Zu Bedenken bezüglich Datenschutz gaben die Pläne der USA Anlass, in den Reisepässen in Zukunft die Aufnahme von biometrischen Daten (Gesichtserkennung, Fingerabdrücke, Irisstruktur) zu verlangen. Damit soll es bei den Einreisekontrollen leichter möglich sein, Einreisende mit einem nicht ihnen gehörenden Pass zu erkennen. Gemäss Bundesrätin Metzler würden diese zusätzlichen Angaben in amtlichen Ausweispapieren an sich nicht gegen den Datenschutz verstossen. Ihre Einführung in der Schweiz bräuchte aber eine rechtliche Grundlage im Passgesetz.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass