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Als Bestandteil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung stellten Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Gemeinden und Städte zusammen mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga Anfang Dezember 2017 einen Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus vor. Durch interdisziplinäres Vorgehen und Bündelung der bereits laufenden Anstrengungen auf allen Staatsebenen soll der NAP die Voraussetzungen für die Erkennung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in all ihren Formen schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur Terrorismusprävention leisten. Dazu bezeichnet der NAP 26 konkrete Massnahmen für die fünf Handlungsfelder Wissen und Expertise, Zusammenarbeit und Koordination, Verhinderung von extremistischem Gedankengut und Gruppierungen, Ausstieg und Reintegration sowie internationale Zusammenarbeit. Neben Polizei und Justiz werden auch Fachpersonen aus dem Erziehungs-, Sozial- und Jugendbereich sowie die Zivilgesellschaft in die Prävention miteinbezogen, um extremistische Tendenzen besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig zu erkennen.
Seit September 2016 hatten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden das Papier unter der Leitung des Sicherheitsverbunds Schweiz erarbeitet, bis es Ende November 2017 von den Präsidien der KKJPD, der EDK, der SODK, des Städteverbands und des Gemeindeverbands einstimmig verabschiedet wurde. Der Bundesrat nahm den Aktionsplan zur Kenntnis und bekundete seine Absicht, dessen Umsetzung mit einem Impulsprogramm im Umfang von CHF 5 Mio. Schub zu geben, womit er Projekte der Kantone, der Gemeinden und der Zivilgesellschaft unterstützen will. Der Sicherheitsverbund Schweiz wird den Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen den beteiligten Akteuren koordinieren sowie jährlich ein Monitoring über die Umsetzung der Massnahmen durchführen. So soll die Umsetzung und Evaluation des NAP innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung

Mit Blick auf Dschihad-Reisende beschloss das VBS das Fahndungsprogramm P4 in modifizierter Form weiterzuführen. P4 war das Nachfolgeprojekt des Programms Fotopasskontrolle (Fotopass), welches im Kalten Krieg als Mittel zur Spionageabwehr Schweizer Bürger, die nach Osteuropa reisten, präventiv überwachte. Infolge des Fichen-Skandals wurde die Überwachung auf Angehörige ausgewählter Staaten, sogenannter „Bedrohungsherde“, eingeschränkt. 2010 hatte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) die Einstellung des Programms Fotopass nahegelegt, worauf der Bundesrat ein Nachfolgeprojekt in Aussicht gestellt hatte. Von dessen Zweckmässigkeit nicht überzeugt, forderte die GPDel 2013 erneut einen Verzicht auf das präventive Fahndungsprogramm. Im Januar 2014 wurde nun bekannt, dass das VBS aufgrund der Bedrohung durch den Dschihad an der Kollektivfichierung festhalten will. Jedoch werde die Zahl der Zielländer reduziert und die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten würden stark eingeschränkt.

Fotopass

Die Debatte um den US-Abhörskandal erhielt erneut Aufwind, als das deutsche Nachrichtenmagazin Spiegel enthüllte, dass eine gemeinsame Einheit der CIA und NSA unter dem Dach der amerikanischen UNO-Mission in Genf gezielt Abhöraktionen durchgeführt hatte. Diverse Politiker forderten eine Protestnote an die US-Botschaft. Das EDA wollte jedoch keine Retorsionsmassnahmen ergreifen und der Bundesrat betonte, dass kein direkter Datenaustausch zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und der NSA stattfände. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ihrerseits mit der Genehmigung des Bundesrates ein Strafverfahren gegen Unbekannt. Gleich zu Beginn dämpfte Bundesanwalt Lauber jedoch die Erwartungen: Aus solchen Ermittlungen Erkenntnisse zu gewinnen, sei schwierig, weil sich Staaten in politischen Delikten generell keine Rechtshilfe leisteten. Durch diese Enthüllungen wurde einer bisher kaum beachteten Bestimmung im Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes erstmals Aufmerksamkeit geschenkt: Laut dem Gesetzesentwurf soll der Austausch mit ausländischen Geheimdiensten ohne Zustimmung des Bundesrates möglich werden (Art. 10 NDG).

US-Abhörskandal

Im Mai 2013 verabschiedete der Bundesrat einen Umsetzungsplan für die im Vorjahr vorgelegte Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS). Der bis 2017 laufende Umsetzungsplan konkretisiert sechzehn Massnahmen der Strategie und legt die Verantwortlichkeiten fest. Da eine personelle Verstärkung im Fachbereich Cyber nötig ist, beabsichtigte der Bundesrat die Schaffung von 28 Stellen in diesem Bereich.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Der Bundesrat verabschiedete am 27. Juni 2012 eine auch durch verschiedene parlamentarische Vorstösse geforderte nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken. Die Strategie sieht vor, dass die bestehende Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaft und den Betreibern kritischer Infrastrukturen vertieft wird. Zwar soll zusätzlich zur Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) eine Koordinationsstelle im EFD geschaffen werden, jedoch verzichtet die Regierung auf ein zentrales Steuerungs- und Koordinationsorgan. Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Organisationseinheiten, während der Staat nur subsidiäre Aufgaben wie Informationsaustausch und nachrichtendienstliche Erkenntnisse übernimmt.

Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Für grosse Aufruhr sorgte ein Spionagefall im Nachrichtendienst. Ein beim Nachrichtendienst des Bundes angestellter Informatik-Spezialist hatte eine Datenmenge im Tera-Bereich gestohlen. Aufgrund von Hinweisen der UBS konnte der Dieb verhaftet und die Daten sichergestellt werden, bevor sie wie geplant ins Ausland verkauft werden konnten. Durch den Datendiebstahl wurde auch das sich in Ausarbeitung befindende, neue Nachrichtendienstgesetz aktuell. Dieses sieht u.a. die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor, mit welcher der Nachrichtendienst seine Agenten jederzeit überprüfen kann. Auch die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments beschäftigte sich mit dem Spionagefall und will bis Frühling 2013 einen Bericht zuhanden des Bundesrates abschliessen.

Spionagefall im Nachrichtendienst

Nachdem am 1. August 2007 unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz auf dem Rütli detonierte, wurde am 8. August 2007 ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Im Januar 2008 wurde ein Tatverdächtiger, der im Volksmund als Rütli-Bomber bekannt war, in Untersuchungshaft gesetzt, welche mehrmals verlängert wurde, bis er im Dezember 2008 freigelassen wurde. Bei den Ermittlungen waren technische Überwachungsmassnahmen, unter anderem auch ein sogenannter Trojaner zum Einsatz gekommen, worüber jedoch die Verteidiger informiert worden seien. Am 11. Oktober 2011 hat die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Strafuntersuchung zum Sprengkörper das Verfahren eingestellt. Die Strafbestände haben sich nicht beweisen lassen. (Siehe auch hier.)

Rütli-Bomber

Gestützt auf das Waffengesetz (WG) konnte die neue Waffeninformationsplattform Armada in Betrieb genommen werden. Sie erlaubt den kantonalen Polizeibehörden den Zugriff auf die Waffendaten des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). So kann überprüft werden, ob einer Person eine Waffe verweigert oder entzogen wurde.

Armada
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Nach dem im Herbst 2010 gestoppten, umstrittenen, präventiven Fahndungsprogramm Fotopass, welches Personen aus bestimmten Ländern an der Grenze automatisch vom Staatsschutz in der Staatsschutz-Datenbank ISIS erfasste, soll ab 2012 ein Nachfolgeprojekt die Präventivüberwachung von Grenzgängern bald wieder ermöglichen. Der Unterschied des neuen Instruments besteht darin, dass die erfassten Personen nicht mehr automatisch in der Staatsschutzdatenbank ISIS fichiert, sondern in einer separaten Datei gespeichert und nach fünf Jahren wieder gelöscht werden.

Fotopass

Seit 1998 sind neben den Banken auch die Finanzintermediäre, d.h. Personen und Firmen, die gegen Entgelt fremde Vermögenswerte annehmen oder bei der Anlage oder Übertragung helfen, dem Gesetz über die Geldwäscherei unterstellt und müssen die Herkunft der Gelder abklären und verdächtige Bewegungen melden. Bis zum 31. März 2000 mussten sie angeben, bei welcher Kontroll- und Meldestelle sie angeschlossen sind. Neben den von den Wirtschaftsbranchen nach dem Prinzip der Selbstregulierung eingerichteten Stellen schuf auch der Bund beim Finanzdepartement eine Meldestelle. Von den vermuteten 8-10'000 Finanzintermediären waren bis zum Herbst erst rund 5'500 registriert, und bei der zentralen Meldestelle des Bundes stauten sich die pendenten Anmeldungen. Um diesen Vollzugsnotstand zu beheben, stockte das EFD deren Personalbestand auf. Im weiteren liess es abklären, ob im Rahmen des Gesetzes Schwellenwerte für die Meldepflicht eingeführt werden können.

Meldungen zum neuen Geldwäschereigesetz
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Die organisatorische Trennung von Polizei- und Anklagebehörden auf Bundesebene wurde im Herbst vollzogen. Die bisher bei der Bundesanwaltschaft angegliederte Bundespolizei und der Sicherheitsdienst wurden in das Bundesamt für Polizeiwesen integriert.

Bundeskriminalpolizei von Bundesanwaltschaft

Der Vorsteher des EJPD hatte die innere Sicherheit zum Schwerpunktthema seines Departements für 1994 erklärt. Entsprechend gross fiel denn auch die diesbezügliche Gesetzesproduktion aus. Neben den sich v.a. gegen kriminelle Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung, aber auch gegen abgewiesene Asylbewerber richtenden Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht verabschiedete das Parlament die ergänzenden Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die neuen Strafbestimmungen gegen die Computerkriminalität. Zudem legte der Bundesrat seinen Vorschlag für ein neues Staatsschutzgesetz vor, welches den gesetzlichen Rahmen für die Früherkennung von Spionage, Terrorismus und organisiertem Verbrechen bilden soll.

innere Sicherheit Schwerpunktthema

Die Bundespolizei nahm im Sommer ihr neues elektronisches Informationssystem ISIS, welches die alte Fichen-Papierkartei ablöst, in Betrieb. Eine vom EJPD vorgenommene Kontrolle ergab, dass die in den letzten Jahren neu angelegten Fichen den geltenden Weisungen entsprechen.

elektronisches Informationssystem ISIS

Als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten eines Staatsschutzgesetzes erliess das EJPD eine Weisung zur Durchführung des Staatsschutzes. Diese Weisung orientiert sich an der 1990 erlassenen Negativliste, welche festgehalten hatte, dass sich die Staatsschutzorgane nicht mit Aktivitäten, welche eine Ausübung verfassungsmässiger Rechte darstellen, befassen dürfen. Aufgaben des Staatsschutzes sind demgegenüber die rechtzeitige Erkennung, die Überwachung und Bekämpfung von Terrorismus und Spionage, von organisiertem Verbrechen und von Aktivitäten, welche auf eine gewaltsame Änderung der staatlichen Ordnung abzielen. Die Weisung schreibt auch vor, dass die Liste der von der Bundespolizei observierten Organisationen und Gruppierungen vom Bundesrat jährlich genehmigt werden muss.

Neues Staatsschutzgesetz und Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» (BRG 94.028)
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Der Bundesrat ernannte anstelle des zurücktretenden Walter Gut den Baselbieter Obergerichtspräsidenten René Bacher zum Sonderbeauftragten für Staatsschutzakten.

Verordnung und Bundesbeschluss über die Regelung der Einsicht in Fichen
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Zum Sonderbeauftragten für Staatsschutzakten wählte der Bundesrat den Präsidenten der PUK, Nationalrat Leuenberger (sp, ZH). Nachdem ein vom Büro des Nationalrates angefordertes Gutachten rechtliche Bedenken gegen die Ausübung dieses Amtes durch einen Parlamentarier angemeldet hatte, gab Leuenberger sein Mandat zurück. An seiner Stelle übernahm der ehemalige Luzerner Regierungsrat Walter Gut (cvp) das Amt. Leiter der Ombudsstelle blieb der im Vorjahr ernannte alt Bundesrichter Arthur Haefliger.

Verordnung und Bundesbeschluss über die Regelung der Einsicht in Fichen
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Nach der Aufdeckung der Karteien des EMD wurden die auf Weisung des EJPD-Chefs losgeschickten Beamten in der Bundesanwaltschaft erneut fündig: zusätzlich zu den von der Puk festgestellten Fichen fanden sie weitere, zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr nachgeführte Karteien über "Extremisten", "vertrauensunwürdige Bundesbeamte", "Jura-Aktivisten" und so weiter.

Bericht der Kopp-PUK zur systematischen Sammlung von Fichen im Schweizer Staatsschutz
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Aus den Eintragungen in einzelnen offengelegten Fichen erhärtete sich der Verdacht, dass auch vom Militärdepartement Personen wegen ihrer politischen Meinungen und Aktivitäten registriert worden waren. Diesen Tatbestand musste auch das EMD, das ihn anfänglich abgestritten hatte, bestätigen. Es hielt allerdings fest, dass diese Kartei seit 1977 nicht mehr geführt werde. Einen Tag später musste Bundesrat Villiger jedoch bekanntgeben, dass von der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA) immer noch eine rund 5'000 Personen umfassende Kartei geführt werde. Nachdem auch noch ein Journalist in einer Fernsehsendung berichtet hatte, dass ihn ein Vertreter der UNA für die Informationsbeschaffung über eine Mediengewerkschaft habe gewinnen wollen, reagierte das Parlament. Die Freisinnigen und die SVP, welche die Tätigkeit der UNA von den Geschäftsprüfungskommissionen hatten untersuchen lassen wollen, gaben ihren Widerstand gegen die Einsetzung einer mit grösseren Kompetenzen ausgestatteten Parlamentarischen Untersuchungskommission (Puk II) auf.

Bericht der Kopp-PUK zur systematischen Sammlung von Fichen im Schweizer Staatsschutz
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen