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Die Grüne Fraktion forderte mit einer im Juni 2017 eingereichten parlamentarischen Initiative die Einsetzung einer PUK für die Aufklärung der Spionageaffäre um Daniel M. Die PUK sollte die Rollen von mutmasslich in den Fall involvierten Akteuren und Institutionen (Nachrichtendienst, Bundesrat, Bundeskriminalpolizei/Fedpol, Bundesanwaltschaft, GPDel) gründlich durchleuchten. Im Mai 2017 hatte die GPDel angekündigt, den Fall «Daniel M.» im Rahmen einer Inspektion vertiefter zu untersuchen. Die Grüne Fraktion war jedoch der Meinung, die GPDel könne eine Aufklärung der Affäre nicht mehr glaubwürdig vornehmen, nachdem einzelne Mitglieder der GPDel sich öffentlich mit widersprüchlichen Angaben zur Affäre positioniert hätten und nachdem gemäss verschiedenen Medienquellen die GPDel den Einsatz von Daniel M. selber gutgeheissen habe. Stattdessen müsse die GPDel selbst kritisch untersucht werden, forderten die Initianten.
Das Büro des Nationalrates sprach im Rahmen der Prüfung der Initiative mit dem Präsidenten der GPDel, Ständerat Alex Kuprecht (svp, SZ). Dieser habe laut dem Büro glaubhaft aufzeigen können, dass die GPDel sowohl über den notwendigen Sachverstand als auch die Kompetenzen verfüge, um die Untersuchung zügig und seriös zu führen. Der im März 2018 veröffentlichte Bericht der GPDel bestätigte diesen Eindruck in den Augen des Büros und es empfahl deshalb die Ablehnung der parlamentarischen Initiative. Auch der Fraktionspräsident der Grünen, Balthasar Glättli (ZH), zeigte sich zufrieden ob der Arbeit der GPDel, die entgegen der Befürchtungen der Grünen sehr gute Arbeit geleistet habe. Die Grünen zogen ihre Initiative daraufhin im Sommer 2018 zurück.

Parlamentarische Untersuchungskommission im Fall Daniel M. (Pa.Iv. 17.464)

Im Ständerat war die Motion Amstutz (svp, BE), die eine verbindliche Vorladungskompetenz für den NDB forderte, chancenlos. Stillschweigend folgte die kleine Kammer in der Sommersession 2018 dem Antrag ihrer SiK und lehnte den Vorstoss ab. Es müssten zuerst Erfahrungen mit dem Instrumentarium des neuen NDG gesammelt und ausgewertet werden, bevor Anpassungen vorgenommen werden, die so tief in die Grundrechte eingreifen. Ausserdem komme dem NDB eine präventive Rolle zu, während verbindliche Befragungen in den Aufgabenbereich der Polizei fielen. Die Befugnisse des NDB und der Polizei sollten auch weiterhin getrennt bleiben.

Mo. Amstutz: Vorladungskompetenz für den Nachrichtendienst des Bundes

Ende April 2018 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht. Zur Strafrahmenharmonisierung wird der Besondere Teil des StGB teilrevidiert. Ein besonderes Augenmerk fällt dabei auf die Sexualstraftaten sowie die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Beim Vorliegen letzterer sollen Gruppen von gewalttätigen Randalierern und Chaoten neu mindestens mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen bestraft werden anstatt wie bisher mit mindestens 30 Tagessätzen. Eine Erhöhung der Mindeststrafe ist ebenfalls bei Vergewaltigung (von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe) und schwerer Körperverletzung (von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe) vorgesehen. Der Tatbestand der Vergewaltigung soll ausserdem in zweifacher Hinsicht ausgeweitet werden: Erstens wird er neu geschlechtsneutral gefasst und zweitens auch auf beischlafsähnliche Handlungen ausgedehnt, die bisher der sexuellen Nötigung zugeordnet waren. Im Zuge dessen soll die Höchststrafe für sexuelle Nötigung neu nur noch fünf anstatt wie bisher zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen. Diese Änderungen werden analog für den Schändungstatbestand übernommen. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter zwölf Jahren sollen neu mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, wobei für leichtere Fälle dem Unrechtsgehalt entsprechend ein tieferer Strafrahmen gelten soll. Auf Geldstrafen wird bei Sexualdelikten mit Ausnahme der Pornografie und des Exhibitionismus gänzlich verzichtet. Bei gemeinsam begangenen Sexualdelikten soll eine Strafschärfung zwingend werden. Darüber hinaus soll die Mindeststrafe für gewerbsmässig begangene Vermögensdelikte auf sechs Monate Freiheitsstrafe vereinheitlicht werden, was teilweise einer Erhöhung, teilweise einer Verminderung gegenüber dem geltenden Recht entspricht. Ebenfalls harmonisiert werden die Strafausschlussgründe bei Rechtspflegedelikten.
Von den Parteien und den Kantonen wurde die seit 2012 lang ersehnte Vorlage grundsätzlich begrüsst. Der SVP gehe der Entwurf zu wenig weit, aber immerhin «in die richtige Richtung», berichtete die Presse. Auf Kritik stiessen in Strafrechtskreisen die erhöhten bzw. neu eingeführten Mindeststrafen, da sie den richterlichen Ermessensspielraum beschnitten und somit einerseits zu mehr ungerechten Urteilen führten sowie andererseits als Misstrauen in die Gerichte interpretiert werden könnten. Enttäuscht zeigte sich auch der Verband der schweizerischen Polizeibeamten, dass seine Forderung nach mindestens drei Tagen Gefängnis für Gewalt gegen Behörden und Beamte keinen Eingang in die Vorlage gefunden hatte. Demgegenüber kam das Gesetzgebungsprojekt bei der schweizerischen Staatsanwältekonferenz gut an, wo man es nicht als Misstrauensvotum auffasste, sondern vielmehr als «gesellschaftlichen Anstoss», bestimmte Taten härter zu bestrafen, dem die Justiz nun folgen müsse.

Harmonisierung der Strafrahmen (BRG 18.043)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Nachdem der Vorsteher des EFD die SiK-NR über die Lage an der Grenze und die Frage des Personalbestandes beim Grenzwachtkorps informiert hatte, erachtete die Kommission eine Aufstockung des Grenzwachtkorps als notwendig. Diese soll über die Beratungen des Voranschlages 2019 erreicht werden. Im April 2018 beschloss die SiK-NR daher, an den beiden Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft (15.301) und St. Gallen (17.311) festzuhalten, um den politischen Druck zur Aufstockung des Grenzwachtkorps aufrechtzuerhalten. Obwohl sie die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage als nicht zielführend erachtete, beantragte sie ihrem Rat, der Standesinitiative des Kantons St. Gallen Folge zu geben und die Frist für die Standesinitiative Basel-Landschaft um ein Jahr zu verlängern.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Mit einer im Sommer 2016 eingereichten Motion reagierte Nationalrätin Silvia Flückiger-Bäni (svp, AG) auf die ihrer Ansicht nach nicht mehr hinnehmbare Gewalt gegen die Polizei in jüngster Zeit. Sie forderte, die entsprechende Strafbestimmung (Art. 285 StGB) dahingehend zu verschärfen, dass bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zwingend eine unbedingte Gefängnisstrafe auszusprechen und überdies der Arbeitgeber über ein rechtskräftiges Urteil im Zusammenhang mit diesem Straftatbestand zu informieren ist. Damit wollte die Motionärin einerseits eine abschreckende Wirkung erzielen und so die Zahl der Gewalttaten senken und andererseits die Attraktivität des Polizeistandes fördern, um sicherzustellen, dass auch in Zukunft fähige Leute diesen Beruf wählen. Obschon der Bundesrat die Ablehnung des Vorstosses empfahl, da die Thematik in der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen behandelt werde, stimmte die grosse Kammer im März 2018 der Motion mit 96 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizei, Behörden und Beamte (Mo. 16.3547)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

In der Frühjahrssession 2018 hiess auch der Nationalrat die Motion Jositsch (sp, ZH) zum Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt diskussionslos gut. Im Namen der RK-NR unterstrichen Erich von Siebenthal (svp, BE) und Lisa Mazzone (gp, GE) die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Polizei, um diese Lücken im verfassungsmässigen Bevölkerungsschutz zu füllen. Seit 2017 setze sich eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Konzeptes zur Unterstützung von besonders gefährdeten Minderheiten auseinander und prüfe Möglichkeiten zur Ergänzung des geltenden Rechts, um die Bundeskompetenzen zu erweitern, so Justizministerin Sommaruga. Aufgrund der kantonalen Polizeikompetenz liege die Verantwortung zur Umsetzung solcher Schutzmassnahmen jedoch vorwiegend bei den Kantonen. So sei die Absprache zwischen Bund und Kantonen unabdingbar.

Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt (Mo. 16.3945)

Als Reaktion auf die zunehmenden Fälle von Gewalt und Drohungen gegen Beamte, seien es Polizistinnen und Polizisten, Beamte in Sozialdiensten oder bei Betreibungsämtern, reichte der Kanton Bern im Oktober 2016 eine Standesinitiative ein, mit der er bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zwingend eine Freiheitsstrafe forderte. Im Januar 2017 bzw. im Februar 2018 gaben die Rechtskommissionen beider Räte der Standesinitiative Folge.

Standesinitiative BE fordert Freiheitsstrafe bei Gewalt gegen Beamte (Kt.Iv. 16.317)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Zur Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft für eine zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und die angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen erachtete die SiK-NR die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage als nicht zielführend. Stattdessen beantragte sie der FK-NR im Rahmen deren Beratungen des Voranschlages 2017 die Aufstockung des Grenzwachtkorps um 36 Stellen. Die Finanzkommission lehnte diesen Antrag jedoch ab, worauf die SiK-NR denselben selbst direkt bei der Beratung des Voranschlages 2017 stellte, damit jedoch in der Einigungskonferenz scheiterte.

Im Mai 2017 wurde auch vom Kanton St. Gallen eine Standesinitiative (Kt.Iv. 17.311) eingereicht, die ebenfalls eine Aufstockung des Grenzwachtkorps forderte. Diesem Vorstoss gab der Ständerat im Herbst 2017 keine Folge, nachdem seine vorberatende SiK versprochen hatte, sich vom EFD über die Entwicklungen im Personalbestand des Grenzwachtkorps und einen allfälligen Aufstockungsbedarf ins Bild setzen zu lassen und, sollte letzterer gegeben sein, bei den Beratungen des Voranschlags 2018 einen entsprechenden Antrag einzureichen.

Als sich die SiK-NR im Oktober 2017 mit den beiden Standesinitiativen befasste, beschloss sie, der FK-NR 30 zusätzliche Stellen für das Grenzwachtkorps zu beantragen oder, sollte die Finanzkommission den Antrag ablehnen, diesen selbst in die Beratungen zum Voranschlag 2018 einzubringen. Gleichzeitig beantragte sie dem Nationalrat, die Standesinitiative aus Basel-Landschaft abzuschreiben und jener des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben, da mit dem Aufstockungsantrag im Rahmen des Voranschlages 2018 dem Anliegen Rechnung getragen werde.

Nachdem die Aufstockung jedoch wider der allgemeinen Erwartung bei den Beratungen des Voranschlages 2018 erneut gescheitert war, beschäftigte sich in der Wintersession 2017 der Nationalrat mit den beiden Vorstössen. Die grosse Kammer stimmte einem Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zu, der verlangte, die beiden Standesinitiativen von der Traktandenliste zu nehmen. Damit wollte man die Möglichkeit erhalten, das Anliegen nochmals zu behandeln und im Falle des St. Galler Vorstosses einen ordnungsgemässen Antrag auf Folgegeben zu stellen.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Die Devise «Schuster, bleib bei deinem Leisten!» soll gemäss Nationalrat Marco Romano (cvp, TI) in Bezug auf das Grenzwachtkorps gelten. Mit einer im Frühjahr 2017 eingereichten Motion mit ebendiesem Titel forderte er den Bundesrat auf, Massnahmen zu treffen, damit das Grenzwachtkorps sich auf seine Kernaufgaben – Grenzkontrolle und Registrierung der einreisenden Migrantinnen und Migranten – konzentrieren könne. Der seit Monaten grosse Migrationsdruck an der Schweizer Grenze führe dazu, dass sich das Grenzwachtkorps zunehmend auch mit logistischen Aufgaben belastet sehe, zum Beispiel mit der Überwachung der Empfangszentren oder mit Personentransporten. Von diesen Aufgaben müsse das Grenzwachtkorps befreit werden, damit es an der Grenze nicht an Personal mangle, so der Motionär. Der Bundesrat bestätigte, dass diese zusätzlichen Aufgaben, solange sie keinen direkten hoheitlichen Bezug hätten, von anderen Sicherheitskräften übernommen werden könnten und beantragte die Annahme der Motion. Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli (gp, ZH) bekämpfte den Vorstoss. Er sah darin eine unnötige «Stellvertreterauseinandersetzung um die Frage, ob wir die Arbeit und die schwierige Situation des Grenzwachtkorps ernst nehmen», denn nicht-hoheitliche Aufgaben würden zum Teil bereits heute ausgelagert; die Motion brauche es schlichtweg nicht. Bundesrat Ueli Maurer nutzte sein Votum im Nationalrat indes auch dafür, dem Grenzwachtkorps «für die hervorragende Arbeit» zu danken. Die Motion gehe in die richtige Richtung. Mit 148 zu 22 Stimmen bei 10 Enthaltungen nahm die grosse Kammer den Vorstoss in der Herbstsession 2017 an. Der Ständerat stimmte ihm in der darauffolgenden Wintersession ebenfalls zu.

Grenzwachtkorps. Schuster, bleib bei deinem Leisten! (Mo. 17.3188)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Mit der Eröffnung der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) stiess der Bundesrat Ende 2017 das dritte und letzte der für jenes Jahr angekündigten Projekte zur Umsetzung der Strategie zur Terrorismusbekämpfung an. Die ersten beiden waren die Vorlage zur Verschärfung des Strafrechts und der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus gewesen. Das PMT verstärkt das polizeiliche Instrumentarium zur Gewährleistung der Sicherheit ausserhalb der Strafverfolgung. Dessen präventiv-polizeiliche Massnahmen sollen die nicht-polizeilichen Massnahmen des NAP ergänzen, um die Prävention am Anfang einer Radikalisierung sowie nach dem Strafvollzug zu stärken. Um Terrorismus vorzubeugen, soll das Gesetz radikalisierte Personen einerseits an der Ausreise in ein ausländisches Kampfgebiet hindern sowie sie andererseits von ihrem kriminogenen Umfeld trennen, sodass sie nicht von jenen Bezugspersonen zu einem entsprechenden Verbrechen veranlasst werden. Die neuen Möglichkeiten für den Umgang mit sogenannten Gefährdern – Personen, von denen eine gewisse Gefahr ausgeht, gegen die aber nicht genügend Hinweise für die Eröffnung eines Strafverfahrens vorliegen – umfassen vor allem verwaltungspolizeiliche Massnahmen wie die Pflicht, sich regelmässig auf einem Polizeiposten zu melden, ein Ausreiseverbot, ein Kontaktverbot, die Ein- bzw. Ausgrenzung – d.h. das Verbot, ein bestimmtes Gebiet zu verlassen bzw. zu betreten – und als letztes Mittel Hausarrest. Ergänzend sind Kontroll- und Umsetzungsmassnahmen wie die Mobilfunklokalisierung oder eine elektronische Fussfessel vorgesehen. Die Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz wird zudem als neuer Haftgrund im Hinblick auf eine ausländerrechtliche Wegweisung vorgesehen. Ebenfalls zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung beitragen soll ein besserer Informationsaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps, dem Zoll, der Transportpolizei des Bundes, dem SEM, dem NDB sowie dem Fedpol als zuständige Stelle für die Anordnung der im PMT vorgesehenen Massnahmen. Um gegen die kriminellen Netzwerke des Terrorismus vorgehen zu können, die sich über das Internet und die elektronischen Medien organisieren, soll das Fedpol künftig in ebendiesen Kommunikationskanälen verdeckt ermitteln können. Ausserdem sollen Personen, bei denen der Verdacht besteht, sie würden eine schwere Straftat begehen oder planen, im Schengener Informationssystem SIS sowie im nationalen Fahndungssystem RIPOL zur verdeckten Registrierung oder gezielten Kontrolle ausgeschrieben werden können. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2018.

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT; 19.032)
Dossier: Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung
Dossier: PMT und damit umgesetzte Vorstösse
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

In Erfüllung des Postulats 13.4011 der RK-NR, das auf die Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter zurückging, veröffentlichte der Bundesrat Ende 2017 einen Bericht über den besseren strafrechtlichen Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt. Darin setzte er die wahrgenommene Zunahme an Gewaltbereitschaft und Abnahme an Respekt gegenüber Repräsentantinnen und Repräsentanten der Staatsgewalt mit einem allgemeinen gesellschaftlichen Wertewandel in Verbindung und bedauerte, dessen vielfältige Ursachen nicht in einem Postulatsbericht ergründen zu können. Dennoch sei sich der Bundesrat seiner Verantwortung bewusst und setze alles daran, um Gewalt an Staatsangestellten zu verhindern. Aufgrund der föderativen Kompetenzverteilung verfüge er jedoch nur über einen eingeschränkten Handlungsspielraum, den er mit den beiden StGB-Revisionsprojekten zur Änderung des Sanktionenrechts und zur Harmonisierung der Strafrahmen derzeit ausgeschöpft habe. Der Schutz der Staatsangestellten könnte darüber hinaus aber in drei Bereichen ausserhalb des Strafrechts verbessert werden, so das Fazit: erstens über die Verstärkung der gesellschaftspolitischen Gewaltprävention durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und entsprechende Sensibilisierungsmassnahmen, zweitens über wissenschaftliche, statistische Analysen, die den zurzeit fehlenden, lückenlosen Überblick über die gesamtschweizerische Situation bieten könnten und drittens über organisatorische und baulich-technische Massnahmen für ein strategisches Risikomanagement der Verwaltungsstellen.

Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt (Po. 13.4011)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

In einem Bericht muss der Bundesrat darlegen, wie die Kommunikation und der Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps, der Bundespolizei und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden untereinander verbessert werden kann. Im Frühjahr 2017 nahm der Nationalrat ein entsprechendes Postulat Schläfli (cvp, SO) entgegen der bundesrätlichen Empfehlung an. Im Rat erklärte Bundesrätin Sommaruga, es sei für sie unverständlich, warum der Bundesrat einen Bericht über eine sich bereits in Gang befindende Arbeit verfassen müsse; durch das laufende Programm „Harmonisierung der Polizeiinformatik“ würden ja neue Projekte gemeinsam realisiert und bestehende Systeme schrittweise harmonisiert.

Po. Schläfli: Datenaustausch zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeibehörden sowie zwischen den kantonalen Polizeibehörden

Der Ständerat beriet die Motion Freysinger (svp, VS), die Aggressionen gegen Beamte und Behörden strenger bestrafen wollte, in der Frühjahrssession 2017 und lehnte sie mit 33 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Stossrichtung der Motion wurde grundsätzlich begrüsst, aber mit der Formulierung waren sowohl die vorberatende Rechtskommission als auch der Rat mehrheitlich nicht einverstanden. Vor allem die Forderung nach einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft für alle Vergehen, die unter Art. 285 StGB fallen, stand wegen Unverhältnismässigkeit in der Kritik. Stattdessen warte man auf die bundesrätliche Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen.

Strengere Bestrafung bei Aggressionen gegen Beamte und Behörden (Mo. 14.3995)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Immer wieder berichtete die Presse im Jahr 2016 von der vermehrten Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten und der zunehmenden Brutalität der Angriffe. Waren im Jahr 2000 noch knapp 800 Anzeigen wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte eingegangen, verzeichnete die Kriminalstatistik 2015 deren 2800 – mehr als dreimal so viele wie zu Beginn des Jahrtausends. Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) sowie verschiedene Kantons- und Stadtpolizeien monierten abnehmenden Respekt und zunehmende Rücksichtslosigkeit gegenüber den Beamten. Die Situation habe sich in den vergangenen Jahren stark verschlimmert, konstatierte VSPB-Generalsekretär Max Hofmann gegenüber dem Tages-Anzeiger, und dennoch stosse man bei der Politik auf «taube Ohren». Zusammen mit dem Tessiner Verein «Amici delle Forze di Polizia Svizzere» und dem Verband der Tessiner Kommunalpolizeien lancierte der VSPB deshalb eine Online-Petition mit der Forderung nach schärferen Strafen bei Gewalt gegen die Polizei. Damit wollte er den Druck auf die Politik erhöhen, denn durch deren bisherige Untätigkeit – eine Petition des VSPB aus dem Jahr 2010 sowie mehrere Standesinitiativen (VD: Kt.Iv. 11.312; GE: Kt.Iv. 12.306; TI: Kt.Iv. 14.301) waren im Parlament noch pendent – fühlten sich die Polizeibeamten nicht mehr ernst genommen, so Hofmann. Besonders betroffen seien die Ordnungskräfte in den Städten, wo sie – vor allem in Zürich und Bern – immer wieder ins Visier der linksextremen Szene gelangten oder im Rahmen von emotionsgeladenen Sportveranstaltungen mit Hooligans zu tun hätten. Doch auch einzelne, «schlecht gelaunte Mitmenschen» würden etwa im Rahmen von Personenkontrollen vermehrt ausfällig oder sogar gewalttätig, schilderte das St. Galler Tagblatt. Die Präsidentin des VSPB, Johanna Bundi Ryser, bezeichnete die Situation in derselben Zeitung als «alarmierend». Eine Gesetzesverschärfung allein löse das Problem zwar nicht, aber die jetzige Strafpraxis sei «inakzeptabel»; Gewalt dürfe für Polizistinnen und Polizisten kein Berufsrisiko sein. Von einem höheren Strafmass erhoffte sie sich vor allem eine abschreckende Wirkung.
Politische Unterstützung erhielt das Anliegen schliesslich von den beiden Nationalräten Bernhard Guhl (bdp, AG) und Marco Romano (cvp, TI) sowie Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AG). Während die Aargauer SVP-Vertreterin eine entsprechende Motion einreichte, setzten Romano und Guhl auf parlamentarische Initiativen. Guhl versprach zudem als Präsident der parlamentarischen Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen, die Parlamentsangehörigen für das Thema sensibilisieren zu wollen. Auch in den Kantonsparlamenten, wo gemäss NZZ «die Klagen der Beamten unmittelbar vernommen werden», wurde das Thema debattiert. So legte etwa der Kanton Bern eine weitere Standesinitiative (Kt.Iv. 16.317) für die Verschärfung der Strafen nach.

Schärfere Strafen bei Gewalt gegen die Polizei gefordert

Angestossen durch die öffentliche Debatte um die zunehmende Gewalt gegen Beamte und bekräftigt durch die mehr als 12'000 Unterschriften, die der Tessiner Verein «Amici delle Forze di Polizia Svizzere» zusammen mit dem Verband Schweizerischer Polizeibeamter und dem Verband der Tessiner Kommunalpolizeien mit einer Online-Petition für die Verschärfung der einschlägigen Strafbestimmung gesammelt hatte, reichten die beiden bürgerlichen Nationalräte Bernhard Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 16.496) und Marco Romano (cvp, TI; Pa.Iv. 16.501) Ende 2016 zwei gleichlautende parlamentarische Initiativen ein. Angesichts der immer häufiger und brutaler werdenden Angriffe auf Behörden und Beamte müsse der Ruf nach konsequentem Durchgreifen endlich gehört werden, forderten sie. Mit der Festschreibung klarer Minimalstrafen in Art. 285 StGB könne ein klares Zeichen, sowohl in präventiver als auch in repressiver Hinsicht, gesetzt werden, so die Begründung der Initianten. Ihrem Ansinnen nach soll Gewalt an Beamten (nicht aber blosse Drohung) neu mit mindestens drei Tagen Freiheitsstrafe geahndet und die vorgesehene Höchststrafe im qualifizierten Wiederholungsfall sogar verdoppelt werden können. Ebenfalls eine Geld- oder Freiheitsstrafe erhalten sollen zudem Mitläufer, die zwar selbst keine Gewalt ausgeübt haben, jedoch Teil einer gewalttätigen Gruppe waren.

Anpassung des Strafmasses bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Pa.Iv. 16.496 und 16.501)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

In der Wintersession 2016 stimmte als Zweitrat auch der Ständerat der Motion Romano (cvp, TI) zur verdeckten Registrierung von terroristisch motivierten Reisenden im SIS zu. Neben dem NDB, dessen diesbezügliche Kompetenz im neuen Nachrichtendienstgesetz festgeschrieben ist, wird nun auch das Fedpol die Befugnis erhalten, terroristisch motivierte Reisende verdeckt im SIS auszuschreiben. Ein Vernehmlassungsentwurf für die entsprechende gesetzliche Grundlage soll bis Ende 2017 vorliegen.

Kompetenz zur verdeckten Registrierung im SIS. Fedpol muss nicht ausgeschlossen bleiben (Mo. 16.3213)
Dossier: PMT und damit umgesetzte Vorstösse

Einen Gesamtkredit von CHF 159,6 Mio. hatte der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 25. Mai 2016 für den Werterhalt von Polycom beantragt. Der Name Polycom bezeichnet das Sicherheitsfunksystem der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz. Das System ist kein reines Notfunksystem, sondern steht täglich im Einsatz und ermöglicht den Funkkontakt insbesondere zwischen Grenzwacht, Polizei, Feuerwehr, Sanität, Zivilschutz, Nationalstrassenunterhalt, Betreibern von kritischer Infrastruktur sowie Verbänden der Armee, wenn diese zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt werden. Zwischen 2001 und 2015 wurde das System von allen Kantonen eingeführt. Seit der Inbetriebnahme des letzten kantonalen Teilnetzes decken rund 750 Antennen die gesamte Schweiz ab und bedienen über 55'000 Nutzer. Polycom ist abhörsicher und funktioniert unabhängig von der öffentlichen Stromversorgung und dem Mobilfunknetz, was es für Grossanlässe oder Katastrophenfälle sehr wertvoll macht. Damit Polycom bis 2030 – bis zu diesem Zeitpunkt garantiert die Herstellerfirma Airbus die Unterstützung des Systems – weiter genutzt werden kann, muss es technisch überholt werden. Die nötigen Investitionen sollen in zwei Etappen erfolgen. In der ersten Etappe soll unter anderem ein Gateway erstellt werden, das für eine Übergangszeit alte und neue Infrastruktur verbindet. Dafür soll das Parlament zusammen mit der Genehmigung des Gesamtkredits die erste Tranche von CHF 72,4 Mio. freigeben. Die zweite Etappe mit Kosten in der Höhe von CHF 87,2 Mio. wird der Bundesrat auslösen, sobald die Entwicklung der technischen Komponenten abgeschlossen ist. Den Löwenanteil an dieser zweiten Tranche macht der Ersatz der alten Infrastruktur aus. Neben dem Kredit beinhaltet die Vorlage auch die solidere rechtliche Abstützung der Systemerneuerung sowie der Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen. Dazu soll vorerst die Alarmierungsverordnung angepasst und später dann das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz revidiert werden. In Ermangelung einer Alternative wurde der Bundesbeschluss in der zweiten Jahreshälfte 2016 in beiden Räten einstimmig angenommen. Voten verschiedener politischer Couleur hatten in den Diskussionen auf die Unverzichtbarkeit des Systems und die damit zusammenhängende Alternativlosigkeit hingewiesen und betont, man müsse bei der einstigen Ablösung von Polycom frühzeitig mit der Projektplanung beginnen, damit man das nächste Mal nicht wieder in die Abhängigkeit eines Monopolanbieters gerate.

Werterhalt von Polycom (BRG 16.044)

In der Herbstsession 2016 stimmte der Nationalrat einer Motion Freysinger (svp, VS) zu und forderte damit eine strengere Bestrafung bei Aggressionen gegen Beamte und Behörden. Die im einschlägigen Art. 285 StGB vorgesehene Höchststrafe von drei Jahren Haft soll auf fünf Jahre angehoben werden. Zudem soll in jedem Fall eine mindestens einjährige Freiheitsstrafe verhängt werden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da härtere Strafen nicht erwiesenermassen zu weniger Straftaten führten und der geltende Strafrahmen von den Gerichten schon heute nicht ausgeschöpft werde. Die 92 zustimmenden Abgeordneten aus den Fraktionen der SVP, CVP und BDP liessen sich von dieser Argumentation allerdings nicht überzeugen. Sie setzten sich gegen 72 ablehnende Stimmen bei 18 Enthaltungen durch.

Strengere Bestrafung bei Aggressionen gegen Beamte und Behörden (Mo. 14.3995)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Insbesondere die «Problemregion Nordwestschweiz» sei bei der letzten personellen Aufstockung des Grenzwachtkorps nicht adäquat berücksichtigt worden, monierte der Kanton Basel-Stadt in der Begründung seiner Standesinitiative. Er forderte eine angemessene personelle Ausstattung des Grenzwachtkorps an allen Standorten, damit es seine Aufgaben qualitativ gut und den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechend wahrnehmen könne. Der zunehmende Kriminaltourismus schade auch der öffentlichen Akzeptanz der Personenfreizügigkeit nachhaltig. Anders als von seiner Finanzkommission einstimmig beantragt, gab der Ständerat der Initiative in der Wintersession 2015 Folge. Mit der Annahme könne ein Signal gesendet werden, dass das bereits mehrfach – u.a. in einer ähnlichen Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft (Kt.Iv. 15.301) – vorgebrachte Anliegen ernst genommen werde, so der Tenor in der Debatte.
Wie im Vorjahr ihre Schwesterkommission kam auch die FK-NR im März 2016 mehrheitlich zum Schluss, die Standesinitiative sei der falsche Weg, um dem Problem zu begegnen. Der schnellere, effizientere und effektivere Weg führe über einen entsprechenden Personalkredit im Voranschlag oder in einem Nachtrag. Stillschweigend schloss sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2016 dieser Argumentation an und gab der Initiative keine Folge.
Da der Standesinitiative Basel-Landschaft mit der fast identischen Forderung inzwischen Folge gegeben worden war und dem Anliegen damit Rechnung getragen werde, folgte der Ständerat im Herbst 2016 schliesslich seiner immer noch ablehnenden Kommission und versenkte die Initiative Basel-Stadt definitiv.

Aufstockung des Grenzwachtkorps (Kt.Iv. 15.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Auf Antrag des Bundesrates nahm der Nationalrat eine Motion Romano (cvp, TI) an, welche dem Fedpol die Kompetenz zur verdeckten Registrierung von terroristisch motivierten Reisenden im Schengener Informationssystem (SIS) geben will. Die verdeckte Ausschreibung im SIS – verdeckt deshalb, weil die betroffene Person über ihre Registrierung nicht in Kenntnis gesetzt wird – stelle ein wichtiges Instrument zur Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten dar, so die Ansicht des Motionärs und des Bundesrates. Das neue Nachrichtendienstgesetz sieht diese Kompetenz für den NDB vor, damit dieser die Bedrohungslage im Zusammenhang mit registrierten Personen präventiv einschätzen kann. Für die Ermittlung bei bereits begangenen Straftaten ist jedoch das Fedpol zuständig. Dazu soll auch diese Behörde verdeckte Ausschreibungen im SIS tätigen dürfen. Mit 149 gegen 39 Stimmen aus der SP-Fraktion bei einer Enthaltung stimmte die grosse Kammer dem Vorstoss in der Herbstsession 2016 zu.

Kompetenz zur verdeckten Registrierung im SIS. Fedpol muss nicht ausgeschlossen bleiben (Mo. 16.3213)
Dossier: PMT und damit umgesetzte Vorstösse

Die Aussage des Chefs der Grenzwacht in der SiK-NR, die Ostschweiz werde bei der Grenzwacht „mit dem Mut zur Lücke vernachlässigt“, gab angeblich den Anstoss für eine Motion Müller (fdp, SG), mit der er vom Bundesrat die angemessene Berücksichtigung der Ostschweiz bei der Stellenbesetzung im Grenzwachtkorps forderte. Die Ostschweiz sei „sehr stark vom sogenannten grenzüberschreitenden Kriminaltourismus aus dem Osten betroffen“ und auch Flüchtlingsströme kämen zunehmend an die ostschweizer Grenze, begründete der Motionär sein Anliegen. Bundesrat Ueli Maurer entgegnete, das Grenzwachtkorps habe angesichts der angespannten Migrationslage generell zu wenig Personal. Daher rührten auch die Überlegungen zur Unterstützung des Grenzwachtkorps durch das Militär. Da das Tessin ein Hotspot für die Migration darstelle, sei dort zeitweise mehr Personal benötigt worden, das in anderen Regionen dann gefehlt habe. Das Personal des Grenzwachtkorps werde flexibel jeweils dort eingesetzt, wo es die laufende Lagebeurteilung gebiete. Trotz dieser Ausführungen des Bundesrates nahm die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat die Motion mit 121 zu 63 Stimmen bei 14 Enthaltungen an. Im Ständerat wurde dem Vorstoss durch stillschweigende Ablehnung jedoch ein jähes Ende bereitet.

Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps (Mo. 14.3135)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Im September 2015 legte der Bundesrat dem Parlament seinen Bericht in Erfüllung eines Postulats der SiK-SR zu den Umsetzungsmöglichkeiten der Standesinitiative 14.305 vor. Der Kanton Bern hatte mit der Initiative verlangt, die Internetadressen der Organisatoren von Demonstrationen und Grossanlässen zu veröffentlichen. Im Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass – unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips – das Anliegen der Standesinitiative am besten durch eine interkantonale Vereinbarung umgesetzt würde. Er unterstrich jedoch erneut, dass aus seiner Sicht eine präventive Veröffentlichung der Personendaten von Organisatoren nicht verhältnismässig sei. Der Ständerat schrieb das Postulat im Sommer 2016 ab.

Demonstrationen und Grossanlässe. Bekanntgabe von Internetadressen (Po. 14.3672)
Dossier: Aufhebung der Anonymität von Organisatoren von Demonstrationen und Grossveranstaltungen

In seinem Bericht über die Rolle und den zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der SiK-NR zeigte sich der Bundesrat zwar überzeugt davon, dass das Grenzwachtkorps mit zusätzlichen personellen Mitteln zusätzliche Leistungen für die Sicherheit der Schweiz erbringen könnte, wies jedoch auch darauf hin, dass die finanzpolitischen Rahmenbedingungen – insbesondere das Einfrieren des Stellenbestandes bei der Bundesverwaltung auf dem Niveau von 2015 – eine solche Aufstockung derzeit nicht zuliessen. Angesichts der Migrationsbewegungen über die Mittelmeerroute, des anhaltenden Kriminaltourismus und der latenten Terrorgefahr bleibe das Sicherheitsumfeld in absehbarer Zeit herausfordernd. Diese Gefahren könnten jedoch nur partnerschaftlich in internationaler Kooperation bewältigt werden und zur Unterstützung der europäischen Grenzschutzagentur sei die EZV gemäss den Vorgaben der politischen Behörden durchaus in der Lage. In einer ausserordentlichen Lage stehe zudem die Armee bereit, Unterstützung zu bieten, wenn auch deren Einsatz nicht zum Regelfall werden sollte.

Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (Po. 16.3005)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Mit der Überweisung eines Postulats seiner SiK beauftragte der Nationalrat den Bundesrat im Frühling 2016, eine Gesamtschau über die Rolle und den zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps zu erstellen. Er soll darin darlegen, wie sich die sich verändernden Rahmenbedingungen wie die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen seitens einzelner EU-Staaten, die sich verändernden Flüchtlingsrouten, die Entwicklung der Bundesfinanzen, die Anforderungen an den Zoll infolge der zusammenwachsenden Wirtschaftsräume in den Grenzregionen, Rekrutierungsschwierigkeiten und die Möglichkeit der Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee auf die Aufgaben des Grenzwachtkorps auswirken.

Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps (Po. 16.3005)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Die Nordwestschweiz sei bei der Zuteilung von neuen Stellen des Grenzwachtkorps bisher zu kurz gekommen, so die einhellige Meinung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft, der mit einer Standesinitiative eine zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und die angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen forderte. Demnach sollen die Personalressourcen des Grenzwachtkorps einerseits erweitert und andererseits unter Berücksichtigung der Sicherheitssituation und -bedürfnisse (z.B. Anteil an „grüner Grenze“) auf die Regionen verteilt werden, sodass die grenzüberschreitende Kriminalität sowie die illegale Migration möglichst effektiv bekämpft werden können. In der Wintersession 2015 gab der Ständerat der Standesinitiative mit 31 zu 8 Stimmen Folge. Ende Januar 2016 schloss sich auch die SiK-NR diesem Entscheid an, womit mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Umsetzung des Anliegens begonnen werden kann.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)