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Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit dem neuen Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Er übernahm, mit einigen vorwiegend redaktionellen Änderungen, die Version von Bundes- und Nationalrat. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Ratskammern waren rasch beigelegt.

Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes

Der Nationalrat beriet in der Dezembersession als Erstrat das neue Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Die SP und die Grünen zogen ihre zuvor angekündigten Nichteintretensanträge zurück. Sie stellten in der Detailberatung aber eine Reihe von Anträgen, welche die Rechte der in den Datenbanken der Polizei registrierten Personen besser schützen sollten, blieben aber damit erfolglos. So verlangten sie etwa die Aufhebung der temporären Einschränkung des Einsichtsrechtes beim Informationssystem Bundesdelikte. Der Bundesrat und die bürgerliche Mehrheit argumentierten, dass es bei den in dieser Datenbank erfassten Fällen von schwerer Kriminalität im Sinne einer effizienten Aufklärung sinnvoll sei, nicht allen Anfragern ohne Verzug mitzuteilen, ob gegen sie ermittelt werde oder nicht. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der Linken, im neuen Polizeiindex lediglich festzuhalten, wer in irgendeinem polizeilichen Informationssystem verzeichnet ist und welche Behörde für Rechtshilfeauskünfte zuständig ist, hingegen nicht den Grund für den Eintrag.

Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes

Zu ernsthaften Ausschreitungen im Umfeld von politischen Manifestationen kam es insbesondere anlässlich einer SVP-Demonstration am 6. Oktober, also kurz vor den eidgenössischen Wahlen in Bern. Die SVP beabsichtigte, mit Bundesrat Blocher an der Spitze, einen Demonstrationszug durch die Berner Altstadt auf den Bundesplatz durchzuführen. Eine Gegenkundgebung ebenfalls in der Altstadt wurde von lokalen grünen Parteien, Jungparteien und Gewerkschaften unterstützt, von den Gemeindebehörden aber nicht bewilligt. Während sich gut 5000 SVP-Demonstranten vor dem unteren Ende der Altstadt zum Abmarsch bereit machten, versammelten sich rund 2000 Gegendemonstranten auf dem Münsterplatz nahe an der Marschroute. Einige Hundert Gegendemonstranten blieben allerdings nicht dort, sondern errichteten Strassenblockaden am Eingang zur unteren Altstadt, zerstörten Material für die SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz, attackierten dort auch Personen und lieferten sich in den engen Altstadtgassen Scharmützel mit der Polizei. Die Polizei räumte unter Einsatz von Tränengas und Gummischrot die Strassenblockaden und nahm 42 Gegenmanifestanten fest. Die SVP, in deren Demonstrationszug sich auch ca. hundert Rechtsextremisten und bekannte Neonazis eingereiht hatten, brach in der Folge ihre Demonstration ab. Bereits drei Wochen zuvor war es bei einem Auftritt von Bundesrat Blocher in Lausanne zu Protestaktionen mit heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten gekommen.

Ausschreitungen SVP-Demonstration am 6. Oktober in Bern

Die im Vorjahr mit Blick auf die 2008 in der Schweiz und in Österreich stattfindende Fussball-Europameisterschaft beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen sind auf Ende 2009 befristet. Der Grund dafür besteht insbesondere in der problematischen Vereinbarkeit mit den aktuellen Verfassungsbestimmungen über die Kompetenzen des Bundes im Bereich von Polizeimassnahmen. Der Bundesrat schlug nun die vom Parlament mit einer Motion (06.3004) verlangte Verfassungsänderung vor, die ihm in einem neuen Artikel 68.4 BV die Kompetenz erteilt, „Vorschriften zur Verhinderung und zur Eindämmung von Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen“ zu erlassen. Damit könnte die Befristung der Gesetzesänderungen aufgehoben werden. Der Bundesrat empfahl allerdings dem Parlament, die Arbeit an diesem Projekt sofort einzustellen, falls die Kantone sich darauf einigen würden, einheitliche Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen auf dem Konkordatsweg einzuführen. Die Kantone bekräftigten im Frühjahr, dass sie es vermeiden möchten, in diesem Bereich Kompetenzen an den Bund abzutreten, und sie machten sich an die Ausarbeitung einer eigenen Lösung. Diese sieht so aus, dass die von der Bundesversammlung im Jahr 2006 beschlossenen Massnahmen aus dem Bundesgesetz herausgelöst und in die kantonalen Gesetzgebungen integriert werden. Im November legten die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren ein entsprechendes Konkordat vor. Um diese kantonale Lösung nicht zu verhindern, lehnte der Nationalrat auf Antrag des Bundesrats eine Motion Joder (svp, BE) (06.3064) ab, welche eine nationale Verfassungsgrundlage für die Polizeimassnahmen forderte.

Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen: Verfassungskompetenz vs. Konkordatslösung (BRG 07.067)
Dossier: Hooligan-Konkordat

Nachdem in der Frühjahrssession auch der Nationalrat diskussionslos und einhellig zugestimmt hatte, verabschiedete das Parlament die neue Regelung der Entschädigungszahlungen des Bundes an die Kantone für polizeiliche Unterstützungsleistungen.

Entschädigungszahlungen des Bundes an die Kantone für polizeiliche Unterstützungsleistungen

Noch vor sechs Jahren hatten sich die kantonalen Polizei- und Justizdirektoren gegen das Begehren der Polizeikorps nach Zulassung von so genannter Deformationsmunition im ordentlichen Polizeidienst (bei besonderen Einsatzeinheiten ist sie bereits im Einsatz) gewandt. Im Berichtsjahr änderten sie nun ihre Meinung und unterstützten dieses Anliegen; sie machten ihren positiven Entscheid aber davon abhängig, dass der Bundesrat diese Munition als völkerrechtskonform beurteilt. Diese Munition sei ihrer Ansicht nach effektiv geeignet, in Notfällen bewaffnete Personen rasch und wirksam ausser Gefecht zu setzen und damit weitere Opfer zu vermeiden. Auch der Chef des Grenzwachtkorps hoffte, vom Bundesrat die Erlaubnis zum Einsatz von Deformationsmunition zu erhalten. Der Bundesrat empfahl eine entsprechende Motion Perrin (svp, NE) zur Annahme und beantwortete damit implizit die Frage nach der Völkerrechtsverträglichkeit positiv. Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren gaben daraufhin die schrittweise Einführung dieser Munition bekannt. Die Motion selbst wurde von Günter (sp, BE) bekämpft und deshalb vom Nationalrat noch nicht behandelt.

Deformationsmunition

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Mai ein neues Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Mit diesem Gesetz will er die rechtlichen Grundlagen für die bestehenden Datenbanken wie z.B. RIPOL oder IPAS vereinheitlichen und aktualisieren. Zudem würden damit die Voraussetzungen für die Aufnahme des zusätzlichen Informationsflusses infolge der Integration der Schweiz in den Schengener Raum und in Europol geschaffen. Schliesslich möchte der Bundesrat mit dem neuen Gesetz auch noch die rechtliche Basis für eine neue Datenbank schaffen. In dieses Polizeiindex genannte Instrument sollen die Namen der Personen eingetragen werden, die in mehreren polizeilichen Informationssystemen erfasst sind. Der Index würde die Behörden automatisch darüber informieren, ob bei einer anderen nationalen oder kantonalen Polizeibehörde Erkenntnisse zu einer Person vorliegen. In der Vernehmlassung waren diese Vorschläge grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Einige Kantone fürchteten allerdings die finanziellen Konsequenzen der für die Schaffung dieses Polizeiindexes erforderlichen Vereinheitlichung ihrer eigenen Datenbanken. Gestützt auf einen Passus im revidierten Datenschutzgesetz, welcher es ermöglicht, Datenbanken versuchsweise noch vor dem Vorliegen einer gesetzlichen Basis in Betrieb zu nehmen, startete der Bundesrat am 15. Dezember einen Pilotversuch mit diesem neuen Polizeiindex.

Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes

Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine formelle Regelung der Entschädigungszahlungen des Bundes an die Kantone für polizeiliche Unterstützungsleistungen (z.B. Stellung von Interventionseinheiten bei Hausdurchsuchungen oder Verhaftungen) zugunsten der Bundeskriminalpolizei. Im Ständerat gaben diese Vorschläge zu keinen grossen Diskussionen Anlass; sie wurden in der Herbstsession einstimmig verabschiedet.

Entschädigungszahlungen des Bundes an die Kantone für polizeiliche Unterstützungsleistungen

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol). Dieses Abkommen war zwar bereits seit zwei Jahren unterschriftsbereit, die EU hatte die Ratifizierung aber vom Abschluss der Abkommen mit der Schweiz über die Zinsbesteuerung und die Betrugsbekämpfung im Rahmen der Bilateralen II abhängig gemacht. Europol ist eine in den 90er Jahren von der EU geschaffene Institution zur internationalen Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung. Diese hat sich bisher auf die Sammlung und den Austausch von Daten beschränkt und verfügt über keine eigene Ermittlungskompetenz. Mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und Europol wird der gegenseitige Datenaustausch über organisiertes Verbrechen und Terrorismus möglich. Dieser geschieht allerdings nicht über den Direktzugriff auf die Datenbanken, sondern über so genannte Verbindungsbeamte, welche vor Ort stationiert sind. Das Abkommen geht damit materiell wesentlich weniger weit als die zwischen der Schweiz und einzelnen EU-Staaten abgeschlossenen bilateralen Zusammenarbeitsabkommen; es deckt aber räumlich den ganzen EU-Raum ab. Der Ständerat hiess die Vorlage einstimmig gut, im Nationalrat gab es in der Schlussabstimmung eine Gegenstimme (Schwander, svp, SZ).

Parlament genehmigt Abkommen mit Europol
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Auf Ersuchen der Genfer Regierung gab der Bundesrat nach einigem Zögern die Erlaubnis, die von den schweizerischen Kantonen gestellten Polizisten durch ein namhaftes Kontingent deutscher Truppen zu verstärken. Dieser Einsatz von deutschen Polizisten war gemäss Justizministerin Metzler rechtlich vom schweizerisch-deutschen Polizeivertrag von 1999 abgedeckt. Aufgeboten waren insgesamt 1000 deutsche und 5500 schweizerische Polizisten sowie 4500 Armeeangehörige. Auf französischem Gebiet waren rund 15'000 französische Polizisten engagiert.

Erstmaliger Einsatz von deutschen Polizisten in der Schweiz

Das Parlament ratifizierte das 1999 mit Ungarn abgeschlossene Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität.

Polizeiabkommen mit Ungarn

Auf Anfang 2001 wurde die 1999 von Justizministerin Metzler in Angriff genommene Reorganisation des Polizeibereichs des Bundes abgeschlossen. Im Vorjahr war die Bundespolizei von der Bundesanwaltschaft getrennt worden. Im Berichtsjahr erfolgte die Trennung der beiden bisher bei der Bundespolizei angesiedelten Dienste präventive Informationsbeschaffung und gerichtspolizeilichen Ermittlung. Für erstere wird in Zukunft der Dienst für Analyse und Prävention, für letztere die Bundeskriminalpolizei zuständig sein.

Bundeskriminalpolizei von Bundesanwaltschaft

Die knappen Personalbestände des Grenzwachtkorps hatten in den letzten Jahren zu einer Reduktion der Überwachungstätigkeit an der Grenze geführt. Die Kontrolle beschränkte sich zunehmend auf Stichproben beim einreisenden Strassenverkehr und auf die Beobachtung von besonders zur illegalen Einreise geeigneten Stellen der sogenannten grünen Grenze. Nach Ansicht der SVP geht von dieser Reduktion eine Gefährdung der inneren Sicherheit aus. Nationalrat Baumann (svp, TG) verlangte als Gegenmassnahme mit einer Motion eine Personalaufstockung oder als Alternative dazu den vermehrten Einsatz der Armee. Nachdem der Bundesrat darauf hingewiesen hatte, dass auch eine massive Personalaufstockung eine lückenlose Grenzüberwachung nicht erlauben würde, dass aber in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Kontrollsystem überprüft werde, lehnte der Rat die Motion ab; eine Motion Schmied (svp, BE), welche eine derartige Überprüfung gefordert hatte, war kurz zuvor überwiesen worden.

Parlament berät über Verstärkung des Grenzwachtkorps

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im weiteren die Ratifizierung eines 1999 mit Ungarn abgeschlossenen Abkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität. Es handelt sich dabei um das erste derartige Abkommen mit einem nicht an die Schweiz angrenzenden Land.

Polizeiabkommen mit Ungarn

Ende April unterzeichnete Justizminister Koller gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein bilaterale Abkommen über die grenzüberschreitende Polizeiarbeit. Damit wurde die bereits bisher praktizierte Zusammenarbeit auf eine einwandfreie rechtliche Grundlage gestellt. Geregelt wird dabei insbesondere die gegenseitige Hilfe bei Grossereignissen und Katastrophen, aber auch die grenzüberschreitende Observierung, Verfolgung und Festnahme von Tatverdächtigen sowie der Informationsaustausch. Das Parlament hiess Verträge mit Italien und Frankreich über die polizeiliche Zusammenarbeit gut. Diese sehen eine ähnliche Kooperation wie mit den nördlichen und östlichen Nachbarstaaten vor, das Schwergewicht liegt aber auf der Zusammenarbeit bei der Bewältigung des Flüchtlingsproblems.

Abkommen mit DE, AU, FL zur grenzüberschreitenden Polizeiarbeit
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Die organisatorische Trennung von Polizei- und Anklagebehörden auf Bundesebene wurde im Herbst vollzogen. Die bisher bei der Bundesanwaltschaft angegliederte Bundespolizei und der Sicherheitsdienst wurden in das Bundesamt für Polizeiwesen integriert.

Bundeskriminalpolizei von Bundesanwaltschaft

Im Nationalrat verlangte Freund (svp, AR) mit einer Motion Rechtsgrundlagen für gewisse Vereinheitlichungen der kantonal organisierten Polizeikorps. Namentlich sollten diese die überregionale Zusammenarbeit, die Kooperation mit dem Grenzwachtkorps und die Mindeststandards für die Polizeiausbildung regeln. Da der Sozialdemokrat Gross (ZH) dagegen Opposition anmeldete, wurde die Beratung der Motion verschoben.

Vereinheitlichungen der kantonal organisierten Polizeikorps (Mo. 98.3451)

Der Nationalrat überwies in Postulatsform eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission, welche Massnahmen des Bundes zur Verbesserung der Polizeiarbeit vorschlägt. Erwähnt werden im Text insbesondere eine Harmonisierung der technischen Mittel (Funknetze, EDV-Systeme) und die Schaffung einer einheitlichen und auf die Bedürfnisse der Polizei ausgerichteten Kriminalstatistik. Ähnliche Unterstützung des Bundes bei der Verbesserung der Zusammenarbeit verlangte eine Motion der SVP-Fraktion speziell für die kantonalen Verkehrspolizeikorps. Der Nationalrat überwies den Vorstoss ebenfalls in Postulatsform. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über die Proteste von Kurden gegen die Verhaftung des PKK-Führers Öcalan stellte die FDP-Fraktion in einer Interpellation die Frage, ob nicht die Schaffung einer Bundessicherheitspolizei ins Auge gefasst werden müsste. Bundesrat Koller reagierte in seiner Antwort darauf ausweichend.

Vereinheitlichungen der kantonal organisierten Polizeikorps (Mo. 98.3451)

In der Herbstsession behandelte der Ständerat dann die vier Gesetze über die Personenregister. Die vier Vorlagen passierten mit einigen Detailänderungen. Grundsätzlich umstritten war einzig das Gesetz über die Zusammenlegung der beiden bereits über gesetzliche Grundlagen verfügenden Datenbanken Isok (organisiertes Verbrechen) und Dosis (Drogen) der kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes (Vorlage C). Vertreter des SP begründeten ihre Ablehnung mit dem Argument, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen viel zu wenig präzis seien und keine echte Kontrolle durch die politischen Behörden garantieren könnten.

Gesetzliche Grundlagen für die Führung von Personenregistern (BRG 97.070)

Anlässlich der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Jeanprêtre (sp, VD) (Mo. 96.3660) für die Schaffung einer speziellen Koordinationsstelle zur internationalen Bekämpfung der Kinderprostitution und der Aktivitäten von Pädophilen wies Bundesrat Koller darauf hin, dass die schweizerischen Polizeibehörden in diesem Bereich bereits heute eng mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Eine weitere Motion Jeanprêtre (Mo. 96.3659) zur Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern durch sogenannte Sexualtouristen überwies der Nationalrat mit dem Einverständnis des Bundesrates diskussionslos. Sie verlangt, das Strafgesetzbuch in dem Sinne zu ändern, dass im Ausland begangene Sexualdelikte mit Kindern unabhängig von der Nationalität des Täters und den im entsprechenden Land geltenden Gesetzen in der Schweiz verfolgt werden können. Der Ständerat und nach ihm auch der Nationalrat hiessen ebenfalls eine analoge Motion Béguin (fdp, NE) (Mo. 96.3649) gut. Im gleichen Zusammenhang überwies der Nationalrat auch eine Motion Jeanprêtre (Mo. 97.3485) für den Aufbau resp. Ausbau von Polizeidiensten, welche sich der Bekämpfung der Pädophilie und ihrer Organisationen widmen. Die Forderung, auch Strafen gegen Organisationen, namentlich Reiseveranstalter, welche in diesem Bereich tätig sind, aussprechen zu können, wurde von der Sozialdemokratin von Felten (BS) eingebracht. Der Nationalrat wandelte ihre Motion (Mo. 97.3366) in ein Postulat um. In der Praxis erfüllen die richterlichen Behörden die Forderungen der Motionen Jeanprêtre und Béguin bereits teilweise. Nachdem im Vorjahr ein Schweizer in der Waadt wegen Unzucht mit Kindern in Sri Lanka verurteilt worden war, nahmen die Zürcher Behörden 1997 einen anderen Schweizer in Untersuchungshaft, der jahrelang in Sri Lanka gelebt hatte und dort wegen Unzucht mit Kindern verhaftet, dann aber nicht verurteilt, sondern ausgewiesen worden war.

Logistische Mittel zur Bekämpfung der Pädophilie (Mo. 97.3485)

Das seit dem 1. Juli 1993 geltende Datenschutzgesetz schreibt vor, dass Bundesstellen Dateien mit schützenswerten Informationen über Personen nur dann führen und bearbeiten dürfen, wenn dies von einem Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Der Bundesrat beantragte deshalb dem Parlament, die gesetzlichen Grundlagen für die Führung (resp. den Aufbau) von bestimmten Registern zu schaffen. Es handelt sich dabei um Personendateien des Bundesamtes für Polizeiwesen und der kriminalpolizeilichen Zentralstellen sowie um das automatisierte Strafregister und die Register über Fahrzeuge, Fahrzeughalter sowie administrative Massnahmen gegen Fahrzeugführer.

Gesetzliche Grundlagen für die Führung von Personenregistern (BRG 97.070)

Sowohl Bauernverbandspräsident Sandoz (fdp, VD), der anlässlich der Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 23. Oktober 1996 in Bern selbst Bekanntschaft mit Tränengas gemacht hatte, als auch seine Ratskollegin Teuscher (gb, BE) verlangten mit Motionen (Mo. 96.3576 bzw. Mo. 96.3615), dass der Bundesrat den Einsatz toxischer Stoffe (namentlich CS- und CN-Gas) durch die Polizei verbiete. Der Nationalrat überwies diese Vorstösse als Postulate.

Tränengas

Bei dem als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» konzipierten Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit konnte die letzte Runde der Differenzbereinigung abgeschlossen werden. In der Frage des Einbezugs des organisierten Verbrechens übernahm der Ständerat einen in der Zwischenzeit von Bundesrat Koller ausgearbeiteten Kompromissvorschlag. Dieser sieht vor, dass die Bundespolizei ihre Erkenntnisse über organisiertes Verbrechen, die sie beispielsweise im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten gewinnt, den kriminalpolizeilichen Zentralstellen mitteilen darf. Für die Ermittlung selbst bleiben aber ausschliesslich letztere und die kantonalen Polizeikorps zuständig. Der Nationalrat war damit grundsätzlich einverstanden, wollte diese Tätigkeit der Bundespolizei zunächst aber auf ein reines Weiterleiten der von ausländischen Nachrichtendiensten erhaltenen Informationen beschränken. Bundesrat Koller hatte vergeblich damit argumentiert, dass aus Gründen des Quellenschutzes ein direktes Weiterleiten von Geheimdienstinformationen nicht praktikabel sei; die Konsequenz davon wäre der Ausschluss der schweizerischen Stellen vom internationalen Nachrichtenaustausch. In der Einigungskonferenz unterlag dann aber der Nationalrat. In der Schlussabstimmung stimmten die Grünen und die SP gegen das neue Gesetz. Sie kritisierten, dass man aus dem sogenannten Fichenskandal nichts gelernt, sondern bloss «das Überwachungssystem perfektioniert» habe.

Neues Staatsschutzgesetz und Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» (BRG 94.028)
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Von den Grosskundgebungen waren nur die beiden Bauerndemonstrationen von Gewaltakten begleitet: 2'500 Landwirte aus der Westschweiz hatten im September gegen die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rinderseuche BSE angekündigten Massenschlachtungen protestiert, indem sie mit 1'200 Traktoren die Autobahn A12 westlich von Freiburg für mehrere Stunden blockierten. Zu schweren Ausschreitungen kam es wenig später in Bern, als eine von rund 15'000 Personen besuchte nationale Kundgebung des Bauernverbandes von der Polizei mit Tränengas und Gummigeschossen aufgelöst wurde, nachdem einige Hundert Manifestanten versucht hatten, die Absperrung um das Bundeshaus gewaltsam zu durchbrechen. Zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen zumeist sehr jungen Demonstranten und der Polizei kam es auch mehrfach in Zürich. Dabei gerieten an der sogenannten Nachdemonstration zur 1. Mai-Veranstaltung der Gewerkschaften und der SP auch friedliche Kundgebungsteilnehmer zwischen die Fronten. Als Sprecherin der einige Hundert zählenden, und sich als Antirassisten und Antifaschisten bezeichnenden Manifestanten trat mehrmals eine Organisation «Revolutionärer Aufbau Zürich» in Erscheinung.

Bauerndemonstrationen Gewaltakten jungen Demonstranten Zürich

Der im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für ein Gesetz über den Einsatz von verdeckten Ermittlern bei der Polizei gab bei den Kantonen und den bürgerlichen Parteien zu wenig Kritik Anlass. Die SP und der Schweizerische Anwaltsverband lehnten das neue Gesetz hingegen ab; erstere, weil die Verfassung dem Bund keine entsprechenden Kompetenzen einräume, letzterer, weil die Arbeit von verdeckten Ermittlern gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstossen würde. Trotz dieser grundsätzlichen Kritik beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Als zusätzliche Massnahme vor allem im Kampf gegen das organisierte Verbrechen forderte Bundesanwältin Del Ponte wiederholt die Einführung einer Kronzeugenregelung nach italienischem oder deutschem Vorbild, welche aussagewilligen Delinquenten Strafmilderung oder -verschonung zusichert.

Bundesgesetz: Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und verdeckte Ermittlung (BRG 98.037)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)