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Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit der Ende 2001 vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision der Einbürgerungsbestimmungen. Er nahm gegenüber der Version des Nationalrats einige Ergänzungen und Präzisierungen vor. Bei der automatischen Einbürgerung von Kindern der sogenannten 3. Generation drang die Kommissionsmehrheit mit ihrem Antrag, dass die Eltern mit der Erteilung des Bürgerrechts ausdrücklich einverstanden sein müssen, nicht durch. Bundesrätin Metzler hatte gegen dieses Konzept insbesondere vorgebracht, dass in einigen Staaten (u.a. Österreich) diese Positiverklärung die Kinder von der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern (doppelte Staatsangehörigkeit) ausschliessen würde. Das vom Nationalrat gutgeheissene Beschwerderecht gegen als willkürlich oder diskriminierend empfundene Einbürgerungsentscheide strich die kleine Kammer mit 26 zu 15 Stimmen wieder. Gleichzeitig lehnte sie auch die von der grossen Kammer im Vorjahr überwiesene parlamentarische Initiative der SPK-NR für ein Beschwerderecht gegen als willkürlich empfundene negative Entscheide über die Einbürgerung ab.

Revision der Bürgerrechtsregelung für die «dritte Generation»
Dossier: Revision der Bürgerrechtsregelung

Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 38'833 deutlich über dem Vorjahreswert (+29%). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte weiterhin Italien (7013), gefolgt von Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (5790) und aus der Türkei (4132).

Einbürgerungen 2002
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Im Kanton Aargau lehnten die Stimmberechtigten mit einem Neinstimmen-Anteil von 61% eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten für obligatorische kommunale Volksabstimmungen an der Urne über Einbürgerungen ab. Demnach werden diese Entscheide weiterhin von der Gemeindeversammlung oder – in den Städten – vom Parlament gefällt. In Zürich bestätigte die Kantonsregierung einen Beschluss der Exekutive der Stadt Zürich, eine Volksinitiative der SVP für einen Urnenentscheid über Einbürgerungen als ungültig zu erklären. Sie bestätigte dabei die Begründung der Stadtregierung, dass die Initiative zu unlösbaren Widersprüchen zwischen dem Informationsanspruch der Stimmenden und dem Recht der Gesuchsteller auf den Schutz ihrer Privatsphäre führen würde. Die SVP rekurrierte gegen die Ungültigkeitserklärung beim Bundesgericht. Im Kanton Luzern reichten die Grünen eine Volksinitiative für ein Verbot von Volksentscheiden (sei es an der Gemeindeversammlung oder an der Urne) bei kommunalen Einbürgerungsbeschlüssen ein. Zuständig sollen in Zukunft die Exekutive oder eine spezielle Kommission sein.

Kantonale Auseinandersetzungen betreffend Einbürgerungsabstimmungen in den Gemeinden
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Der Nationalrat nahm in der Sommersession die Beratungen über die Ende 2001 vom Bundesrat vorgeschlagene Revision der Einbürgerungsbestimmungen auf und setzte sie in der Herbstsession fort. Nichteintretensanträge von Maspoli (lega, TI) und Hess (sd, BE) wurden mit 125:32 Stimmen abgelehnt. Eine von der SVP unterstützte Kommissionsminderheit bekämpfte die vom Bundesrat im Hinblick auf eventuelle Referenden und Volksabstimmungen vorgenommene Unterteilung der Reform in einzelne Teilvorlagen. Sie beantragte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, anstelle der vorliegenden drei Gesetzesrevisionen (automatische Einbürgerung, erleichterte und ordentliche Einbürgerung, Beschwerderecht) und zwei Verfassungsrevisionen (erleichterte resp. automatische Einbürgerung) nur je eine Vorlage auf Gesetzes- und Verfassungsebene vorzulegen. Auch dieser Rückweisungsantrag wurde mit 122:36 Stimmen deutlich verworfen.

In der Detailberatung geriet die vom Bundesrat vorgeschlagene und von der CVP und den Liberalen unterstützte Verkürzung der minimalen Wohnsitzdauer für die ordentliche Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre von zwei Seiten unter Beschuss, konnte sich aber durchsetzen: SP und Grüne verlangten eine Reduktion auf sechs Jahre, die SVP und eine klare Mehrheit der FDP wollten die bisherigen zwölf Jahre beibehalten. Bei den Bestimmungen über die erleichterte Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern lehnte der Rat die von der SVP beantragte Verschärfung ab, dass diese nur für Personen gelten soll, die in der Schweiz geboren sind, und nicht auch für diejenigen, welche mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben. In der Gesamtabstimmung unterstützten die SP, die FDP, die CVP, die GP und die LP die neuen Bestimmungen über die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung ohne Gegenstimme, die SVP lehnte sie mit 38:5 Stimmen ab.

Bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerung, dass Kinder der so genannt dritten Generation automatisch eingebürgert werden sollen, war der Widerstand stärker. Gemäss der Definition des Bundesrates handelt es sich dabei um Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil während fünf Jahren die obligatorischen Schulen in der Schweiz besucht hat und bei der Geburt des Kindes seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt. Die SVP lehnte diese Neuerung rundweg ab. Bei der CVP und der FDP gab es Bedenken, dass damit die Rechte der Eltern beeinträchtigt würden. Beispielsweise würden damit bei Familien aus Staaten, welche die Doppelbürgerschaft verbieten, die Kinder automatisch eine andere Staatsangehörigkeit erhalten als ihre Eltern. Die FDP sprach sich deshalb für ein Recht auf Einbürgerung aus, das aber nicht automatisch erteilt würde, sondern nur auf Gesuch der Eltern. Durchgesetzt hat sich schliesslich die von der CVP vorgeschlagene Variante, dass die Eltern bei der Geburt auf die Bürgerrechtserteilung verzichten können, und das Kind diese Erklärung bei Erreichen der Volljährigkeit widerrufen kann. Schliesslich stimmte der Nationalrat dem Beschwerderecht gegen als willkürlich oder diskriminierend empfundene kommunale Einbürgerungsentscheide gegen den Widerstand der SVP und einer Mehrheit der FDP-Fraktion zu. Nach Abschluss der Beratungen erklärte die SVP-Fraktion, dass sie gegen alle drei Gesetzesrevisionen das Referendum ergreifen werde.

Revision der Bürgerrechtsregelung für die «dritte Generation»
Dossier: Revision der Bürgerrechtsregelung

Die im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative der SPK des Nationalrats für ein Beschwerderecht gegen als willkürlich empfundene negative Entscheide über die Einbürgerung setzte sich im Nationalrat gegen den Widerstand der SVP und einer Mehrheit der FDP-Fraktion durch. Kommissionssprecherin Vallender (fdp, AR) betonte dabei, dass es nicht darum gehe, einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung zu schaffen. Aber in Fällen, bei denen die formalen Anforderungen erfüllt seien und ein vorberatendes Gremium die Einbürgerung empfehle, müsse es den Betroffenen erlaubt sein, gegen eine offensichtlich nur wegen dem Herkunftsland oder der Rassenzugehörigkeit erfolgte Ablehnung Beschwerde einzulegen. Im Anschluss an diesen Beschluss wurden die im Jahr 2000 als Reaktion auf eine Reihe negativer Einbürgerungsentscheide in Emmen (LU) von den Fraktionen der SP und der GP sowie einzelner ihrer Mitglieder eingereichten Motionen zurückgezogen. Die SPK des Ständerates beurteilte dieses Geschäft als weniger dringlich als der Nationalrat. Sie beschloss, sich noch nicht mit dem Entscheid des Nationalrats zu befassen, sondern erst im Rahmen der Behandlung der Revision der Bürgerrechtsgesetzes über die Einführung eines Beschwerderechts zu entscheiden.

Erste parlamentarische Versuche, die Einbürgerungen in den Gemeinden zu beschränken
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Die Zahl der Einbürgerungen blieb mit 29'429 leicht unter dem Vorjahreswert (2000: 30'452). Rund ein Drittel davon waren Einbürgerungen nach dem erleichterten Verfahren für ausländische Ehepartner und Kinder mit einem schweizerischen Elternteil. Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte weiterhin Italien (5777), gefolgt von Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (3682) und aus der Türkei (3120).

Einbürgerungen 2001
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die an der Urne gefällten negativen Einbürgerungsentscheide in einigen Deutschschweizer Gemeinden (vor allem diejenigen im Luzerner Vorort Emmen) hatten das Genfer Kantonsparlament veranlasst, mit einer Standesinitiative ein Verbot für Einbürgerungsentscheide an der Urne oder an der Gemeindeversammlung zu fordern. Gegen den Widerstand der SP lehnten National- und Ständerat dieses Ansinnen ab. Die SPK beider Ratskammern argumentierten, es sei zwar wichtig, Vorkehrungen gegen offensichtlich diskriminierende Entscheide zu treffen, die erwähnten Vorfälle seien angesichts der jährlich rund 30'000 gutgeheissenen Einbürgerungen aber kein Grund, die von der Verfassung garantierte Organisationskompetenz der Kantone und Gemeinden und zudem auch noch die Volksrechte einzuschränken. Immerhin waren sowohl der Bundesrat als auch die SPK des Nationalrats der Ansicht, dass abgelehnte Einbürgerungsanwärter ein Beschwerderecht wegen der Verletzung verfassungsmässiger Grundrechte (insbesondere das Willkürverbot und die Garantie der Nichtdiskriminierung) bei einem kantonalen Gericht mit Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesgericht erhalten sollen. Da die vom Bundesrat vorgesehene Aufnahme dieses Beschwerderechts in eine umfassende Bürgerrechtsrevision der SPK zu langwierig erschien, brachte sie den Vorschlag als parlamentarische Initiative (01.455) in den Rat ein.

Erste parlamentarische Versuche, die Einbürgerungen in den Gemeinden zu beschränken
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Der Ständerat überwies in der Frühjahrssession die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Hubmann (sp, ZH; Mo. 98.3582) für die automatische Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern lediglich in Postulatsform. Zum Zeitpunkt dieses Entscheids lief schon die Vernehmlassung über ein umfassenderes Projekt des EJPD zur Revision der Einbürgerungsbestimmungen. Ende 2001 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Vorschläge. Er beantragte, wie bereits in der am Ständemehr gescheiterten Vorlage von 1994, eine Vereinheitlichung der erleichterten Einbürgerung für in der Schweiz aufgewachsene Jugendliche. Kinder von in der Schweiz wohnhaften Ausländerpaaren, bei denen mindestens ein Elternteil in der Schweiz aufgewachsen ist (sog. 3. Generation), sollen bei der Geburt automatisch eingebürgert werden. Für die ordentliche Einbürgerung soll die Wohnsitzfrist von zwölf auf acht Jahre verkürzt und die Gebühren auf die reinen Verwaltungskosten reduziert werden. Zudem möchte der Bundesrat ein Beschwerderecht gegen Ablehnungsentscheide von kommunalen Behörden einführen. Um ein allfälliges Debakel in der Volksabstimmung zu vermeiden, gliederte der Bundesrat seine Vorschläge in drei separate Revisionspakete (automatische Einbürgerung, erleichterte und ordentliche Einbürgerung, Beschwerderecht); sowohl für die erleichterte als auch für die automatische Einbürgerung sind zudem Verfassungsrevisionen erforderlich. In der vorangegangenen Vernehmlassung hatte sich die SVP gegen die meisten Neuerungen gewehrt; die SD lehnten die ganze Revision ab. Die CVP sprach sich gegen die automatische Einbürgerung der 3. Generation aus und schlug vor, dass in diesen Fällen das Bürgerrecht nur auf Antrag der Eltern ohne weitere Formalitäten erteilt werden soll.

Revision der Bürgerrechtsregelung für die «dritte Generation»
Dossier: Revision der Bürgerrechtsregelung

Im Zusammenhang mit den in Volksabstimmungen getroffenen ablehnenden Einbürgerungsentscheiden im Vorjahr war von Juristen und Politikern auch die Verletzung von verfassungsmässigen Grundrechten vermutet worden. Namentlich gegen den Widerstand der SVP überwies der Nationalrat im Berichtsjahr eine Motion, welche vom Bundesrat gesetzliche Vorkehrungen für ein diskriminations- und willkürfreies Einbürgerungsverfahren verlangt. Der Ständerat wandelte den Vorstoss in ein Postulat um. Unter grosser Medienbeachtung wiederholte sich in der Luzerner Vorortsgemeinde Emmen das Geschehen des Vorjahres: Wiederum lehnten die Stimmberechtigten sämtliche Einbürgerungsgesuche von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien ab und stimmten gleichzeitig den Gesuchen von italienischen Staatsangehörigen zu. In der Basler Vorortsgemeinde Pratteln (BL) war es 1999 zu ähnlichen negativen Einbürgerungsentscheiden gegen Personen aus Südosteuropa gekommen. Eine Beschwerde eines Anwalts der Abgelehnten wegen Willkür und Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot war von der Kantonsregierung mit dem Argument abgewiesen worden, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe. Das in der Folge angerufene kantonale Verwaltungsgericht gab den Klägern jedoch Recht und stellte fest, dass der Entscheid der Bürgergemeinde Pratteln willkürlich und diskriminierend gewesen sei. Es hob deshalb das Verdikt auf und wies die Gemeinde an, die Einbürgerungsgesuche nochmals zu beurteilen.

Kantonale Auseinandersetzungen betreffend Einbürgerungsabstimmungen in den Gemeinden
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Die Zahl der Einbürgerungen erreichte mit 30'452 (1999: 21'698) einen neuen Höchststand. Das grösste Kontingent stellte wie bereits in früheren Jahren Italien (6938) gefolgt von Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (6089) und aus der Türkei (3133). Die in den letzten Jahren eingetretene massive Zunahme der Einbürgerungsgesuche führte namentlich bei den Bundesstellen zu enormen Pendenzen und entsprechenden Verzögerungen bei der Bearbeitung. Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen ohne Gegenstimme eine Motion der GPK-NR, welche vom Bundesrat Gegenmassnahmen fordert. Kurzfristig könnte dies mit der Einstellung von zusätzlichem Personal geschehen, langfristig sei eine Vereinfachung des heute dreistufigen Verfahrens anzupeilen. Der Ständerat verabschiedete im Rahmen der Budgetdebatte in der Wintersession zudem eine Empfehlung für eine Aufstockung der personellen Ressourcen zum Abbau des Pendenzenbergs.

Einbürgerungen 2000
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Exekutive der Stadt Zürich beantragte dem Parlament, die im Dezember 1999 von der SVP eingereichte Volksinitiative für Volksabstimmungen über Einbürgerungsgesuche für ungültig zu erklären. Sie stützte sich dabei auch auf ein Rechtsgutachten, das unter anderem festhielt, dass sich die Ansprüche der Stimmenden auf eine vollständige Information und diejenigen der Gesuchsteller auf Datenschutz nicht vereinbaren liessen. Zudem fehlten im zürcherischen Recht die Voraussetzungen für Urnenabstimmungen über Einbürgerungen (im Gemeindegesetz erwähnt sind als zuständige Organe nur Parlament, Exekutive oder Gemeindeversammlung). Der Gutachter Andreas Auer und auch andere Staatsrechtler vertraten zudem die Meinung, dass bei Volksentscheiden über Einbürgerungen keine Gewähr für ein diskriminierungs- und willkürfreies Verfahren gegeben sei, und sie deshalb der Bundesverfassung widersprechen würden. Auf Antrag der Exekutive lehnte das städtische Parlament zudem die ebenfalls von der SVP eingereichte Volksinitiative für eine Erhöhung der Dauer, welche Einbürgerungswillige in der Stadt Wohnsitz haben müssen, auf zehn Jahre ab. Zu einer Volksabstimmung über diese Initiative wird es aber nicht kommen, da es die SVP unterliess, gegen diesen Beschluss das Referendum zu ergreifen.

Stadt Zürich erklärt Einbürgerungsinitiative der SVP für ungültig

Der Nationalrat stimmte mit 77:44 einer Motion Hubmann (sp, ZH) zu, welche fordert, dass in der Schweiz geborene und aufgewachsene ausländische Staatsangehörige auf Gesuch hin automatisch das Bürgerrecht erhalten. Für andere seien die Wohnsitzerfordernis von zwölf auf sechs Jahre zu reduzieren und die Einbürgerungsgebühren auf tiefem Niveau zu harmonisieren. Zu weit ging dem Nationalrat hingegen eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) für eine einmalige Masseneinbürgerungsaktion. Er hatte verlangt, dass alle Ausländer, welche die gesetzlichen Minimalbestimmungen für eine Einbürgerung (d.h. vor allem die minimale Wohnsitzdauer von zwölf Jahren) erfüllen, auf Gesuch hin das Bürgerrecht ohne weitere Formalitäten erhalten sollen. Der Vorschlag fand nur bei der Linken Unterstützung und wurde vom Rat abgelehnt.

Motion will Automatische Einbürgerung für in der Schweiz Aufgewachsene (Mo. 98.3582)
Dossier: Revision der Bürgerrechtsregelung

Die Zahl der Einbürgerungen blieb mit 21'698 stabil. Wie üblich stammte die Mehrheit der Neubürger und -bürgerinnen aus europäischen Staaten (rund 16'000, davon die Hälfte aus EU- oder EFTA-Staaten). Das grösste Kontingent stellte wie in den vergangenen Jahren Italien (5'510), gefolgt von ex-Jugoslawien (2'365) und der Türkei (2'260).

Einbürgerungen 1999
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

In der Deutschschweiz, wo in den kleinen Gemeinden und in einigen Kantonen auch in grösseren Orten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne über Einbürgerungen entschieden wird, kam es vermehrt zur Ablehnung von Gesuchen von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und, allerdings seltener, aus der Türkei, bei gleichzeitiger Einbürgerung von Angehörigen anderer Staaten. Der Präsident der eidgenössischen Rassismuskommission, Georg Kreis, sah darin eine unzulässige und im Widerspruch zur neuen Verfassung stehende Diskriminierung. Er schlug deshalb ein Rekursrecht der Abgewiesenen beim Bundesgericht vor. In seiner Antwort auf eine Interpellation de Dardel (sp, GE) mit ähnlicher Stossrichtung antwortete der Bundesrat, dass die bestehende Rechtsordnung den Bundesbehörden keine Interventionskompetenzen einräume, dass aber eine aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzte Arbeitsgruppe neue Lösungen für die Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern überprüft. In der Stadt Zürich tat sich die SVP mit einer Kampagne „gegen die Verschleuderung des Zürcher Bürgerrechtes“ hervor. Ihrer Meinung nach ist der starke Anstieg der Einbürgerungen (von 314 im Jahre 1992 auf 1255 im Jahre 1998) auf eine zu lasche Politik der dafür zuständigen, mehrheitlich linken Gemeindeexekutive zurückzuführen. Zuerst reichte die SVP eine Volksinitiative ein, welche die Wohnsitzpflicht in der Stadt von sechs auf zehn Jahre erhöhen will. Einige Monate später lancierte sie auch noch eine Volksinitiative, die verlangt, dass in der Stadt Zürich das Volk an der Urne über jede einzelne Einbürgerung entscheiden muss. Diese wurde im Dezember eingereicht.

Stadt Zürich erklärt Einbürgerungsinitiative der SVP für ungültig

Die Sozialdemokratin Hubmann (ZH) nahm mit der Ende 1998 erfolgten Einreichung einer von 120 Abgeordneten aus allen Bundesratsparteien unterzeichneten Motion im Nationalrat einen neuen Anlauf für die Erleichterung der Einbürgerungsprozedur. In der Schweiz aufgewachsene Ausländer und Ausländerinnen sollen gemäss diesem Vorschlag auf ein blosses Gesuch hin eingebürgert werden. Für die anderen soll die verlangte Wohnsitzdauer von heute zwölf Jahren halbiert werden; die lokal unterschiedlichen Gebühren sollen zudem auf tiefem Niveau harmonisiert werden. Der Bundesrat kündigte in seiner Antwort im Frühjahr an, dass er in der kommenden Legislaturperiode eine neue Vorlage für die Erleichterung der Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern präsentieren werde.

Motion will Automatische Einbürgerung für in der Schweiz Aufgewachsene (Mo. 98.3582)
Dossier: Revision der Bürgerrechtsregelung

Die Zahl der Einbürgerungen nahm 1998 um 11.5 Prozent auf 21'705 zu. An der Rangliste der Herkunftsländer der Eingebürgerten änderte sich im Vergleich zum Vorjahr nichts. An der Spitze mit 5'722 Personen stand weiterhin Italien, gefolgt vom ehemaligen Jugoslawien (3'296), Türkei (2'093) und Frankreich (1'761).

Zahl der Einbürgerungen 1998
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Im Rahmen der Beratungen über die Totalrevision der Bundesverfassung beschloss das Parlament, das Recht auf eine erleichterte Einbürgerung für staatenlose Kinder in den Text aufzunehmen.

Migrations- und Asylpolitik in revidierter Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Im Rahmen der Beratungen über die Totalrevision der Bundesverfassung beschlossen die Kommissionen beider Räte, das Recht auf eine erleichterte Einbürgerung für staatenlose Kinder in den Text aufzunehmen. Sie erfüllten damit das Anliegen einer parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) (Pa.Iv. 92.423), welcher der Nationalrat 1993 Folge gegeben hatte. Mit einem überwiesenen Postulat seiner Staatspolitischen Kommission regte der Nationalrat eine Erleichterung der Bedingungen für die Einbürgerung von Personen an, die (oder deren Vorfahren) das schweizerische Bürgerrecht verloren haben.

Erleichterte Einbürgerung staatenloser Kinder (Pa.Iv. 92.423)

Die Zahl der Einbürgerungen erreichte den Rekordstand des Vorjahres mit 19'460 nicht mehr ganz (-3%). Ein gutes Viertel davon entfiel auf Italienerinnen und Italiener. Die nächsten Plätze belegten Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien (2'742), der Türkei (1'818) und Frankreich (1'458).

Zahl der Einbürgerungen 1997
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Nachdem sich Regierung und Parlament dagegen ausgesprochen hatten, lehnten auch die Aargauer Stimmberechtigten eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten für eine obligatorische kommunale Volksabstimmung zu allen Einbürgerungsentscheiden ab. Das Resultat fiel mit einem Nein-Stimmenanteil von 71.7 Prozent deutlich aus.

Aargau Volksinitiative für restriktivere Einbürgerungsvorschriften

In der Differenzbereinigung zu der 1995 vom Nationalrat beschlossenen Verkürzung der Frist für die ordentliche Einbürgerung setzte sich der vom Ständerat vertretene Status quo durch. Zuerst stimmte der Nationalrat mit 94:64 Stimmen der von Aeby (sp, FR) 1996 in der kleinen Kammer erfolglos eingebrachten Kompromissformel einer Kantonskompetenz zur Verkürzung der minimalen Wohnsitzpflicht von zwölf auf acht Jahre zu. Obwohl der Ständerat diese Lösung ein zweites Mal ablehnte, und Keller (sd, BL) mitteilte, dass seine Partei beschlossen habe, das Referendum gegen diesbezügliche Kantonskompetenzen zu ergreifen, hielt der Nationalrat mit 76:74 Stimmen daran fest. Die nach dem dritten ablehnenden Entscheid der kleinen Kammer einberufene Einigungskonferenz stellte sich mit 13:9 Stimmen hinter den Ständerat. Damit beschränkte sich die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes auf eine Liberalisierung der Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung von Kindern mit einem schweizerischen Elternteil.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)

Die Zahl der Einbürgerungen nahm 1996 noch einmal stark zu und erreichte 20'077 (+15%; 1995: 17'453). Den grössten Anteil an den neu Eingebürgerten stellten die Italiener mit 5'326, gefolgt von den aus Ex-Jugoslawien stammenden Personen (1'723).

Zahl der Einbürgerungen 1996
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Der Ständerat sprach sich mit 21 zu 13 Stimmen gegen die vom Nationalrat im Vorjahr im Rahmen der Behandlung einer parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) beschlossene Verkürzung der Frist für die reguläre Einbürgerung von 12 auf 8 Jahre aus. Als Hauptargument wurde der negative Ausgang der Volksabstimmung über die erleichterte Einbürgerung im Jahr 1994 ins Feld geführt. Ebenfalls keine Mehrheit erreichte ein Kompromissvorschlag des Sozialdemokraten Aeby (FR), welcher den Kantonen erlauben wollte, die Frist auf minimal acht Jahre zu verkürzen. Vor der Behandlung des Geschäfts in der kleinen Kammer hatten die Schweizer Demokraten mit dem Referendum gedroht.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)

Im Kanton Aargau reichten die Schweizer Demokraten eine Volksinitiative für restriktivere Einbürgerungsvorschriften ein. Diese verlangt, dass nicht mehr die Gemeindeparlamente und -versammlungen über die einzelnen Einbürgerungen entscheiden sollen, sondern die Stimmberechtigten an der Urne.

Aargau Volksinitiative für restriktivere Einbürgerungsvorschriften

Die Zahl der Einbürgerungen hat in den neunziger Jahren wieder stark zugenommen. Die Steigerung vom Tiefstand im Jahre 1991 (5'800) auf 17'453 (davon 11'257 im ordentlichen Verfahren) im Jahre 1995 dürfte verschiedene Gründe haben. Als wichtige Faktoren wurden die schlechte Wirtschaftslage sowie die seit 1992 auch von Italien zugelassene Doppelbürgerschaft vermutet.

Zahl der Einbürgerungen 1995
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung