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Mit der Verabschiedung der Verordnung über das Proximity-Tracing-System gab der Bundesrat am 24. Juni 2020 den offiziellen Startschuss für die Inbetriebnahme der SwissCovid-App. Der öffentliche Sicherheitstest habe bislang keine kritischen oder systemrelevanten Probleme offengelegt, das NCSC nehme aber weiterhin Meldungen entgegen, um den Datenschutz und die Sicherheit der App fortwährend zu gewährleisten, erklärte die Regierung in der entsprechenden Medienmitteilung. Sie gab darin auch eine allgemeine Empfehlung zur Nutzung der App ab und betonte abermals, dass sowohl die Nutzung der App an sich als auch die Eingabe des sogenannten Covidcodes nach Erhalt eines positiven Testergebnisses freiwillig seien. Gleichzeitig stellte der Bundesrat klar, dass Personen, welche sich aufgrund einer Kontaktmeldung durch die SwissCovid-App freiwillig, d.h. ohne Anordnung einer Behörde oder eines Arztes bzw. einer Ärztin, in Quarantäne begäben, keinen Anspruch auf Erwerbsersatz hätten. Im erläuternden Bericht zur Verordnung begründete er diesen Entscheid damit, dass einer von der App gewarnten Person empfohlen werde, den zuständigen kantonalen Dienst zu kontaktieren, der dann auf Basis eines Gesprächs über die Anordnung einer Quarantäne entscheide. Die blosse App-Benachrichtigung solle dagegen zu keinem Anspruch auf Entschädigung führen.

Einführung der SwissCovid-App

Der Rat für Persönlichkeitsschutz lancierte eine Kampagne mit dem Namen „Netla – Meine Daten gehören mir!“ Die auf drei Jahre angelegte Kampagne soll Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit eigenen Daten im Internet lehren und kostet eine halbe Million Franken. In der Presse wurde kritisiert, dass sich der Bund in zu vielen Projekten mit zu wenig Wirkung verzettle.

Netla

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) meldete, dass die seit Mai 2010 erhältliche Suisse-ID auf Kurs sei. Bis Ende 2010 sind mehr als 271'000 elektronische Identitätsnachweise bestellt worden. Die Suisse-ID ermöglicht den Identitätsnachweis im elektronischen Verkehr mit Geschäften und Behörden sowie die elektronische Unterschrift.

Suisse-ID

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte bereits 2009 in Sachen Google Street View beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Das 2010 erfolgte Eingeständnis von Google, in verschiedenen Ländern (darunter auch die Schweiz) private Daten aus Drahtlosnetzwerken aufgezeichnet zu haben, soll laut Thür ins laufende Verfahren eingebracht werden. Ebenfalls negativ äusserte sich Thür zum sozialen Netzwerk Facebook, das auch Daten von Nichtmitgliedern sammle.

Google Street View Facebook

Nachdem im Vorjahr die rechtlichen Grundlagen für das neue System der Volkszählung geschaffen worden waren, gab der Bundesrat im August einen Entwurf für die Verordnung zur Durchführung der Erhebung von 2010 in die Vernehmlassung. Gegen Jahresende hat er die definitive Fassung der Verordnung verabschiedet und auf den 1. Februar 2009 in Kraft gesetzt.

Verordnung zur Durchführung der Volkszählung 2010

Mit Stichtag 5. Dezember wurde die eidgenössische Volkszählung durchgeführt. Im Gegensatz zur letzten Volkszählung blieben diesmal Boykottaufrufe aus. Erstmals in einem europäischen Land konnten die Fragebogen auch per Internet ausgefüllt und eingereicht werden. Obwohl wegen Überlastung der Netze einige Pannen auftraten, machten rund 220'000 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Volkszählung durchgeführt

Die alle zehn Jahre stattfindende eidgenössische Volkszählung wurde wie geplant mit dem Stichdatum 4. Dezember durchgeführt. Nachdem bereits die Volkszählung von 1980 nicht ohne Proteste und Verweigerungen über die Bühne gegangen war, formierte sich diesmal ein organisierter Widerstand, der namentlich von Aktivisten der grünen und linken Bewegungen getragen wurde. Begünstigt wurde diese Oppositionsbewegung durch ein generell angestiegenes Misstrauen der Bevölkerung gegenüber Datenerhebungen und -banken. Der «Fichenskandal», d.h. die Enthüllungen der PUK über die Datensammlungen der Bundesanwaltschaft, verstärkten dieses Missbehagen zusätzlich. Über die Qualität der Volkszählung 1990 lassen sich noch keine gefestigten Aussagen machen: während sich das Bundesamt für Statistik optimistisch in bezug auf Rücklaufquote und vollständige Beantwortung der Fragen gab, sprachen die Gegner von einem grossen Erfolg ihrer Verweigerungsaufrufe.

Volkszählung 1990

Die langsame Gangart bei der Ausarbeitung von Datenschutzbestimmungen auf Bundesebene war mit ein Grund dafür, dass der Bundesrat im Berichtsjahr in einer Botschaft eine Revision des aus dem Jahre 1860 stammenden Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung beantragte. Ursprünglich war bei dieser Revision lediglich vorgesehen gewesen, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, das genaue Datum der alle zehn Jahre durchzuführenden Volkszählung festzulegen. Dahinter stand die Absicht, die für Dezember 1990 vorgesehene Volkszählung um ein Jahr vorzuziehen und damit zu gewährleisten, dass bei Beginn der Vorbereitung der Nationalratswahlen 1991 die neue Sitzzuteilung an die Kantone aufgrund der Zählungsergebnisse bekannt ist. In der 1987 durchgeführten Vernehmlassung hatten insbesondere die politischen Parteien eine umfassendere Revision verlangt und die gesetzliche Verankerung des Datenschutzes als vorrangiges Problem der Volkszählung bezeichnet. Die in der BRD gemachten Erfahrungen hatten zudem gezeigt, dass Boykottbewegungen gute Erfolgsaussichten haben und eine geplante Volkszählung verhindern können. Der Bundesrat trug diesen Forderungen und Befürchtungen Rechnung, indem er die Bestimmung aufnahm, dass die Daten nur zu statistischen Zwecken verwendet werden dürfen und alle Befrager dem Amtsgeheimnis unterstehen. Damit würde zum Beispiel die heutige Praxis, wonach Gemeinden ihre Einwohnerkontrolle mit den Volkszählungsergebnissen à jour bringen, verboten. Das Gesetz will zudem dem Bundesrat die Kompetenz zu detaillierten Ausführungsbestimmungen in bezug auf den Schutz der Volkszählungsdaten einräumen. Um eine allfällige Boykottbewegung zu verhindern, soll andererseits die Auskunftsverweigerung mit Busse geahndet werden können. In ersten Pressekommentaren wurde die Aufnahme von Datenschutzbestimmungen in das Revisionsvorhaben zwar grundsätzlich begrüsst, die Blankovollmacht für die Regierung und damit das Fehlen von präzisen Vorschriften aber als ungenügend beurteilt.

Revision Bundesgesetzes Volkszählung