersession 2013 mit 21 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen an den Nationalrat überwies. Auch der Bundesrat ortete Handlungsbedarf in diesem Bereich und stellte in Aussicht, zu Beginn 2014 ein Bundesgesetz über die Informationssicherheit in die Vernehmlassung zu schicken. Das Gesetz werde einheitliche, formell-gesetzliche Grundlagen für die Steuerung und die Organisation der Informationssicherheit im Bund schaffen. Der Vorentwurf erfasst unter anderem die Klassifizierung von Informationen, den Schutz von IKT-Mitteln, die Personensicherheitsprüfungen sowie das vereinheitlichte Betriebssicherheitsverfahren. Weiter ist eine behördenübergreifende Organisation der Informationssicherheit im Bund vorgesehen. Eine Expertenkommission wollte der Bundesrat nicht einsetzen und er warnte vor „übertriebenem Aktivismus“.

Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit (Mo. 13.3841)

Der Zugriff auf das 2010 eingeführte Informationssystem Ausweisschriften (ISA) soll gelockert werden. Im Ständerat konnte sich ein Kommissionsminderheitsantrag mit 21 zu 15 Stimmen für die Überweisung einer Motion Geissbühler (svp, BE) durchsetzen. Die Motion forderte, dass die Polizeibehörden einen leichteren Zugang zu den im Informationssystem gespeicherten Fotos haben. Der Bundesrat hatte 2009 aufgrund der im Rahmen der Referendumsabstimmung zum neuen Ausweisgesetz (AwG) in der Bevölkerung geäusserten Bedenken explizit den Zugriff auf die Datenbank für Fahndungszwecke ausgeschlossen. In der kleinen Kammer setzte sich jedoch die Meinung durch, dass die Praxis einen Abbau der Zugangshürden zum ISA notwendig mache.

Informationssystem Ausweisschriften (ISA) (Mo. 10.3917)

Eine Motion der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats forderte die Umsetzung der von der parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedeten Resolution 1782. Die Resolution wurde im Zusammenhang mit mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen und illegalem Handel mit menschlichen Organen in Kosovo 2011 verabschiedet. Die Motion wurde im Nationalrat in der Frühjahrs- und im Ständerat in der Herbstsession angenommen.

Umsetzung einer Resolution des Europarats bezüglich mutmasslicher Menschenrechtsverletzungen und illegalen Organhandels im Kosovo

Der Bundesrat hat im Juni beschlossen, die Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen. Hinsichtlich des Schutzalters geht die Konvention allerdings weiter als das bestehende Strafrecht in der Schweiz. Neu soll deshalb auch in der Schweiz die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Sechzehn- bis Achtzehnjährigen strafbar sein. Die Motion Kiener Nellen (sp, BE), die genau dies fordert und vom Nationalrat bereits 2009 gutgeheissen worden war, wurde deshalb auch im Ständerat angenommen.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Im Anschluss an seine Beratungen dieser Vorlagen lehnte der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates gegen die Stimmen der Linken eine Motion seiner Rechtskommission für vermehrte Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Parlaments beim Entscheid über Informationssysteme des Bundes und bei der Ausarbeitung von ihre Anwendung regelnden Verordnungen ab. Bundesrat Koller verwies dabei neben der Gewaltentrennung auch auf die Einflussmöglichkeiten des Parlaments beim Erlass der Gesetzesgrundlagen, welche gemäss Datenschutzgesetz für jedes Informationssystem erforderlich sind.

Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Parlaments (Mo. 99.3010)

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates untersuchte die bestehenden Online-Verbindungen im Bereich des Polizeiwesens und formulierte dazu eine Reihe von Empfehlungen an den Bundesrat zwecks vermehrter Transparenz und verbessertem Datenschutz. Mit einer Motion verlangte sie, dass auch Pilotprojekte solcher Verbindungen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, und dass der Bund bei Zugriffsgesuchen für seine Datenbanken Mindeststandards für Zugang, Nutzung, Schutz und Kontrolle aufstellt. Die kleine Kammer und anschliessend auch der Nationalrat stimmten dieser Motion ohne Gegenstimme zu.

Online-Verbindungen im Bereich des Polizeiwesens (Mo. 98.3529)

Der Nationalrat überwies eine Motion Baumberger (cvp, ZH) für eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls von 1952 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches die Schweiz 1976 unterzeichnet hat. Inhaltlich geht es bei diesem Protokoll um den Schutz vor willkürlicher Enteignung, um das Recht auf Bildung und um die Durchführung von geheimen und freien Wahlen. Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden, will aber zuerst noch eine Konsultation der interessierten Kreise und der Kantone durchführen.

Protocole 1 CEDH
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle

Die GPK des Nationalrats veröffentlichte ihre Empfehlungen zu einer Neuausrichtung der eidgenössischen Volkszählung. Sie forderte vom Bundesrat insbesondere die Erteilung eines klaren Auftrags an das Bundesamt für Statistik (BFS) sowohl für dessen Gesamttätigkeit als auch speziell für die Volkszählung. Der Entscheid über die anzuwendenden Erhebungsverfahren soll nach Ansicht der GPK hingegen dem BFS selbst überlassen werden. Immerhin wird der Bundesrat ersucht, Schritte einzuleiten, um die Einwohnerregister der Gemeinden soweit zu harmonisieren, dass sie optimal für die Volkszählung 2010 verwendet werden können. Der Nationalrat beauftragte in der Frühjahrssession den Bundesrat mit einer Motion (Mo. 95.3557) seiner GPK, die dazu erforderlichen verfassungsmässigen und gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit einer zweiten, ebenfalls mit dem Einverständnis des Bundesrats überwiesenen Motion, verlangte er eine möglichst einfache und kostengünstige Erhebungsmethode für die Volkszählung 2000. Dabei soll die Regierung insbesondere Anreizsysteme für eine Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Datenregister ins Auge fassen. Der Ständerat überwies diese beiden Motionen ebenfalls.

Erhebungsmethode für die Volkszählung 2000 (BRG 97.040)

In Ausführung der beiden vom Parlament überwiesenen Motionen (Mo. 95.3556 und 95.3557) gab der Bundesrat im August eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen für die Volkszählung in die Vernehmlassung. Diese neuen Bestimmungen sollen bereits im Jahr 2000 zur Anwendung kommen. Er schlug darin vor, die in den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone bereits vorhandenen Daten in den Fragebogen zur Volkszählung aufzunehmen. Umgekehrt könnten die Fragebogen zur Aktualisierung dieser Register verwendet werden. Die 1990 sehr umstrittenen hohen Bussen für das Nichtausfüllen der Fragebogen sollen durch Gebühren ersetzt werden. Deren Höhe wäre nach dem Aufwand zu berechnen, welcher der Verwaltung für das Ausfüllen, Ergänzen oder Korrigieren der Fragebogen entsteht. Bereits vor der Veröffentlichung dieses Vorentwurfs hatte sich der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Odilo Guntern, kritisch zu den Plänen der Regierung geäussert. Er akzeptierte zwar die Verwendung von Gemeinderegistern für statistische Zwecke, lehnte jedoch eine Aufdatierung der Einwohnerregister mit Hilfe von Daten, welche anlässlich der Volkszählung erfragt worden sind, ab.

Erhebungsmethode für die Volkszählung 2000 (BRG 97.040)

Nach diesen Weichenstellungen vermochte sich im Nationalrat die im Vorjahr vom Ständerat gegen den Willen des Bundesrates überwiesene Motion Büttiker (fdp, SO) für einen Verzicht auf eine Vollerhebung bei der Volkszählung 2000 nicht mehr durchzusetzen. Der von Borer (fp, SO) verteidigte Vorstoss wurde mit 122 zu 32 Stimmen abgelehnt.

Verzicht auf Vollerhebung bei der Volkszählung 2000 (Mo. 95.3011)

Zu Jahresbeginn beauftragte der Bundesrat das EDI mit den Vorbereitungen für die nächste Volkszählung, welche mit Stichdatum 5. Dezember 2000 durchgeführt werden soll. Die Register der kommunalen Einwohnerämter sollen dazu zwar beigezogen werden, könnten aber nach Ansicht des Bundesrates keinen Ersatz für die mit einer herkömmlichen Vollerhebung mittels Fragebogen erhobenen Informationen bieten.
Der Ständerat teilte diese Ansicht nicht. Im Herbst überwies er gegen den Widerstand des Bundesrats mit 18:13 Stimmen eine Motion Büttiker (fdp, SO), welche fordert, bei der nächsten Volkszählung im Jahr 2000 auf die bisher angewandte Vollerhebung zu verzichten. Derartige Vollerhebungen seien wegen der fehlenden Akzeptanz bei einem Teil der Bevölkerung nicht mehr zuverlässig und überdies enorm teuer. Die Grunddaten über die Bevölkerungsentwicklung liessen sich gemäss Büttiker über die kommunalen Einwohnerdateien wesentlich kostengünstiger erheben; für die Gewinnung von planungsrelevanten Informationen über sozial-, bildungs- und verkehrspolitische Fragen empfahl er die vom Bundesamt für Statistik durchgeführten repräsentativen Befragungen (Mikrozensen). Bundesrätin Dreifuss hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sowohl in bezug auf den Informationsgehalt als auch in bezug auf die Form noch zu unterschiedlich seien, um eine Vollerhebung zu ersetzen.

Verzicht auf Vollerhebung bei der Volkszählung 2000 (Mo. 95.3011)

Eine Arbeitsgruppe der GPK des Nationalrats legte ihren Bericht (93.004) und ihre Empfehlungen zur Praxis der Telefonabhörung vor. Sie stellte dabei fest, dass das Ausmass der Abhörungen gering ist und sich die Bundesbehörden an den gesetzlichen Rahmen halten. Gleichzeitig kam sie aber zum Schluss, dass dieses Instrument auf die Bekämpfung des organisierten Verbrechens konzentriert werden sollte und der Datenschutz, namentlich für Drittpersonen, auszubauen sei. Mit dem Einverständnis des Bundesrates überwiesen beide Parlamentskammern eine entsprechende Motion.

Praxis der Telefonabhörung