Am 1. Juli 2011 setzte der Bundesrat eine Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (VBGÖ) in Kraft. Damit soll dem eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) mehr Zeit eingeräumt werden, um eine Schlichtung zwischen der Person, die Einsicht in amtliche Dokumente wünscht, und der Bundesbehörde, welche diese verweigert, durchzuführen.
Schlichtung- Schlagworte
- Datum
- 1. Juli 2011
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
-
anzeigen
- NZZ, 21.4.11
- SR 152.31
von Nadja Ackermann
Aktualisiert am 10.08.2016
Aktualisiert am 10.08.2016