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Das revidierte Hooligan-Konkordat war der Anlass für den Bundesrat, die Verordnung über die Datenbank Hoogan ebenfalls zu überarbeiten. So werden neu auch Personen in der Datenbank erfasst, die im Vorfeld oder im Nachgang einer Sportveranstaltung eine Straftat begangen haben. Zu den Straftaten gehören nun auch Tätlichkeiten wie Ohrfeigen, Fusstritte und Faustschläge und andere Straftatbestände wie Gefährdung durch Sprengstoff und Giftgase.

Datenbank Hoogan

Die beiden Räte wollen durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes die Gewalt an Sportanlässen eindämmen. Sie überwiesen deshalb eine Motion der Sicherheitskommission des Nationalrates, welche den Bundesrat beauftragt, das Personenbeförderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass Personen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit vom Transport ausgeschlossen werden können.

Personenbeförderungsgesetz (Mo. 12.3017)

Am 11. März fand in Mühleberg die dritte Manifestation „Menschenstrom gegen Atom“ statt. Tausend Menschen forderten friedlich die sofortige Abschaltung der AKW Mühlenberg und Beznau. Ebenfalls im März demonstrierten in der Bundeshauptstadt 4000 Physiotherapeuten für höhere Leistungstarife, welche seit vierzehn Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Für bessere Arbeitsbedingungen demonstrierten auch die St. Galler Volksschullehrer. Am 12. Dezember forderten 15'000 Lehrerinnen und Lehrer weniger Arbeitsaufwand für Lehrkräfte. In Bern fand unter dem Namen „Tanz dich frei“ in der Nacht auf den 4. Juni die grösste Jugenddemonstration seit 25 Jahren statt. Rund 10'000 Jugendliche nahmen am via Facebook organisierten, unbewilligten, aber tolerierten Anlass teil, um gegen die Trägheit des Berner Nachtlebens zu demonstrieren. Am 23. Juni fand in Bern ein Protestzug von rund 5000 Personen gegen die Verschärfung des Asylrechts statt. Der Anlass war eine Antwort auf die vom Nationalrat gutgeheissene Revision des Asylrechts, nach welcher Asylsuchende nur noch Not- statt Sozialhilfe beziehen können. Im August haben in Bern gegen 1000 Personen für die Rechte von Nicht-Heterosexuellen demonstriert.

Grossdemonstrationen in der Schweiz im Jahr 2012
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Mit einer einstündigen Aktion, bei welcher ein Banner mit der Aufschrift „Free Pussy Riot“ auf dem Grossmünster entrollt wurde, sorgten die Mitglieder des „Freien Punk Komitees“ für Aufsehen. Sie wollten damit nicht nur für die Freilassung von Pussy Riot sondern auch von allen politischen Gefangenen ein Zeichen setzen. Eine ähnliche Aktion gab es am 1. Oktober in Bern, wo ein Transparent mit derselben Aufschrift am Münster befestigt wurde.

Free Pussy Riot

Der Kanton Luzern fällte als erster Kanton einen Kantonsbeschluss, nach dem Demonstrationsveranstalter zur Übernahme der Polizeikosten gezwungen werden können, falls eine Veranstaltung aus dem Ruder läuft. Verläuft die Demonstration friedlich, übernimmt der Kanton die Kosten für das Polizeiaufgebot. Bei der Einführung der Verantwortlichkeit nach dem Verbraucherprinzip liegt jedoch die Beweislast beim Kanton.

Polizeikosten

Dieser Auftrag bringt für den Bundesrat aber nichts neues, denn er hatte 2012 bereits einen Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Der Entwurf sieht vor, dass ein Unternehmen Fans die Beförderung zu einer Sportveranstaltung mit fahrplanmässigen Kursen verweigern kann, wenn ihnen frühzeitig Alternativen angeboten werden. Zudem sollen die Sportklubs für sämtliche, durch ihre Fans verursachten Schäden bei der Benützung von nicht fahrplanmässigen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs haften.

Änderung des Personenbeförderungsgesetzes: Fantransporte (BRG 13.068)

Die Occupy-Bewegung in Zürich, welche vergangenes Berichtjahr noch 1000 Personen mobilisieren konnte, wurde zunehmend marginalisiert. Im Januar sorgte sie noch mit einem Iglu-Camp am WEF in Davos für Aufsehen. Weil sich die Bewegung nicht an die Spielregeln gehalten hatte, wird die Occupy in Zürich nicht mehr toleriert, so dass es keine unbewilligten Demonstrationen und Camps auf öffentlichem Grund mehr geben wird.

Occupy-Bewegung

Der Kanton Genf hat in der Volksabstimmung vom 11. März eine Verschärfung des Kundgebungsgesetzes (Loi sur le manifestations) mit 53.9% Ja-Stimmen angenommen. Die Gesetzesrevision stützt sich auf vier Säulen: Prävention, Zusammenarbeit zwischen Organisatoren und der Polizei, Verantwortung der Organisationen und schliesslich Bestrafung derselben, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nach der Abstimmung formierte sich aus der SP-Genf und der Communauté genevoise d’action syndicale (CGAS) ein Referendumskommittee. Laut den Gegnern ist die Vorlage undemokratisch und verfassungswidrig, weshalb sie Einspruch beim Bundesgericht erhoben. Auch der UNO-Berichterstatter für Versammlungsfreiheit kritisierte das neue Gesetz.

Loi sur le manifestations

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verabschiedete am 2. Februar 2012 das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, kurz Hooligan-Konkordat. Dieses sieht neu u.a. eine Verlängerung des Rayonverbots von einem auf ein bis drei Jahre und verschärfte Meldeauflagen vor. Personenkontrollen sollen von der Polizei und nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden können. Privaten Sicherheitsfirmen kann das Abtasten nach verbotenen Gegenständen über den Kleidern erlaubt werden. Neu ist zudem, dass die Behörden eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der Männer der obersten Liga einführen können. Diese Bewilligung kann mit Auflagen an die privaten Veranstalter, etwa betreffend die Anreise der auswärtigen Fans, verbunden werden. Eine Koordinationsgruppe verabschiedete am 16. November 2012 ein Muster einer Rahmenbewilligung, um eine einheitliche Umsetzung der Bewilligungspflicht zu erreichen. Einige Punkte dieser Rahmenbewilligung gaben Anlass zur Diskussion. So etwa, dass bei Hochrisikospielen im und um das Stadion ein Alkoholverbot gelten und durch elektronische Zutrittskontrollen ein Abgleich der ID mit der Hooligan-Datenbank Hoogan gemacht werden sollen. Ende 2012 hatten bereits die Kantone St. Gallen, Aargau, Zug, Neuenburg, Appenzell Innerroden, Uri, Zürich und Luzern das Konkordat ratifiziert und in Appenzell Innerroden und St. Gallen ist es bereits in Kraft getreten.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

In einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Probleme der Sportgrossveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Hooliganismus zu erstellen und mögliche Massnahmen dagegen zu prüfen.

Hooliganisme (Po. 11.3875)

Während die Kundgebungen gegen die Atomenergie ihren Schwerpunkt in Bern hatten, war die Occupy-Bewegung in Zürich ausgeprägter. Dort forderten erstmals Mitte Oktober 1000 Menschen einen Stopp des Kasino-Bankings. Etwa vierzig Aktivisten schlugen dann ihr Camp auf dem Lindenhof auf. An den folgenden drei Wochenenden fand jeweils wieder eine Kundgebung auf dem Paradeplatz statt, die aber immer weniger Zulauf fand. Nachdem die Polizei das Camp auf dem Lindenhof Mitte November geräumt hatte, zogen die Aktivisten für kurze Zeit zur St. Jakob Kirche, bevor sie das Lager auflösten.

Occupy-Bewegung

Das Bundesamt für Polizei testete in Zusammenarbeit mit dem Schlittschuh Club Bern ein neues Kontrollsystem für Sportanlässe. Nebst dem Eintrittsticket sollen die Fans auch einen Personenausweis vorweisen, der dann mit mobilen oder fixen Geräten eingelesen wird. Die Daten werden mit der Datenbank Hoogan abgeglichen, aber nicht gespeichert.

Kontrollsystem für Sportanlässe

Im Jahr 2011 haben acht Grossdemonstrationen mit mehr als 1000 Teilnehmern stattgefunden. Die grösste, vom Netzwerk „Menschenstrom gegen Atom“ organisierte Kundgebung fand im Kanton Aargau statt, wo über 20'000 Personen gegen die Atomenergie demonstrierten. In Bern besetzten Aktivisten während elf Wochen den Viktoriaplatz und forderten die BKW auf, das Atomkraftwerk Mühleberg abzuschalten. Nach erfolglosen Verhandlungen liess die Stadt Bern das Camp Ende Juni räumen. Der Ausstieg aus der Atomenergie war auch das Thema des traditionellen Ostermarsches und der Schülerdemonstration in Bern im Mai. Am 13.6. haben in Mühleberg mehr als 1000 Menschen für die sofortige Stilllegung des AKW Mühleberg demonstriert. Weitere Kundgebungen mit mindestens 1000 Beteiligten (ohne 1.-Mai-Demonstrationen) gab es zur Schliessung der Papierfabrik Biberist (3000 Beteiligte), zu Rechten von homosexuellen Paaren bei der Adoption (1500 Beteiligte), zum Verschwinden der Islamophobie (1000 Beteiligte) und zur Albisgüetli-Tagung der SVP (1500 Beteiligte).

Grossdemonstrationen in der Schweiz im Jahr 2011
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Neben diesen beiden grossen Gruppen von Demonstrationen fanden diverse Proteste von Minderheiten statt. So forderten in Bern im Oktober etwa 1000 Muslime das Verschwinden der Islamophobie. Ebenfalls in Bern demonstrierten im Mai 1500 Personen für die gleichen Rechte homosexueller Paare bei der Adoption von Kindern.

Neben diesen beiden grossen Gruppen von Demonstrationen fanden diverse Proteste von Minderheiten statt

Nachdem der Vorentwurf für ein Verbot der Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, in der Vernehmlassung auf breiten Widerstand gestossen war, beschloss der Bundesrat im Sommer 2010, auf die vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes zu verzichten. Wie die Regierung in einem entsprechenden Bericht darlegte, schliesse sie sich den in der Vernehmlassung vorgebrachten Argumenten an, dass eine genügend bestimmte Definition der verbotenen Symbole schwierig wäre und dass ein solches Verbot «keinem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis» entspreche. Auf der Grundlage dieses Berichts beantragte sie der Bundesversammlung, die Motion 04.3224, mit der die Forderung nach dem Verbot eingebracht worden war, abzuschreiben. Die eidgenössischen Räte kamen diesem Antrag im darauffolgenden Jahr stillschweigend nach und schrieben die Motion ab.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Am 1. September 2011 fand der letzte Runde Tisch mit Vertretern aus Fussball-Liga, Bund, Kantonen, Städten und Polizei statt. Die Verhandlungen blieben aber ergebnislos. Der vom Bund initiierte Runde Tisch wurde deshalb nach drei Jahren aufgelöst. Im Anschluss konnten sich aber die Swiss Football League (SFL) und die Vereine einigen, dass Rayonverbote gegen Hooligans künftig für die ganze Schweiz gelten, Straftäter konsequenter und rascher verfolgt werden und dass ein einheitliches Konzept für den Umgang mit Gästefans entwickelt werden solle. Eine flächendeckende ID-Kontrolle wurde aber weiterhin abgelehnt.

Runder Tisch

Einen andern Weg beschritt der BSC YB. Der Berner Fussballclub übernimmt die Verantwortung für die SBB-Extrazüge seiner Fans. Dabei sollen YB-Angestellte auch die Funktion des Schaffners übernehmen. Die SBB begrüsste diesen Entscheid und hofft, dass weitere Vereine folgen werden, damit die Millionenschäden an den Zügen künftig ausbleiben.

BSC YB

Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) befasste sich mit der Gewalt bei Sportanlässen. Der Vorstand beschloss einstimmig eine Verschärfung des Hooligans-Konkordates. Zu den Massnahmen gehören eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele, landesweite Rayonverbote und eine Verschärfung der Meldeauflagen. Die Vorschläge gingen in die Vernehmlassung und sollen 2012 in die Kantonsparlamente kommen. Auch begrüsste die KKJPD die vorgesehenen Massnahmen der SBB und des Bundes.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Mit Gesetzesänderungen und technischen Anpassungen in den Zügen wollen der Bund und die SBB dem Treiben gewalttätiger Fussballfans in Zügen Einhalt gebieten. Darauf einigten sich die Spitzen der SBB und des Bundesamts für Verkehr (BAV). Konkrete Vorschläge für gesetzliche Anpassungen sollen bis Ende 2011 vorliegen. Im Vordergrund stehen Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). So könnten Veranstalter in die Pflicht genommen werden: Denkbar wäre, dass die Veranstalter Fanzüge chartern und eine Kaution hinterlegen müssen, welche bei Schaden einbehalten werden kann. Eine andere Möglichkeit seien Zugfenster, die nur noch einen Spalt weit geöffnet werden könnten, damit keine Flaschen hinausgeworfen werden. Ein weiterer Vorschlag wären Kombitickets für die Fahrt in Extrazügen und den Eintritt ins Stadion für auswärtige Fans.

Gewalttätige Fussballfans in Zügen

Im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen beschloss der Berner Gemeinderat, aufgrund der negativen Vorfälle im Jahr 2007 während dem ganzen Oktober keine Bewilligungen für Grossdemonstrationen zu erteilen. Auch wird es künftig nur noch Platzdemonstrationen und keine Märsche durch die Stadt mehr geben. (Siehe auch hier.)

Bewilligungen für Grossdemonstrationen

Im Jahr 2010 fanden 14 Grossdemonstrationen mit 1000 und mehr Beteiligten statt. An zwei Kundgebungen nahmen mehr als 5000 Personen teil. Im März demonstrierten rund 6000 Personen auf dem Bundesplatz für die Gleichstellung der Geschlechter und im April unterstützten rund 5000 Personen die Solidaritätskundgebung für Tibet in Zürich. In Bern fanden acht Grossdemonstrationen statt, in Genf und Zürich je zwei, in Freiburg und in Gösgen je eine. Im Gegensatz zum Vorjahr, als bei 25 Grossdemonstrationen mehrheitlich aussenpolitische Fragen bewegt hatten, standen 2010 vermehrt spezifische Interessen einzelner Gruppen im Vordergrund: neben Gleichstellungsfragen waren etwa Proteste von Wirten gegen die Mehrwertsteuer, von Lehrern für bessere Arbeitsbedingungen, von Postangestellten gegen Poststellenabbau und Rationalisierung, von Jugendlichen für Genfer Konzertlokale oder von Velofahrern gegen den Autoverkehr Gründe für die Protestaktionen. Darüber hinaus bewegten Solidaritätskundgebungen für verfolgte Christen und für Ausländer, darunter die Protestdemonstration gegen die Annahme der Ausschaffungsinitiative. In Gösgen demonstrierten rund 4000 Personen gegen das AKW und in Bern nahmen etwa 1000 Linksautonome am antifaschistischen Abendspaziergang teil.

Grossdemonstrationen in der Schweiz im Jahr 2010
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren regten ein Konkordat an, welches das Verhängen von schweizweiten Rayonverboten ermöglichen soll. Erhält ein Hooligan Rayonverbot, darf er sich nicht mehr in der Nähe von Sportstätten aufhalten. Ein solches Verbot galt bisher nur für genau definierte Regionen und soll neu schweizweit Geltung haben. Gewalttätige Fans werden im Polizeiinformationssystem Hoogan eingetragen. Die Kontrollen der Verbote, die für drei Jahre gelten, sollen von den Fussball- und Eishockeyclubs vorgenommen werden. Mit einer Mustervereinbarung beschlossen die kantonalen Polizeidirektoren zudem, die Sportvereine zu mehr Gewaltprävention zu verpflichten. Gefängniszellen im Stadion, verstärkter Polizeieinsatz und alkoholfreies Bier sollen helfen, die Sicherheit in den Sportstadien zu erhöhen. Die gegen das Konkordat eingereichten Beschwerden wurden vom Bundesgericht im Oktober und im November abgewiesen. Es machte geltend, dass die Bestimmungen nicht wie von den Beschwerdeführenden reklamiert, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen, da Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam keinen strafrechtlichen Charakter hätten.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Mit der Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» forderte der Verband Schweizerischer Polizeibeamter die Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen sowie die Erhöhung der Mindeststrafandrohung und die Verdopplung des Strafmasses im Wiederholungsfall bei Gewalt gegen Beamte und Behörden (Art. 285 StGB). Die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte sei auch eine zunehmende Gewalt gegen den Staat und deren Bagatellisierung wirke sich negativ auf den Respekt gegenüber dem Staat und damit auch auf die innere Sicherheit der Schweiz aus, so die Begründung. Eine knappe Mehrheit von 10 zu 9 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) der RK-NR beantragte ihrem Rat, der Petition keine Folge zu geben, da sie den richterlichen Ermessensspielraum einschränken würde. Die starke Minderheit plädierte hingegen für Folge geben und konnte sich im Nationalratsplenum im Herbst 2010 mit 114 zu 62 Stimmen durchsetzen. Damit ist die RK-NR beauftragt, einen Vorstoss zu diesem Thema auszuarbeiten.

Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» (Pt. 10.2016)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)