Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Rechtsordnung
  • Bürgerrecht
  • Niederlassungsrecht

Akteure

Prozesse

144 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative Stamm (svp, AG) legte die RK-NR im November 2023 einen Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches vor. Die darin geregelte Namensführung von Eheleuten und Paaren in eingetragener Partnerschaft soll um die Möglichkeit eines amtlichen Doppelnamens erweitert werden. Wie sie in ihrem Bericht erklärte, orientierte sich die Kommission an der in der Vernehmlassung am besten aufgenommenen Variante und bezog auf Anregung eines grossen Teils der Stellungnehmenden zusätzlich die Kinder mit ein.
Neu sollen sich beide Partner unabhängig voneinander für einen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich entscheiden können, wobei der Name des Partners bzw. der Partnerin dem eigenen Namen angefügt, nicht vorangestellt, wird. Wählt das Paar einen der beiden Ledig- oder bisherigen Namen zum Familiennamen, muss dieser im Doppelnamen an erster Stelle stehen. Ist dieser Name bereits ein Doppelname, kann kein dritter Name hinzugefügt werden. Im Doppelnamen können nicht mehr als zwei Namen getragen werden. Trägt eine der beiden Personen bereits vor der Eheschliessung bzw. Eintragung der Partnerschaft einen Doppelnamen, muss sie sich für einen davon entscheiden, um einen neuen Doppelnamen bilden zu können. Davon ausgenommen sind historisch gewachsene, sogenannte echte Doppelnamen.
Ein Doppelname kann auch zum Familiennamen erklärt werden. In diesem Fall tragen beide Partner sowie die gemeinsamen Kinder den gleichen Doppelnamen. Wird kein Familienname bestimmt oder sind die Eltern nicht verheiratet, können gemeinsame Kinder künftig dennoch einen Doppelnamen tragen, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt, wobei alle Geschwisterkinder denselben Namen tragen müssen. Wenn bei unverheirateten Eltern ein Elternteil bereits einen Doppelnamen trägt, zum Beispiel durch eine frühere Heirat, kann dieser ebenfalls an die Kinder weitergegeben werden.
Angepasst werden muss darüber hinaus die Regelung für das Bürgerrecht der Kinder. Im Grundsatz sollen die Kinder wie bisher das Kantons- und Gemeindebürgerrecht desjenigen Elternteils erhalten, von dem sie den Namen übernehmen. Kinder mit Doppelnamen, der sich aus den Namen beider Elternteile zusammensetzt, sollen neu beide mit den Namen verknüpfte Kantons- und Gemeindebürgerrechte erhalten. Dies werde bereits heute so gehandhabt, wenn Kinder nach ausländischem Namensrecht die Namen beider Elternteile erhielten, führte die Kommission im Bericht aus.
Mit der Einführung der amtlichen Doppelnamen wird der gewohnheitsrechtliche, nicht amtliche Allianzname abgeschafft. Statt eines Allianznamens soll künftig ein Doppelname mit Bindestrich geführt werden können, der sowohl im Ausweis als auch im Personenstandsregister so eingetragen wird. Für bereits nach bisherigem Recht verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen ist die Möglichkeit vorgesehen, dass sie den gewohnheitsrechtlich geführten Allianznamen als amtlichen Namen eintragen lassen können. Alternativ sollen sie durch einfache Erklärung einen Doppelnamen nach neuem Recht bilden können.
Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat (Pa.Iv. 17.523)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission erkannte die SPK-SR im Januar 2023 mehrheitlich immer noch keine Notwendigkeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einbürgerung von Personen der dritten Generation anzupassen. Die entsprechende Änderung des Bürgerrechtsgesetzes sei erst 2018 in Kraft getreten, weshalb noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vorlägen und es für eine erneute Änderung noch zu früh sei. Mit 8 zu 4 Stimmen beantragte sie ihrem Rat daher, der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission keine Folge zu geben. Berichterstatter Marco Chiesa (svp, TI) wies im Ständeratsplenum auch auf eine zur Erfüllung des Postulats 22.3397 in Auftrag gegebene Studie hin, deren Ergebnisse abgewartet werden sollten. Eine Minderheit Mazzone (gp, GE) beantragte Folgegeben, unterlag im Ständerat aber deutlich. Mit 28 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen erledigte die Kantonskammer die parlamentarische Initiative in der Frühjahrssession 2023.

Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Pa.Iv. 22.404)

Der Nationalrat sprach sich in der Frühjahrssession 2023 dagegen aus, Kindern und Jugendlichen die Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung zu ermöglichen. Mit 107 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab er einer parlamentarischen Initiative Töngi (gp, LU) mit ebendiesem Anliegen keine Folge. Der Initiant kritisierte, dass Kinder heute «quasi in der Sippenhaftung ihrer Eltern» stünden, weil ihr Aufenthaltsstatus von jenem der Eltern abhängt. Dafür seien sie nicht selbst verantwortlich, argumentierte auch die Minderheit der SPK-NR, die die Initiative unterstützte; dennoch hätten sie aufgrund ihres Aufenthaltsstatus etwa auf dem Lehrstellenmarkt schlechtere Chancen, obwohl sie hier die Schule besuchten und alle Integrationskriterien erfüllten. Kurt Fluri (fdp, SO) führte für die Kommissionsmehrheit erfolgreich die Einheit der Familie ins Feld: So könnte eine Familie beispielsweise nicht weggewiesen werden, wenn die Kinder Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger sind, die Eltern aber nicht.

Kindern und Jugendlichen die Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung ermöglichen (Pa.Iv. 22.419)

Auch nachdem sich ihre Schwesterkommission dagegen ausgesprochen hatte, wollte die SPK-NR im Oktober 2022 mehrheitlich an ihrer parlamentarischen Initiative «Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation» festhalten. Dass die Bedingungen zu restriktiv und die Verwaltungshürden zu hoch seien, zeige sich darin, dass seit deren Einführung relativ wenige Angehörige der dritten Ausländergeneration von der erleichterten Einbürgerung Gebrauch gemacht hätten. Insbesondere der verlangte Ausbildungsnachweis und die Alterslimite von 25 Jahren müssten diskutiert werden; ein gesetzgeberisches Tätigwerden der Kommission sei daher gerechtfertigt. Eine Minderheit vertrat indes die Ansicht, dass die Einbürgerungskriterien nicht gelockert werden sollten, und lehnte die Initiative ab. Das geringe Interesse belege nicht, dass die Hürden zu hoch seien; es gebe auch «ein Recht, sich nicht einbürgern zu lassen», argumentierte Minderheitsvertreterin Barbara Steinemann (svp, ZH). Der Nationalrat folgte in der Wintersession 2022 mit 117 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und gab der Initiative Folge. Dagegen stimmten neben der geschlossenen SVP-Fraktion die Mehrheit der Mitte-Fraktion und zwei FDP-Vertreter.

Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Pa.Iv. 22.404)

In einem Bericht soll der Bundesrat der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen. So verlangte es der Ständerat mit der stillschweigenden Überweisung eines Postulats seiner SPK im Herbst 2022. Der Bundesrat hatte es in seiner Stellungnahme als erstrebenswert erachtet, die Datenlage hierzu zu verbessern, und das Postulat zur Annahme beantragt. Der Bericht soll unter anderem aufzeigen, welche Personen der zweiten Ausländergeneration ein Einbürgerungsgesuch stellen und welche nicht, aus welchen Gründen die Gesuchstellung erfolgt bzw. darauf verzichtet wird, aus welchen Gründen solche Gesuche abgelehnt werden, wie hoch die Kosten dafür sind und welche Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen.

Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen (Po. 22.3397)

Mittels parlamentarischer Initiative verlangte SVP-Nationalrat Piero Marchesi (svp, TI) eine Änderung von Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes, um Doppelbürgerinnen und -bürger, welche schwere Verbrechen gegen Leib und Leben begangen haben, die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen zu können. Laut Initiant würde damit die Sicherheit in der Schweiz gestärkt. Die Mehrheit der SPK-NR sah in dieser Forderung allerdings eine unzulässige Vermischung von Bürgerrecht und Strafrecht, weshalb sie die Initiative zur Ablehnung beantragte. Des Weiteren sei unklar, inwiefern die Initiative umgesetzt werden könne, da «schwere Verbrechen gegen Leib und Leben» in der aktuellen Gesetzgebung nicht definiert seien. Überdies könnte die Regelung durch einen Verzicht auf die Doppelbürgerschaft leicht umgangen werden.
Der Nationalrat folgte seiner Kommissionsmehrheit in der Sommersession 2022 grossmehrheitlich und gab der Initiative mit 128 zu 47 Stimmen bei 4 Enthaltungen keine Folge. Die SVP-Fraktion stimmte als einzige Fraktion dafür. Das Geschäft ist somit erledigt.

Entzug der Staatsbürgerschaft bei schweren Verbrechen (Pa.Iv. 21.408)

Bei Anhörungen im Herbst 2021 stellte die SPK-NR fest, dass die 2017 von der Stimmbevölkerung angenommene Einbürgerungsregelung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ihr Ziel nicht erreicht habe, nämlich die Einbürgerung für jene Personen wirklich zu erleichtern. Verschiedene Hürden erschwerten den Zugang zum erleichterten Verfahren, weshalb die Kommission im Januar 2022 mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative beschloss, um den Zugang zu erleichtern und unnötige administrative Hürden zu beseitigen. Ihre Schwesterkommission lehnte die parlamentarische Initiative im Mai 2022 jedoch mit 5 zu 4 Stimmen ab. Vier Jahre nach Inkrafttreten sei es zu früh für eine Revision, argumentierte sie. Ausserdem müsste mehr über die Gründe bekannt sein, weshalb Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation auf ein Einbürgerungsgesuch verzichten, merkte die SPK-SR weiter an.

Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Pa.Iv. 22.404)

Mit der Annahme der «Ehe für alle» in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 wurde der institutionellen und rechtlichen Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Paaren der Weg bereitet: Ab 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Infolgedessen können sich ab dann auch gleichgeschlechtliche, ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern erleichtert einbürgern lassen. In der Frühjahrssession 2022 beantragte die Mehrheit der SPK-SR ihrem Rat deshalb, nicht auf die Verfassungs- und Gesetzesänderung zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren einzutreten. Sie vertrat die Ansicht, das Anliegen der fünf gleichlautenden parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 13.418, 13.419, 13.420, 13.421 und 13.422) werde mit Inkrafttreten der «Ehe für alle» erfüllt. Gleichgeschlechtliche Paare könnten ihre eingetragene Partnerschaft jederzeit in eine Ehe umwandeln lassen und so das Recht auf erleichterte Einbürgerung des ausländischen Partners erlangen, weshalb eine spezielle Regelung für eingetragene Partnerschaften hinfällig sei, so die Begründung. Der Bundesrat unterstützte diese Argumentation ebenfalls. Die Kommissionsminderheit argumentierte hingegen, niemand könne gezwungen werden, die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Für die bestehenden eingetragenen Partnerschaften brauche es eine solche Regelung, um die Diskriminierung zu beseitigen. Mit 29 zu 12 Stimmen folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit und trat nicht auf die Vorlagen ein.

Egalité du partenariat enregistré et du mariage devant la procédure de naturalisation

Ist die Bedingung des Schweizer Bürgerrechts zur Ausübung des Berufs der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten beizubehalten? Eine Prüfung dieser Frage forderte die Grüne Nationalrätin Marionna Schlatter (gp, ZH) mittels eines Postulats. Die Voraussetzung, dass Zivilstandsbeamte zwingend das Schweizer Bürgerrecht haben müssten, sei nicht mehr zeitgemäss und stelle eine Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt dar. Ein Migrationshintergrund zusammen mit einer sehr guten Integration könne für die Ausübung dieser Tätigkeit äusserst hilfreich und bereichernd sein, so die Postulantin. Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt dieser Argumentation entgegen, dass die Aufgaben von Zivilstandsbeamten für den Rechtsstaat tragend seien. Der Bundesrat erachte es deshalb als von grossem öffentlichem Interesse, dass die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten mit den gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen in der Schweiz vertraut seien. Entgegen der Empfehlung des Bundesrats überwies der Nationalrat jedoch das Postulat in der Frühjahrssession 2022 mit 110 zu 80 Stimmen.

Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt. Das Schweizer Bürgerrecht als Bedingung für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte ist nicht mehr zeitgemäss (Po. 20.3066)

Mittels parlamentarischer Initiative forderte SVP-Nationalrat Lukas Reimann (SG), dass bei Einbürgerungen künftig keine Doppelbürgerschaften mehr möglich sind. Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen wolle, müsse «den Entscheid treffen, in welchem Land er seinen Lebensmittelpunkt haben will, und bereit sein, die ausländische Staatsbürgerschaft aufzugeben», begründete der Initiant sein Anliegen. Die Doppelbürgerschaft bringe laut Reimann Probleme mit sich, so etwa die Ungleichbehandlung von Personen mit einfacher und mehrfacher Staatsbürgerschaft, Loyalitätskonflikte und Schwierigkeiten beim Schutz von Doppelbürgern im Ausland. Durch den expliziten Entscheid für die Schweizer Staatsbürgerschaft würde hingegen die Bereitschaft zur Integration zum Ausdruck gebracht und dadurch die erfolgreiche Integration gefördert. Im Namen der RK-NR widersprach Greta Gysin (gp, TI) diesen Argumenten in der Wintersession 2021: Die Probleme, welche durch die parlamentarische Initiative gelöst werden sollten, seien kein Resultat der Doppelbürgerschaft, sondern gingen vielmehr auf den Grad der Integration betroffener Personen zurück. Zudem sei nicht klar, ob das Verbot von Doppelbürgerschaften grossflächig zur Anwendung kommen oder nur für Personen im Einbürgerungsprozess gelten solle. Kurt Fluri (fdp, SO) ergänzte für die Kommission, dass Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern weder pauschalisierend unterstellt werden solle, gegenüber der Schweiz nicht loyal zu sein, noch der Eindruck erweckt werden dürfe, dass eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer einer anderen Klasse angehörten. Aus diesen Gründen beantragte die Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben. Ein SVP-Minderheitsantrag auf Folgegeben fand ausschliesslich in der SVP-Fraktion Unterstützung. Mit 136 zu 49 Stimmen sprach sich der Nationalrat gegen Folgegeben aus.

Optionsmodell statt automatisches Doppelbürgerrecht (Pa.Iv. 20.501)

Im März 2021 forderte der SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG) mittels Motion das Schweizer Bürgerrecht für Menschen, die in der Schweiz geboren wurden (Ius Soli). Die Schweiz mit ihrer langen demokratischen Tradition sei gegenwärtig nur eine «Dreivierteldemokratie», da jede vierte Person, welche in der Schweiz lebe, nicht über das Schweizer Bürgerrecht verfüge. Darunter befänden sich auch viele, welche seit ihrer Geburt in der Schweiz lebten, hier aufgewachsen seien und das Land als ihre Heimat betrachteten. Bis zum Erhalt des Bürgerrechts stünden diesen voll integrierten Personen faktisch viele Hürden im Weg: So etwa Wohnortswechsel oder eine Sozialhilfeabhängigkeit der Eltern, aber auch das komplexe dreistufige Einbürgerungsverfahren auf den föderalen Ebenen der Schweiz. Wer hier geboren worden und aufgewachsen sei, müsse unbedingt als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft anerkannt werden und automatisch das Bürgerrecht erhalten, fasste der Motionär sein Anliegen im Ratsplenum in der Wintersession 2021 zusammen. Der Ständerat behandelte die Motion dabei zusammen mit einer Motion Mazzone (gp, GE; Mo. 21.3112), die ebenfalls eine Erleichterung der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern zweiter Generation verlangte. Anders erachtete Ratskollegin Heidi Z'graggen (mitte, UR) die Sachlage: Beim schweizerischen Bürgerrecht handle es sich um eine historische Tradition, welche sehr stark in den föderalen Ebenen des Landes verankert sei. Die Einführung des aus den angelsächsischen historischen Einwanderungsstaaten stammenden Ius Soli würde deshalb eine «fundamentale Abkehr von der historischen Tradition des schweizerischen Bürgerrechts» bedeuten. Nicht zuletzt öffne eine solche Änderung des Bürgerrechtsprinzips das Tor zur Umgehung von Migrationsbestimmungen, da eine Staatsbürgerschaft der Kinder ein «sehr starkes Argument für ein Aufenthaltsrecht der Eltern» darstelle. An der Diskussion im Plenum beteiligte sich auch Marco Chiesa (svp, TI), der die Einbürgerung nicht als ersten Schritt des Integrationsprozesses, sondern als Abschluss davon verstand. Der Ständerat lehnte die Motion in der Folge mit 29 zu 13 Stimmen ab.

Bürgerrecht für Menschen, die in der Schweiz geboren wurden (Ius Soli; Mo. 21.3111)

Mittels Motion forderte Ständerätin Lisa Mazzone (gp, GE) eine Änderung der BV, sodass neben ausländischen Personen der dritten Generation auch Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation erleichtert eingebürgert werden können. Die zweite Generation habe aufgrund der Geburt oder dem Aufwachsen in der Schweiz eine Beziehung sowie ein Zugehörigkeitsgefühl zur Schweiz entwickelt und erfülle damit die selben Voraussetzungen wie die Menschen der dritten Generation. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Eine erleichterte Einbürgerung für die zweite Generation gemäss BV bedeutete, dass diese Kompetenz neu auf Bundesebene angesiedelt würde, und damit ein weiterer Bedeutungsverlust für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Die unteren Staatsebenen könnten in diesem Fall nur noch über die Einbürgerung der ersten Generation verfügen, so der Bundesrat. Infolge eines Ordnungsantrags von FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) in der Wintersession 2021 wurde der Vorstoss der SPK-SR zur Vorberatung zugewiesen.

Am 17. März 2023 wurde die Motion schliesslich abgeschrieben, da die Zweijahresfrist ohne abschliessende Behandlung in Rat verstrichen war.

Die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation erleichtern (Mo. 21.3112)

In der Sondersession im Mai 2021 nahm der Nationalrat ein Postulat der SPK-NR zur Protokollierung bei Einbürgerungsverfahren mit 122 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung an. Darin hatte die Kommission eine Evaluation der konkreten Umsetzung der Protokollführung bei Einbürgerungsgesprächen sowie die Erarbeitung von Lösungen zusammen mit betroffenen Kantonen gefordert. Das Postulat ging auf eine 2018 eingereichte und später abgelehnte parlamentarische Initiative Wermuth (sp, AG; Pa.Iv 18.478) zurück, welche die Einführung einer Protokollierungspflicht gefordert hatte. Das nun zur Beratung stehende Postulat habe ihr gegenüber den Vorteil, dass es nicht in kantonale Kompetenzen eingreife, sondern die Umsetzung des Bundesgesetzes durch die Kantone evaluiere und mit diesen das Gespräch suche, erklärte Wermuth als Kommissionssprecher im Ratsplenum. Wie Damien Cottier (fdp, NE) ebenfalls im Namen der Kommission anmerkte, müssten negative Entscheide bei Einbürgerungsgesuchen ausreichend begründet werden. Dies werde durch eine ungenügende oder fehlende Protokollierung, insbesondere in Fällen, bei welchen die Entscheidungsgrundlage im Gespräch liege, deutlich erschwert. In diesen Fällen könne folglich die «ordnungsgemässe Anwendung des Bundesgesetzes und die Achtung des Rechts der Einbürgerungsbewerber auf ein faires Verfahren» nicht gewährleistet werden. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Ablehnung empfohlen. Das bestehende Akteneinsichtsrecht für die betroffenen Personen bedinge bereits, dass ein umfassendes Einbürgerungsdossier mit allen entscheidrelevanten Informationen, so auch dem Inhalt des Einbürgerungsgesprächs, geführt werden müsse. Zudem lege sie im Bereich der ordentlichen Einbürgerung grossen Wert auf die kantonale Autonomie, betonte die Regierung.

Protokollierung bei Einbürgerungsverfahren (Po. 20.4344)

Mit einer 2018 eingereichten parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Cédric Wermuth (sp, AG) die gesetzliche Verankerung einer Protokollpflicht bei Einbürgerungsverfahren. Die standardmässige Protokollierung der Gespräche könnte durch unterschiedliche Interpretationen des Gesprächsablaufs verursachte Missverständnisse vermeiden und beide Seiten vor unzutreffenden Vorwürfen schützen, so die Begründung. Die Veröffentlichung der Protokolle sollte grundsätzlich den Kantonen und Gemeinden überlassen werden, dürfte aber nur mit Zustimmung des Einbürgerungskandidaten bzw. der -kandidatin erfolgen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates gab der Initiative im Januar 2020 mit knapper Mehrheit Folge. Anderer Ansicht war im Juni desselben Jahres ihre Schwesterkommission, die sich mit 7 zu 4 Stimmen gegen die Initiative aussprach. Sie erachtete es nicht als Sache des Bundes, den Kantonen und Gemeinden eine solche Vorschrift zu machen. Daraufhin kam die SPK-NR in ihrer erneuten Beratung zum Schluss, dass es verfrüht wäre, eine Protokollpflicht ins Gesetz zu schreiben. Stattdessen reichte sie im November 2020 ein Postulat (Po. 20.4344) ein, demzufolge geprüft werden soll, wie die Nachvollziehbarkeit der Einbürgerungsgespräche für alle Beteiligten sichergestellt werden kann. Wie ihm seine SPK entsprechend beantragte, gab der Nationalrat in der Frühjahrssession 2021 der parlamentarischen Initiative Wermuth keine Folge.

Recht auf nachvollziehbare Einbürgerungsverfahren. Protokollpflicht (Pa.Iv. 18.478)

Die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung seien im Bürgerrechtsgesetz sowie in der dazugehörigen Bürgerrechtsverordnung, die nach der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration in revidierter Form in Kraft getreten sind, hinreichend definiert, befand sowohl die Mehrheit der SPK-NR als auch des Nationalratsplenums. Demnach gab die grosse Kammer im Sommer 2019 einer parlamentarischen Initiative Hess (svp, BE) keine Folge, die vier Mindestkriterien für die erleichterte Einbürgerung (keine rechtskräftige Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe, kein Sozialhilfebezug, Nachweis über gute Sprachkenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse des Staatsaufbaus und seiner Geschichte) im Bürgerrechtsgesetz verankern wollte. Die parlamentarische Initiative war noch vor der Revision des Bürgerrechtsgesetzes eingereicht worden. Folge geben wollte ihr allein die geschlossene SVP-Fraktion, die die Ansicht vertrat, der Bund müsse angehalten werden, die materiellen Integrationsvoraussetzungen bei erleichterten Einbürgerungen konsequenter zu überprüfen.

Klare Integrationsbestimmungen bei erleichterten Einbürgerungen (Pa.Iv. 17.503)

Nationalrat Claudio Zanetti (svp, ZH) reichte im September 2017 die parlamentarische Initiative «Keine Einbürgerung ohne zweifelsfrei geklärte Identität» ein. Laut Zanetti sei es in letzter Zeit vorgekommen, dass Gemeindebehörden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Personen mit dem Vermerk «Staatsangehörigkeit ungeklärt» zur Einbürgerung vorschlagen; dies sei «in höchstem Masse stossend». Die zuständige SPK-NR beantragte ihrem Rat mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Wie die Kommission in ihrem Bericht festhielt, liege eine ungeklärte Staatsangehörigkeit vor, wenn eine Person aus einer Region stammt, deren Staatlichkeit international nicht anerkannt ist (z.B. Palästina), wenn die Staatsangehörigkeit unklar ist, weil der Herkunftsstaat nicht mehr existiert und der Nachfolgestaat keine Dokumente ausstellt (z.B. Ex-Jugoslawien), oder weil infolge Bürgerkriegswirren die nötigen Dokumente vernichtet sind. Diese Ursachen könnten einer einbürgerungswilligen Person nicht zur Last gelegt werden und sollten daher kein Hindernis für die Erteilung des Bürgerrechts sein, wenn im Übrigen alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, begründete die Kommissionsmehrheit ihren Antrag. Der Nationalrat folgte seiner SPK in der Herbstsession 2018 und verwarf die Initiative mit 121 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Keine Einbürgerung ohne zweifelsfrei geklärte Identität (Pa.Iv. 17.475)

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Nationalrat Michaël Buffat (svp, VD), dass nur gemäss Art. 136 BV stimmberechtigte Personen über die Erteilung der Schweizer Staatsbürgerschaft bestimmen dürfen. Ausländische Staatsangehörige mit Stimmrecht auf kantonaler oder kommunaler Ebene sollen an Entscheidungen über die Erteilung und Verweigerung des Bürgerrechts nicht mehr teilhaben können. Die SPK-NR zeigte wenig Verständnis für das Anliegen, da ihr diesbezüglich keine Probleme oder Missstände bekannt seien, die auf den Einbezug nicht stimmberechtigter Personen zurückzuführen seien. Ein Eingriff in die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden sei hier nicht angebracht. Die Kommissionsminderheit – bestehend aus 9 Vertreterinnen und Vertretern der SVP-Fraktion – betonte hingegen, es sei eine «Frage der Logik», dass Nichtmitglieder einer Gemeinschaft nicht über die Aufnahme von Dritten in dieselbe bestimmen können sollten. In der Sommersession 2018 fand die Initiative auch im Nationalrat keine Unterstützung ausserhalb der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion, womit ihr mit 125 zu 68 Stimmen deutlich keine Folge gegeben wurde.

Pa.Iv. Buffat: Einbürgerung durch Ausländerinnen und Ausländer

Da die beiden Rechtskommissionen im Vorjahr geteilter Meinung waren, ob Thomas de Courtens (svp, BL) Forderung, das Bürgerrecht soll dem Namen folgen, Folge zu geben sei, hatte im Herbst 2017 der Nationalrat über die betreffende parlamentarische Initiative zu entscheiden. Obschon es die RK-NR war, die der Initiative im Vorjahr Folge gegeben hatte, beantragte ihre Mehrheit dem Rat nun die Ablehnung. Während es die Unterstützer des Anliegens als stossend empfanden, dass nach heute geltendem Recht ein Familienmitglied vom Bürgerrecht der restlichen Familie ausgeschlossen bleiben kann, stellte für die Verfechter der bestehenden Regelung die Beziehung zum Bürgerort etwas Persönliches dar, was sich nicht durch Heirat zwangsläufig ändern sollte. Darüber hinaus sei zu verhindern, dass bei einer Rückkehr zum Ledignamen auch das Bürgerrecht wieder zurück gewechselt werden müsse. Ein weiteres Argument des Initianten war, dass das Führen der Zivilstandregister mühsam, aufwendig und komplex sei, da ohne gemeinsamen Namen oder Bürgerort Familienstrukturen nur schwer nachzuvollziehen seien. Dem wurde entgegengehalten, dass den Zivilstandbehörden dank dem elektronischen Personenstandsregister weder Mehraufwand noch Probleme durch diese Regelung entstünden. Mit 100 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen schloss sich der Nationalrat schliesslich seiner Kommissionsmehrheit an und gab der Initiative keine Folge.

Bürgerrecht folgt dem Namen (Pa.Iv. 15.428)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Mit einer Motion forderte Nationalrat Erich Hess (svp, BE) die Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen. Die BaZ thematisierte kurz nach Einreichung des Vorstosses die SVP-interne Gespaltenheit in dieser Frage. So habe die SVP auch Unterstützer unter Auslandschweizern und sei zum Teil sogar mit Auslandschweizerlisten zu den Nationalratswahlen angetreten – wie viele davon auch die Staatsbürgerschaft ihres Wohnsitzstaates besitzen ist unbekannt und habe für die Kandidatur keine Bedeutung, wird Miriam Gurtner, ehemalige Fraktionssekretärin der SVP Schweiz und Zuständige für die Auslandschweizerkandidaturen, zitiert. Im Nationalrat fand der Vorstoss ausser bei Vertretern der SVP- und FDP-Fraktionen keinen Anklang. Bundesrätin Sommaruga führte aus, das Doppelbürgerrecht habe seit seiner Einführung 1992 nie zu erheblichen Problemen geführt. Hess' Argument der Zweiklassengesellschaft liess sie nicht gelten: Doppelbürger hätten in der Schweiz die genau gleichen Rechte und Pflichten wie „Nurschweizer“. Dass sie zusätzlich in einem Land ausserhalb der Schweiz wählen und abstimmen können, sei ihr Recht und daraus erwüchsen für die anderen Schweizerinnen und Schweizer keine Nachteile. Mit 110 zu 63 Stimmen bei 16 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer die Motion im Sommer 2016 ab. Die Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen stimmten geschlossen dagegen.

Mo. Hess: Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen

Obschon sich die SVP als einzige grosse Partei gegen die erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation stellte, konnte sie beim Urnengang vom 12. Februar 2017 nur 45 Prozent ihrer Anhängerschaft mobilisieren und wies damit die geringste Partizipationsrate aller Bundesratsparteien auf, wie die im März 2017 veröffentlichte VOTO-Analyse zeigte. Die geringe Mobilisierung der SVP-Anhängerschaft ging Hand in Hand mit dem Befund, dass der erleichterten Einbürgerung von den Stimmenden rechts der Mitte weniger Bedeutung zugemessen wurde als von jenen links der Mitte.
Demgegenüber waren bei der letzten Abstimmung über die Einbürgerung der dritten Generation im September 2004 noch 55 Prozent der SVP-Sympathisantinnen und -Sympathisanten an die Urne gegangen; davon hatten 92 Prozent ein Nein eingelegt. Zusammen mit der mehrheitlichen Ablehnung jener Stimmenden, die sich selbst in der politischen Mitte verorteten, hatte dies die Vorlage 2004 zum Absturz gebracht. Gemäss den Autoren der Studie von 2017 war es demnach vor allem der Meinungsumschwung in der Mitte, der dem Anliegen diesmal zum Durchbruch verhalf. Nur die Befragtengruppe, die sich selbst rechts aussen einordnet, lehnte die erleichterte Einbürgerung 2017 noch mit grosser Mehrheit ab, während die Vorlage sogar im gemässigt-rechten Lager eine hauchdünne Ja-Mehrheit erzielte. In der Mitte und links davon fiel die Zustimmung (über-)deutlich aus. Ein ähnliches Bild präsentierte die Analyse im Hinblick auf die Parteisympathien. So war die Zustimmung bei den Anhängerinnen und Anhängern der Grünen (84%), der SP (88%) und auch der FDP (61%) etwa gleich hoch wie 2004. Unterdessen wechselten aber viele Sympathisantinnen und Sympathisanten der CVP (71% gegenüber 47% im Jahr 2004) sowie Parteiungebundene (67% gegenüber 39% im Jahr 2004) ins Ja-Lager. Somit war die SVP die einzige grosse Partei, deren Anhängerschaft die Vorlage mehrheitlich ablehnte, aber auch hier folgten nur noch 79 Prozent der Anhängerinnen und Anhänger der ablehnenden Parteiparole, was dem Anliegen schliesslich zu einer komfortablen Mehrheit von 60.4 Prozent gereichte.
Wenig überraschend legten Personen, die selbst ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen haben, häufiger ein Ja in die Urne als gebürtige Schweizerinnen und Schweizer. Mit einer häufigeren Zustimmung korrelierten auch höhere Bildung und grösseres Vertrauen in die Regierung. Dass die Vorlage sogar bei den Befragten, die der Zuwanderung im Allgemeinen skeptisch gegenüberstehen, auf 40 Prozent Zustimmung traf, deuteten die Autoren dahingehend, dass das Geschäft kaum Überfremdungsängste auslöste und nur als geringfügige Änderung gegenüber dem Status quo wahrgenommen wurde.
Das wichtigste Motiv für die Zustimmung war, dass Personen, die in der dritten Generation in der Schweiz leben, als Schweizerinnen und Schweizer angesehen werden. Knapp 60 Prozent der Ja-Stimmenden begründeten ihren Stimmentscheid damit. Von den Nein-Stimmenden gab rund die Hälfte an, keine Notwendigkeit für eine Erleichterung der Einbürgerung zu sehen, und knapp 30 Prozent äusserten eine generelle Skepsis gegenüber Ausländerinnen und Ausländern. Für die allermeisten Stimmenden war die Abstimmung somit eine Identitätsfrage, wohingegen Argumente über Verwaltungskosten, Verfahrensregelungen und Föderalismus praktisch keine Rolle spielten.
Generell hatte der Abstimmungskampf wohl wenig verfangen. Nicht einmal die Hälfte der Nein-Stimmenden pflichtete dem Gegenargument von drohenden Masseneinbürgerungen bei und fast niemand befürchtete eine Islamisierung der Schweiz, wie sie das Kontra-Lager im Abstimmungskampf prophezeit hatte. Dies deckt sich letztlich damit, dass drei Viertel der Befragten angaben, ihr Stimmentscheid habe bereits von Anfang an festgestanden.

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Die Motion Romano (cvp, TI), welche die Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft forderte, scheiterte im Frühjahr 2017 im Ständerat. Die kleine Kammer folgte mit 30 zu 12 Stimmen dem Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission. Als Argument wurde angeführt, dass eine Ausbürgerung aufgrund von Terrorismus sowohl im geltenden als auch im revidierten Bürgerrechtsgesetz vorgesehen ist; im vergangenen Jahr hatten die Behörden auch ein Ausbürgerungsverfahren gegen einen Dschihad-Reisenden angestrebt. Der Ständerat ging damit seinen im letzten Sommer eingeschlagenen Weg konsequent weiter, als er einer ähnlichen, aber weniger weit gehenden parlamentarischen Initiative Brunner (svp, SG) keine Folge gegeben hatte.

Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft (Mo. 14.3705)
Dossier: Ausbürgerung von Dschihadisten

Mit 60,4 Prozent Ja- gegenüber 39,6 Prozent Nein-Stimmen nahm das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration deutlich an. Die Stimmbeteiligung lag schweizweit bei 46,8 Prozent und schwankte zwischen 39 Prozent im Kanton Uri und rund 66 Prozent in Schaffhausen. Eher überraschend war das ebenfalls deutliche Ständemehr: 17 von 23 Ständen stimmten der Vorlage zu. Die auf frühere Abstimmungsergebnisse zur erleichterten Einbürgerung zurückgehenden Befürchtungen der Befürworter, am Ständemehr zu scheitern, wurden damit klar widerlegt. In den im Vorfeld des Urnengangs noch als „Swing States“ bezeichneten Kantonen resultierte überall ein Ja. Verglichen mit der Abstimmung von 1994, als das Anliegen am Ständemehr gescheitert war, wechselten somit die acht Kantone Luzern, Nidwalden, Solothurn, Aargau, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Tessin und Wallis auf die Befürworterseite, wobei es in Nidwalden, Appenzell-Ausserrhoden und Tessin ein enges Rennen war (NW 50,4%, AR 50,9%, TI 50,2% Ja-Stimmen). Die knappste Entscheidung überhaupt fiel im Kanton Thurgau, wo lediglich 24 Stimmen für die ablehnende Standesstimme ausschlaggebend waren. Ein ebenfalls hauchdünnes Nein resultierte in Glarus und St. Gallen mit Nein-Stimmenanteilen von 50,4 Prozent bzw. 50,2 Prozent. Demgegenüber stiess die Vorlage in sämtlichen Westschweizer Kantonen auf überdurchschnittlich hohe Zustimmung. Am deutlichsten stimmte der in Ausländerfragen ohnehin sehr offen eingestellte Kanton Neuenburg mit einem Ja-Stimmenanteil von 75,1 Prozent zu. Die höchste Ablehnung hingegen erfuhr die Vorlage in Appenzell-Innerrhoden, dessen Stimmbevölkerung zu 56,4 Prozent ein Nein einlegte. Augenfällig ist bei den Ergebnissen zudem das Gefälle zwischen Stadt und Land; so stimmte die Stadt Zürich zu 76 Prozent Ja (Kanton ZH: 63,2%) und die Stadt St. Gallen zu 65 Prozent (Kanton SG: 49,8%).

Bundesrätin Simonetta Sommaruga liess nach dem Urnengang verlauten, die Regierung nehme das Ergebnis „mit grosser Genugtuung“ zur Kenntnis und es stimme zuversichtlich „für weitere, ebenso umstrittene Vorlagen“. Darüber hinaus ermunterte sie junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, nun „die Chance zu nutzen und ihre Heimat mitzugestalten“, und fügte an, die Erleichterung der Einbürgerung sollte voraussichtlich spätestens in einem Jahr in Kraft treten. Freude über den Entscheid herrschte auch beim SGB und bei der Operation Libero. Während Ersterer von einer überfälligen Reform sprach und ankündigte, nun auch die Anforderungen für andere Einbürgerungswillige senken zu wollen, sah Letztere in dieser Abstimmung einen „ersten, wichtigen Schritt zu einem liberalen Bürgerrecht“. Daran müsse man jetzt anknüpfen und beispielsweise auch die erforderliche Aufenthaltsdauer senken oder die Mindestwohnsitzfristen in den Gemeinden abschaffen. Wenig erfreut zeigte sich die SVP, die nach der Durchsetzungsinitiative und dem Asylgesetz mit dieser Abstimmung die dritte Niederlage in der Ausländerpolitik innerhalb eines Jahres hinnehmen musste. Als Kopf des Gegenkomitees und Initiator der umstrittenen Plakate machte Andreas Glarner (svp, AG) besonders die bereits Eingebürgerten für das Resultat verantwortlich und forderte die Abschaffung des Doppelbürgerrechts. Die SVP erklärte aber auch, das Verdikt von Volk und Ständen zu akzeptieren und die noch offenstehende Möglichkeit, das Referendum gegen die in dieser Sache beschlossene Gesetzesänderung zu ergreifen, nicht wahrnehmen zu wollen.


Abstimmung vom 12. Februar 2017

Beteiligung: 46,84%
Ja: 1'499'627 (60,4%) / Stände: 15 4/2
Nein: 982'844 (39,6%) / Stände: 5 2/2

Parolen:
– Ja: SP, FDP (1*), CVP (1*), Grüne, GLP, BDP (1*), EVP, Städteverband, Eidgenössische Migrationskommission, SGB, Travail.Suisse
– Nein: SVP, EDU (1*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Marra (sp, VD) hatten die eidgenössischen Räte im Herbst 2016 einerseits eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet und andererseits einen Bundesbeschluss erlassen, der die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation in der Bundesverfassung verankert. Im Hinblick auf das auf den 12. Februar 2017 angesetzte obligatorische Referendum über die Verfassungsänderung gewann das Thema im zu Ende gehenden Jahr 2016 auch in der öffentlichen Debatte langsam an Präsenz. Mit Ausnahme der „Weltwoche“, die schon Anfang November das erste Mal zum verbalen Zweihänder griff und die Linke bezichtigte, „sich von den vielen Eingebürgerten viele linke Stimmen“ zu erhoffen, sowie die „Umwälzung der politischen Entscheide, ja des ganzen politischen Erfolgsmodells der Schweiz“ befürchtete, liess das Nein-Lager lange Zeit nichts von sich verlauten. Die erste SVP-Exponentin, die sich in dieser Sache zu Wort meldete, war Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU); als gebürtige Slowakin, die sich nach ihrer Heirat selbst erleichtert hatte einbürgern lassen, sprach sie sich im „Blick“ allerdings für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation aus. So war es denn auch das Befürworter-Komitee – eine breite Allianz aus Vertreterinnen und Vertretern aller grossen Parteien ausser der SVP –, das unterstützt von den Alt-Bundesrätinnen Ruth Dreifuss (sp, GE) und Eveline Widmer-Schlumpf (bdp, GR) sowie Alt-Bundesrat Pascal Couchepin (fdp, VS) am 22. November 2016 medienwirksam den Abstimmungskampf eröffnete. Kurz darauf wurde aber bekannt, dass dem Pro-Komitee die finanziellen Mittel fehlten, um eine sichtbare Inseratekampagne zu führen, da sich die Wirtschaftsverbände in dieser Frage nicht engagierten. Neben der grossen Kontroverse um die Unternehmenssteuerreform III fristete die Debatte um die erleichterte Einbürgerung somit ein Mauerblümchendasein.

Das laue Lüftchen gegen die Vorlage – hauptsächlich Argumente bezüglich föderalistischer Bedenken oder mangelnden Handlungsbedarfs – wich Anfang 2017 jedoch schlagartig einem Wirbelsturm, der sich – für eine von SVP-Exponenten geführte Kampagne nicht ganz untypisch – einmal mehr um ein Burka-Plakat drehte. „Die kennen wir doch!“, übertitelte der „Blick“ einen Artikel, in dem er aufzeigte, dass das gleiche Sujet bereits bei den Kampagnen für das Minarettverbot und die Masseneinwanderungsinitiative sowie bei der Unterschriftensammlung für das nationale Verhüllungsverbot zum Einsatz gekommen war. Damit war die öffentliche Debatte definitiv lanciert, wenn auch vielmehr jene über die Angemessenheit der Plakate als jene über das inhaltliche Für und Wider der erleichterten Einbürgerung. Mit dem Motiv hätten die Gegner das Thema völlig verfehlt, da es sich bei den betreffenden Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation hauptsächlich um italienische, spanische, portugiesische und türkische Staatsangehörige handle, empörte sich die Unterstützerseite. Während Bundesrätin Simonetta Sommaruga der Gegenseite fehlende Argumente unterstellte, verkündete Initiantin Ada Marra im Radio gar, dem- oder derjenigen 2000 Franken zu bezahlen, der oder die ihr eine Burka tragende Ausländerin der dritten Generation zeige. Im Internet sorgten die Plakate mit dem „Burka-Schreckgespenst aus der Mottenkiste“ (BZ) derweil auch für Belustigung, indem das Sujet in völlig andere Kontexte gesetzt, ad absurdum geführt und durch den Kakao gezogen wurde. Selbst aus den Reihen der SVP ertönten kritische Stimmen zum umstrittenen Plakat. Während SVP-Nationalrat Maximilian Reimann (svp, AG) das Sujet als „nicht optimal“ bezeichnete, war es für Alex Kuprecht (svp, SZ) als Befürworter der Vorlage schlicht „einige Niveaus zu tief“. Die Mitglieder des Pro-Komitees legten daraufhin etwas Geld für eine eigene, kleine Plakatkampagne an einigen grossen Bahnhöfen der Deutschschweiz zusammen. Nachdem die grosse Welle der Empörung abgeebbt war, plätscherte der Abstimmungskampf wieder gemächlich vor sich hin.

Mit näher rückendem Abstimmungstermin richtete sich die Aufmerksamkeit nochmals auf einen ganz anderen Aspekt der Abstimmung: das Ständemehr. Was das Volksmehr betrifft, zeigten die letzten Umfragen eine eher klare Tendenz zu einem Ja, doch das Ständemehr war bereits früheren Bestrebungen zur erleichterten Einbürgerung zum Verhängnis geworden (insb. bei der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994). Experten gingen davon aus, dass die Westschweizer Kantone und Zürich der Vorlage bei einem Volksmehr mit grosser Wahrscheinlichkeit zustimmen würden, während die meisten Zentral- und Ostschweizer Kantone – traditionell skeptisch in Ausländerfragen – eher zur Ablehnung der Vorlage neigen sollten. Den entscheidenden Ausschlag erwarteten sie von den als „Swing States“ bezeichneten Kantonen Basel-Landschaft, Graubünden, Luzern, Solothurn, Wallis und Zug. Dies sind zugleich jene Kantone, die die Einbürgerung der dritten Ausländergeneration im Jahr 2004 mit weniger als 60% Nein-Stimmen abgelehnt hatten. Angesichts der aktuellen, weniger radikalen Reform, die im Gegensatz zu jener von 2004 insbesondere keinen Automatismus vorsieht, ist es durchaus denkbar, dass einige der „Swing States“ nun ins andere Lager wechseln.

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Eingetragene Partnerschaften sollen im Einbürgerungsverfahren mit Ehen gleichgestellt werden. Analog zu ausländischen Personen in einer Ehe soll ausländischen Personen in einer eingetragenen Partnerschaft die erleichterte Einbürgerung anstelle des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens offenstehen. Eine entsprechende parlamentarische Initiative wurde gleichlautend insgesamt fünf Mal eingereicht: Neben der Grünliberalen Fraktion (Pa.Iv. 13.418) verliehen auch die BDP-Fraktion (13.419), die Grüne Fraktion (13.420), die SP-Fraktion (13.421) sowie FDP-Nationalrätin Doris Fiala (fdp, ZH; 13.422) dem Anliegen Ausdruck. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte gaben im Sommer 2013 bzw. Anfang 2014 den Vorstössen Folge und der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2016 als Erstrat mit dem von der SPK-NR erarbeiteten Entwurf. Gegen den Widerstand der SVP-Fraktion trat die Volkskammer auf die Vorlage ein und nahm sowohl die Verfassungsänderung als auch die Anpassung im Bürgerrechtsgesetz mit grosser Mehrheit an. Im Herbst 2016 unterstützte der Ständerat dann einen Sistierungsantrag seiner SPK; man wolle die Erledigung der parlamentarischen Initiative „Ehe für alle“ (Pa.Iv. 13.468) abwarten. Nachdem sich im Dezember 2016 auch der Nationalrat für Sistieren ausgesprochen hatte, wurde die Behandlung der Initiativen für voraussichtlich mehr als ein Jahr ausgesetzt.

Egalité du partenariat enregistré et du mariage devant la procédure de naturalisation

Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession 2016 mit 108 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen für eine Motion Romano (cvp, TI) mit der Forderung aus, dass Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sie im Ausland nachweislich und freiwillig für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung gekämpft haben. Damit zielt der Motionär vor allem auf Dschihadisten. Die Massnahme soll jedoch nur Personen betreffen, welche das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung erlangt haben und nicht jene, die von Geburt an Schweizerinnen und Schweizer sind. Ausgenommen sind zudem Personen, die von ihrem Heimatstaat zur Leistung von Militärdienst verpflichtet sind. Der Bundesrat argumentierte vergeblich, dass das Vorhaben in dieser Form nicht mit der Gleichberechtigung aller Bürger in der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar sei und darüber hinaus auch in einem Spannungsverhältnis zu den in der EMRK und im UNO-Pakt II garantierten Menschenrechten stehe. Die Fraktionen von SVP, CVP und BDP standen geschlossen hinter dem Vorstoss, während sich die Grünen, SP und GLP geschlossen dagegen stellten.

Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft (Mo. 14.3705)
Dossier: Ausbürgerung von Dschihadisten