Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Rechtsordnung
  • Datenschutz und Statistik

Akteure

Prozesse

153 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner staatspolitischen Kommission, welches den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob für den automatischen Informationsaustausch zwischen den öffentlichen Dateninhabern eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss. Der Bundesrat hatte sich bereits im Vorjahr bereit erklärt, auch dieses Anliegen in die laufende Revision des Datenschutzgesetzes aufzunehmen.

Automatischer Informationsaustausch zwischen öffentlichen Dateninhabern (Po. 12.3661)

Privatpersonen können in Zukunft beantragen, dass ihre Adresse auf dem Portal für Handels- und Firmendaten Moneyhouse noch am selben Tag gelöscht wird. Damit kommt das Internetportal den Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB), die dieser im Anschluss an verschiedene Beschwerden erlassen hatte, nach.

Moneyhouse

Ebenfalls mit sozialen Netzwerken beschäftigte sich ein Postulat Amherd (cvp, VS), welches die Regierung beauftragt, zu prüfen, wie Kinder vor den schädlichen Auswirkungen von Social Media geschützt werden können. Die Regierung teilte mit, dass sie das Anliegen bereits im aus der Erfüllung des Postulats Amherd „Rechtliche Basis für Social Media“ stammenden Bericht sowie mit dem Nationalen Programm "Jugendmedienschutz und Medienkompetenz" Rechnung trägt. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Wintersession ohne Diskussion.

Social Media

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür verlangt, dass die beiden Abkommen mit den USA zum Austausch von Polizeidaten umfassende Garantien zum Datenschutz enthalten sollen. Aufgrund des ungenügenden Datenschutzes in den Vereinigten Staaten müssten die Abkommen explizit den Verwendungszweck der Daten definieren. Zudem solle nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen ein Datenaustausch stattfinden. Die aussenpolitischen Kommissionen (APK-SR und APK-NR) beider Räte haben das Verhandlungsmandat des Bundesrates im März 2012 gutgeheissen. So konnte der Bundesrat im Dezember 2012 das Abkommen zum Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten zur Bekämpfung von Schwerkriminalität (PCSC) und das Memorandum of Understanding über den Austausch von Daten zu mutmasslichen und bekannten Terroristen (HSPD-6) in Washington D.C. unterzeichnen. Als Gegenleistung wird Schweizern ein maximal neunzigtägiger, visumsfreier Aufenthalt in den USA weiterhin erlaubt (Visa Waiver Program).

Abkommen mit den USA zum Austausch von Polizeidaten

Ebenfalls ins Visier des Datenschützers geriet der Online-Suchdienst Moneyhouse. Der Dienst hatte begonnen, neben Wirtschaftsauskünften auch Privatadressen zu veröffentlichen, um Zugriffe auf die Website und somit deren Werbeeinahmen zu erhöhen. Auf ein Gesuch des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erliess das Bundesverwaltungsgericht eine superprovisorische Verfügung, nach welcher der Internetdienst die Suchfunktion für Adressen von Personen per sofort einstellen musste. Nach der Anhörung der Stellungnahme von Moneyhouse kam das Gericht auf seine Anordnung zurück und wies das Gesuch von Hanspeter Thür ab. Es genüge, wenn Gesuche auf Löschung innert kürzester Frist bearbeitet würden.

Moneyhouse

Auch nach diesem Entscheid sieht Hanspeter Thür noch Handlungsbedarf bezüglich des Datenschutzes. So kritisierte er die automatische Informationsübermittlung an soziale Netzwerke via Social-Media-Buttons, den sogenannten Cookies. Thür ist der Ansicht, dass das zwanzigjährige Datenschutzgesetz den technologischen Entwicklungen bald angepasst werden muss.

Social-Media-Buttons

Mit der Überweisung des Postulats von Nationalrat Schwaab (sp, VD) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, die Aufnahme eines Rechts auf Vergessen im Internet in das Bundesrecht zu prüfen. Damit sollen insbesondere soziale Netzwerke verpflichtet werden, die Speicherung von personenbezogenen Daten auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen. In seinem aus der Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz resultierenden Bericht gelangt er zu einer übereinstimmenden Auffassung.

Recht auf Vergessen im Internet (Po. 12.3152)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2012 nahezu alle Forderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten betreffend des Datenschutzes durch Google Street View gutgeheissen hatte, hat das Bundesgericht die Beschwerde von Google nur teilweise bestätigt. So muss der Internetdienst keine vollständige Anonymisierung aller im öffentlichen Raum fotografierten Personen garantieren. Jedoch darf die Fehlerquote beim Verwischen höchstens ein Prozent betragen und Einspruchswege per Internet und Post müssen offengehalten werden. Die anderen Forderungen des Datenschützers, wie etwa die vollständige Anonymisierung im Bereich von heiklen Einrichtungen, wurden auch vom Bundesgericht unterstützt.

Google Street View Facebook

Eine von Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) eingereichte parlamentarische Initiative forderte, dass Hostingprovider für unzureichenden Schutz der von ihnen gespeicherten Informationen zur Verantwortung gezogen werden können. Die Rechtskommission des Nationalrates empfahl die Initiative nach der Ablehnung ihrer Schwesterkommission nun ebenfalls zur Ablehnung, weil seit dem Einreichen der Initiative verschiedene gesetzliche wie auch nichtgesetzgeberische Massnahmen ergriffen worden waren. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission in der Sommersession 2012.

Schutz der von ihnen gespeicherten Informationen

Das 2009 nur knapp angenommene Referendum über die Einführung biometrischer Pässe war der Auslöser von fünf parlamentarischen Initiativen und einer Standesinitiative des Kantons Thurgau (10.308), welche einerseits die Möglichkeit einer nichtbiometrischen Identitätskarte erhalten und andererseits die Einrichtung einer zentralen Datenbank verhinderten wollten. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR; Pa.Iv. 09.439) und der Standesinitiative Thurgau im vergangenen Jahr wurde der erste Teil dieser Forderung erfüllt. Die Frage nach einer zentralen Datenbank blieb jedoch weiterhin ungeklärt. Deshalb gab der Nationalrat den vier verbleibenden parlamentarischen Initiativen 2011 Folge. Die Kommission des Ständerates beantragte 2012 ihrem Rat erfolgreich die Ablehnung der vier Initiativen, nachdem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sie in einem Brief vom 6. Januar 2012 darauf hingewiesen hatte, dass der Verzicht auf eine zentrale Datenbank finanziellen Mehraufwand wie auch Sicherheitsprobleme mit sich brächte.

Identitätskarte Datenbank

Auch in der Schweiz formierte sich Widerstand gegen die Unterzeichnung des „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (Acta), welches 2011 mit dem Ziel, grossangelegte und kommerziell orientierte Fälschung und Piraterie international zu bekämpfen, ausgearbeitet wurde. Die Gegner, unter ihnen die Piratenpartei, die Erklärung von Bern und Amnesty International Schweiz, befürchten die Verletzung von Menschenrechten wie Schutz der Privatsphäre und Meinungsäusserungsfreiheit. Der Bundesrat beschloss im Mai 2012 mit der Unterzeichnung abzuwarten und die Entwicklung im EU-Raum weiterzuverfolgen. Die EU hatte das Abkommen im Januar 2012 unterzeichnet. Vor der Ratifikation soll jedoch der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht prüfen.

Acta

Die 2009 eingereichte und 2010 überwiesene parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, welche keine Ausweitung der Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes fordert, veranlasste die staatspolitische Kommission des Nationalrates einen entsprechenden Entwurf für die Änderung des Bundesstatistikgesetzes auszuarbeiten und 2010 in die Vernehmlassung zu geben. Lediglich sieben Kantone billigten die Vorschläge. Die SPK-NR ergänzte deshalb Art. 6 des Bundesstatistikgesetzes mit zwei Absätzen: Während der eine festlegt, dass Erhebungen des Bundesamtes für Statistik für natürliche Personen freiwillig sind, sieht der andere vor, dass die im Volkszählungsgesetz festgeschriebene Auskunftspflicht weiterhin gilt. Der Entwurf wurde vom Nationalrat angenommen. Auch die SPK des Ständerates stimmte zu, präzisierte jedoch die Formulierung. Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat billigten diese Präzisierung, so dass der Erlass in der Schlussabstimmung Ende Dezember gutgeheissen wurde.

Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen

2009 wurden vier weitere parlamentarische Initiativen eingereicht, die im Grunde dasselbe Anliegen hatten: Erstens sollen sich die Bürger zwischen der herkömmlichen und einer biometrischen Identitätskarte entscheiden können. Zweitens soll auf eine zentrale Datenbank zur Speicherung der Daten verzichtet werden. Sowohl die Initiative Hodgers (gp, GE) (09.435), als auch die parlamentarische Initiative Marra (sp, VD) (09.431) forderten eine dahingehende Änderung des Ausweisgesetzes. Nach dem die Initiativen von der SPK-SR, im Gegensatz zur SPK-NR, zur Ablehnung empfohlen wurden, hat der Nationalrat ihnen Folge gegeben. Der Ständerat wird in der Frühjahrssession 2012 über die zwei parlamentarischen Initiativen entscheiden. Ein identisches Schicksal widerfuhr den parlamentarischen Initiativen der SVP-Fraktion des Nationalrates. Die Erste (09.440) wollte mit einer Änderung des Ausweisgesetzes verhindern, dass der Bundesrat weitere Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann. Dieser Vorstoss ist durch die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) erfüllt worden. Die Zweite (09.441) forderte den Verzicht auf eine zentrale Datenbank auf eidgenössischer Ebene zur Speicherung biometrischer Daten. Beide wurden Anfang Dezember im Nationalrat angenommen.

Identitätskarte Datenbank

Am 1. Juli 2011 setzte der Bundesrat eine Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (VBGÖ) in Kraft. Damit soll dem eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) mehr Zeit eingeräumt werden, um eine Schlichtung zwischen der Person, die Einsicht in amtliche Dokumente wünscht, und der Bundesbehörde, welche diese verweigert, durchzuführen.

Schlichtung

Neben Google geriet auch Facebook ins Visier des Datenschützers. Anfang Juni 2011 hatte die Internetseite die automatische Gesichtserkennung aktiviert. Hanspeter Thür überlegte sich, dem Netzwerk selber beizutreten, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Auch Apple geriet unter Druck von Datenschützern und Politik, weil die Firma Aufenthaltsorte von i-Phone-Nutzern erfasst, überträgt und aufbewahrt. Eine internationale Prozedur wurde lanciert und die Schweiz steht in Kontakt mit mehreren Staaten.

Facebook Apple

Die Einführung der biometrischen Pässe nach der Referendumsabstimmung über die Änderung des Ausweisgesetzes im Jahr 2009 war Auslöser von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen. In Umsetzung einer 2010 angenommenen parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR), welche den Bezug von herkömmlichen Identitätskarten sichern wollte, wurde ein Entwurf über die Änderung des Ausweisgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. In der Sommersession 2011 wurde die Änderung des Gesetzes in der Schlussabstimmung sowohl in der grossen wie auch in der kleinen Kammer einstimmig angenommen. Somit bleibt die herkömmliche ID im Angebot.

Identitätskarte Datenbank

Die parlamentarische Initiative wurde zusammen mit einer Standesinitiative des Kantons Thurgau behandelt, welche verlangte, dass auch nach dem Inkrafttreten der 2009 beschlossenen Änderung des Ausweisgesetzes noch während zweier Jahren, Identitätskarten ohne Datenchip wie bisher bei den Wohnsitzgemeinden beantragt werden können. Nachdem der Initiative bereits 2010 Folge gegeben wurde, war auch diese Änderung des Ausweisgesetzes in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. So können die Kantone die Wohnsitzgemeinden ermächtigen, Anträge auf die Ausstellung von Identitätskarten ohne Chip entgegenzunehmen.

Identitätskarte Datenbank

Während das Bankgeheimnis bröckelt, gewinnt das Datengeheimnis an Bedeutung. Der IT-Dienstleister Green.ch baute für 50 Mio. Franken ein Rechenzentrum zur Speicherung von Daten. Das Datengeheimnis lockt die ausländische Kundschaft, die den Schutz der Privatsphäre in der Schweiz schätzt.

Datengeheimnis

Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte 2009 eine Klage gegen Google Street View beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, weil die Fotografien bei Google Street View nicht zu 100 Prozent anonymisiert seien. Dadurch, so Thür, dass Gesichter und Nummernschilder teils noch erkennbar seien, werde das Datenschutzgesetz verletzt. Es war das erste Mal, dass Google in einem Land vor Gericht gezogen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil vom 30. März 2011, dass Google Street View alle noch erkennbaren Gesichter und Nummernschilder manuell verwischen muss. Besonders strenge Auflagen gelten bei Bildern im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie Frauenhäusern, Altersheimen und Gefängnissen. Zudem muss Google über geplante Aufnahmefahrten und Aufschaltungen der Bilder ins Netz in Lokalzeitungen informieren. Weiter sind Bilder unzulässig, welche von der Strasse aus nicht sichtbare Höfe und Gärten zeigen. Google Street View war von dem Urteil enttäuscht und kündigte an, den Rechtsspruch an das Bundesstrafgericht weiterzuziehen. Im Falle einer erneuten Niederlage drohte Google Street View mit der Abschaltung des Dienstes in der Schweiz.

Google Street View Facebook

Eine nationale Premiere gab es in den Kantonen Schwyz, Ob- und Nidwalden. In diesen Kantonen kann sich neu jeder im Internet über den Standort von öffentlichen Kameras informieren. Diese Einrichtung wird in den kantonalen Datenschutzgesetzen gefordert.

öffentlichen Kameras

Der Rat für Persönlichkeitsschutz lancierte eine Kampagne mit dem Namen „Netla – Meine Daten gehören mir!“ Die auf drei Jahre angelegte Kampagne soll Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit eigenen Daten im Internet lehren und kostet eine halbe Million Franken. In der Presse wurde kritisiert, dass sich der Bund in zu vielen Projekten mit zu wenig Wirkung verzettle.

Netla

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) meldete, dass die seit Mai 2010 erhältliche Suisse-ID auf Kurs sei. Bis Ende 2010 sind mehr als 271'000 elektronische Identitätsnachweise bestellt worden. Die Suisse-ID ermöglicht den Identitätsnachweis im elektronischen Verkehr mit Geschäften und Behörden sowie die elektronische Unterschrift.

Suisse-ID

Die Anpassung des Datenschutzes an die neuen Medien war Gegenstand mehrerer weiterer Vorstösse. Ein Postulat Hodgers (gp, GE) (Po. 10.3383) fordert die Ausrichtung des Datenschutzgesetzes aus dem Jahr 1992 auf die neuen Technologien. In eine ähnliche Richtung zielt das Postulat Graber (svp, BE) (Po. 10.3651), das den Bundesrat dazu auffordert, die Risiken abzuschätzen, die neue Technologien wie Internet, die elektronische Erfassung von Kaufgewohnheiten oder Google Street View auf die Privatsphäre haben. Er soll insbesondere den Bedarf für neue Gesetzesgrundlagen klären. Beide Postulate wurden vom Nationalrat diskussionslos überwiesen.

Anpassung des Datenschutzes an die neuen Medien (Po. 10.3383 und 10.3651)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Die Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über die Einführung biometrischer Pässe hatte noch im Jahr 2009 verschiedene Vorstösse provoziert, die in eine parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats gemündet hatte. Nachdem sich die ständerätliche Schwesterkommission kritisch geäussert hatte, besserte die SPK-NR den Vorschlag nach und schickte schliesslich eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, die eine parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) sowie eine Standesinitiative des Kantons Thurgau mitberücksichtigt. Konkret soll das Ausweisgesetz derart geändert werden, dass nach wie vor auch Identitätskarten ohne Chip zur Speicherung biometrischer Daten erhältlich sind. Gleichzeitig sollen die Kantone selber entscheiden können, ob sie den Antrag und den Bezug von Identitätskarten weiterhin auf Gemeindeebene regeln wollen.

Identitätskarte Datenbank

Der Antrag der Kommissionsmehrheit der SPK-NR auf Nichteintreten auf das Geschäft zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur) stiess in der Frühjahrssession auf Verwirrung. Nach einem Rückkommensantrag musste die erste Eintretensabstimmung (101 zu 57 für Eintreten) wiederholt werden. Die zweite Abstimmung fiel dann wesentlich knapper aus (79 zu 75 für Eintreten). In der Sommersession wurde dann der Entwurf des Bundesrats beraten. Er sieht eine gesetzliche Regelung zum Schutz personenbezogener elektronischer Daten vor. Es geht dabei um jene Personendaten, die bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur anfallen (z.B. Protokolle der Arbeit an Computern, Listen von angewählten Telefonverbindungen, etc.) und deren Handhabung in den bisherigen Datenschutzbestimmungen noch nicht geregelt ist. Diese Daten dürfen mit wenigen Ausnahmen weder aufgezeichnet noch ausgewertet werden. Alle Parteien äusserten ihren Unmut über den Gesetzesentwurf. Umstritten war, wem die Kompetenz zum Erlass der Ausführungsbestimmungen gegeben werden solle. Im Nationalrat wurde der Einzelantrag Bänzinger (gp, ZH), der forderte, dass die Ausführungsbestimmungen von der Bundesversammlung und nicht wie im Entwurf vorgesehen vom Bundesrat geregelt werden sollten, deutlich angenommen. Diese Regelung wurde allerdings vom Ständerat abgelehnt. Die Differenz wurde erst in der dritten Lesung mit einem Kompromissvorschlag ausgeräumt, der die grundsätzliche Kompetenz für die Ausführungsbestimmungen beim Bundesrat belässt. Im Falle von Bestimmungen, die die Parlamentsdienste oder das Parlament selber betreffen, sollen den Räten aber entsprechende Befugnisse an die Hand gegeben werden.

Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Datenschutz bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur)