Im Februar 2016 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung des Postulats Recordon (gp, VD) zum Entführungsalarm. Darin erachtet er die Schaffung einer speziellen, formell-gesetzlichen Grundlage für das Entführungsalarmsystem als nicht notwendig. Es bestehe eine hinreichende Gesetzesgrundlage in der geltenden StPO und ein gewisser Ermessensspielraum für Polizei und Staatsanwaltschaft sei aufgrund der Komplexität von Entführungsfällen nötig. Auch zur Einführung einer Alarmzwischenstufe und zur Neuregelung der Finanzierung besteht gemäss dem Bericht kein Bedarf. Die Ausweitung des Alarmsystems auf erwachsene Entführungsopfer wird hingegen als „sinnvoll und umsetzbar“ bezeichnet. Dazu muss die Vereinbarung mit den Konventionspartnern der Konvention zum Entführungsalarm angepasst werden.
Den Entführungsalarm verbessern (Po. 14.3216)- Schlagworte
- Datum
- 24. Februar 2016
- Prozesstyp
- Bericht
- Geschäftsnr.
- 14.3216
- Akteure
- Quellen
-
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- Bericht BR vom 24.02.2016
- NZZ, 18.2.16
von Karin Frick
Aktualisiert am 25.08.2017
Aktualisiert am 25.08.2017