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Im Februar 2014 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum neuen Nachrichtendienstgesetz zuhanden des Parlaments. Diese Vorlage sollte in Ablösung der bisherigen Zweiteilung in das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) und das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eine gesamteinheitliche, formalgesetzliche Grundlage für den zivilen Nachrichtendienst der Schweiz (Nachrichtendienst des Bundes, NDB) schaffen. In Reaktion auf die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik verzichtete der Bundesrat auf die Erstellung einer separaten Verfassungsgrundlage für den Nachrichtendienst, erweiterte die kantonalen Aufsichtsrechte zur Vermeidung von Aufsichtslücken und präzisierte die Zusammenarbeit mit den Kantonen. An der Kabelaufklärung wurde jedoch festgehalten. Um einer erneuten Fichen-Affäre vorzubeugen, sah der Entwurf eine Abkehr von der Unterscheidung zwischen Bedrohungen aus dem Ausland und dem Inland vor. Vielmehr sollte die Grenze künftig zwischen gewalttätigem Extremismus mit Bezug zur Schweiz und den übrigen Bedrohungsfeldern – wie Terrorismus – und damit verbundenen Aufgaben gezogen werden. Betreffend die jährlich durch den Bundesrat festgelegten gewalt-extremistischen Gruppierungen sollten sodann sowohl die Datenbeschaffung als auch die Datenhaltung strengeren Auflagen bezüglich Grundrechtseingriffen unterliegen und genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen gar nicht erst zur Anwendung kommen.

Nur in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, Proliferation und Angriffe auf kritische Infrastrukturen oder zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen sollte das bestehende Instrumentarium durch besondere Beschaffungsmittel wie die ausgebaute Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten im privaten Bereich ergänzt werden. So sollte der Nachrichtendienst u.a. die Erlaubnis erhalten, in Computer einzudringen. Diese Massnahmen sollten aber nur mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts und des Chefs des VBS zur Anwendung kommen.

Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) äusserte sich in seinem 21. Tätigkeitsbericht kritisch zum Gesetzesentwurf, da dieser eine Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten durch den Nachrichtendienst vorsehe. Nachdem die Sicherheitskommission des Nationalrates die Beratung der Gesetzesvorlage zuerst vertagt hatte, um die Antwort des Bundesrates auf die Fragen der Geschäftsprüfungsdelegation abzuwarten, sprach sie sich im August deutlich für das neue Nachrichtendienstgesetz aus. Sie brachte hingegen auch einige Ergänzungen an. Zum einen sollte der Bundesrat Organisationen und Gruppierungen verbieten können, ohne auf Notrecht zurückzugreifen. Zum anderen sollte die Rolle des EDÖB gestärkt werden. Während die Exzesse der NSA und die Affäre Giroud zuerst die Gegner des neuen Nachrichtendienstgesetzes begünstigten, kamen die Berichte über einen mutmasslichen Anschlag einer Zelle des Islamischen Staates (IS) in der Schweiz den Befürwortern entgegen.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Mit Blick auf Dschihad-Reisende beschloss das VBS das Fahndungsprogramm P4 in modifizierter Form weiterzuführen. P4 war das Nachfolgeprojekt des Programms Fotopasskontrolle (Fotopass), welches im Kalten Krieg als Mittel zur Spionageabwehr Schweizer Bürger, die nach Osteuropa reisten, präventiv überwachte. Infolge des Fichen-Skandals wurde die Überwachung auf Angehörige ausgewählter Staaten, sogenannter „Bedrohungsherde“, eingeschränkt. 2010 hatte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) die Einstellung des Programms Fotopass nahegelegt, worauf der Bundesrat ein Nachfolgeprojekt in Aussicht gestellt hatte. Von dessen Zweckmässigkeit nicht überzeugt, forderte die GPDel 2013 erneut einen Verzicht auf das präventive Fahndungsprogramm. Im Januar 2014 wurde nun bekannt, dass das VBS aufgrund der Bedrohung durch den Dschihad an der Kollektivfichierung festhalten will. Jedoch werde die Zahl der Zielländer reduziert und die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten würden stark eingeschränkt.

Fotopass

Der Bundesrat beantragte die Genehmigung des am 3. Juni 2013 durch die Schweiz unterzeichneten UNO-Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT). Das Abkommen zielt einerseits auf die Schaffung internationaler Standards für die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen und andererseits auf die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels. Zu diesem Zweck sollen die Vertragsstaaten nationale Kontrollsysteme schaffen und bei der Annahme, dass die gehandelten Waffen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden, den Waffentransfer unterbinden. Eine Anpassung der Schweizer Rechtsgrundlage wäre nicht erforderlich. Der Nationalrat stimmte dem Entwurf in der Sommersession einstimmig bei einer Enthaltung zu, ebenso der Ständerat in der Herbstsession. In der Schlussabstimmung im Nationalrat standen bei einer Enthaltung 185 Stimmen dafür und 15 dagegen. Der Ständerat war auch in der Schlussabstimmung einstimmig dafür, diesmal bei zwei Enthaltungen.

UNO-Vertrags über den Waffenhandel

Nach tragischen Vorfällen mit Schusswaffen hatte der Nationalrat 2012 mit einem Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Mängel bei der Bekämpfung von Waffenmissbrauch verlangt. Dieser noch 2012 vorgelegte Bericht hatte Gesetzeslücken offengelegt, welche die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates dazu veranlassten, vier Motionen einzureichen. Laut der ersten Motion (13.3000) soll der Bundesrat bis Ende 2013 einen Entwurf für eine neue Bestimmung in der Strafprozessordnung vorlegen: Wenn im Strafprozess eine Feuerwaffengefährdung Dritter durch einen Armeeangehörigen befürchtet wird, soll dem VBS Meldung erstattet werden, damit der Führungsstab der Armee automatisch über Strafverfahren gegen Armeeangehörige informiert wird. Die zweite Motion (13.3001) fordert eine Anpassung des Militärgesetzes, welche es dem VBS erlaubt, die von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gemeldeten Daten im Personalinformationssystem der Armee (Pisa) bearbeiten zu können. Die dritte Motion (13.3002) beauftragt den Bundesrat, eine Änderung des Waffengesetzes auszuarbeiten, die den Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug des Waffengesetzes beauftragten Behörden der Kantone und des Bundes verbessern soll. Dabei sollen nicht nur die kantonalen Register sondern auch das Informationssystem des Bundes – insbesondere die 2011 in Betrieb genommene Waffeninformationsplattform ARMADA – miteinander verbunden und eine Online-Abfrage der kantonalen Waffenregister ermöglicht werden. Der vierte Vorstoss (13.3003) schliesslich verlangt, dass für die systematische Nutzung der AHV-Versichertennummer durch die mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge des Waffenrechts beauftragten Behörden eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Konkret soll die Versichertennummer in das Strafregister-Informationssystem VOSTRA aufgenommen werden. Beide Kammern überwiesen die Vorstösse im Jahr 2013, wobei der Ständerat dem Bundesrat für die Ausarbeitung der Entwürfe eine längere Frist einräumen wollte. Die weiter vom Ständerat geforderte Nachregistrierung von noch nicht erfassten Feuerwaffen – eine Ergänzung der zweiten Motion – wurde vom Nationalrat mit 87 zu 86 Stimmen bei 8 Enthaltungen äusserst knapp gutgeheissen. Gegen eine Nachregistrierung sprachen sich die ganze SVP- sowie eine Mehrheit der CE- und FDP-Fraktion aus, da ihrer Meinung nach ein Ungleichgewicht zwischen Aufwand und Nutzen bestehe. Im Dezember verabschiedete der Bundesrat fristgemäss eine Botschaft für ein Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Dieses sieht unter anderem vor, dass innerhalb von zwei Jahren nichtregistrierte Feuerwaffen beim Waffenbüro des Wohnkantons gemeldet werden müssen. Bei einer Widerhandlung soll eine Busse drohen.

Bekämpfung von Waffenmissbrauch (div. Vorstösse und BRG 13.109)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Ein Gesetz soll präzisieren, wann Schweizer Behörden einem Unternehmen die Bewilligung erteilen dürfen, mit ausländischen Behörden auch ausserhalb der Amtshilfe zu kooperieren. In diesem Sinne hatte der Bundesrat in Erfüllung einer Motion der FDP und in Reaktion auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte vom 30. Mai 2010 betreffend „Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA“ 2012 den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität (ZSSG) in die Vernehmlassung gegeben. Nach dem Präzedenzfall des 2013 verstorbenen Rohstoffhändlers Marc Rich, erhielt das Vorhaben den Spitznamen Lex Marc Rich. Das Gesetz soll insbesondere jene Zusammenarbeit regeln, für die spezialgesetzliche oder staatsvertragliche Bestimmungen fehlen. Weiter sind Massnahmen zum Schutz der Schweizer Souveränität vorgesehen. Dazu gehören unter anderem die Blockierung des Zugangs zu elektronischen Datenträgern oder die Unterstellung von Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens unter eine besondere staatliche Aufsicht. Bei der Vernehmlassung wurde deutlich, dass die Bewertung des Vorhabens stark vom Steuerstreit mit den USA beeinflusst und der Entwurf als Abwehrdispositiv gegen die USA wahrgenommen wurde. Trotz der Kritik will der Bundesrat an seinem Vorhaben festhalten und dem Parlament 2014 einen überarbeiteten Gesetzesentwurf vorlegen.

Schutz der schweizerischen Souveränität

Da der Beitritt zu Schengen und Dublin mit einer erhöhten Komplexität der Grenzarbeit einherging, begrüsste der Bundesrat das Anliegen des überwiesenen Postulats der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates, welches im Rahmen des Geschäftsberichts 2013 Auskunft über Auftragserfüllung und Personalbedarf des Grenzwachtkorps wünschte.

Grenzwachtkorps. Aufgabenerfüllung und Bestand (Po. 13.3666)

Das neue Nachrichtendienstgesetz soll die Organisation und die Aufgaben des Informationssystems innere Sicherheit (ISIS) als auch jene des Informationssystems äussere Sicherheit (ISAS) regeln. Während jedoch ISIS mit dem BWIS bereits heute über eine gesetzliche Grundlage verfügt, läuft das ISAS noch in einem durch Verordnungen geregelten Pilotbetrieb. Fehlt bis zum Ablauf der Testphase im Jahr 2015 eine gesetzliche Grundlage für ISAS, muss das Informationssystem, welches Daten ohne direkten Bezug zur Schweiz bearbeitet, laut Datenschutzgesetz eingestellt werden. Um dieses Szenario zu verhindern, legte der Bundesrat im Berichtjahr einen Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) vor. Im Wesentlichen sollten dabei die Bestimmungen über das ISAS von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe gehoben werden. Der Ständerat folgte grundsätzlich dem Vorschlag des Bundesrates. Die kleine Kammer war jedoch der Meinung, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten sollte, die Schutzfrist bei von ausländischen Nachrichtendiensten stammenden Informationen zu verlängern, wenn der betroffene Nachrichtendienst Vorbehalte gegen die Einsicht äussert.

Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) (BRG 13.064)

Da die Anforderungen an das Grenzwachtkorps und dessen Ressourcen in einem Missverhältnis stünden, forderte eine parlamentarische Initiative Reymond (svp, GE) eine Gesetzgebung, die die Sicherheit der Angehörigen des Grenzwachtkorps und der Bevölkerung in den Grenzgebieten gewährleisten könne. Der Nationalrat gab dem Vorstoss mit 98 zu 89 Stimmen nur knapp Folge, wobei eine Mehrheit der Grünliberalen, der FDP und SP sowie die Hälfte der CVP dagegen stimmten. Der Ständerat lehnte das Begehren nach der Überweisung einer Motion des Nationalrats Romano (cvp, TI) (12.3071), die im Rahmen des Schengen/Dublin-Abkommens eine Aufstockung des Grenzwachtkorps forderte, ab. Der Nationalrat sprach sich zudem erneut für eine rasche Aufstockung des Grenzwachtskorps um 100 bis 200 Professionelle aus und gab einer entsprechenden Motion Fehr (svp, ZH) (12.3180) mit 160 zu 17 Stimmen Folge. Auf eine Stärkung des Grenzwachtkorps hin hätte auch eine vom Nationalrat überwiesene Motion Barthassat (svp, GE) (12.3857) abgezielt. Sie hätte den Bundesrat beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit das Grenzwachtkorps seine sicherheitspolitischen Aufgaben wahrnehmen kann. Unter anderem sollte dafür die Koordination zwischen der Grenzwacht und den kantonalen Polizeikorps verbessert werden. Der Ständerat wies den Vorstoss jedoch ab.

Aufstockung des Grenzwachtkorps (Pa.Iv. 10.515)

Die Debatte um den US-Abhörskandal erhielt erneut Aufwind, als das deutsche Nachrichtenmagazin Spiegel enthüllte, dass eine gemeinsame Einheit der CIA und NSA unter dem Dach der amerikanischen UNO-Mission in Genf gezielt Abhöraktionen durchgeführt hatte. Diverse Politiker forderten eine Protestnote an die US-Botschaft. Das EDA wollte jedoch keine Retorsionsmassnahmen ergreifen und der Bundesrat betonte, dass kein direkter Datenaustausch zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und der NSA stattfände. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ihrerseits mit der Genehmigung des Bundesrates ein Strafverfahren gegen Unbekannt. Gleich zu Beginn dämpfte Bundesanwalt Lauber jedoch die Erwartungen: Aus solchen Ermittlungen Erkenntnisse zu gewinnen, sei schwierig, weil sich Staaten in politischen Delikten generell keine Rechtshilfe leisteten. Durch diese Enthüllungen wurde einer bisher kaum beachteten Bestimmung im Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes erstmals Aufmerksamkeit geschenkt: Laut dem Gesetzesentwurf soll der Austausch mit ausländischen Geheimdiensten ohne Zustimmung des Bundesrates möglich werden (Art. 10 NDG).

US-Abhörskandal

Dass Handlungsbedarf bezüglich des Nachrichtendienstes besteht, hat im vergangen Jahr der Spionagefall im Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bestätigt. Im Nachgang an den durch einen UBS-Mitarbeiter aufgedeckten Datendiebstahl beim NDB im Mai 2012 führte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) vom November 2012 bis Februar 2013 eine formelle Inspektion zur Informatiksicherheit im NBD durch. Im Juli 2013 übergab die Delegation den Bericht sowie elf Empfehlungen an den Bundesrat. Der Öffentlichkeit wurde aus Überlegungen zum Schutz des Staatsinteresses lediglich eine Zusammenfassung des Berichts zugänglich gemacht. Die GPDel hatte festgestellt, dass bei der Schaffung des NDB aus den beiden Vorgängerorganisationen ein Defizit an Personalressourcen bestand, da das VBS den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) ohne Personal vom EJPD übernommen hatte. Der NBD hatte folglich dasselbe Aufgabenpensum mit weniger Arbeitskräften zu bewältigen. Aufgrund dieser knappen Personalressourcen in der Informatik und des unzulänglichen Risikomanagements war der NBD zu wenig darauf ausgerichtet, die Verfügbarkeit, die Integrität und die Vertraulichkeit der Daten als zentrale Zielsetzung der Informatiksicherheit zu gewährleisten.

Spionagefall im Nachrichtendienst

In der Sommersession 2013 nahm der Nationalrat Kenntnis vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Malama (fdp, BS) zur Klärung der Kompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit. Einleitend räumt der Bericht ein, dass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich komplex und unübersichtlich ausgestaltet sei. So beschäftigt sich der erste Teil des Berichts mit einer rechtlichen Analyse des Ist-Zustandes und einer Bestandesaufnahme der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen in der Praxis. Dabei werden die verfassungsrechtlichen Gesetzgebungs-, Rechtsanwendungs- und Vollzugskompetenzen des Bundes und der Kantone einerseits sowie die Gesetzgebungspraxis des Bundes andererseits beleuchtet. In einem zweiten Teil benennt der Bericht acht Sachbereiche, die als Brennpunkte im Sicherheitsbereich angesehen werden. Es sind dies die Sicherheitsaufgaben der Armee, die Sicherheitsaufgaben im Grenz- und Zollbereich, die sicherheits- und kriminalpolizeilichen sowie gerichtspolizeilichen Aufgaben, die völkerrechtlichen Schutzpflichten, die Luftfahrt, der Staatsschutz, die Übertragung von Sicherheitsaufgaben an Private sowie die Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Diese umfassende Auslegeordnung führt zur Schlussfolgerung, dass „die Kompetenzausscheidung zwischen den Sicherheitsakteuren in verschiedener Hinsicht [...] verbesserungswürdig“ sei. Ausserdem wird die Kritik, der Bund überschreite seine Kompetenzen, an mehreren Stellen geäussert. Infolgedessen seien Änderungen oder Präzisierungen von gesetzlichen Vorschriften einerseits, aber andererseits auch Anpassungen auf Verfassungsebene geboten. Im Hinblick auf eine mögliche Neuordnung der Kompetenzen im Sicherheitsbereich schliesst der Bericht mit der Formulierung von 13 Thesen, welche die wichtigsten Problemfelder ansprechen und Lösungsvorschläge aufzeigen. So soll der Bund etwa die rechtlichen Grundlagen für den Staatsschutz, die Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee, die sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aufgaben des Bundes sowie für die Sicherheitsaufgaben im Grenz- und Zollbereich bereinigen bzw. präzisieren. Entsprechende Prozesse seien zum Teil bereits in Gang gesetzt worden, wie die Sprecherin der vorberatenden SiK-NR, Ursula Haller Vannini (bdp, BE), im Ratsplenum erläuterte. Bei anderen Themenbereichen, insbesondere bei der Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen, etwa durch das revidierte Hooligan-Konkordat, sind dagegen die Kantone gefordert.

Postulat Malama zur Klärung der Kompetenzen in der inneren Sicherheit (Po. 13.018)

Im Mai 2013 verabschiedete der Bundesrat einen Umsetzungsplan für die im Vorjahr vorgelegte Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS). Der bis 2017 laufende Umsetzungsplan konkretisiert sechzehn Massnahmen der Strategie und legt die Verantwortlichkeiten fest. Da eine personelle Verstärkung im Fachbereich Cyber nötig ist, beabsichtigte der Bundesrat die Schaffung von 28 Stellen in diesem Bereich.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) sollte eine einheitliche gesetzliche Grundlage für den 2010 aus der Fusion des Inland- und des Auslandnachrichtendienstes hervorgegangenen Nachrichtendienst des Bundes (NDB) schaffen. Der Bundesrat führte 2013 eine Vernehmlassung zum entsprechenden Gesetzesentwurf durch, der vorsieht, dass die noch bestehende Zweiteilung in das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und in das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) aufgehoben wird. Laut dem Entwurf sollte der NDB zudem mehr Kompetenzen erhalten und besonders Terror- und Spionageverdächtige auch im Inland präventiv überwachen dürfen. Da seit der Fichen-Affäre im Jahre 1989 einer Kompetenzausdehnung des Nachrichtendienstes stets mit grossem Misstrauen begegnet wird, waren sowohl der Bundesrat als auch Nachrichtendienstchef Markus Seiler bemüht, die Bedeutung der Gesetzesvorlage zu relativieren. So bliebe die präventive Überwachung bei gewalttätigem Extremismus, dessen Grenzen zum gewaltlosen Extremismus und zum Radikalismus fliessend sind, verboten. Dennoch störte sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte daran, dass der NDB ausserhalb eines Strafverfahrens über mehr Möglichkeiten in der Ermittlung verfügen sollte als die Strafverfolgungsbehörden. Die Kantone ihrerseits begrüssten das Vorhaben in der Vernehmlassung, wehrten sich aber gegen die geplante Zentralisierung der Oberaufsicht über den Staatsschutz. Sie wollten ihre Oberaufsichtskompetenz über die eigenen Staatsschutzorgane nicht an die Geschäftsprüfungsdelegation abtreten, da diese schon allein aufgrund der personellen Ressourcen keine befriedigende Kontrolle ausüben könne und damit Lücken in der Aufsicht geschaffen würden. Grosso modo sah sich der Bundesrat aber in seiner Stossrichtung bestätigt und beauftragte das VBS mit der Ausarbeitung einer Botschaft zuhanden des Parlaments, das die Vorlage 2014 beraten soll.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Um die Ermittlung im Strafverfahren auch bei technologischem Fortschritt in den Kommunikationstechnologien sicherzustellen, beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Das Gesetz regelt die Überwachung von Personen, gegen die ein dringender Verdacht auf Begehung einer schweren Straftat besteht. In diesen Fällen sollte neu unter strengen Voraussetzungen der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern erlaubt sein. Laut Botschaft gehe es jedoch ausschliesslich um die Überwachung verschlüsselter Internetkommunikation und nicht um das Ausspionieren privater Räume via Webkameras und Mikrofone. Ausserhalb des Strafverfahrens soll nur dann eine Überwachung durchgeführt werden, wenn eine vermisste Person gesucht oder nach einer geflohenen Person gefahndet werden soll. Die Rechtskommission des Ständerates hat 2013 mit der Diskussion der Vorlage begonnen.

BÜPF-Revision (BRG 13.025)
Dossier: Staatliche Überwachung

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des beurlaubten Chefs der Bundeskriminalpolizei, Michael Perler, abgewiesen und sich wie auch schon das Bundesverwaltungsgericht dafür ausgesprochen, dass Perler weiterhin ein Sicherheitsrisiko darstellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Perler nicht in anderer Funktion weiterhin für den Bund tätig sein kann. Als dessen Nachfolger wurde im Dezember René Wohlhauser ernannt.

Chef der Bundeskriminalpolizei Michael Perler

Mit der Absicht den Schutz vor Waffenmissbrauch zu stärken, reichte die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates 2011 eine Motion ein, welche den Bundesrat auffordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen und allfällige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Waffen durch die Polizei beschlagnahmt werden können und die Koordination zwischen den kantonalen und nationalen Behörden verbessert wird. Beide Räte stimmten dem Anliegen zu und überwiesen die Motion an die Regierung.

Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch (Mo. 11.4047)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Der Schutz vor Waffenmissbrauch beschäftigte auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats. Sie reichte eine Motion ein, welche eine unverzügliche und automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren forderte. Der Bundesrat befürchtete eine Überbelastung der Militärbehörde sowie Probleme bezüglich des Datenschutzes. Der Ständerat änderte nun die Motion dahingehend ab, dass die Armee nur über Strafverfahren informiert wird, bei denen ein Gewaltpotential der beschuldigten Person ersichtlich ist. Zudem sollen bei Anzeichen auf eine Gefährdung zivile und militärische Strafverfolgungs- und Polizeiorgane den Einzug von zivilen und Armeewaffen anordnen können. Der Nationalrat nahm diese Änderungen in der Herbstsession an und überwies die Motion an den Bundesrat.

Automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren (Mo. 12.3007)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

Das Bundesgericht bestätigte am 25. September den zwischen der Bundesanwaltschaft und Tinner ausgehandelten Deal und ermöglichte somit die Ziehung eines Schlussstriches unter die Causa Tinner, welche seit 2004 andauerte. Die drei Angeklagten wurden wegen Förderung der Herstellung von Atomwaffen sowie Marco Tinner zusätzlich wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Da jedoch die Freiheitsstrafen so bemessen wurden, dass sie knapp unter der Dauer der Untersuchungshaft liegen, wird keiner der Angeklagten ins Gefängnis gehen müssen. Das Bundesgericht entschloss sich zur Zustimmung, weil im Falle eines Neins ein ordentliches Verfahren hätte eingeleitet werden müssen, welches aufgrund der Vernichtung wesentlicher Beweismittel durch den Bundesrat mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen geführt hätte.

Causa Tinner

Für die Verfolgung schwerer Straftaten ist die Überwachung des Fernmeldeverkehrs unabkömmlich. Um die Überwachungen im Rahmen eines Strafverfahrens zu verbessern, ist eine Revision des zehnjährigen Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) notwendig. Der Bundesrat hat deshalb im Mai 2010 einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die starke Ablehnung in der Vernehmlassung war Ausgangspunkt für die Einreichung dreier gleichlautender Motionen (10.3831, 10.3876 und 10.3877), die in vier Punkten erstens eine präzisere Beschreibung der Aufgaben des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF), zweitens das Weglassen der Aspekte der Strafverfolgung, drittens die Unterstellung der technischen Infrastruktur des Dienstes unter das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes und viertens höhere Entschädigung der Fernmeldedienstanbieter forderten. Der Nationalrat nahm in der Frühjahrssession 2012 die ersten beiden Punkte der Motionen an. Im Ständerat kamen folglich nur noch diese beiden Fragen zur Sprache. Auch in der kleinen Kammer wurde ihnen Folge gegeben.

BÜPF-Revision (BRG 13.025)
Dossier: Staatliche Überwachung

Der Bundesrat verabschiedete am 27. Juni 2012 eine auch durch verschiedene parlamentarische Vorstösse geforderte nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken. Die Strategie sieht vor, dass die bestehende Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaft und den Betreibern kritischer Infrastrukturen vertieft wird. Zwar soll zusätzlich zur Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) eine Koordinationsstelle im EFD geschaffen werden, jedoch verzichtet die Regierung auf ein zentrales Steuerungs- und Koordinationsorgan. Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Organisationseinheiten, während der Staat nur subsidiäre Aufgaben wie Informationsaustausch und nachrichtendienstliche Erkenntnisse übernimmt.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen nicht, die einer Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter keine Folge geben wollte. Die Petenten fordern Verschärfungen im Strafgesetzbuch, um der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte entgegenzuwirken. Die grosse Kammer wies die Petition an die Kommission zurück, mit dem Auftrag, einen entsprechenden Vorstoss auszuarbeiten.

Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter gegen Gewalt

Für grosse Aufruhr sorgte ein Spionagefall im Nachrichtendienst. Ein beim Nachrichtendienst des Bundes angestellter Informatik-Spezialist hatte eine Datenmenge im Tera-Bereich gestohlen. Aufgrund von Hinweisen der UBS konnte der Dieb verhaftet und die Daten sichergestellt werden, bevor sie wie geplant ins Ausland verkauft werden konnten. Durch den Datendiebstahl wurde auch das sich in Ausarbeitung befindende, neue Nachrichtendienstgesetz aktuell. Dieses sieht u.a. die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor, mit welcher der Nachrichtendienst seine Agenten jederzeit überprüfen kann. Auch die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments beschäftigte sich mit dem Spionagefall und will bis Frühling 2013 einen Bericht zuhanden des Bundesrates abschliessen.

Spionagefall im Nachrichtendienst

Nachdem der Nationalrat mit der Annahme einer Motion der FDP-Liberale-Fraktion der Beauftragung des Bundesrates mit der Ausarbeitung eines Souveränitätsgesetzes zugestimmt hatte, hat der Bundesrat bereits im November 2011 einen ersten Entwurf in die verwaltungsinterne Konsultation geschickt. Der Entwurf sieht eine Regelung der Grundsätze der Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Souveränität vor Beeinträchtigungen durch ausländische Rechtsordnungen vor. Die kleine Kammer überwies die Motion in der Frühjahrssession. Der Gesetzesentwurf soll 2013 in die Vernehmlassung gegeben werden. Siehe auch Teil I, Kapitel 4 (Banken, Börsen und Versicherungen).

Souveränitätsschutzgesetzes

Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat seiner sicherheitspolitischen Kommission, welches den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichtes über die Bekämpfung des Waffenmissbrauches beauftragt.

Bekämpfung von Waffenmissbrauch (div. Vorstösse und BRG 13.109)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse