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In Erfüllung eines Postulats der SiK-SR hatte der Bundesrat im Juni 2022 einen Bericht zur Bekämpfung des Hooliganismus veröffentlicht. Daher beantragte er im Rahmen seines Berichtes über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2022 die Abschreibung des Postulats. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung im Sommer 2023 und schrieb das Postulat stillschweigend ab.

Bekämpfung des Hooliganismus (Po. 19.3533)

Der Bundesrat muss in einem Bericht die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts aufzeigen und dabei insbesondere erörtern, inwiefern die Artikel 184 und 185 BV als Rechtsgrundlage genügen. Der Nationalrat überwies in der ausserordentlichen Session vom April 2023 stillschweigend ein entsprechendes Postulat seiner Rechtskommission. Die genannten Verfassungsartikel bemächtigen den Bundesrat, zur «Wahrung der Interessen des Landes» (Art. 184 Abs. 3 BV) bzw. «um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen» (Art. 185 Abs. 3 BV), Verordnungen und Verfügungen zu erlassen. Auf solch verfassungsunmittelbarem Verordnungsrecht (sog. Notrecht) beruhten unter anderem die Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzplatzes, die der Bundesrat im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 getroffen hatte. Dies hatte die RK-NR zur Einreichung des Postulats veranlasst.
Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, werde die Regierung die Frage zusammen mit jener des bereits 2020 überwiesenen Postulats Schwander (svp, SZ; Po. 20.3440) untersuchen, welches das Notrecht im Zusammenhang mit den Corona-Krediten thematisiert. Darüber hinaus fragte das Postulat der RK-NR auch danach, wie die Mitwirkung des Parlaments bei der Anwendung von Notrecht verbessert werden könnte. Hier lege der Bundesrat allerdings «eine gewisse Zurückhaltung» an den Tag, so die Justizministerin, da das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 diesbezüglich gerade neue Regelungen verabschiedet habe.

Anwendung von Notrecht (Po. 23.3438)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Im Ergebnis der Anhörungen zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen sah die SiK-SR Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des Hooliganismus in der Schweiz. Mittels Postulat forderte sie vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie die Kantone, Verbände und Vereine diesbezüglich stärker in die Pflicht genommen werden können und wie der Bund deren Anstrengungen zur Bekämpfung des Hooliganismus koordinieren, unterstützen und fördern sowie die Umsetzung des Hooligan-Konkordats kontrollieren kann. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da er im geforderten Bericht keinen Mehrwert sah. Die innere Sicherheit sei grundsätzlich Aufgabe der Kantone und es gebe «keinen Hebel, um die Kantone irgendwie zu zwingen, besser zu arbeiten», gab Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Herbst 2019 vor dem Ständeratsplenum zu bedenken. Sie plädierte auch dafür, die von der KKJPD in Auftrag gegebene Evaluation des Hooligan-Konkordats abzuwarten, um zu sehen, welche Massnahmen die Kantone daraus ableiteten. Der Ständerat nahm das Postulat mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dennoch an.

Bekämpfung des Hooliganismus (Po. 19.3533)

Im Zusammenhang mit einer Standesinitiative des Kantons Bern (Kt.Iv. 14.305) über die präventive Bekanntgabe der Internetadressen von Organisatoren von Demonstrationen und Grossanlässen hatte die SiK-SR ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat beauftragen sollte, bis Mitte 2015 in einem Bericht darzulegen, wie der Inhalt der Standesinitiative allenfalls umgesetzt werden könnte. Der Bundesrat empfahl dem Ständerat, das Postulat abzulehnen. Er begründete seine Ablehnung unter anderem damit, dass der Aufruf zu unbewilligten Versammlungen keine Straftat und die von der Standesinitiative geforderte präventive Bekanntgabe der Identitäten der Organisatoren deshalb nicht verhältnismässig sei. Weiter zeigte sich der Bundesrat überzeugt, dass die abschreckende Wirkung einer solchen Regelung einen erheblichen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit darstellen würde. Schliesslich bat Bundesrätin Simonetta Sommaruga den Ständerat, zumindest mit der Annahme des Postulates zuzuwarten, bis die Beratungen des BÜPF und des Nachrichtendienstgesetzes abgeschlossen sind. Sonst sei zu befürchten, dass die Geschäfte in der Bevölkerung vermischt und Referenden gegen die beiden Vorlagen wahrscheinlicher würden. Der Ständerat setzte sich in der Wintersession 2014 jedoch über die Vorbehalte des Bundesrates hinweg, indem er zuerst einen Antrag von Paul Rechsteiner (sp, SG) zur Rückweisung des Postulates an die Kommission ablehnte und das Postulat anschliessend mit 31 zu 8 Stimmen annahm.

Demonstrationen und Grossanlässe. Bekanntgabe von Internetadressen (Po. 14.3672)
Dossier: Aufhebung der Anonymität von Organisatoren von Demonstrationen und Grossveranstaltungen

Staatsangestellte – insbesondere Polizeibehörden – sollten besser vor Gewalt geschützt werden. Der Nationalrat überwies mit 122 zu 37 Stimmen bei 13 Enthaltungen ein entsprechendes Postulat seiner Kommission für Rechtsfragen an den Bundesrat und beauftragte diesen damit, die Notwendigkeit von zusätzlichen Massnahmen zu prüfen. In der Folge wurden die Standesinitiativen des Kantons Genf (Kt.Iv. 12.306) und des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312), die beide einen Gesetzeserlass zum besseren Schutz der Polizeibeamten im Sinne der Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter forderten, sistiert.

Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt (Po. 13.4011)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

In einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Probleme der Sportgrossveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Hooliganismus zu erstellen und mögliche Massnahmen dagegen zu prüfen.

Hooliganisme (Po. 11.3875)

Zu Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte war es zwar bereits in früheren Jahren gekommen, im Berichtsjahr häuften sie sich aber derart, dass sich auch der Bundesrat und der Nationalrat besorgt zeigten. Im Nationalrat bot eine Dringliche Interpellation der SP Anlass zur Auseinandersetzung mit diesen Vorkommnissen. Mit Ausnahme von Dreher (ap, ZH), der die Debatte zu einer Attacke auf die seiner Meinung nach zu weiche Flüchtlingspolitik des Bundesrates benutzte, verurteilten sämtliche Votanten diese Anschläge. Der Rat überwies ein Postulat Grendelmeier (ldu, ZH), welches von der Regierung einen Bericht über die rechtsextremen Umtriebe fordert. Gegen den Widerstand der Linken überwies die Volkskammer allerdings auch ein Postulat Steffen (na, ZH), das verlangt, dass dieser Bericht ebenfalls Aufschluss über linksextreme und religiöse Aktivitäten und Gruppierungen geben soll. Im Sinne einer Präzisierung wurde schliesslich noch ein Postulat Reimann (svp, AG) gutgeheissen, das einen Bericht über alle gewalttätigen politischen Gruppen wünscht.

Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber