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Ein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen wurde im Jahr 2012 hingegen mit Kolumbien. Beide Räte stimmten dem Vertrag in der Sommersession zu.

Entraide judiciaire en matière pénale entre la Suisse et la Colombie

Besondere Probleme zeigten sich bei den seit 1986 blockierten Gelder des haitianischen ex-Diktators Jean-Claude Duvalier. Da Haiti nicht in der Lage war, eine korrekte Strafuntersuchung als Voraussetzung für die Rechtshilfe einzuleiten, hatte der Bundesrat 2002, gestützt auf seine Verfassungskompetenz zum Schutz des Ansehens der Schweiz, die Gelder im Wert von rund 7 Mio Fr. weiterhin blockiert und diesen Beschluss 2005 um zwei Jahre und für ein letztes Mal im August 2007 um ein Jahr verlängert. Da trotz technischer Hilfe der Schweiz Haiti weiterhin nicht in der Lage scheint, ein Gerichtsverfahren gegen Duvalier durchzuführen, dessen Urteil die Voraussetzung für die Übergabe der Gelder an Haiti wäre, besteht die Gefahr, dass die blockierten Gelder im Herbst 2008 an den in Frankreich im Asyl lebenden Duvalier zurückerstattet werden müssen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Gysin (sp, BS) erklärte der Bundesrat, dass er zur Zeit abklären lasse, ob zur zukünftigen Verhinderung solcher Fälle die schweizerische Rechtsordnung angepasst werden müsse. Als mögliche Lösung wurde in den Medien die Praxis Österreichs und Liechtensteins angeführt, die in solchen Fällen eigene Untersuchungen über das deliktische Zustandekommen von Vermögen durchführen.

Bundesrat möchte Gelder von ex-Diktator Jean-Claude Duvallier weiter blockieren

Der Bundesrat legte dem Parlament zwei im Vorjahr mit Ecuador und Peru abgeschlossene Verträge über die gegenseitige Rechtshilfe vor. Es handelt sich dabei um die ersten umfassenden Rechtshilfeabkommen mit lateinamerikanischen Staaten. Beide Parlamentskammern vollzogen die Ratifizierung diskussionslos und ohne Gegenstimmen.

Rechtshilfeabkommen mit Ecuador und Peru

Als Zweitrat ratifizierte auch der Nationalrat einstimmig und diskussionslos das zwischen Frankreich und der Schweiz ausgehandelte Abkommen über Vereinfachungen beim Vollzug der gegenseitigen Rechtshilfe.

Abkommen mit Frankreich zur Vereinfachung der gegenseitigen Rechtshilfe (BRG 97.053)

Der Bundesrat legte dem Parlament das im Vorjahr zwischen den Justizministern Frankreichs und der Schweiz ausgehandelte bilaterale Abkommen über Vereinfachungen beim Vollzug der gegenseitigen Rechtshilfe zur Ratifizierung vor. Der Ständerat nahm diese in der Wintersession vor.

Abkommen mit Frankreich zur Vereinfachung der gegenseitigen Rechtshilfe (BRG 97.053)

Bundesrat Koller und der französische Justizminister Toubon unterzeichneten am 28. Oktober ein bilaterales Abkommen zur Vereinfachung der gegenseitigen Rechtshilfe. Dieses erlaubt es, Rechtshilfegesuche direkt an die beteiligten Behörden zu richten; bisher mussten sie auf diplomatischem Weg über die Ministerien übermittelt werden. Mit Deutschland und Österreich waren analoge Zusatzvereinbarungen zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen bereits früher abgeschlossen worden, mit Italien sollen Verhandlungen über eine entsprechende Regelung 1997 aufgenommen werden.

Abkommen mit Frankreich zur Vereinfachung der gegenseitigen Rechtshilfe (BRG 97.053)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifizierung eines 1993 mit Kanada abgeschlossenen Auslieferungs- und Rechtshilfevertrages. Dieser bringt gegenüber dem bisher gültigen Abkommen über die Auslieferung von Straftätern von 1880 wesentliche Verfahrensvereinfachungen. Beide Parlamentskammern genehmigten das Abkommen ohne Gegenstimme.

Kanada Auslieferungs- und Rechtshilfevertrages