Bei der Regelung des Datenschutzes im Bereich der Bundesstrafrechtspflege und des Datenaustausches mit den Kantonen und dem Ausland übernahm der Nationalrat die meisten Beschlüsse des Ständerates aus dem Vorjahr. Die Sozialdemokraten kämpften dabei zusammen mit den Grünen vergeblich gegen die rechtlichen Anderungen im Bereich des Datenaustausches und die Schaffung von Gesetzesgrundlagen für das computerisierte Fahndungssystem RIPOL. Immerhin wurde auf Antrag von Leuenberger (sp, ZH) ein zusätzlicher Persönlichkeitsschutz eingebaut. Betroffene Personen sollen – nach Abschluss der Ermittlungen – nicht nur dann informiert werden, wenn es zu einer formellen richterlichen Voruntersuchung kommt, sondern in der Regel auch dann, wenn die vorangehende polizeiliche Fahndung ohne Eröffnung einer Voruntersuchung eingestellt wird.

Bundesgesetz über den Datenschutz (BRG 88.032)