Das revidierte Hooligan-Konkordat war der Anlass für den Bundesrat, die Verordnung über die Datenbank Hoogan ebenfalls zu überarbeiten. So werden neu auch Personen in der Datenbank erfasst, die im Vorfeld oder im Nachgang einer Sportveranstaltung eine Straftat begangen haben. Zu den Straftaten gehören nun auch Tätlichkeiten wie Ohrfeigen, Fusstritte und Faustschläge und andere Straftatbestände wie Gefährdung durch Sprengstoff und Giftgase.

Datenbank Hoogan