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In der Kampagne zur Volksabstimmung tauchten kaum neue Argumente auf. Für die Befürworter handelte es sich um notwendige Massnahmen zur besseren Durchsetzung des Vollzugs der pro Jahr rund 20'000 Ausweisungsbeschlüsse und gegen den Missbrauch des Asylrechts durch Kleinkriminelle. Für die Gegner stellten die Zwangsmassnahmen eine Diskriminierung von Ausländern und ein untaugliches Mittel zur Bekämpfung des Drogenhandels dar; in der Westschweiz wurde in diesem Zusammenhang betont, dass es nicht angehe, wegen der zu liberalen Zürcher Drogenpolitik nationales Ausnahmerecht einzuführen. Die Auseinandersetzung wurde, zumindest am Anfang, von den Gegnern zum Teil sehr emotional und gehässig geführt. So warfen sie der Parlamentsmehrheit und dem Bundesrat vor, mit den Massnahmen den Rassismus zu fördern und, nach dem Vorbild der faschistischen Diktatoren Hitler und Mussolini, die Disziplinierung und Ausschaltung unbequemer Menschen anzustreben. SP-Nationalrat Rechsteiner (SG) sprach im Pressedienst seiner Partei von einem «braunen Blick-Gesetz». Zu der von der SP und den Hilfswerken befürchteten Stimmungsmache gegen Ausländer kam es hingegen nicht; sowohl die SD als auch die FP traten praktisch nicht in Erscheinung. Alle Parteien ausser der SP, der GP und der PdA empfahlen die Ja-Parole; nur in Genf, wo auch namhafte Juristen heftige Kritik an den neuen Massnahmen übten, kam es – bei der LP – zu einer abweichenden Parole einer Kantonalsektion. Gegen die Massnahmen sprach sich auch die katholische Bischofskonferenz aus, welche befürchtete, dass damit das Misstrauen gegen Ausländer geschürt würde; die Leitung der evangelischen Kirche verzichtete dagegen auf eine Stellungnahme.

In der Volksabstimmung vom 4. Dezember stimmten knapp 73 Prozent für die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Am deutlichsten fiel das Ja in der Nordostschweiz (inkl. Zürich) aus. In den ländlichen Gebieten der Innerschweiz und in der Westschweiz war die Skepsis grösser; am knappsten war die Zustimmung in Genf (52.3 Prozent), wo sich mit Ausnahme der FDP alle Parteien für ein Nein eingesetzt hatten.

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
Abstimmung vom 4. Dezember 1994

Beteiligung: 43.8%
Ja: 1'435'040 (72.9%)
Nein: 533'297 (27.1%)

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SVP, LP (1*), FP, LdU, EVP, SD, Lega, EDU; Vorort, SGV, Angestelltenverbände.
– Nein: SP, GP, PdA; SGB, CNG, Caritas, HEKS und andere Hilfswerke.
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die Vox-Analyse über das Stimmverhalten ergab, dass die Sympathisanten der drei bürgerlichen Bundesratsparteien sehr deutlich zugestimmt hatten, während sich bei der Anhängerschaft der SP die Ja- und Nein-Stimmen die Waage hielten. Sämtliche soziale Gruppen sprachen sich für die Zwangsmassnahmen aus; bei Frauen, jüngeren Stimmberechtigten und Bewohnern von städtischen Agglomerationen fiel diese Unterstützung aber unterdurchschnittlich aus.

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (BRG 93.128)

Die 1991 vom Bundesrat beantragte Strafrechtsrevision in bezug auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen und auf Urkundenfälschung konnte abgeschlossen werden. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat weitgehend den Entscheiden der kleinen Kammer an.

Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Urkundenfälschungen (BRG 91.032)

Zusätzliche Massnahmen gegen ausländische Drogenhändler forderte eine Motion der liberalen Fraktion. Sie verlangte eine Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes in dem Sinne, dass Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung, welche zu Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen verurteilt worden sind, automatisch nach Verbüssung der Strafe des Landes verwiesen werden, sofern nicht internationale Übereinkommen eine Ausschaffung verbieten. Der Nationalrat überwies den Vorstoss als Postulat.

Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes (Po. 93.3420)

Vertreter der SP, der GP und des SGB sowie die Dachorganisation der Flüchtlingshilfswerke wollten zuerst auf ein Referendum verzichten. Sie befürchteten, dass in einer Abstimmungskampagne das Thema «kriminelle Ausländer» dominieren würde, und sich diese Diskussion für die Anliegen der Ausländer in der Schweiz negativ auswirken könnte. Das Referendum wurde dann aber von einer Vielzahl anderer Organisationen ergriffen, unter denen lokale asylpolitische Bewegungen dominierten und von den Parteien nur die PdA vertreten war. In der Folge unterstützten auch einige SP-Kantonalsektionen und schliesslich – nach einem ersten negativen Entscheid im März – auch die SPS die Unterschriftensammlung. Das Referendum kam mit rund 75'000 Unterschriften fristgerecht zustande.

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (BRG 93.128)

In der bisher grössten in der Schweiz aufgedeckten Geldwäschereiaffäre beschlagnahmten die Behörden bei der Schweizerischen Bankgesellschaft rund USD 150 Mio. Die Ermittlungsbehörden vermuten, dass diese Gelder von kolumbianischen Drogenhändlern stammen. Sie wurden vor Inkrafttreten des Geldwäschereigesetzes (August 1990) angelegt und nachher vom verantwortlichen Bankangestellten nicht gemeldet, obwohl er nach Ansicht der Justizbehörden von ihrer illegalen Herkunft Kenntnis hatte.

Grösste Geldwäschereiaffäre der Schweiz
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Die grosse Kammer beharrte in der Differenzbereinigung vorerst auf der Haftanordnung durch den Richter, musste dann aber dem Ständerat nachgeben. In der Frage der Dauer der Ausschaffungshaft fand man einen Kompromiss: diese dauert höchstens drei Monate, kann allerdings von einem Richter um maximal weitere sechs Monate verlängert werden. In der Schlussabstimmung sprachen sich im Nationalrat 111 für und 51 gegen die Massnahmen aus; 13 enthielten sich der Stimme. In der kleinen Kammer lautete das Stimmenverhältnis 37 zu 2.

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (BRG 93.128)

Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession die vom Bundesrat im Herbst des Vorjahres vorgeschlagenen Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Gegen den Widerstand der Fraktionen LdU/EVP und GP sowie eines Teils der SP beschloss er mit 143 zu 34 Stimmen, darauf einzutreten. Dabei waren die Positionen unversöhnlich und beide Seiten warfen dem Gegner vor, mit seiner Haltung der Fremdenfeindlichkeit in der Bevölkerung Vorschub zu leisten: Für die Befürworter handelte es sich darum, die Umgehung von Ausweisungsbeschlüssen zu erschweren, und die Kantone mit Abwehrmitteln gegen illegal anwesende Kriminelle, welche dem Ruf aller Ausländer schaden, auszurüsten. Die Gegner bezeichneten die Vorschläge als diskriminierende, ausländerfeindliche Massnahmen, mit welchen die bürgerlichen Politiker von den sozialen Problemen ablenken und sich den Beifall der Boulevardzeitung «Blick» holen wollten. Während der eine Fraktionssprecher der SP (Rechsteiner, SG) die generelle kontrollierte Drogenabgabe als Alternative propagierte, gab der zweite (Tschäppät, BE) immerhin gewisse Missstände beim Vollzug des Ausländer- und des Asylrechts zu, beurteilte aber die Zwangsmassnahmen als überrissen. Der Kritik, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht menschenrechtskonform seien, begegnete der Bundesrat mit dem Verweis auf diverse Expertengutachten. In diesen wird insbesondere festgehalten, dass es EMRK-konform ist, Ausländer ohne Aufenthaltsrecht anders zu behandeln als solche mit geregeltem Status oder eigene Staatsangehörige.
In der Detailberatung beschloss der Rat mit Stichentscheid der Präsidentin, dass die Vorbereitungs- resp. Ausschaffungshaft nicht von der kantonalen Verwaltung – mit nachträglicher richterlicher Überprüfung –, sondern von Anfang an von einem Richter anzuordnen ist. Die «Vorbereitungshaft» für Asylsuchende, die sich absichtlich nicht an Rayonbeschränkungen halten, die unter mehreren Namen Gesuche einreichen oder die Vorladungen mutwillig missachten, wurde gemäss Antrag des Bundesrates auf höchstens drei Monate festgesetzt. Die maximale Dauer der Ausschaffungshaft für Personen, welche sich einer Ausschaffungsanordnung offensichtlich entziehen wollen, reduzierte der Nationalrat von neun auf drei Monate, mit der Möglichkeit einer richterlichen Verlängerung um weitere drei Monate. Die ebenfalls sehr umstrittene neue Bestimmung, wonch die Behörden mit richterlicher Erlaubnis in Wohnungen oder Räumen von Dritten nach untergetauchten abgewiesenen Asylbewerbern und deren Ausweispapieren suchen dürfen, wurde entschärft: die Suche nach Ausweisen allein legitimiert keine Hausdurchsuchung. Ein von Vertretern der FP vorgebrachter Antrag, dass die Kantone die neuen Massnahmen zwingend anwenden müssen, wurde deutlich abgelehnt. Die Zustimmung zu den Zwangsmassnahmen erlaubte die Streichung der bisher im Ausländergesetz verankerten Möglichkeit der maximal zweijährigen Internierung von Auszuschaffenden.

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (BRG 93.128)

Der Ständerat behandelte das Geschäft ebenfalls noch in der Frühjahrssession und schloss sich weitgehend dem Nationalrat an. Bei der Anordnung der Vorbereitungs- resp. Ausschaffungshaft kam er jedoch auf den bundesrätlichen Vorschlag zurück, dass diese von Verwaltungsstellen angeordnet werden kann, aber nach spätestens vier Tagen von einem Haftrichter bestätigt werden muss. Dabei setzte er die Anforderungen allerdings etwas strenger als der Bundesrat, indem der Richter nicht nur aufgrund der Akten die Anordnung der Verwaltung überprüfen, sondern nach einer mündlichen Verhandlung einen eigenständigen Entscheid fällen muss. Die von Kritikern befürchtete Inhaftierung von Kindern unter 15 Jahren schloss er explizit aus. Zudem beschloss er in Abweichung vom Nationalrat, dass die Ausschaffungshaft maximal sechs Monate betragen kann, wobei der Richter diese Frist um weitere drei Monate verlängern kann. Zustimmung fand auch der vom Bundesrat auf Wunsch des Nationalrats und der Kommission des Ständerats zusätzlich eingebrachte Antrag, dass der Bund die Kantone beim Bau und Betrieb von Haftanstalten, welche dem Vollzug dieser Zwangsmassnahmen dienen, finanziell unterstützen kann.

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (BRG 93.128)

Eine internationale Expertenkommission hatte im Vorjahr die Vorkehrungen der Schweiz gegen die Geldwäscherei ins Examen genommen und war dabei, namentlich für den Bankensektor, zu einem guten Ergebnis gekommen. Wie der Bundesrat schlug auch sie vor, die Bestimmungen auch auf den Parabankensektor auszuweiten.

Geldwäschereigesetz in der Vernehmlassung
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Im Januar gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Ausweitung der Bestimmungen gegen die Geldwäscherei auf den ganzen Finanzsektor in die Vernehmlassung. Dem neuen Gesetz sollen nicht nur wie bisher Banken unterstellt sein, sondern alle im Finanzmarkt tätigen Akteure, also auch Versicherungen, PTT, Treuhänder, Anwälte und andere mit Finanzierungs- und Kreditgeschäften befasste Personen und Firmen. Vorgesehen ist eine Identifizierungspflicht für Kunden (bei Bargeschäften ab CHF 25'000) und die Abklärung der wirtschaftlichen Hintergründe und des Zwecks der Transaktion bei Anzeichen von verdächtigen Handlungen. Bei Gewissheit oder begründetem Verdacht soll eine Meldepflicht eingeführt werden.
Die Reaktionen auf den Vorschlag des Bundesrates fielen überwiegend negativ aus. Keinen dringenden Handlungsbedarf konnten die ins Visier genommenen Treuhänder ausmachen. Für die Banken ist zwar ein solcher durchaus gegeben, die neuen Regeln würden aber ihrer Ansicht nach die bestehenden Normen konkurrenzieren und zu Ungereimtheiten führen. Die vorgesehene Meldepflicht bei verdächtigen Transaktionen lehnten sie, wie übrigens auch die FDP und die SVP, ab.

Geldwäschereigesetz in der Vernehmlassung
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Erstmals seit 1988 ist 1992 die Gesamtheit der bei der Polizei angezeigten Verbrechen und Vergehen wieder zurückgegangen. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war eine Abnahme bei den gemeldeten Diebstählen; die angezeigten Gewaltdelikte wie Raub oder Körperverletzung nahmen jedoch weiterhin zu. Die wachsende Angst eines Teils der Bevölkerung, Opfer eines Verbrechens zu werden, liess die öffentliche resp. die innere Sicherheit auch zu einem wichtigen politischen Thema werden. Nach einer recht emotionalen Debatte im Sommer präsentierten im Oktober sowohl die FDP als auch die CVP ihre Thesen und Vorschläge zu dieser Problematik. Bei der Ursachenforschung vermieden beide Parteien Schuldzuweisungen an politische Gegner oder bestimmte Bevölkerungsgruppen. Sie machten für die wachsende Kriminalität eher allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen wie zunehmende Anonymität und Wertewandel verantwortlich. Als Gegenmittel schlugen sie einen Ausbau der Strafverfolgungs- und -vollzugsbehörden vor, was freilich nicht ohne zusätzliches Personal und neue Strafvollzugsanstalten zu bewerkstelligen wäre. Auch Exponenten der SVP äusserten sich in ähnlicher Weise. Bundesrat Koller beauftragte eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit der Abklärung der Frage, welche Beiträge das EJPD zur Verbesserung der Situation leisten kann. Wenig Resonanz fand dieses Thema bei der SP, die zwar ebenfalls Vollzugsprobleme konstatierte, sonst aber den Verdacht äusserte, dass dieses Thema von den bürgerlichen Parteien hochgespielt werde, um von den wirtschaftlichen Problemen abzulenken und um Wählerstimmen zu erobern. Zumindest im lokalen Rahmen wurde ihre Anschuldigung bestätigt, als die Zürcher SVP in Wahlkampfinseraten die «Linken und Netten» für die zunehmende Kriminalität verantwortlich machte.

Gewaltdelikte emotionalen Debatte

Nachdem er im Oktober eine Vernehmlassung durchgeführt hatte, legte der Bundesrat gegen Jahresende dem Parlament seine Vorschläge für einen effizienteren Vollzug von Ausweisungsbeschlüssen gegen kriminelle Ausländer vor. Sie betreffen nur Personen, welche weder über eine Niederlassungs- noch eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Die Massnahmen richten sich nach Bundesrat Koller namentlich gegen jene, welche das Asylrecht missbrauchen, um unter dessen Schutz im Drogenhandel tätig zu sein. Wichtigstes Element soll wie bisher die prioritäre Bearbeitung der Gesuche von delinquierenden Asylbewerbern bleiben. Damit diese aber während der oft langwierigen Beschaffung von Ausreisepapieren nach einem ablehnenden Bescheid nicht weiterhin im kriminellen Milieu aktiv sein können, ist eine Ausdehnung der Ausschaffungshaft von einem auf sechs Monate vorgesehen. Um die Suche nach Reisedokumenten zu erleichtern, soll die Polizei die Effekten der Asylbewerber durchsuchen können. Erfolgt die Verurteilung bereits vor dem Abschluss des Asylverfahrens, sollen solche Personen bis zum Entscheid in eine «Vorbereitungshaft» von bis zu drei Monaten genommen werden können. Im weiteren sollen die Behörden während der Dauer des Anerkennungsverfahrens einen Aufenthaltsrayon resp. eine Sperrzone für Asylbewerber deklarieren dürfen. Schärfere Massnahmen, wie etwa sofortige Ausschaffung von kriminellen Asylbewerbern oder Nichteintreten auf deren Gesuche kommen hingegen für den Bundesrat aus verfassungs- und völkerrechtlichen Gründen nicht in Frage.

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (BRG 93.128)

Besondere Vollzugsprobleme zeigten sich im Kanton Zürich. Vor allem als Folge der Konzentration des schweizerischen Drogenmarktes auf die Stadt Zürich waren die Gefängnisse oft dermassen überfüllt, dass die Polizei auf Verhaftungen verzichten musste, oder dass Gefangene, bei denen die Landesverweisung vollzogen werden konnte, vorzeitig entlassen wurden. Der Zürcher Regierungsrat Leuenberger (sp) kündigte gegen Jahresende den Bau von neuen Vollzugsanstalten an. Die von Zürcher Politikern aufgestellte Forderung nach einem Einsatz der Armee im Strafvollzug wurde von EMD-Chef Villiger umgehend und kategorisch abgelehnt.

Vollzugsprobleme zeigten sich im Kanton Zürich

Der Ständerat stimmte in der Dezembersession den Anträgen des Bundesrats weitgehend zu. Einen Antrag Morniroli (lega, TI) auf Schaffung einer «Kronzeugenregelung» lehnte er deutlich ab. Der Nationalrat überwies ferner ein Postulat der CVP-Fraktion (Po. 93.3347), worin namentlich Mittel und Personal für eine Verbesserung der Koordination zwischen den Organen des Bundes, der Kantone und des Auslands im Kampf gegen das organisierte Verbrechen sowie Rechtsgrundlagen für die verdeckte Fahndung gefordert werden.

Ergänzende Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 93.058)

Grosses Aufsehen erregte ein Entscheid des Bundesgerichts vom 24. März 1992 im Falle eines seit 1985 in der Schweiz ansässigen und nach einer bedingten Haftentlassung erneut in Untersuchungshaft sitzenden Ausländers. Das oberste Gericht hatte die anlässlich der ersten Verurteilung als Zusatzstrafe verhängte Landesverweisung mit der Begründung aufgeschoben, dass die Chancen einer Resozialisierung in der Schweiz besser seien als im Heimatland des Delinquenten. Eine parlamentarische Initiative Moser (ap, AG) (Pa.Iv. 92.421) verlangte nun, dass für Ausländer, die wegen bestimmter schwerer Verbrechen zu Zuchthausstrafen verurteilt worden sind, automatisch eine Landesverweisung auf Lebenszeit ausgesprochen wird. Diese Zusatzstrafe ist heute nur bei Wiederholungstätern möglich. Die Ratsmehrheit lehnte die Initiative Moser ab. Im Anschluss an diesen Entscheid überwies der Nationalrat jedoch eine vom Bundesrat und der Ratslinken bekämpfte Motion, welche Änderungen des StGB und des Ausländergesetzes (Anag) verlangt, damit Landesverweisungen, welche von den Gerichten als Zusatzstrafe bei schweren Verbrechen verhängt worden sind, auf jeden Fall vollzogen werden müssen. Für den Ständerat war diese Motion zu undifferenziert, weshalb er sie in ein Postulat umwandelte. Noch 1986 hatte der Nationalrat die Überweisung einer grundsätzlich gleichen Motion Ruf (sd, BE) mit 82:3 Stimmen abgelehnt (Mo. 85.430).

als Zusatzstrafe verhängte Landesverweisung (Mo. 93.3025)

Als Erstrat befasste sich der Nationalrat mit den vom Bundesrat 1991 vorgeschlagenen Änderungen des Strafrechts in bezug auf nicht erlaubte Handlungen gegen das Vermögen und auf das Fälschen von Urkunden. In der Eintretensdebatte begrüssten sämtliche Fraktionen diese Rechtsanpassung an die neuen Formen der Wirtschaftskriminalität. In der Detailberatung stimmte der Rat der von der Kommission vorgeschlagenen weniger strengen Bestrafung von Personen, welche ohne Bereicherungsabsichten in ein Computersystem eindringen (sog. Hacking) zu. Einen von Vertretern der SP unterstützten Antrag auf vollständige Straffreiheit für derartige Aktivitäten lehnte er hingegen ab. Mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt wurde auch ein von der SP, der GP, dem LdU und Teilen der CVP unterstützter Antrag, es dem Richter zu erlauben, bei Bagatelldelikten von einer Strafverfolgung abzusehen (sog. Opportunitätsprinzip). Im übrigen nahm der Rat eine Reihe von Korrekturen am Regierungsentwurf vor, ohne allerdings Wesentliches zu verändern. Im Anschluss an seine Debatte überwies der Nationalrat oppositionslos eine Motion (Mo. 93.3037), welche die Vorlage eines Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Strafrechtspflege in Kriegszeiten verlangt. Der Ständerat stimmte den neuen Bestimmungen in der Wintersession zu, schuf aber doch einige Differenzen zum Nationalrat. Insbesondere nahm er als zusätzlichen strafbaren Tatbestand auch noch das Einschleusen von Viren in Computersysteme sowie die Herstellung und Verbreitung derartiger Programme in das Gesetz auf.

Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Urkundenfälschungen (BRG 91.032)

Im Ständerat hatte Monika Weber (ldu, ZH) eine Motion eingereicht, die vor allem verschärfte Massnahmen gegen kriminelle Asylbewerber resp. gegen Kriminelle, die sich unter den Schutz des Asylverfahrens stellen, forderte. Den Hintergrund für ihre Intervention bildete die Tatsache, dass sich unter den bei den Razzien der Zürcher Polizei verhafteten Drogendealern regelmässig über 40 Prozent Asylbewerber befinden. Sie verlangte deshalb die Internierung von Asylbewerbern, gegen welche ein Strafverfahren eröffnet wurde, und die nicht in Untersuchungshaft genommen worden sind. Für rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten Verurteilte forderte sie eine Internierung bis zur Erledigung des Asylgesuchs resp. die Ausschaffungshaft für solche, deren Gesuch bereits abgelehnt worden ist. Zudem sollte die heute auf einen Monat beschränkte Ausschaffungshaft bis zu sechs Monaten verlängert werden können, wenn die Betroffenen die Beschaffung von Ausreisepapieren behindern. In seiner Antwort betonte Bundesrat Koller, dass die Behörden bereits seit 1991 Massnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs des Asylverfahrens getroffen hätten, insbesondere mit der Weisung, Gesuche von straffälligen Bewerbern prioritär zu behandeln. Weitere Verschärfungen, wie etwa die Festsetzung von Aufenthaltrayons oder die in der Motion Weber erwähnten Massnahmen, würden zur Zeit von einer Expertenkommission unter rechtsstaatlichen Aspekten genau abgeklärt. Der Rat folgte seinem Antrag, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.

verschärfte Massnahmen gegen kriminelle Asylbewerber (Mo. 93.3120)

Ende Juni legte der Bundesrat die Botschaft mit den ergänzenden Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens vor, welche nach der Vernehmlassung noch einmal von einer Expertengruppe überarbeitet worden waren. Neu soll gemäss dem Entwurf der Begriff der kriminellen Organisation in das Strafgesetz eingeführt werden. Damit würden die Akteure des organisierten Verbrechens auch in denjenigen Fällen zur Rechenschaft gezogen werden, in denen wegen der ausgeklügelten Arbeitsteilung in diesen Organisationen eine direkte Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden kann. Der neue Rechtsbegriff der kriminellen Organisation soll auch einen wirkungsvolleren Zugriff auf deliktisch erworbene Vermögen ermöglichen. In Fällen, wo diese Vermögen nicht mehr vorhanden oder nicht mehr feststellbar sind, sollen die Gerichtsbehörden auch legal erworbene Vermögenswerte von kriminellen Organisationen einziehen dürfen. Als dritte wesentliche Neuerung schlug der Bundesrat eine Lockerung des Bank- resp. Berufsgeheimnisses vor. Danach soll es Personen, welche sich mit Bank- und Finanzgeschäften befassen, explizit erlaubt werden, die Behörden bereits über einen Verdacht auf Geldwäschereigeschäfte zu benachrichtigen. Diese auch von der Bankiervereinigung begrüsste Neuerung wird nicht nur die Aufdeckung von kriminellen Transaktionen erleichtern, sondern soll die Financiers auch aus dem Dilemma zwischen dem Risiko der strafbaren Beteiligung an Geldwäschereigeschäften einerseits und der Verletzung des Berufsgeheimnisses andererseits befreien. Auf eine «Kronzeugenregelung», wie sie zum Beispiel die USA und Italien kennen, möchte der Bundesrat hingegen verzichten. Immerhin sollen Täter, die mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten, mit einer Strafmilderung rechnen können.

Ergänzende Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 93.058)

In seiner Botschaft zu den ergänzenden Massnahmen gegen das organisierte Verbrechen nahm der Bundesrat auch eine Beurteilung der aktuellen Bedeutung des organisierten Verbrechens in der Schweiz vor. Als besonders gefährdet sieht er das Umfeld der Finanzplätze an, wo bereits heute die angebotenen Dienstleistungen von kriminellen Organisationen zum Geldwaschen verwendet werden. Der Grossteil der in den letzten Jahren beschlossenen und neu vorgeschlagenen gesetzlichen Massnahmen richtet sich denn auch gegen derartige Aktivitäten. Erste Anzeichen für das als besonders gefährlich erachtete Eindringen des organisierten Verbrechens in die Unternehmen der legalen Wirtschaft seien hingegen erst im Bereich der kleinen Gastronomiebetriebe und Modeboutiquen feststellbar.

Ergänzende Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (BRG 93.058)

Das Problem der speziell zur Begehung von Straftaten in die Schweiz einreisenden Kriminellen beschäftigte auch das Parlament. In der Frühjahrssession überwies der Nationalrat eine von 105 Abgeordneten aus allen Fraktionen (mit Ausnahme der GP) unterzeichnete Motion Stamm (fdp, AG) als Postulat. Er lud damit den Bundesrat ein, in bilateralen Verhandlungen zu erreichen, dass verurteilte ausländische Täter ihre Gefängnisstrafe in ihrem Herkunftsland absitzen müssen. Diese Strafverbüssung in der Heimat ist heute an das Einverständnis der Verurteilten gebunden und wird von diesen kaum genutzt.

verurteilte ausländische Täter ihre Gefängnisstrafe in ihrem Herkunftsland absitzen (Mo. 92.3448)

Aus der schweizerischen Kriminalstatistik ist bekannt, dass unter den Verurteilten die Ausländer überproportional stark vertreten sind. So beträgt ihr Anteil bei den Gewaltdelikten rund 45 Prozent. Ein guter Teil dieser Ausländer ist aber gar nicht in der Schweiz wohnhaft. Gemäss einer Auswertung des Bundesamtes für Statistik betrug der Anteil dieser Gruppe am Total aller verurteilten Straftäter im Mittel der Jahre 1987 bis 1991 bei Mord 24 Prozent und bei anderen Gewaltdelikten mehr als 10 Prozent; bei den Verurteilungen wegen Drogenhandel handelte es sich sogar bei jedem Dritten um einen nicht in der Schweiz wohnenden Ausländer.

Kriminalstatistik 1993
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Als Zweitrat ratifizierte auch der Nationalrat das Übereinkommen des Europarates über die Geldwäscherei und die Einziehung von deliktisch erworbenen Vermögenswerten. Unter den in diesem Abkommen empfohlenen Massnahmen wird auch die Überwachung von verdächtigen Bankkonten erwähnt. Der Nationalrat überwies nun zwei Postulate (Po. 93.3023 und 93.3024), welche den Bundesrat einladen, die Schaffung von Rechtsgrundlagen für dieses Instrument zu prüfen.

Übereinkommen des Europarates über Geldwäscherei (BRG 92.068)
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Im März konnte der Bundesrat den 1989 vom Parlament in Auftrag gegebenen Extremismusbericht veröffentlichen. In einem ersten Teil gibt der Bericht einen Überblick über extremistische Bestrebungen. In seiner Gesamtbeurteilung hält der Bundesrat fest, dass es in der Schweiz zur Zeit keinen gravierenden politischen Extremismus gibt, der die innere Sicherheit gefährden würde. Hingegen haben im untersuchten Zeitraum die kriminellen Aktionen mit rechtsradikalem und rassistischem Hintergrund eindeutig zugenommen. Ebenfalls häufiger als früher kam es gemäss diesem Bericht zu politisch motivierten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Ausländergruppen, namentlich aus dem Iran, der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Der zweite Teil listet die Manifestationen extremistischer Gewalttätigkeit auf, wie sie die Polizei im Zeitraum 1989-91 registriert hat. Dabei werden nicht nur die Gewalttaten mit erwiesener oder vermuteter rechtsradikaler Täterschaft aufgelistet, sondern auch die bestehenden extremistischen Organisationen übersichtsmässig dargestellt. Der Nationalrat nahm den Bericht als Erstrat zur Kenntnis; ein auch von Abgeordneten der Liberalen getragener Rückweisungsantrag Scherrer (ap, BE), der dem Bericht Einseitigkeit vorwarf und bemängelte, dass er extremistische Aktionen von Umweltschützern (z.B. Strassensperren) nicht erwähne, fand keine Zustimmung.

Extremismusbericht des Bundesrates von 1992 (BRG 92.033)

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats unternahm einen neuen Anlauf für ein einheitliches und restriktiveres Waffenerwerbs- und -tragrecht. In Ausführung einer Tessiner Standesinitiative und einer parlamentarischen Initiative Borel (sp, NE), welche der Nationalrat im Vorjahr überwiesen hatte, schlug sie einen neuen Verfassungsartikel 40bis vor. Dieser soll dem Bund die Kompetenz erteilen, Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu erlassen. Mit dieser expliziten Beschränkung der bundesstaatlichen Zuständigkeit auf die Verhinderung von Missbräuchen hoffte die Kommission, der Opposition aus Jäger- und Schützenkreisen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Nationalrat stimmte diesem neuen Verfassungsartikel oppositionslos zu.

Projekt für eine gesamtschweizerische Regelung des Waffenerwerbs und -besitzes
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Der Ständerat ratfizierte auf Antrag des Bundesrats das im Vorjahr von der Schweiz unterzeichnete Übereinkommen des Europarates über «Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten». Da das schweizerische Strafrecht zum Teil bereits weiter geht, als es das Übereinkommen verlangt, waren keine Gesetzesanpassungen erforderlich.

Übereinkommen des Europarates über Geldwäscherei (BRG 92.068)
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)