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Internationale Beachtung fand das Strafverfahren gegen Erwin Sperisen. Der ehemalige Polizeichef Guatemalas wurde zwei Jahre nach seiner Festnahme zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Genfer Strafgericht sprach ihn im Vorwurf schuldig, bei der Erstürmung des Gefängnisses Pavón 2006 die Ermordung von sechs Häftlingen angeordnet zu haben. Das Urteil wurde auch in Guatemala verfolgt und dort von jenen begrüsst, die das Land auf dem Weg in Richtung rechtsstaatlicher Verhältnisse sehen.

Erwin Sperisen

Trotz eines leichten Rückgangs war auch im Jahr 2013 die Anzahl der gemeldeten, verdächtigen Vermögenswerte hoch. Ihr Umfang belief sich auf knapp drei Milliarden CHF, wobei insgesamt 30 Verdachtsmeldungen Summen von über 10 Millionen CHF betrafen. Meist handelte es sich bei der mutmasslich begangenen Vortat zur Geldwäscherei um Betrug, wobei eine Zunahme von Computerbetrugsfällen verzeichnet wurde. Die Abnahme der Fälle erlaubte eine vertiefte Analyse der eingegangenen Verdachtsmeldungen und raschere und besser fundierte Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden. Dies hielt der im Mai 2014 veröffentlichte Jahresbericht der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) fest.

Geldwäscherei

Als Erstrat lehnte der Nationalrat eine Motion Reimann (svp, SG) ab, die den Bundesrat mit der Schaffung einer Meldestelle für Korruption – analog der Meldestelle für Geldwäscherei – beauftragen wollte. Zu den Aufgaben der neuen Behörde sollten unter anderem die Prüfung von Verdachtsmeldungen, die Korruptionsprävention und der Schutz von Whistleblowern gehören. Da diese Aufgaben bereits von verschiedenen Behörden wahrgenommen würden, erachtete der Bundesrat die Schaffung einer eigenen, zentralen Stelle als nicht notwendig und empfahl die Motion zur Ablehnung. Darüber hinaus würden sich eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts sowie eine Vorlage über den Whistleblower-Schutz im Privatrecht, die beide vom Bundesrat bereits verabschiedet wurden, des erkannten Handlungsbedarfs in diesem Bereich annehmen.

Schaffung einer Meldestelle für Korruption (Mo. 12.3473)
Dossier: Whistleblowing

Im Frühjahr verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Die Bestechung Privater soll neu von Amtes wegen verfolgt werden. Durch die Überführung des Straftatbestandes vom Gesetz über den unlauteren Wettbewerb in das Strafgesetzbuch soll zudem erreicht werden, dass Korruption durch Private auch ausserhalb von Wettbewerbssituationen verfolgt werden kann. Damit soll auch die Frage betreffend Korruptionsfälle bei internationalen Sportverbänden geklärt werden. Ausgelöst worden war diese Diskussion im Kontext des Korruptionsverdachts bei der Vergabe der Fussballweltmeisterschaften 2018 und 2022 durch die FIFA. Bei der Gesetzesrevision handelt es sich jedoch nicht um eine reine „Lex FIFA“, denn auch die Bestimmungen betreffend Amtsträger werden verschärft. So sollen neu jene Bestechungsfälle von Amtsträgern, in denen der nicht gebührende Vorteil einem Dritten Nutzen bringt, strafrechtlich verfolgt werden.

Verschärfung des Korruptionsstrafrechts (BRG 14.035)

Im April 2014 sorgte die Aufdeckung einer Sicherheitslücke bei der weitverbreiteten Verschlüsselungssoftware Open SSL für Aufregung. Durch das „Heartbleed“ genannte Leck konnten Kriminelle an sensible Daten wie Passwörter gelangen. Betroffen waren viele Dienstleistungsanbieter wie Krankenversicherer, Banken, Webshops, Google und Yahoo. Nachdem die Sicherheitslücke wohl zwei Jahre bestanden hatte, konnte sie bei den betroffenen Banken in der Schweiz innerhalb eines Tages geschlossen werden.

Sicherheitslücke bei der weitverbreiteten Verschlüsselungssoftware Open SSL (Heartbleed)

Die Kriminalstatistik, die seit 2009 vom Bundesamt für Statistik (BfS) veröffentlicht wird, wies für das Jahr 2013 bei den verzeigten Straftaten insgesamt einen Rückgang von 3,3% aus. Während die Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (+5%, v.a. Drogenkonsum) und gegen das Ausländergesetz (+14%, v.a. illegale Einreisen) zunahmen, war im zahlenmässig wichtigsten Bereich – den Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (79% der Straftaten) – eine Abnahme von 6% zu verzeichnen. Hier gab es deutlich weniger Fälle von Diebstahl (-8%), während aufgrund des „Tatmittels Internet“ die Fälle von Betrug bzw. Erpressung signifikant anstiegen (+67%). Bei Betrachtung der demografischen Verteilung fiel auf, dass sich der Trend eines Rückgangs der Beschuldigtenzahl bei Minderjährigen (-6,7%) und jungen Erwachsenen (-6,8%) fortsetzte. Ebenfalls war die Zahl der Beschuldigten aus dem Asylbereich rückläufig (-22,9%). Aus geografischer Perspektive wurde ersichtlich, dass insbesondere die Grenzkantone zu Italien und Frankreich mit höherer Kriminalität zu kämpfen hatten, was auf den florierenden Kriminaltourismus zurückzuführen ist.

Kriminalstatistik 2013
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) auf Stufe der Kantone und der Gemeinden fand im März 2014 in Bern die zweite Cyber-Landsgemeinde statt. Ziel des durch den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) organisierten Anlasses war der Austausch über den Umsetzungsstand der Strategie sowie die Koordination des weiteren Vorgehens. Die nächste Cyber-Landsgemeinde soll 2015 stattfinden.

Cyber-Landsgemeinden und Konferenzen des Sicherheitsverbunds Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Cyber Defence

Der Nationalrat beriet als Erstrat die Botschaft zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, die der Bundesrat im Juni 2013 zuhanden des Parlaments verabschiedet hatte. Der ursprüngliche Lösungsvorschlag des Bundesrates hatte versucht, zwischen dem anvisierten Ausweisungsautomatismus, dem Verhältnismässigkeitsprinzip sowie den Menschenrechtsgarantien zu vermitteln. So sollte unter anderem nur ab einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug eine Landesverweisung ausgesprochen werden können. Auf Antrag des FDP-Präsidenten Müller arbeitete jedoch der Bundesrat eine zweite Variante aus, die sich stärker am Text der Durchsetzungsinitiative orientierte. Bei den Beratungen im Nationalrat war das Damoklesschwert der Durchsetzungsinitiative allgegenwärtig spürbar. So entschied sich die Mehrheit der grossen Kammer mit 106 gegen 65 Stimmen von Seiten der SP, Grünen und einer Grossmehrheit der GLP bei 11 Enthaltungen schliesslich dafür, der SVP gewisse Konzessionen zu machen. Damit sollte eine Annahme der Durchsetzungsinitiative und damit die Verankerung eines Deliktkatalogs in der Bundesverfassung verhindert werden. Der Ausschaffungs-Automatismus sollte bei gewissen, aufgelisteten Delikten Eingang in die Gesetzgebung finden. Ein Mindeststrafmass sollte keine Voraussetzung für eine Ausschaffung sein und der Behörde sollte auch kein Ermessensspielraum eingeräumt werden. Mit dieser harten Linie wollten die Mitteparteien zum einen den Volkswillen umsetzen; die Stimmbürger hätten die Initiative im Wissen um die rechtsstaatlich heiklen Bestimmungen angenommen. Zum anderen gelte es, einen erneuten Urnengang über kriminelle Ausländer vor den eidgenössischen Wahlen zu vermeiden, da dieser nur der SVP nützen würde. Falls der Ständerat den Beschlüssen bezüglich der Ausschaffungsinitiative des Nationalrats folge, wäre der Rückzug der Durchsetzungsinitiative möglich, stellte SVP-Präsident Brunner in Aussicht. Dies schien jedoch nicht der Fall zu sein. Bereits im Sommer 2014 kündigte die ständerätliche Kommission an, bei der Umsetzung einen eigenen Weg einschlagen zu wollen. Gesucht wurde ein Mittelweg zwischen dem bundesrätlichen und dem nationalrätlichen Vorschlag. Da diese Suche jedoch länger dauerte als angenommen, konnte die Vorlage erst in der Wintersession weiterbehandelt werden. Die ständerätliche Kommission präsentierte ihrem Rat einen Entwurf, der, sich am Initiativtext orientierend, unabhängig von der tatsächlich ausgesprochenen Strafe für bestimmte schwere Straftaten einen 5 bis 15-jährigen Landesverweis vorsah. Bei anderen Delikten sollte jedoch eine differenziertere Regelung ermöglicht werden. Unter sehr eingeschränkten Bedingungen sollte das Gericht bei schweren persönlichen Härtefällen von einer Ausschaffung absehen können. Die Härtefallklausel, welche den Kern der ständerätlichen Vorlage darstellte, war im Wesentlichen mit Blick auf die Secondos formuliert worden. Ein Minderheitsantrag der Linken, der ein grundsätzliches Ausschaffungsverbot für Secondos forderte, wurde abgelehnt. Um die Gesetzesvorlage noch vor der Durchsetzungsinitiative verabschieden zu können, sollte das Gesetz als indirekter Gegenvorschlag deklariert werden, wodurch sich die Behandlungsfrist für die Durchsetzungsinitiative verlängern würde. Der Ständerat wollte sich nicht von der „Angstmacherei“ leiten lassen und folgte dem Antrag seiner Kommission mit 28 zu 3 Stimmen. Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative war zudem einer der Anstösse für die Lancierung einer SVP-Volksinitiative „Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“.

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (BRG 13.056)
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Im Anschluss an die Debatte über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hatte der Nationalrat auch die Botschaft zur 2012 eingereichten Durchsetzungsinitiative zur Umsetzung der 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative zu behandeln. Dabei folgte er mit 131 zu 51 SVP-Stimmen dem Antrag des Bundesrates und empfahl die Volksinitiative, die einen direkt anwendbaren Deliktkatalog von Ausschaffungsgründen in der Bundesverfassung verankern will, zur Ablehnung und erklärte den Teil betreffend die enge Definition von zwingendem Völkerrecht für ungültig. Zum einen widerspreche die Durchsetzungsinitiative dem Prinzip der Verhältnismässigkeit und zum anderen sei sie unnötig, weil zurzeit der Vorschlag des Bundesrates zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vorliege. Falls der Ständerat den Beschlüssen bezüglich der Ausschaffungsinitiative des Nationalrats folge, wäre der Rückzug der Durchsetzungsinitiative möglich, stellte SVP-Präsident Brunner in Aussicht. Um den Initianten den Rückzug der Initiative zu ermöglichen, beschloss der Ständerat einstimmig, die Schlussabstimmung über die Durchsetzungsinitiative bis zu einem allfälligen Referendum gegen das Gesetz zur Ausschaffung krimineller Ausländer aufzuschieben. Zuvor schloss sich die kleine Kammer jedoch dem Nationalrat an und erklärte jenen Teil der Initiative für ungültig, der den Umfang des zwingenden Völkerrechts festlegen wollte. Ein Minderheitsantrag für die Ungültigkeitserklärung der ganzen Initiative aufgrund der Durchbrechung der Gewaltentrennungsabläufe und ihres Charakters als „Gesetzesinitiative“ fand mit 27 zu 16 Stimmen keine Mehrheit. Die Ungültigkeitsgründe seien in der Verfassung klar festgeschrieben, deren Änderung würde also zuerst eine Verfassungsänderung bedingen, lautete das Argument.

Initiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) (BRG 13.091)

Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich der Ständerat gegen DNA-Tests bei kriminellen Asylbewerbern aus. Er lehnte eine dahingehende Motion Darbellay (cvp, VS) mit den Argumenten ab, dass solche Tests nur bei konkretem Tatverdacht vorgenommen werden dürften und die Rechtsgleichheit der Asylbewerber gewahrt werden müsse. Die Motion war im Kontext der erhöhten Anzahl Kriminalfälle von Asylsuchenden aus den vom arabischen Frühling betroffenen Maghrebstaaaten eingereicht worden.

DNA-Tests bei kriminellen Asylbewerbern (Mo. 12.3909)

Nach dem Nationalrat nahm auch der Ständerat eine Motion Müri (svp, LU) an. Damit überwies er an den Bundesrat den Auftrag, die Kantone zu verpflichten, jährlich eine Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu führen. Dadurch soll im Hinblick auf die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative Klarheit über die bestehende Ausschaffungspraxis gewonnen werden.

Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern (Mo. 13.3455)

Die Akte „Angolagate“ wird in der Schweiz definitiv geschlossen. Die Bundesanwaltschaft hat entschieden, die im April 2013 von angolanischen Staatsbürgern und der britischen NGO "Corruption Watch" eingereichte Strafanzeige nicht weiterzuverfolgen und eine Nichtanhandnahmeverfügung zu erlassen. Der Fall begann in den 90er Jahren, als zwischen Angola und Russland Verträge abgeschlossen wurden, wonach der afrikanische Staat seine Schulden aus der Sowjetzeit durch Erdölverkäufe abzuzahlen habe. In diesem Zusammenhang kam es zu Geldtransaktionen über Schweizer Bankverbindungen. Die Schweiz hatte bereits 2004 und 2010 mit Angola ein Abkommen betreffend der Rückführung von angolanischen Vermögenswerten im Umfang von insgesamt 64 Mio. US-Dollar für humanitäre Projekte zugunsten der angolanischen Bevölkerung unterzeichnet. Aufgrund neuer Erkenntnisse aus dem Bericht „The Corrupt Angola-Russia Debt Deal“ verlangten die Anzeigeerstatter 2013 die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dies lehnte die Bundesanwaltschaft ab, da sie einerseits das Vorliegen neuer Tatsachen verneinte und andererseits nicht davon ausging, dass ein derart komplexer Sachverhalt noch vor Ablauf der absoluten Verjährung 2015 aufgearbeitet werden könnte. Darüber hinaus sei die Bestechung fremder Amtsträger in der Schweiz erst seit 2000 verfolgbar.

Angolagate

Die beschlossene Revision des Geldwäschereigesetzes stellte nur einen ersten Schritt dar, auf den die Umsetzung weiterer GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen folgen, die unter anderem auch Steuerdelikte thematisieren werden. Im Dezember 2013 verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Botschaft. Der Entwurf sah Anpassungen in folgenden sieben Themenbereichen vor: Transparenz von juristischen Personen und Inhaberaktien, Pflichten von Finanzintermediären, Klärung des Begriffs der politisch exponierten Personen (PEP), Qualifizierung von schweren Steuerdelikten als Vortat zur Geldwäscherei, Verbot von Barzahlungen von über CHF 100'000, Stärkung der Wirksamkeit von Verdachtsmeldungen und schliesslich Sanktionen im Bereich der Terrorismusfinanzierung. Die Vorlage wird im kommenden Jahr in den Räten behandelt werden.

Revision des Geldwäschereigesetzes (BRG 13.106)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Im November 2011 hatte der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für einen bilateralen Vertrag zwischen der Schweiz und dem Kosovo, der die Überstellung verurteilter Personen regelte, präsentiert. Strafgefangene müssen künftig ihre Haft in ihrem Heimatstaat verbüssen können. Für die Überstellung wird die Zustimmung beider Staaten notwendig. Es besteht also kein Recht, die Strafe in der Heimat absitzen zu können. Die Vorlage, mit welcher der Bundesrat Kriminaltouristen abschrecken möchte, wurde im Nationalrat mit 141 zu 0 Stimmen diskussionslos gutgeheissen, wobei sich ein Teil der Grünen und die Mehrheit der SP der Stimme enthielten. Auch der Ständerat hatte der Vorlage nichts hinzuzufügen, sodass das Geschäft noch im Jahr 2013 erledigt werden konnte.

Accord de coopération policière avec le Kosovo
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Im Fall Lucie Trezzini entschied das Bundesgericht, dass der Mörder Daniel H. doch nicht lebenslang verwahrt wird. Damit hiess es eine Beschwerde von Daniel H. gegen den Entscheid des Aargauer Obergerichts, das ihn lebenslang verwahren wollte, gut. Nur wer tatsächlich auf Lebzeiten als unbehandelbar gälte, dürfe lebenslang verwahrt werden. Unter dauerhafter Untherapierbarkeit sei laut Bundesgericht «ein mit der Person des Täters verbundener, unveränderbarer Zustand auf Lebzeiten» zu verstehen. Eine Untherapierbarkeit in Grössenordnung des Schwellenwerts von zwanzig Jahren reiche nicht aus. Damit fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid, was unter „dauerhaft nicht therapierbar“ zu verstehen ist. Laut der 2004 angenommenen Verwahrungsinitiative sollte in diesem Fall ein Straftäter lebenslang und ohne periodische Überprüfung verwahrt werden. Das Aargauer Obergericht hatte in Folge noch zu entscheiden, ob Daniel H. nach dem Absitzen der lebenslänglichen Freiheitstrafe ordentlich verwahrt werden sollte. Auch eine ordentliche Verwahrung könnte faktisch lebenslang dauern. Die Initiantin Anita Chaaban zeigte sich enttäuscht über den Entscheid des Bundesgerichts und erwog die Lancierung einer neuen Volksinitiative. Diese soll sicherstellen, dass Personen, die bei der Haftentlassung von Straftätern Fehlentscheide treffen, zur Verantwortung gezogen werden können.

Fall Lucie Trezzini

Durch eine Teilrevision des Obligationenrechts (OR) wollte der Bundesrat regeln, unter welchen Umständen eine Meldung von Arbeitnehmern auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz, sogenanntes Whistleblowing, rechtmässig ist. Der vorgelegte Gesetzesentwurf räumte der internen Behandlung einer solchen Meldung Priorität ein. Nur unter den Umständen, dass die Meldung eine Straftat oder einen Verstoss gegen das öffentliche Recht beträfe und nicht oder nicht genügend beachtet würde, wäre der Gang an eine Behörde zulässig. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Erfahrung in früheren Fällen davon ausgehen muss, dass der Arbeitgeber nicht ausreichend auf die Meldung eingehen wird. Eine direkte Meldung an die Öffentlichkeit ist jedoch in keinem Fall gestattet. Da die Vorschläge betreffend den Ausbau des Kündigungsschutzes in der Vernehmlassung kontrovers diskutiert worden waren, will der Bundesrat diese Frage erst noch ausklammern und die Ergebnisse einer laufenden Studie abwarten. Wenn der Kündigungsschutz ausgedehnt werden solle, so solle dies gesamthaft und nicht nur im Falle des Whistleblowing geschehen. So bleibt eine im Anschluss an eine rechtmässige Meldung ausgesprochene Kündigung zwar weiterhin missbräuchlich, aber gültig.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

Der Bundesrat verabschiedete im November die Botschaft zur Ende 2012 eingereichten Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)“, welche den Artikel 121 der Bundesverfassung konkretisieren und damit die Ausschaffungsinitiative direkt anwendbar machen will. Die Regierung empfahl die Initiative aus mehreren Gründen zur Ablehnung. Zum einen widerspräche die Initiative dem verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit, weil im Einzelfall nicht geprüft werden könne, ob ein Landesverweis eine geeignete, notwendige sowie zumutbare Massnahme darstelle. Zum anderen verunmögliche die Annahme der Initiative die völkerrechtskonforme Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, da sie den Bestimmungen über den Landesverweis ausdrücklich Vorrang gegenüber dem Völkerrecht einräumt. Schliesslich stünde es der Schweiz nicht zu, zu definieren, was unter zwingendem Völkerrecht zu verstehen sei. Die von den Initianten vorgeschlagene Definition wäre enger als der völkerrechtliche Ius-Cogens-Begriff. Damit verstiesse sie gegen das zwingende Völkerrecht, was wiederum ein Ungültigkeitsgrund für Volksinitiativen nach Art. 139.3 BV darstellte. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat denn auch, die Initiative als teilungültig zu erklären. Überhaupt sah der Bundesrat keine Notwendigkeit für die Durchsetzungsinitiative. Er hatte im Sommer des Berichtjahres einen Entwurf für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative an das Parlament überwiesen. Damit läge er gut im Zeitrahmen von fünf Jahren, welchen die 2010 angenommene Initiative vorgäbe.

Initiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) (BRG 13.091)

Im Herbst 2012 legte der Bundesrat seine Botschaft zur 2009 lancierten und im Mai 2011 zustande gekommenen Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ vor. Die Initiative von Marche Blanche verlangt, dass Personen, die verurteilt wurden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, automatisch und endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Da die Initiative über Straftaten gegen Leib und Leben sowie über die genaue Umsetzung schweigt, sah sie der Bundesrat als unvollständig an. Weiter verstosse die Initiative mit dem vorgesehenen Automatismus gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, weshalb die Exekutive die Volksinitiative zur Ablehnung empfahl.
Das Parlament war sich bis zum Schluss nicht einig: Der Nationalrat lehnte den die Initiative ablehnenden Bundesbeschluss zuerst mit 82 zu 79 Stimmen knapp ab und empfahl damit das Volksbegehren zur Annahme. Einen von seiner Rechtskommission ausgearbeiteten, vom Automatismus absehenden, direkten Gegenentwurf verwarf der Rat in der Gesamtabstimmung mit 87 bürgerlichen zu 60 linken Stimmen. Der Ständerat seinerseits wies den Bundebeschluss mit 23 zu 21 Stimmen an seine Rechtskommission zurück, mit dem Auftrag, aus abstimmungstaktischen Gründen einen direkten, umsetzbaren Gegenvorschlag auszuarbeiten. Nach Vorliegen und Annahme dieses Gegenvorschlags mit 27 zu 14 Stimmen, der im Wesentlichen die Kernelemente des entworfenen Bundesgesetzes über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot auf die Verfassungsstufe hob, beschloss der Ständerat dann im September in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Nationalrat trat aus unterschiedlichen Motiven mit 119 zu 62 Stimmen nicht auf den direkten Gegenvorschlag der ständerätlichen Kommission ein. Gleichzeitig revidierte er seinen knappen Entschluss bezüglich des Bundesbeschlusses über die Volksinitiative: Mit dem Stichentscheid der Präsidentin empfahl er nun mit der Zustimmung zum Bundesbeschluss, die Volksinitiative abzulehnen. Darauf lenkte die kleine Kammer ein, liess den direkten Gegenvorschlag fallen und beschloss mit 21 zu 14 Stimmen, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag dem Volk vorzulegen und zur Ablehnung zu empfehlen. Während der Ständerat diesen Entscheid in der Schlussabstimmung konsequenterweise bestätigte, vollzog der Nationalrat in der Schlussabstimmung nochmals eine Kehrtwende und lehnte den Bundesbeschluss über die Volksinitiative ab. So wird die Initiative am 18. Mai 2014 den Stimmbürgern ohne Abstimmungsempfehlung der Bundesversammlung unterbreitet werden.

Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ (12.076)
Dossier: Pädophilen-Initiative

Nachdem der Ständerat im Vorjahr nur formale Änderungen am bundesrätlichen Entwurf vorgenommen hatte, befasste sich 2013 der Nationalrat mit der Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). Da Vorstösse aus den Reihen der SVP, die das Strafmass bei bestimmten Delikten erhöhen wollten, chancenlos blieben, ging der Entwurf nur mit einer redaktionellen Änderung zurück in den Ständerat. In der Schlussabstimmung wurde das Übereinkommen im Nationalrat mit 192 Stimmen bei einer Enthaltung und im Ständerat einstimmig angenommen. Die Referendumsfrist läuft bis Januar 2014.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Eine Motion Barthassat (cvp, GE), die den Bundesrat beauftragen wollte, mit den Nachbarländern Verhandlungen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität aufzunehmen, wurde 2013 abgelehnt. Insbesondere sollte die vermehrte Nutzung des Luftraumes Gegenstand dieser Verhandlungen sein. Stein des Anstosses war bei diesem Vorstoss die steigende Anzahl Straftaten in Genf. Die Motion konnte aber nicht überwiesen werden, da der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat dem Antrag seiner Rechtskommission und des Bundesrates folgend das Begehren ablehnte.

grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Nach dem Ständerat hatte auch der Nationalrat eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land abgeschrieben. Der Vorstoss, der verlangt hätte, dass der Vertrieb und Konsum von Kinderpornografie unter Strafe gestellt wird, war zwar im Jahr 2008 angenommen worden. Mit der Zustimmung zur Ratifizierung der Lanzarote-Konvention des Europarates im Jahr 2013 war das Anliegen jedoch hinfällig geworden.

Konsumation und Distribution von Kinderpornographie (Kt.Iv. 06.301)

Der durch die Finanzkrise schärfer hervorgetretene Zusammenhang zwischen Steuerdelikten und Geldwäscherei führte zu einer Teilrevision der Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) im Jahre 2012. Damit der Schweizer Finanzplatz GAFI-konform bleibt und nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden kann, waren verschiedene gesetzliche Anpassungen nötig. Zum einen wurde eine Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) angestossen, welche die Schweizer Meldestelle MROS in die Lage versetzen soll, die bei ihr vorhandenen Finanzinformationen ebenfalls mit anderen Meldestellen austauschen zu können. Laut Entwurf soll die Weitergabe der Informationen nicht durch Originaldokumente, sondern durch Berichte erfolgen. Auf der Basis dieser Berichte kann die Partnerbehörde entscheiden, ob ein Strafverfahren eröffnet und die Schweiz um Rechtshilfe ersucht werden solle. Die MROS soll ihrerseits auch bei dritten Finanzintermediären, d.h. bei solchen, die nicht selber eine Verdachtsmeldung erstattet haben, Informationen einfordern können. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass ein Erkenntniszusammenhang mit einer bereits erstatteten Meldung bestünde. Nachdem der Ständerat 2012 die geplanten Änderungen ohne Anmerkung gutgeheissen hatte, schuf der Nationalrat im Frühjahr 2013 eine kleine Differenz bezüglich der Gründe für eine Auskunftsverweigerung. So wollte der Nationalrat zusätzlich im Gesetz verankern, dass die Schweizer Meldestelle auf das Ersuchen einer ausländischen Behörde nicht eingeht, wenn die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt würde. Der Ständerat stimmte diesem sogenannten Ordre-public-Vorbehalt zu, so dass die Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 135 zu 54 und im Ständerat mit 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen wurde.

Geldwäschereigesetz (BRG. 12.065)

Da der Bundesrat nur die Formulierung, nicht aber das Ziel der Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ ablehnte, wandelte er den unabhängig von der Initiative, durch eine Motion Sommaruga (sp, GE) angestossenen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot im Verlaufe des Verfahrens in einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative um. Der im Lichte der Volksinitiative revidierte Gesetzesentwurf sah eine Ausweitung des bestehenden Berufsverbots auf ausserberufliche Tätigkeiten, die Einführung eines Kontakt- und Rayonverbots sowie einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister, der gewisse Tätigkeitsverbote zum Schutz von Minderjährigen separat und länger aufführt, vor. Bei der Beratung des indirekten Gegenvorschlags in der Sommersession beschloss der Nationalrat auf Vorschlag seiner Rechtskommission, die Bestimmungen betreffend eines zwingenden Tätigkeitsverbots aus der Vorlage herauszutrennen und ein separates Bundesgesetz über das zwingende Tätigkeitsverbot als indirekten Gegenvorschlag dem Volk vorzulegen. Den bundesrätlichen Entwurf zum Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot änderte die grosse Kammer dahingehend ab, dass bei Delikten gegen Minderjährige, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft werden, zwingend ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot verhängt werden soll. Mit 117 zu 58 Stimmen wies der Rat den Entwurf dann an seine Rechtskommission zurück, die ihn fertig ausarbeiten sollte. Verschiedene von Seiten der SVP geforderte Verschärfungen fanden im Rat keine Mehrheit. Der Ständerat wollte keine Auslagerung der Bestimmungen betreffend das Tätigkeitsverbot. In der Wintersession folgte dann auch der Nationalrat der Mehrheit seiner Kommission und beschloss mit der Abschreibung des separaten Bundesgesetzes über das zwingende Tätigkeitsverbot die Wiederaufnahme dieser Bestimmungen in den bundesrätlichen Entwurf. Ein Minderheitsantrag der SVP, der den Automatismus der Initiative im Gesetz verankern wollte, kam nicht durch. Aber auch ein Minderheitsantrag der Linken, welcher den Richtern einen grösseren Ermessensspielraum einräumen wollte, wurde abgelehnt. So konnte das Bundesgesetz in der Schlussabstimmung im Ständerat mit 32 Stimmen bei 9 Enthaltungen und im Nationalrat mit 115 zu 79 Stimmen verabschiedet werden. Gegen die Vorlage stellten sich die SVP, BDP und ein Teil der CVP, weil ihnen die Vorlage zu wenig weit ging. Sie warfen dem Rat vor, die Verschärfungen nur aus abstimmungstaktischen Gründen vorzunehmen.

Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ (12.076)
Dossier: Pädophilen-Initiative

Zwei tragische Vorfälle entfachten eine lebhafte Diskussion über den Strafvollzug in der Schweiz. Im Mai war die 19-jährige Marie aus Payerne von einem 39-jährigen, vorbestraften Delinquenten entführt und erdrosselt worden. Im September wurde die Genfer Sozialtherapeutin Adeline M. von Fabrice A., einem seit 12 Jahren einsitzenden Sexualstraftäter, den sie im Rahmen eines Resozialisierungsprogramms allein zu einem Reiterhof begleitete, getötet. Die beiden Mordfälle liessen verschiedene Aspekte des Schweizer Strafvollzugsföderalismus Gegenstand heftiger Kritik werden, die sowohl im Parlament als auch in der Presse artikuliert wurde. Konsens bestand darüber, dass die beiden traurigen Vorfälle die Defizite im Strafvollzug deutlich zu Tage förderten. Uneinig war man sich hingegen bezüglich der Massnahmen, mit denen diese Fehler behoben werden sollten. Während Strafrechtsexperten und die Gefangenenorganisation Reform 91 eine stärkere Zentralisierung des Strafvollzugs – mitunter die Schaffung eines zentralen Registers für Sexualstraftäter, Gutachter und Gerichte – forderten, wehrten sich die Kantone weiterhin gegen ein nationales Strafvollzugsgesetz. Zudem gerieten mit dem Fall von Genf auch die psychiatrischen Gutachten und deren Verfasser in die Kritik. Es zeigte sich, dass eine gesetzliche Qualitätssicherung in den meisten Kantonen fehlt.

Strafvollzug in der Schweiz

Nachdem Ermittlungen der europäischen Polizeibehörde Europol ergeben hatten, dass die Wettmafia auch in der Schweiz Sportspiele manipuliert hatte, schickte der Bundesrat im Mai einen Entwurf für die Revision des Korruptionsstrafrechts in die Vernehmlassung. Wie durch eine parlamentarische Initiative Sommaruga (sp, GE) gefordert, wird die Bestechung Privater neu als eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch und nicht mehr wie bisher im Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert. Dadurch sollen auch Korruptionsfälle, die nicht zu einer Marktverzerrung führen – unter anderem eben jene im Sport – erfasst werden. Die Bestechung von Privatpersonen soll neu von Amtes wegen und nicht mehr nur auf Gesuch hin verfolgt werden. Schliesslich soll die Annahme eines nichtgebührenden Vorteils durch Amtsträger auch dann verfolgt werden, wenn der Vorteil nicht dem Amtsträger selbst, sondern einer Drittperson zugutekommt. Die strafrechtliche Verfolgung richtet sich jedoch jeweils nur gegen den fehlbaren Funktionär. Obwohl also auch in Zukunft nicht der gesamte Verband betroffen wäre, lehnte die FIFA die geplanten Änderungen ab. Mit der geplanten Gesetzesänderung reagiert der Bundesrat auf verschiedene Vorstösse aus dem Parlament sowie auf die Forderungen des Antikorruptionsgremiums des Europarates (Greco).

Verschärfung des Korruptionsstrafrechts (BRG 14.035)