Der Nationalrat genehmigte in der Dezembersession diese Uno-Übereinkunft einstimmig und hiess auch die entsprechende Strafgesetzrevision gut. Zu diskutieren gab einzig ein Antrag der SVP-Fraktion. Um die Durchführung von Friedenskonferenzen in der Schweiz nicht zu gefährden, wollte sie den Vorbehalt einfügen, dass mutmassliche Täter, welche an einer derartigen Veranstaltung teilnehmen, nicht verfolgt werden müssen. Mit dem Argument, dass die Schweiz in solchen Fällen vom zuständigen Uno-Tribunal von der Verpflichtung zur Strafverfolgung entbunden werden könnte, lehnte die Ratsmehrheit den SVP-Antrag ab.
Genozid-Konvention der UNO von 1948- Schlagworte
- Datum
- 8. Dezember 1999
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 99.033
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Hans Hirter
Aktualisiert am 24.09.2020
Aktualisiert am 24.09.2020