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Mit dem Internet verbundene Produkte – etwa «smarte» Haushaltsgeräte, Spielzeuge oder Fahrzeuge und digitale Heimassistenten wie «Siri» oder «Alexa» – erfassen und übermitteln individuelle Daten über ihre Nutzerinnen und Nutzer. Diese Daten seien oft schlecht gesichert und leichte Beute für eine zweckentfremdete Nutzung, stellte Nationalrat Mathias Reynard (sp, VS) fest. Sein Postulat mit dem Auftrag, zu prüfen, wie der Datenschutz in diesem Bereich verbessert werden könnte, überwies die grosse Kammer in der Sommersession 2019 stillschweigend. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt, weil er den Auftrag zusammen mit einem bereits 2017 überwiesenen Postulat Glättli (gp, ZH; Po. 17.4295) erfüllen könne.

Verbesserung der Sicherheit von mit dem Internet verbundenen Produkten (Po. 19.3199)

Mittels eines Postulats wollte Mathias Reynard (sp, VD) den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht verlässliche Zahlen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit zusammenzutragen. Internationale Studien belegten, dass ungefähr jede dritte Frau an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt werde, so der Postulant. Für die Schweiz fehlten aber aktuelle, flächendeckende Daten, weshalb bei der Untersuchung des Ausmasses und der Entwicklung dieser Problematik grosser Handlungsbedarf bestehe. Die Umsetzung vorliegenden Postulats liege zudem im Rahmen der Istanbul-Konvention, welche von den Vertragsstaaten die Untersuchung aller Formen von Gewalt gegen Frauen verlange.
Der Vorstoss wurde in der Wintersession 2018 von Verena Herzog (svp, TG) bekämpft und anschliessend in der Frühjahrssession 2019 erneut aufgegriffen. Herzog wies in ihrer Begründung darauf hin, dass es entgegen den Aussagen des eingereichten Textes sehr wohl aktuelle schweizerische Daten gebe und die entsprechenden Fakten bekannt seien. Hinter diesem Postulat vermute sie aus diesem Grund vielmehr «Alarmismus und Profilierung». Ihre Parteikollegin Céline Amaudruz (svp, GE) wies hingegen darauf hin, dass bestehende Zahlen womöglich verzerrt seien, da nicht alle Opfer sexueller Belästigung Anzeige erstatteten. In Zustimmung mit letzterer Aussage ergänzte Innenminister Alain Berset, dass durch die geforderte Prävalenzstudie Diskrepanzen zwischen der Realität und offiziellen Statistiken aufgedeckt werden könnten. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat mit 93 zu 68 Stimmen an. Während das Ja-Lager fraktionsmässig durchmischt war, bestand das Nein-Lager ausschliesslich aus Mitgliedern der Fraktionen der SVP und der FDP.

Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem (Po. 18.4048)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2018 ein Postulat seiner Rechtskommission für ein Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren. Der Bundesrat muss nun aufzeigen, wie den Risiken bei der Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikationsnummer begegnet und wie der Datenschutz bei der Verwendung von Personenidentifikationsnummern allgemein verbessert werden kann. Die Regierung hatte das Postulat zur Annahme beantragt, da sie sich der Problematik bei der Verwendung der AHV-Nummer und der starken Ausweitung dieser Praxis bewusst sei. Er habe beim EDI bereits im Februar 2017 einen Vorentwurf zur Regelung der systematischen Verwendung der AHV-Nummer im Behördenverkehr in Auftrag gegeben, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren (Po. 17.3968)
Dossier: Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden

Mit der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz beantragte der Bundesrat die Abschreibung eines Postulats Béglé (mitte, VD). Béglé hatte gefordert, in der Revision des DSG Wege für eine geschützte, transparente und zielgerichtete Datenerhebung, insbesondere bei medizinischen Daten, aufzuzeigen. In der Botschaft zur Revision des DSG verwies der Bundesrat darauf, dass im revidierten DSG neue Pflichten für Verantwortliche und Auftragsbearbeitende vorgesehen seien, welche den Forderungen des Postulats entsprächen. Weiter würden die Kompetenzen der Beauftragten gestärkt, die strafrechtlichen Sanktionen verschärft und Verhaltenskodizes erarbeitet, die den Datenschutz auch für medizinische Daten verbesserten. Somit sei das Anliegen des Postulats erfüllt. Der Nationalrat kam dem Antrag des Bundesrats in der Sommersession 2018 stillschweigend nach und schrieb das Postulat ab.

Postulate zum Thema Datenschutz (Po. 16.3384 und Po. 16.3386)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Mit der Annahme eines Postulates Reynard (sp, VS) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, Möglichkeiten zu prüfen, wie Daten zu Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität erhoben werden könnten. Ein spezielles Augenmerk soll auch auf Mehrfachdiskriminierungen geworfen werden. Da Yves Nidegger (svp, GE) den Vorstoss bekämpfte, stellte sich die geschlossene SVP-Fraktion gegen das Anliegen und Roland Rino Büchel (svp, SG) brachte in der Diskussion ein Beispiel aus Schottland ein, das ihm Angst mache: In einer Primarschule gebe es nur noch eine Art Toiletten, weil die Kinder sich sonst entscheiden müssten, wohin sie gehen sollen. Daran anknüpfend richtete er die Frage an Bundesrätin Sommaruga, welche das Anliegen im Namen des Gesamtbundesrates unterstützte: „Können Sie bestätigen, dass wir uns nicht so wahnsinnig verhalten wie die Schotten?“ Es gehe ja nur darum, sich die Frage der Diskriminierung überhaupt einmal anzuschauen, und Hinschauen, das sei die Aufgabe des Bundesrates, führte Sommaruga aus. Mit 116 zu 73 Stimmen wurde das Postulat in der Sommersession 2017 überwiesen.

Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen (Po. 16.3961)

In der Herbstsession 2016 überwies der Nationalrat stillschweigend zwei Postulate Béglé (cvp, VD) zum Thema Datenschutz. Das erste (Po. 16.3384) fordert den Bundesrat auf, Wege zu suchen, um im revidierten Datenschutzgesetz eine geschützte, transparente und zielgerichete Datenerhebung, insbesondere bei medizinischen Daten, sicherzustellen. So könnte beispielsweise das Prinzip der „tatsächlichen Einwilligung“ für besonders schützenswerte Daten die heute gebräuchliche Alibi-Einwilligung ersetzen und damit Transparenz für die Patientinnen und Patienten schaffen. Das zweite Postulat (Po. 16.3386) gibt dem Bundesrat den Auftrag, Möglichkeiten zur Förderung der informationellen Selbstbestimmung aufzuzeigen. Durch einen Paradigmenwechsel von „big data“ zu „self-data“ sollen die Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre persönlichen Daten wiedererlangen, indem sie auf ihre Daten frei zugreifen und diese nach eigenem Ermessen weiterverwenden dürfen.

Postulate zum Thema Datenschutz (Po. 16.3384 und Po. 16.3386)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Mit der diskussionslosen Überweisung eines Postulats Derder (fdp, VD) gab der Nationalrat in der Wintersession 2015 dem Bundesrat den Auftrag, ein „Recht auf Kopie“ personenbezogener Daten zu prüfen und aufzuzeigen, inwiefern sowohl der Einzelne als auch die Volkswirtschaft von der Weiterverwendung oder „Sekundärnutzung“ solcher Daten profitieren könnten. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat angekündigt, die verlangte Prüfung im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes vorzunehmen.

Recht auf Nutzung der persönlichen Daten. Recht auf Kopie (Po. 15.4045)

Die zunehmende Nutzung von privaten Kameras, insbesondere von Smartphones, Dashcams, Drohnen und Datenbrillen, ist im Hinblick auf den Datenschutz sowie den Schutz der Privatsphäre im öffentlichen Raum problematisch. Diesem Thema trug der Ständerat in der Frühjahrssession 2015 mit der Annahme eines Postulats Comte (fdp, NE) Rechnung, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Risiken der Nutzung von privaten Kameras und entsprechende Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Der Bericht soll in die nächste Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz einfliessen. Im Nationalrat wurde ein gleichlautendes Postulat (14.4137), eingereicht durch die FDP-Fraktion, ebenfalls angenommen.

Nutzung von privaten Kameras (Po. 14.4137 und 14.4284)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Das Internet der Dinge bringt auch Datenschutzfragen mit sich. Mit der Überweisung eines Postulats Schwaab (sp, VD) im Dezember 2014 wollte der Nationalrat die Eigentumsrechte im Fall von unerwünschten Verbindungen stärken. Der Bundesrat soll prüfen, ob Personen, die in Besitz oder Eigentümer eines Gerätes sind, das sich mit dem Internet oder anderen Netzwerken verbinden kann, das unabdingbare Recht eingeräumt werden soll, diese Verbindungen zu trennen und bei Zulassen einer Verbindung selber zu entscheiden, welche Daten an Dritte weitergegeben werden. Die geforderte „Control by Design“ (Kontrolle ab der Herstellung) bedeutet auch, dass bereits bei der Herstellung solcher Geräte darauf geachtet werden müsste, dass unerwünschte Verbindungen jederzeit getrennt werden können.

Control by Design. Die Rechte auf Eigentum im Falle von unerwünschten Verbindungen verstärken (Po. 14.3739)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Es soll keinen automatischen Adressdatenaustausch zwischen der Post und den Einwohnerdiensten geben. Ein solcher Austausch wäre nicht nur aus datenschützerischen Gründen heikel, sondern würde auch nur der Post dienen. Dies befand der Bundesrat in einem Bericht, den er in Erfüllung des Postulats „Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern“ der staatspolitischen Kommission des Nationalrats ausgearbeitet hatte. Prüfenswert fand die Regierung jedoch die Idee einer zentralen Adressdatenbank für die öffentliche Verwaltung und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung möglicher Modelle.

Automatischer Informationsaustausch zwischen öffentlichen Dateninhabern (Po. 12.3661)

Jede Medaille hat ihre Kehrseite. Im Falle der Fortschritte in der Informations- und Kommunikationstechnik ist es die zunehmende Gefahr der Verletzung der Persönlichkeitsrechte, die rechtlich nur ungenügend geschützt sind. Dieses Problem zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen, wurde der Bundesrat durch ein Postulat Recordon (gp, VD), welches der Ständerat an die Regierung überwies, aufgefordert. Der Bundesrat war bereit, das Anliegen in die seit 2011 laufende Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) aufzunehmen.

Verletzungen der Persönlichkeitsrechte im Zuge des Fortschritts der Informations- und Kommunikationstechnik (Po. 13.3989)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner staatspolitischen Kommission, welches den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob für den automatischen Informationsaustausch zwischen den öffentlichen Dateninhabern eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss. Der Bundesrat hatte sich bereits im Vorjahr bereit erklärt, auch dieses Anliegen in die laufende Revision des Datenschutzgesetzes aufzunehmen.

Automatischer Informationsaustausch zwischen öffentlichen Dateninhabern (Po. 12.3661)

Ebenfalls mit sozialen Netzwerken beschäftigte sich ein Postulat Amherd (cvp, VS), welches die Regierung beauftragt, zu prüfen, wie Kinder vor den schädlichen Auswirkungen von Social Media geschützt werden können. Die Regierung teilte mit, dass sie das Anliegen bereits im aus der Erfüllung des Postulats Amherd „Rechtliche Basis für Social Media“ stammenden Bericht sowie mit dem Nationalen Programm "Jugendmedienschutz und Medienkompetenz" Rechnung trägt. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Wintersession ohne Diskussion.

Social Media

Mit der Überweisung des Postulats von Nationalrat Schwaab (sp, VD) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, die Aufnahme eines Rechts auf Vergessen im Internet in das Bundesrecht zu prüfen. Damit sollen insbesondere soziale Netzwerke verpflichtet werden, die Speicherung von personenbezogenen Daten auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen. In seinem aus der Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz resultierenden Bericht gelangt er zu einer übereinstimmenden Auffassung.

Recht auf Vergessen im Internet (Po. 12.3152)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Die Anpassung des Datenschutzes an die neuen Medien war Gegenstand mehrerer weiterer Vorstösse. Ein Postulat Hodgers (gp, GE) (Po. 10.3383) fordert die Ausrichtung des Datenschutzgesetzes aus dem Jahr 1992 auf die neuen Technologien. In eine ähnliche Richtung zielt das Postulat Graber (svp, BE) (Po. 10.3651), das den Bundesrat dazu auffordert, die Risiken abzuschätzen, die neue Technologien wie Internet, die elektronische Erfassung von Kaufgewohnheiten oder Google Street View auf die Privatsphäre haben. Er soll insbesondere den Bedarf für neue Gesetzesgrundlagen klären. Beide Postulate wurden vom Nationalrat diskussionslos überwiesen.

Anpassung des Datenschutzes an die neuen Medien (Po. 10.3383 und 10.3651)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Der Nationalrat stimmte einem Postulat Seiler (svp, BE) zu, welches verlangt, dass die nächste Volkszählung nach einem einfacheren Verfahren und unter Berücksichtigung bestehender Erhebungen und Dateien durchzuführen sei.

Vereinfachte Volkszählung (Po. 93.3341)