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In der Sondersession im Mai 2021 nahm der Nationalrat ein Postulat der SPK-NR zur Protokollierung bei Einbürgerungsverfahren mit 122 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung an. Darin hatte die Kommission eine Evaluation der konkreten Umsetzung der Protokollführung bei Einbürgerungsgesprächen sowie die Erarbeitung von Lösungen zusammen mit betroffenen Kantonen gefordert. Das Postulat ging auf eine 2018 eingereichte und später abgelehnte parlamentarische Initiative Wermuth (sp, AG; Pa.Iv 18.478) zurück, welche die Einführung einer Protokollierungspflicht gefordert hatte. Das nun zur Beratung stehende Postulat habe ihr gegenüber den Vorteil, dass es nicht in kantonale Kompetenzen eingreife, sondern die Umsetzung des Bundesgesetzes durch die Kantone evaluiere und mit diesen das Gespräch suche, erklärte Wermuth als Kommissionssprecher im Ratsplenum. Wie Damien Cottier (fdp, NE) ebenfalls im Namen der Kommission anmerkte, müssten negative Entscheide bei Einbürgerungsgesuchen ausreichend begründet werden. Dies werde durch eine ungenügende oder fehlende Protokollierung, insbesondere in Fällen, bei welchen die Entscheidungsgrundlage im Gespräch liege, deutlich erschwert. In diesen Fällen könne folglich die «ordnungsgemässe Anwendung des Bundesgesetzes und die Achtung des Rechts der Einbürgerungsbewerber auf ein faires Verfahren» nicht gewährleistet werden. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Ablehnung empfohlen. Das bestehende Akteneinsichtsrecht für die betroffenen Personen bedinge bereits, dass ein umfassendes Einbürgerungsdossier mit allen entscheidrelevanten Informationen, so auch dem Inhalt des Einbürgerungsgesprächs, geführt werden müsse. Zudem lege sie im Bereich der ordentlichen Einbürgerung grossen Wert auf die kantonale Autonomie, betonte die Regierung.

Protokollierung bei Einbürgerungsverfahren (Po. 20.4344)

Ein Überblick über die Ausgestaltung der politischen Rechte von Auslandbürgern in anderen europäischen Staaten sollte die Basis für Diskussionen über die Rechte der Auslandschweizerinnen und -schweizer bilden. Mit der Überweisung eines Postulats ihrer staatspolitischen Kommission erteilte die grosse Kammer der Regierung den entsprechenden Auftrag. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob Auslandschweizer über ihr Wahlrecht hinaus durch eigene Vertretungen stärker in die Demokratie einzubinden wären.

Po. SPK-NR: Politische Rechte von Auslandbürgern

Schliesslich überwies der Nationalrat ein Postulat Hodgers (gp, GE), das eine Bestandsaufnahme der Verfahrensdauer für Einbürgerungen in allen Kantonen verlangt und zwar im Hinblick auf eine Harmonisierung. Der Vorstoss bemängelt die grossen kantonalen und kommunalen Unterschiede in der Verfahrenslänge. Der Bundesrat verwies auf die Zuständigkeit der Kantone und empfahl das Postulat zur Ablehnung. Mit 121 zu 60 Stimmen, letztere überwiegend aus der SVP-Fraktion, wurde das Postulat dennoch überwiesen.

Sondersession des Nationalrates 2010 zur Zuwanderung (sprachliche Integration)

Im Rahmen der Beratungen über die Totalrevision der Bundesverfassung beschlossen die Kommissionen beider Räte, das Recht auf eine erleichterte Einbürgerung für staatenlose Kinder in den Text aufzunehmen. Sie erfüllten damit das Anliegen einer parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) (Pa.Iv. 92.423), welcher der Nationalrat 1993 Folge gegeben hatte. Mit einem überwiesenen Postulat seiner Staatspolitischen Kommission regte der Nationalrat eine Erleichterung der Bedingungen für die Einbürgerung von Personen an, die (oder deren Vorfahren) das schweizerische Bürgerrecht verloren haben.

Erleichterte Einbürgerung staatenloser Kinder (Pa.Iv. 92.423)

Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat Ducret (cvp, GE) für eine Harmonisierung der Einbürgerungskriterien (namentlich der Vorschriften über Wohnsitzdauer und Gebühren) der Kantone und Gemeinden.

Harmonisierung der Einbürgerungskriterien