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Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der Übernahme der EU-Verordnung über biometrische Pässe und andere Reisedokumente. Grundsätzlich geht es dabei um die Aufnahme von biometrischen Daten (vorläufig nur Gesichtsmerkmale, ab 2009 auch zwei Fingerabdrücke) auf einem Chip in diesen Ausweisdokumenten und um die Speicherung dieser biometrischen Merkmale in der existierenden zentralen Datenbank über die ausgestellten Ausweise. Für die Reisepässe würde dieser Chip sofort eingeführt, für die Identitätskarten erhielte der Bundesrat die Kompetenz, ihn später als obligatorisch zu erklären. Nationalrat Zisyadis (pda, VD) stellte einen von respektablen Minderheiten der SVP und der GP unterstützten, aber letztlich erfolglosen Nichteintretensantrag. Die vorberatende Staatspolitische Kommission hatte aber auch einige Einwände, welche sie als Abänderungsanträge formulierte. Aus der Überlegung heraus, dass eine Mehrheit der Bevölkerung nie in die USA reist, wollte sie, dass neben den von diesem Land verlangten teuren neuen Ausweisdokumenten weiterhin eine herkömmliche Identitätskarte ohne Chip mit biometrischen Daten erhältlich sein soll. Im Sinn der Publikumsfreundlichkeit sollen zudem weiterhin die Gemeinden, und nicht nur die von den Kantonen bezeichneten regionalen Verwaltungsstellen diese nicht biometrischen Identitätskarten abgeben dürfen. Als Ergänzung der neuen biometrischen Ausweispapiere forderte die SPK zudem, dass dieser Chip auch Elemente für die Schaffung einer elektronischen Identität enthalten kann, wie sie für Transaktionen im Internet nützlich ist (so genannte elektronische Signatur). Alle drei Vorschläge akzeptierte der Rat oppositionslos. Der lauten Kritik in der Öffentlichkeit an den vorgesehenen hohen Ausgabepreisen für die Dokumente trug der Rat insofern Rechnung, als er festhielt, dass diese Gebühren „familienfreundlich“ ausgestaltet sein müssen. Die Grünen und die SP gingen mit ihrer Kritik weiter als die SPK. Sie lehnten auch die zentrale Datenbank ab, in der unter anderem die Fingerabdrücke aller Inhaber dieser neuen Ausweispapiere gespeichert werden. Diese zentrale Datenbank werde vom Schengen-Abkommen nicht verlangt und eröffne die Möglichkeit, dass diese später von der Polizei nicht nur wie gesetzlich erlaubt für die Identifikation von Opfern von Gewalttaten oder Katastrophen, sondern auch für andere Ermittlungsarbeiten beigezogen werden könnte. Ihr Antrag, dass die Fingerabdrücke nicht in die Datenbank aufgenommen resp. auf Wunsch gelöscht werden, konnte sich nicht durchsetzen. In der Gesamtabstimmung sprachen sich nicht nur die geschlossenen Grünen und eine starke Mehrheit der SP gegen die Vorlage aus, sondern auch ein Teil der SVP; in der Schlussabstimmung votierte neben der Linken fast die Hälfte der SVP dagegen. Der SVP-Protest richtete sich aber weniger gegen die Vorlage an sich, als gegen die Tatsache, dass die Schweiz wegen ihrer Teilnahme am Schengen-Abkommen zur Übernahme dieser neuen Passvorschriften verpflichtet ist.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Übernahme der EU-Verordnung über biometrische Pässe und andere Reisedokumente. Diese Verordnung erklärt die Aufnahme von biometrischen Daten (vorläufig nur Gesichtsmerkmale, später auch Fingerabdrücke) in diesen Ausweisdokumenten für obligatorisch. Inhaltlich steht diese neue Vorschrift in engem Zusammenhang mit den Abkommen der EU und auch der Schweiz mit den USA über den Verzicht auf ein Einreisevisum (Visa Waiver Programm). Die Schweiz hatte aus diesem Grund bereits seit Herbst 2006 Pässe mit biometrischen Daten ausgestellt. Formal muss die Schweiz die Normen der EU-Verordnung aber auch übernehmen, da sie eine Weiterentwicklung des Rechts-Besitzstandes im Rahmen des Schengen-Abkommens darstellt. Der Ständerat hiess das Geschäft in der Wintersession diskussions- und oppositionslos gut.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung gut. Es beschloss damit, dass die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage der bei den lokalen Behörden vorliegenden Registerdaten. Diese werden ergänzt durch umfangreiche Repräsentativbefragungen zur Erfassung von wichtigen Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Berufstätigkeit, Verkehrsverhalten). Im Ständerat stellte Maissen (cvp, GR) zuerst einen Rückweisungsantrag, mit dem Auftrag, eine detaillierte Variante mit der Beibehaltung der traditionellen Vollerhebung auszuarbeiten. Nur diese und nicht die neuen Repräsentativerhebungen würde gemäss Maissen auch weiterhin Aussagen über die Verhältnisse in kleinen oder bevölkerungsschwachen Räumen erlauben. Angesichts der diesbezüglich negativen Stimmung im Rat zog er seinen Antrag zurück. Der Nationalrat lehnte mit 107 zu 27 Stimmen einen Rückweisungsantrag Beck (lp, VD) ab, der ebenfalls das alte System beibehalten wollte. In der Schlussabstimmung im Nationalrat votierten je rund ein Drittel der SP- und der SVP-Fraktion gegen die neue Volkszählung, die aber mit insgesamt 138 zu 34 Stimmen deutlich angenommen wurde. Das Parlament hiess gleichzeitig einen Rahmenkredit von 69 Mio Fr. für die Durchführung der ersten Erhebung nach dem neuen System gut.

Revision des Gesetz über die Volkszählung (2007)

Die beiden neuen Gesetze über die Sozialversicherungsnummer und die Registerharmonisierung schufen die technischen Voraussetzungen für die angestrebte Reform der Volkszählung. Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung. Wie bereits im Vorjahr vom Bundesamt für Statistik angekündigt, soll die Volkszählung in Zukunft nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen, sondern auf der Grundlage der bei den Behörden (vor allem den kommunalen Einwohnermeldeämtern) vorliegenden Registerdaten durchgeführt werden. Als Ergänzung dazu kommen Repräsentativbefragungen zur Erfassung von Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Verkehrsverhalten). Die Stichproben in diesen jährlichen Repräsentativbefragungen sollen derart umfangreich sein, dass ihre über einige Jahre kumulierten Ergebnisse auch Aussagen zu kleinräumigen Gebieten ermöglichen. Das würde den im Vorjahr vorgebrachten Haupteinwand gegen das neue System entkräften. Die neue Methode bringt nicht nur grosse Kosteneinsparungen. Die Volkszählungsdaten werden dank den im Jahresrhythmus gewonnenen Informationen aus den Registern und den Repräsentativbefragungen auch wesentlich aktueller sein als diejenigen der bisherigen, alle zehn Jahre durchgeführten Erhebung. Für die nach diesem neuen System durchzuführende nächste Volkszählung beantragte der Bundesrat einen Kredit von 69 Mio Fr. Das ist nur etwa halb soviel wie die in der Botschaft als Alternative ebenfalls präsentierte Variante der Kantone, welche die Registerdaten nicht mit Repräsentativbefragungen, sondern mit Vollerhebungen zu Strukturdaten kombinieren wollten.

Revision des Gesetz über die Volkszählung (2007)

Das ursprüngliche Projekt einer neuen einheitlichen Personenidentifikationsnummer (PIN), die sich in verschiedenen Bereichen der Verwaltung einsetzen lässt und unter Umständen auch Verknüpfungen erlaubt, und welche auch statistische Auswertungen erleichtern würde, hatte der Bundesrat Ende 2005 fallen gelassen. An deren Stelle hatte er eine Neukonzeption der AHV-Nummer und ihre Umwandlung in eine umfassende Sozialversicherungsnummer vorgeschlagen. Trotz der Einwände des eidgenössischen Beauftragten für Datenschutz, Hanspeter Thür, akzeptierte der Ständerat diese neue AHV-Nummer einstimmig. Im Nationalrat forderte die SVP-Fraktion Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, den Verwendungsbereich dieser neuen Nummer strikte auf den AHV-Bereich zu beschränken. Nachdem dieser Antrag abgelehnt worden war, verlangten die Grünen in der Detailberatung erfolglos Ähnliches. Auf Antrag der Kommission fügte der Rat allerdings die Bestimmung ein, dass für die systematische Verwendung dieser Nummer in anderen Bereichen als der Sozialversicherung eine Gesetzesgrundlage notwendig sei. Einzelne Bereiche, in denen kantonales Recht vollzogen wird (z.B. Krankenkassenprämienverbilligungen, Bildungsinstitutionen) wurden zur systematischen Verwendung der neuen Nummer ermächtigt. In der Schlussabstimmung im Nationalrat sprachen sich die SVP und die GP mehrheitlich gegen die neue Versichertennummer aus.

Registerharmonisierungsgesetz
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Das Parlament verabschiedete ebenfalls das neue Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG). Auch hier kam die Opposition in erster Linie von der SVP, welche im Nationalrat erfolglos Nichteintreten beantragte. Die Harmonisierung der Register an sich akzeptierte sie zwar, die Verwendung von Registerdaten zu statistischen Zwecken und vor allem ihre mögliche Verknüpfung lehnte sie aber ab. Die Bundesversammlung bewilligte zur Umsetzung dieses Beschlusses auch die erforderlichen Geldmittel von knapp 16 Mio Fr. für die Dauer von fünf Jahren.

Registerharmonisierungsgesetz
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Im März verabschiedete der Bundesrat die Rechtsgrundlagen für ein Pilotprojekt zur Ausstellung eines neuen Passes mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten. Zu Reden gaben weniger die datenschutzspezifischen Aspekte als vielmehr der als viel zu hoch kritisierte Abgabepreis des neuen Dokuments.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Der Nationalrat befasste sich erneut mit dem vom Bundesrat 2003 präsentierten Entwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes. Seine Rechtskommission hatte den Auftrag des Ständerats aus dem Vorjahr erfüllt und legte eine schlankere Version vor. Diese konzentrierte sich auf die Verbesserung des Datenschutzes bei Online-Verbindungen der Bundesverwaltung, auf die Informationspflicht bei der Erhebung schützenswerter Daten und auf den Datenschutz bei der grenzüberschreitenden Datenübermittlung (geregelt im Zusatzprotokoll zur Datenschutzkonvention des Europarats, das vom Parlament im Anschluss an die Gesetzesrevision genehmigt wurde). Die Linke kämpfte vergeblich dafür, dass einige in der ursprünglichen Vorlage enthaltene Bestimmungen wieder aufgenommen werden. So scheiterte ihr Antrag, dass Inhaber von Datensammlungen die Betroffenen immer – und nicht nur bei der Beschaffung von besonders schützenswerten Daten – informieren müssen. Abgelehnt wurde vom Plenum auch der linke Antrag für ein Verbandsklagerecht gegen die Bearbeitung und Sammlung von Daten. Keine Chance hatte im Weiteren das in der ursprünglichen Regierungsvorlage enthaltene Einspruchsrecht gegen die Bearbeitung von Personendaten durch Privatpersonen und Unternehmen. Damit sollten die Bearbeiter verpflichtet werden, die Datenaufnahme resp. -verarbeitung bis zur Nennung einer gerichtlich anfechtbaren Rechtfertigung für die Datensammlung zu unterbrechen. Der Ständerat schloss sich fast in allen Punkten dem Nationalrat an. Die wenigen verbliebenen Differenzen wurden im Berichtsjahr noch nicht ausgeräumt.

Teilrevision des Datenschutzgesetzes (2006)

Gegen Jahresende publizierte der Bundesrat seine Botschaft für die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG). Hauptziel der Vorlage ist eine für alle verbindliche Vereinheitlichung der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister, mit dem Zweck, sie auch für statistische Bevölkerungserhebungen (Volkszählungen) zu nutzen. Neben der Definition der obligatorisch aufzunehmenden Merkmale (Alter, Geschlecht etc.) soll das Gesetz auch die Datenkontrolle und -übertragung regeln. Um einen Datenaustausch dort, wo er gesetzlich erlaubt und normiert ist, weitgehend zu automatisieren, soll ein eindeutiger, in allen betreffenden Registern zu verwendender Personenidentifikator festgelegt werden. Gemäss dem Gesetzesentwurf wird dies die neue Sozialversicherungsnummer sein, welche ab 2008 die heutige AHV-Nummer ablösen soll. Im Unterschied zur bestehenden AHV-Nummer wird dieser neue Code keine Zeichen enthalten, die Rückschlüsse auf die Person zulassen (z.B. Alter oder Geschlecht). Die Investitionskosten für das Projekt hat die Regierung auf knapp 50 Mio Fr. geschätzt, wovon 15,8 Mio Fr. auf den Bund entfallen. Die von den Kantonen in der Vernehmlassung geforderte Bundesbeteiligung an den Kosten der Kantone und Gemeinden lehnte der Bundesrat ab. Er verwies in der Begründung auf die Einsparungen, welche sich aus den Vereinfachungen auch für die kantonalen und kommunalen Verwaltungen ergäben. Allein die für das Jahr 2010 vorgesehene nächste Volkszählung soll mit diesem System um mindestens 40 Mio Fr. (davon 15 Mio Fr. für Kantone und Gemeinden) billiger zu stehen kommen.

Registerharmonisierungsgesetz
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Der im Sommer bekannt gegebene Plan des BFS, die Volkszählung 2010 mittels Registerdaten und ergänzenden Repräsentativbefragungen, aber ohne die bisher üblichen Fragebogen für alle Einwohner und Einwohnerinnen durchzuführen, führte zu einiger Aufregung namentlich bei der Wissenschaft und den Beratungs- und Planungsbüros. Da in den Einwohnerregistern nur einige Grunddaten wie Alter, Geschlecht, Nationalität und Zivilstand, jedoch keine Angaben zu Sprache, Verkehrsverhalten, Bildung etc. vorhanden sind, verliere die politische Planung (z.B. für Verkehrs- oder Gesundheitsinfrastrukturen) unentbehrliche Informationen. Die vorgesehenen Repräsentativbefragungen seien dafür kein Ersatz, da diese keine statistisch zuverlässigen Aussagen über die Verhältnisse im kleinräumlichen Bereich (Gemeinden oder Stadtquartiere) machen können. Im Nationalrat reichte der Freisinnige Gutzwiller (ZH) eine Motion ein, welche verlangt, dass der Bundesrat dem Parlament die Beibehaltung der Vollerhebung mit Fragebogen als gleichwertig entwickelte Alternative zur geplanten neuen Erhebung mit Registerdaten und zusätzlicher Stichprobe vorlegen soll.

Revision des Gesetz über die Volkszählung (2007)

Im Sommer beschloss der Bundesrat, das Projekt einer neuen einheitlichen Personenidentifikationsnummer (PIN), welche sich in verschiedenen Bereichen der Verwaltung einsetzen und unter Umständen auch verknüpfen lässt, nun doch weiter zu verfolgen. Im Vorjahr hatte er aufgrund des Widerstandes aus Datenschutzkreisen noch darauf verzichten wollen. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Hanspeter Thür, aber auch die SVP und die Linke protestierten erneut gegen diese Pläne, da die Barrieren gegen eine unerwünschte Verknüpfung von persönlichen Daten ihrer Meinung nach nicht hoch genug sind.

Registerharmonisierungsgesetz
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Nachdem im Vorjahr die Pläne für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer am Widerstand von Datenschutzstellen gescheitert waren, stellte der Bundesrat ein weniger ambitiöses Projekt zur Diskussion. Er gab einen Vorentwurf für ein Gesetz über sektorielle Personenidentifikatoren in die Vernehmlassung. Dieses sieht vor, dass jede Person mit separaten, nicht verknüpften Identifikationsnummern für sechs verschiedene Bereiche (z.B. Steuern, Sozialversicherungen, Statistik) ausgestattet werden soll. Über einen speziellen vom Bund betriebenen Server sollen dann die Berechtigten (auch Kommunal- und Kantonsbehörden) innerhalb eines Sektors auf die Daten zugreifen und sie austauschen dürfen. Die Datenschutzbeauftragten der Kantone lehnten auch diesen Vorschlag ab, da er im Widerspruch zum Datenschutzgesetz stehe. Zudem fehlten dafür (mit Ausnahme des Bereichs Statistik) ihrer Ansicht nach die erforderlichen Verfassungsgrundlagen. Skeptisch bis ablehnend äusserten sich mit denselben Argumenten auch die SVP und die SP.

Registerharmonisierungsgesetz
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Der vom Bundesrat 2003 vorgelegte Entwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes fand bei der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats keine gute Aufnahme. Sie beantragte, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, eine Vorlage zu unterbreiten, die bloss noch die Ausbauschritte enthält, welche von zwei 1999 und 2000 überwiesen Motionen (Verbesserung des Datenschutzes bei Online-Verbindungen der Bundesverwaltung; Informationspflicht bei der Erhebung schützenswerter Daten) und dem Zusatzprotokoll zur Datenschutzkonvention des Europarats (Datenschutz bei der grenzüberschreitenden Datenübermittlung) verlangt werden. Zu verzichten seien hingegen auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen und von der Wirtschaft kritisierten weitergehenden Massnahmen. Erwähnt wurde dabei etwa die Möglichkeit, die Datenbearbeitung eines privaten Unternehmens mit einer Einsprache provisorisch zu stoppen, oder die vorgeschlagenen Informationsrechte zu privaten Datenbanken, die nicht besonders schützenswerte Daten enthalten. Gegen die Stimmen der Linken folgte der Nationalrat seiner Kommission und wies das Geschäft an den Bundesrat zurück. Dieser hatte erfolglos darauf hingewiesen, dass er eine Rückweisung für wenig sinnvoll halte, da die Kommission die gewünschten Abstriche an seiner Vorlage selbst vornehmen und dem Plenum beantragen könne. Gemäss dem neuen Parlamentsgesetz musste auch die kleine Kammer zu diesem Rückweisungsbeschluss Stellung beziehen. Sie folgte auf Antrag ihrer Rechtskommission den Argumenten des Bundesrats und lehnte den Rückweisungsbeschluss ab. Damit muss sich die Kommission des Nationalrats nochmals mit der Gesetzesrevision befassen.

Teilrevision des Datenschutzgesetzes (2006)

Die vom Ständerat vorgenommene Aufhebung der Bestimmung des Fernmeldegesetzes, wonach kommerzielle Telefongespräche ohne ausdrückliche Genehmigung des Gesprächspartners nicht mehr aufgezeichnet werden dürfen (parlamentarische Initiative Frick, cvp, SZ), vermochte sich erst in der zweiten Runde der Differenzbereinigung im Nationalrat durchzusetzen. Voraussetzung dazu war gewesen, dass die kleine Kammer die genehmigungsfreien Aufzeichnungen im Geschäftsverkehr auf Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliches einschränkte.

Telefongespräche im Geschäftsverkehr dürfen aufgezeichnet werden (Pa.Iv. 97.462)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)

Zu Bedenken bezüglich Datenschutz gaben die Pläne der USA Anlass, in den Reisepässen in Zukunft die Aufnahme von biometrischen Daten (Gesichtserkennung, Fingerabdrücke, Irisstruktur) zu verlangen. Damit soll es bei den Einreisekontrollen leichter möglich sein, Einreisende mit einem nicht ihnen gehörenden Pass zu erkennen. Gemäss Bundesrätin Metzler würden diese zusätzlichen Angaben in amtlichen Ausweispapieren an sich nicht gegen den Datenschutz verstossen. Ihre Einführung in der Schweiz bräuchte aber eine rechtliche Grundlage im Passgesetz.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Die Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Kantone an dem vom Bundesrat beim Bundesamt für Statistik in Auftrag gegebenen Projekt für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer war erfolgreich. Auf Vorschlag des BFS beschloss die Regierung, auf eine Personenkennzeichnung zu verzichten, welche nicht nur für statistische Zwecke, sondern auch zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung hätte verwendet werden können. Angestrebt wird jetzt primär eine Harmonisierung der Personenregister in den Gemeinden, um deren Angaben für die Volkszählung von 2010 nutzen zu können.

Bundesrat will Register-Identifikationsnummer einführen
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Der Bundesrat legte dem Parlament den von diesem im Jahr 2000 mit einer Motion verlangten Entwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes vor. Da es in der 2002 durchgeführten Vernehmlassung kaum Einwände gegeben hatte, übernahm der Bundesrat weitgehend die Formulierungen des Vorentwurfs. Hauptelement der neuen Bestimmungen ist eine Verstärkung der Informationspflicht der Eigentümer von Datenbanken. Wenn dabei besonders schützenswerte persönliche Daten erhoben werden, müssen die betroffenen Personen über die Identität des Erhebers, den Zweck der Erhebung oder ihre Verwendung und über mögliche weitere Benutzer der Daten in Kenntnis gesetzt werden.

Teilrevision des Datenschutzgesetzes (2006)

Für einiges Aufsehen sorgte der Auftrag des Bundesrates an das Bundesamt für Statistik, ein Projekt für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer auszuarbeiten. Diese Kennzeichnung würde es erlauben, die in den verschiedenen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Registern enthaltenen Daten zu vergleichen, zu ergänzen und gegebenenfalls auch zu verknüpfen. Diese einheitliche Identifikationsnummer könnte wesentliche Effizienzgewinne für die Verwaltung bringen. Wegen der möglichen Verknüpfung von Daten und dem erleichterten Zugang von Nichtberechtigten zu den in den verschiedenen Datenbanken enthaltenen Informationen birgt sie aber auch eine erhebliche Missbrauchsgefahr, vor welcher unter anderem sowohl der eidgenössische als auch die kantonalen Datenschutzbeauftragten nachdrücklich warnten.

Bundesrat will Register-Identifikationsnummer einführen
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Die vom Ständerat aufgrund einer parlamentarischen Initiative Frick (cvp, SZ) vorgenommene Aufhebung der Bestimmung des Fernmeldegesetzes, wonach kommerzielle Telefongespräche ohne ausdrückliche Genehmigung des Gesprächspartners nicht mehr aufgezeichnet werden dürfen, ging dem Nationalrat zu weit. Die Bedingung, dass die Gesprächsteilnehmer hinreichend über die Aufzeichnung ihres laufenden Gesprächs informiert sind, reichte ihm für eine Aufhebung des Verbots nicht. Er verlangte, dass dazu eine explizite Information vor dem Gespräch stattfinden müsse. Den Beschluss des Ständerats, dass im Geschäftsverkehr eine Information über die Aufzeichnung zu Beweiszwecken (z.B. bei Hotelreservationen) nicht erforderlich sei, strich er. Der Ständerat entschied sich in der Folge für eine Kompromisslösung. Die Information über eine Aufzeichnung sollte vor dem Gespräch zwar nicht explizit deklariert werden müssen, aber doch «klar erkennbar» sein. Im Geschäftsverkehr (z.B. bei einem Börsenauftrag eines Kontoinhabers an seine Bank) könnte dazu auch eine entsprechende Erklärung in den «allgemeinen Geschäftsbedingungen» ausreichen.

Telefongespräche im Geschäftsverkehr dürfen aufgezeichnet werden (Pa.Iv. 97.462)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)

Im Rahmen der im Vorjahr gestarteten Vernehmlassung über einen Vorentwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes regten Spezialisten die Schaffung neuer Konzepte und Elemente an. So sprach sich z.B. der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür für ein Datenschutzaudit aus. Mit diesem Instrument würden sich Besitzer von Datenbanken auf freiwilliger Basis verpflichten, nicht bloss die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern den Datenschutz kontinuierlich zu verbessern und den neuesten technologischen Möglichkeiten anzupassen. Als Anreiz für das Mitmachen bei diesen Datenschutzaudits würde ein Qualitätssiegel verliehen, welches z.B. für Firmen im Internet-Versandhandel kommerzielle Wettbewerbsvorteile bringen würde.

Teilrevision des Datenschutzgesetzes (2006)

Zum Zweck der Rationalisierung möchte der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen die bisher in den mehr als 1700 Zivilstandsämtern registrierten Daten über den Zivilstand mit einem zentralen Informatiksystem erfassen. Er beantragte dem Parlament die dazu insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderliche Änderung des Zivilgesetzbuchs. Das Parlament verabschiedete die Vorlage in der Herbstsession.

IT des Zivilstandswesen wird zentralisiert

Bei der Revision des Fernmeldegesetzes hatte das Parlament 1998 beschlossen, dass Telefongespräche ohne ausdrückliche Genehmigung des Gesprächspartners nicht mehr aufgezeichnet werden dürfen (Ausnahme Hilfs-, Sicherheits- und Rettungsdienste). Die Rechtskommission des Ständerats präsentierte nun ihre Vorschläge zur Umsetzung einer 1998 überwiesenen parlamentarischen Initiative Frick (cvp, SZ), welche die Wiederzulassung der genehmigungsfreien Aufzeichnung im Geschäftsverkehr (z.B. bei Aufträgen an Banken oder bei Hotelreservationen) forderte. Sie beantragte, diese zuzulassen, wenn sie allein dazu dient, geschäftliche Abmachungen zu dokumentieren, oder wenn darüber vor dem Gespräch informiert wird. Die kleine Kammer hiess diese Lösung ohne Gegenstimme gut.

Telefongespräche im Geschäftsverkehr dürfen aufgezeichnet werden (Pa.Iv. 97.462)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)

Der Bundesrat gab im Herbst den Vorentwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung. Er schlug dabei insbesondere vor, dass Firmen und Institutionen, welche schützenswerte Daten sammeln, die Erfassten über den Erheber, den Zweck und über mögliche Nutzer der Datensammlung informieren müssen. Hingegen sollen Privatpersonen ihre Datenbanken mit Personendaten nicht mehr melden müssen.

Teilrevision des Datenschutzgesetzes (2006)

Die Bundesversammlung genehmigte das Gesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige weitgehend in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung. Damit steht der Ausgabe von maschinenlesbaren Pässen ab Anfang 2003 nichts mehr im Weg.

Ausweisgesetz für maschienenlesbare Pässe