Die Zahl der Demonstranten war mit 30'000 in Genf und 4'000 in Lausanne um ein Mehrfaches geringer als ursprünglich angenommen. Die Kundgebungen verliefen zwar friedlich, aber in der vorangehenden und der folgenden Nacht kam es in Lausanne und vor allem in der Genfer Innenstadt zu Ausschreitungen mit zahlreichen eingeschlagenen Schaufenstern, zerstörten Geschäften und Plünderungen. Im Anschluss an diese Ausschreitungen hatte die Polizei kritisiert, dass sie keine rechtliche Möglichkeit gehabt habe, präventiv gegen die gewaltbereiten Manifestanten einzuschreiten. Eine Motion Eggly (lp, GE) verlangte deshalb, dass in Zukunft die Planung von Vandalenakten strafrechtlich verfolgt werden kann. Nachdem der Bundesrat darauf hingewiesen hatte, dass die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen bisher vorwiegend für schwere Verbrechen eingeführt worden sei und die verlangte Strafrechtsverschärfung detaillierter abgeklärt werden müsse, überwies der Nationalrat die Motion als Postulat. Eine Motion Eberhard (cvp, SZ), welche für Chaoten und Vandalen Sperrzonen und Verbote, an bestimmten Demonstrationen teilzunehmen, verlangt, wurde von Menétrey (gp, VD) bekämpft und deshalb vom Nationalrat noch nicht behandelt.
G8-Gipfel in Evian (F) erfordert erhöhte SIcherheitsmassnahmen in der Schweiz- Schlagworte
- Datum
- 3. Juni 2003
- Prozesstyp
- Motion
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2003, S. 2118 (Eggly) und 2119 (Eberhard).
- Presse vom 2.6. und 3.6.03. Für die Vorbereitungen siehe auch die Presse (namentlich Lib., LT, TG und 24h) von April bis anfangs Juni.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 24.03.2023
Aktualisiert am 24.03.2023