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Mittels Motion forderte Nationalrat Daniel Fässler (cvp, AI), wieder eine Bewilligungspflicht für ausländische Redner an politischen Veranstaltungen einzuführen. Eine solche Bestimmung hatte es in der Schweiz schon einmal gegeben, bis sie 1998 aufgehoben worden war, weil sie als überholt und verfassungswidrig angesehen worden war. Der Motionär war der Ansicht, seit 1998 verfüge die Schweiz über kein taugliches Mittel mehr, Auftritte von ausländischen Politikerinnen und Politikern in der Schweiz zu unterbinden. Beispielhaft habe dies ein geplanter, umstrittener Auftritt des türkischen Aussenministers 2017 in Zürich gezeigt, den die zuständigen Zürcher Behörden nur unter Berufung auf den Brandschutz hätten verhindern können. So etwas sei «eines Staatswesens unwürdig», die aufgehobenen Regeln hätten sich zuvor jahrzehntelang bewährt und «die Ruhe in unserem Land» garantiert, so Fässler. Der Bundesrat stellte sich indes auf den Standpunkt, die lokalen Behörden hätten grundsätzlich die Möglichkeit, politische Veranstaltungen nicht oder nur unter Auflagen zu bewilligen. Darüber hinaus könne das Fedpol gestützt auf das Ausländergesetz ein Einreiseverbot gegen ausländische Personen erlassen, wenn diese die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdeten. Gestützt auf das NDG könne der Bundesrat einer ausländischen Person zudem via Tätigkeitsverbot untersagen, an einer politischen Veranstaltung in der Schweiz aufzutreten, wenn der Auftritt dazu diene, terroristische oder gewaltextremistische Aktivitäten zu propagieren. Die Bewilligungspflicht stelle also einen unverhältnismässigen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Die knappe Mehrheit der Nationalrätinnen und Nationalräte sah dies jedoch anders und stimmte der Motion im Herbst 2018 mit 90 zu 85 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Mo. Fässler: Bewilligungspflicht für ausländische Redner an politischen Veranstaltungen

Das in Art. 3 EMRK formulierte und auch in Art. 25 Abs. 3 BV verankerte Rückschiebeverbot verbietet es absolut, eine Person in einen Staat auszuschaffen, in dem ihr Folter oder eine andere Art grausamer oder unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht. CVP-Nationalrat Fabio Regazzi (cvp, TI) forderte mit seiner Motion «Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht», die innere Sicherheit der Schweiz solle im Falle von Flüchtlingen, die mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden und damit eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz darstellen, Vorrang haben. Erreichen wollte er dies durch die vorrangige Anwendung von Art. 33 Abs. 2 des internationalen Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, demzufolge sich ein Flüchtling nicht auf das Ausweisungsverbot berufen könne, «wenn erhebliche Gründe dafür vorliegen, dass er als eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss oder wenn er eine Bedrohung für die Gemeinschaft dieses Landes bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.» Das Ausweisungsverbot an der vom Motionär genannten Stelle in der Flüchtlingskonvention ist jedoch weiter gefasst ist als das Non-Refoulement-Prinzip des zwingenden Völkerrechts und verbietet eine Rückschiebung nicht nur bei drohender Folter oder Todesstrafe, sondern auch bei Gefährdung des Lebens oder der Freiheit des Flüchtlings «wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen» (Art. 33 Abs. 1 FK). Ergo kann das Ausweisungsverbot der Flüchtlingskonvention bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eingeschränkt werden; für das Rückschiebeverbot des zwingenden Völkerrechts gilt dies jedoch nicht, das Non-Refoulement-Prinzip gilt absolut.
Obwohl Justizministerin Simonetta Sommaruga vor dem Nationalratsplenum klarstellte, dass es erstens nicht nur ausländische Dschihadisten gebe und zweitens die Schweiz bereits heute Rückführungen in «unsichere Staaten» vornehme, da die Unsicherheit in einem Land kein Hinderungsgrund für eine Rückführung sei, sondern nur eine Verletzung des Rückschiebeverbots im individuellen Fall, nahm der Nationalrat die Motion im Herbst 2018 mit 102 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Auch die Begründung, der Bundesrat habe hier gar keinen Handlungsspielraum – man könne das zwingende Rückschiebeverbot nicht einfach ignorieren, weil man der Flüchtlingskonvention Vorrang vor der Bundesverfassung gewähre – sowie die Versicherung, man sei auch vonseiten des Bundesrats durchaus um Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung bemüht – so zeige dies beispielsweise die in der Vernehmlassung gut angekommene Ausweitung des präventiv-polizeilichen Instrumentariums –, stiess mehrheitlich auf taube Ohren. Während die SVP-Fraktion geschlossen für den Vorstoss votierte, stimmten die Grüne, die SP- und die GLP-Fraktion geschlossen dagegen. Die bürgerlichen Parteien zeigten sich gespalten, wobei sich die Fraktionen der FDP und der CVP mehrheitlich dafür und jene der BDP mehrheitlich dagegen aussprachen.

Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht (Mo. 16.3982)

Mit 120 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm in der Sommersession 2018 auch der Nationalrat die Motion Rieder (cvp, VS) an, mit welcher der Motionär forderte, dass zukünftig Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten erlassen werden können. Der Rat folgte damit dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit, welche argumentierte, dass sich eine solche Regelung für Hooligans (Art. 24c BWIS) bewährt habe und keine grossen Unterschiede zwischen Hooligans und politisch motivierten, potenziell gewalttätigen Personen bestünden. Eine Minderheit hatte vergeblich auf die aus ihrer Sicht unverhältnismässige Grundrechtsverletzung hingewiesen.

Mo. Rieder: Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten

Im BWIS soll eine Bestimmung eingefügt werden, die den Erlass von Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten ermöglicht. Ähnlich wie Hooligans (Art. 24c BWIS) sollen damit auch Personen aus politisch extremistischen Kreisen daran gehindert werden können, sich an gewalttätigen Ausschreitungen im Ausland zu beteiligen, so die Forderung einer Motion Rieder (cvp, VS). Der Bundesrat unterstützte das Anliegen im Grundsatz, betonte in seiner Stellungnahme jedoch, dass eine Ausreisesperre einen schweren Grundrechtseingriff darstelle und daher nur erlassen werden dürfe, wenn kein milderes Mittel zielführend sei bzw. wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedroht sei. In diesem Sinne sei das EJPD bereits daran, ein Ausreiseverbot für terroristische Gefährder auszuarbeiten, womit dem Anliegen der Motion in verhältnismässiger Weise Rechnung getragen werde. Aus diesem Grund beantragte er deren Ablehnung. Die Mehrheit im Ständerat liess sich von den rechtsstaatlichen Bedenken der Regierung jedoch nicht überzeugen und stimmte der Motion in der Wintersession 2017 mit 29 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Mo. Rieder: Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten

Im Ständerat wurde die Motion Glanzmann-Hunkeler mit der Forderung, eine Ausreisesperre für potenzielle Dschihad-Touristen im BWIS zu verankern, im Dezember 2016 stillschweigend abgelehnt. Die vorberatende Kommission hatte ebenfalls einstimmig die Ablehnung beantragt und dabei vier Gründe ins Feld geführt: Eine Ausreisesperre allein könne erstens nicht die Lösung des Problems sein und zweitens müsste der Vollzug einer solchen Sperre zuerst mit den Kantonen abgeklärt werden. Drittens sei die Ausreisesperre ein Grundrechtseingriff und das Recht auf Ausreise im UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte völkerrechtlich geschützt, was klare prozessuale Regeln, Beschwerdemöglichkeiten und die Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips unabdingbar macht. Viertens sei die Verankerung im BWIS nicht zielführend, da dieses mit dem Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes bald grossteils ausser Kraft gesetzt werde. Bundesrätin Sommaruga versicherte noch einmal, man arbeite an einer Lösung und setze dabei vor allem auf eine Meldepflicht und eine Reisedokumentensperre sowie Deradikalisierungsprogramme.

Ausreisesperre für potenzielle Dschihad-Touristen (Mo. 14.3711)

Die Schweiz soll keinen Terrorismus exportieren. Darin waren sich die Motionärin Ida Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) und der Bundesrat einig. Ob die Verankerung einer Ausreisesperre für potenzielle Dschihad-Touristen im BWIS – wie in der Motion verlangt – jedoch der richtige Weg ist, darüber schieden sich die Geister. In der Debatte im Nationalrat wies Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf die Gefahren hin, die eine Ausreisesperre ohne flankierende Massnahmen mit sich bringe: Man müsse wissen, was mit einer an der Ausreise gehinderten Person in der Schweiz geschehen soll, um nicht zu riskieren, dass diese Person hier eine schwere Straftat verübt. Der Bundesrat sei ausserdem daran, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Dennoch unterstützte die grosse Kammer den Vorstoss im September 2016 mit deutlicher Mehrheit.

Ausreisesperre für potenzielle Dschihad-Touristen (Mo. 14.3711)

Mit der Überweisung einer Motion Lustenberger (cvp, LU) beauftragten die eidgenössischen Räte im Dezember 2015 den Bundesrat, sich auf allen relevanten Ebenen, insbesondere beim Europarat, vermehrt für die Einhaltung und Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips und die stärkere Berücksichtigung der nationalen Rechtsordnungen am EGMR einzusetzen. Sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat wurde der Vorstoss ohne Gegenstimme angenommen.

Für eine stärkere Berücksichtigung der nationalen Rechtsordnungen am EGMR (Mo. 15.3335)

Eine Motion Schmid-Federer (cvp, ZH) zur Ausarbeitung einer nationalen Strategie gegen Cyberbullying und Cybermobbing wurde von der kleinen Kammer in der Herbstsession 2015 abgelehnt. Im Vorjahr war der Vorstoss im Nationalrat überwiegend auf Unterstützung gestossen. Der Ständerat folgte mit dem Entscheid den Anträgen des Bundesrates und seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Förder- und Präventionsmassnahmen im Rahmen der beiden nationalen Programme «Jugend und Medien» sowie «Jugend und Gewalt» sei der Nutzen der geforderten nationalen Strategie grundsätzlich in Frage zu stellen. Ein weiterer Kritikpunkt war die angezweifelte Effektivität der zentralen Anlaufstelle; die Zuständigkeit wurde hier primär bei den Kantonen gesehen.

nationale Strategie gegen Cyberbullying und Cybermobbing (Mo. 12.4161)

Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich der Ständerat gegen DNA-Tests bei kriminellen Asylbewerbern aus. Er lehnte eine dahingehende Motion Darbellay (cvp, VS) mit den Argumenten ab, dass solche Tests nur bei konkretem Tatverdacht vorgenommen werden dürften und die Rechtsgleichheit der Asylbewerber gewahrt werden müsse. Die Motion war im Kontext der erhöhten Anzahl Kriminalfälle von Asylsuchenden aus den vom arabischen Frühling betroffenen Maghrebstaaaten eingereicht worden.

DNA-Tests bei kriminellen Asylbewerbern (Mo. 12.3909)

Mit einer Motion Schmid-Federer (cvp, ZH) möchte der Nationalrat den Bundesrat beauftragen, eine nationale Strategie gegen Cyberbullying und Cybermobbing auszuarbeiten. Die Strategie sollte mindestens eine national koordinierte Bekämpfung, eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und Eltern sowie eine breit angelegte nationale Aufklärungskampagne umfassen. Der Bundesrat sah jedoch aufgrund der 2010 lancierten Programme „Jugend und Gewalt“ und „Jugend und Medien“ keinen Handlungsbedarf. Der Ständerat äusserte sich im Berichtsjahr noch nicht zum Anliegen.

nationale Strategie gegen Cyberbullying und Cybermobbing (Mo. 12.4161)

Der Ständerat wollte kein nationales Vermummungsverbot. Mit 27 zu 3 Stimmen sprach er sich klar gegen eine entsprechende Motion Fehr (svp, ZH; Mo. 11.3043) aus. Ein generelles Vermummungsverbot würde einen Eingriff in die Polizeihoheit der Kantone darstellen und daher eine Verfassungsänderung voraussetzen. Mit demselben Argument lehnte die kleine Kammer auch eine Motion Föhn (svp, SZ; Mo. 13.3520) ab, welche Vermummungen bei Demonstrationen und Kundgebungen künftig zwingend als Straftatbestand ahnden wollte. Der Motionär begründete seinen Vorstoss damit, dass die kantonalen Verbote nicht mit gebotener Härte durchgesetzt würden und daher ein nationales Vermummungsverbot in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden müsse.

Motionen fordern nationales Vermummungsverbot (Mo. 11.3043, Mo. 13.3520)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Einen anderen Verlauf nahm die Behandlung der Motion Fehr (svp, ZH). Die im Anschluss an einen tätlichen Übergriff auf den Motionär im Januar 2011 eingereichte Motion fordert ein nationales Vermummungsverbot. Da die Motion von 134 Nationalräten mitunterzeichnet worden war, überrascht deren Annahme in der grossen Kammer in der Wintersession nicht. Gegen die Motion sprachen sich die Fraktionen der Grünen, der Grünliberalen sowie eine Mehrheit der SP-Fraktion aus.

Motionen fordern nationales Vermummungsverbot (Mo. 11.3043, Mo. 13.3520)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Beide Kammern überwiesen 2012 die Motion von Nationalrat Sommaruga (sp, GE), welche den Bundesrat auffordert, die Ausarbeitung eines neuen völkerrechtlichen Instrumentes durch den UNO-Menschenrechtrat betreffend den besseren Schutz von in der Landwirtschaft tätigen Menschen zu unterstützen.

Schutz von in der Landwirtschaft tätigen Menschen

Die von Nationalrat Freysinger (svp, VS) eingereichte Motion „Runter mit den Masken“, welche durch einen zusätzlichen Artikel im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) ein Vermummungsverbot für den Kontakt mit Behörden und für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs fordert und im Vorjahr vom Nationalrat angenommen wurde, wurde vom Ständerat in der Frühjahrssession 2012 abgelehnt. Der Zweitrat folgte damit dem Antrag des Bundesrates.

Runter mit den Masken (Mo. 10.3173)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Der Ständerat sprach sich in der Frühjahrssession gegen einen Rechtsschutz in ausserordentlichen Lagen aus und lehnte eine entsprechende Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates entgegen seiner Kommissionsmehrheit mit 19 zu 12 Stimmen ab. Er folgte damit der Ansicht des Bundesrates, nach welcher in diesem Bereich kein Handlungsbedarf besteht.

Rechtsschutz

Eine von der staatspolitischen Kommission des Nationalrats eingereichte Motion verlangte einen Rechtsschutz gegen unmittelbar auf die Bundesverfassung gestützte Verordnungen und Verfügungen des Bundesrates und entsprechende Verordnungen und einfache Bundesbeschlüsse der Bundesversammlung. Zurzeit besteht keine gesetzliche Grundlage um solche Erlasse, die schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte darstellen können, direkt gerichtlich anzufechten. Dieser Rechtsschutz werde aber sowohl von der Bundesverfassung (Art. 29a) selbst, wie auch von der EMRK (Art. 6 und Art. 13) gefordert, argumentierte die Kommission. Während sich der Bundesrat negativ zur Motion äusserte, wurde sie im Nationalrat mit 90 zu 52 Stimmen angenommen, wobei die SVP- und die BDP-Fraktion geschlossen und die Grünliberalen mit einer Ausnahme dagegen votierten.

Rechtsschutz

Der Nationalrat nahm mit 101 zu 77 Stimmen die 2010 eingereichte Motion „Runter mit den Masken“ des Nationalrats Freysinger (svp, VS) an. Die Motion forderte, dass vermummte Personen sich nicht mehr an Behörden wenden, den öffentlichen Verkehr benutzen und an Veranstaltungen auf öffentlichem Grund teilnehmen dürfen, wobei von letztgenanntem Punkt Ausnahmen gemacht werden können, z.B. anlässlich der Fasnacht. Dem Motionär zufolge liege der Fokus des Begehrens nicht auf Muslimen, sondern auf Randalierern.

Runter mit den Masken (Mo. 10.3173)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Eine Motion der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats forderte die Umsetzung der von der parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedeten Resolution 1782. Die Resolution wurde im Zusammenhang mit mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen und illegalem Handel mit menschlichen Organen in Kosovo 2011 verabschiedet. Die Motion wurde im Nationalrat in der Frühjahrs- und im Ständerat in der Herbstsession angenommen.

Umsetzung einer Resolution des Europarats bezüglich mutmasslicher Menschenrechtsverletzungen und illegalen Organhandels im Kosovo

Das Vermummungsverbot wird auch 2012 auf der politischen Agenda bleiben. So reichte der Nationalrat Fehr (svp, ZH) eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für ein nationales Vermummungsverbot zu unterbreiten. Widersacher gegen das Verbot sollen mit Gefängnis bestraft werden. Auslöser dieser Motion war ein Angriff auf Fehr selbst, der im Januar 2011 auf dem Weg zu einer Versammlung der SVP Zürich am Albisgüetli von einem Demonstranten attackiert worden war.

Motionen fordern nationales Vermummungsverbot (Mo. 11.3043, Mo. 13.3520)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Eine Motion Gadient (bdp, GR) forderte den Bundesrat auf, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, welches 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde, zu ratifizieren. In seiner Stellungnahme im Jahr 2009 teilte der Bundesrat mit, dass er das Anliegen der Motion teile und die möglichen bundes- und kantonsrechtlichen Auswirkungen des Übereinkommens prüfe. Eine Umsetzung des Übereinkommens hätte sowohl Änderungen des Bundes- wie auch des Kantonsrechts zur Folge und wäre mit Mehrkosten verbunden. Nachdem die Diskussion im Nationalrat zuerst verschoben wurde, nahm die grosse Kammer die Motion 2009 mit 131 zu 42 Stimmen an, wobei die SVP geschlossen dagegen votierte. Im Dezember 2010 beschloss der Bundesrat das Übereinkommen zu unterzeichnen, was am 19. Januar 2011 geschah. Das EDA arbeitete dann an einem Vorentwurf für den Bundesbeschluss für die Genehmigung des Übereinkommens, welcher in die Vernehmlassung gegeben werden sollte. Der Ständerat folgte in der Frühjahrsession 2011 dem Antrag seiner Rechtskommission und überwies die Motion.

Die Schweiz soll das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifizieren (Mo. 08.3915)
Dossier: Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession eine Motion der SVP für die Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus mit 112 zu 62 Stimmen ab. Neben der fast geschlossenen SVP (4 Gegenstimmen), sprachen sich auch 8 Vertreter der CVP und 7 der FDP für die SVP-Motion aus. Eine anschliessend eingereichte Motion Dunant (svp, BS) (Mo. 07.3032) für die Reduktion des Bundesbeitrags an die Rassismuskommission von rund 180 000 Fr. auf 1 Fr. wurde im Rat bekämpft und deshalb noch nicht behandelt.

Abschaffung der Kommission gegen den Rassismus hat keine Chance

Einmal mehr sprach sich das Parlament gegen die Revision der Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz aus. Die von Hess (sd, BE) im Jahr 2004 eingereichte Motion für eine ersatzlose Streichung fand im Nationalrat keine Gnade. Er schrieb sie wegen Ablauf der Behandlungsfrist diskussionslos ab. Der Bundesrat hatte zuvor ihre Ablehnung beantragt.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Im Bestreben, griffigere rechtliche Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Gewaltpropaganda zu schaffen, nahm die Rechtskommission des Nationalrats das Anliegen einer Petition der Jugendsession 2003 auf und reichte eine Motion ein für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von Symbolen, welche für extremistische, gewalttätige oder rassistische Bewegungen stehen (z.B. Hakenkreuz). Im Einverständnis mit dem Bundesrat hiess der Nationalrat diese Motion gut. Bundesrat Blocher erläuterte in diesem Zusammenhang, dass er ein derartiges Verbot nicht wie ursprünglich geplant zusammen mit den Strafnormen zur Bekämpfung des Hooliganismus bei Sportveranstaltungen und der Propaganda für Gewalt vorlegen werde. Letztere seien wegen der in der Schweiz stattfindenden Fussballeuropameisterschaft 2008 vordringlich. Der Ständerat akzeptierte die Motion und die Petition in der Folge ebenfalls.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Das Bundesgerichtsurteil zur Auslegung des Antirassismusgesetzes, das im Vorjahr zu heftigen Diskussionen Anlass gegeben hatte, beschäftigte das Parlament auch im Berichtsjahr. Die von der SVP-Fraktion und von Nationalrat Hess (sd, BE) eingereichten Motionen für die Streichung des Antirassismusgesetzes wurden zwar noch nicht behandelt. Der Ständerat befasste sich aber mit einer weniger weit gehenden Motion Germann (svp, SH), welche verlangte, dass rassistische Äusserungen nur dann strafbar sein sollen, wenn sie den öffentlichen Frieden ernsthaft gefährden. Auf Antrag der Regierung lehnte der Ständerat diese Lockerung des Gesetzes ab. Der Bundesrat erklärte, dass er das Bundesgerichtsurteil so interpretiere, dass Diskussionen am Stammtisch nicht unter den Strafartikel fallen, solange sich die Beteiligten gut kennen und ihre Voten nicht mühelos auch von Dritten wahrgenommen werden können.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Ein Urteil des Bundesgerichts zum Antirassismusgesetz gab erneut zu politischen Diskussionen über die Auslegung dieses Gesetzes Anlass. Das Gericht hatte entschieden, dass auch rassistische oder antisemitische Äusserungen strafbar sind, die in einer geschlossenen, nur eingeladenen Gästen zugänglichen Veranstaltung gemacht werden. Rechtsextreme Gruppen (insbesondere sogenannte Skinheads) hatten in letzter Zeit ihre Propagandaveranstaltungen und Konzerte oft in derartiger Form abgehalten. Zulässig sind laut Bundesgericht rassistische oder antisemitische Sprüche nur im privaten Kreis unter Verwandten und Bekannten. Die SVP kritisierte dieses Urteil als nicht akzeptable Verschärfung der Gesetzesauslegung, da damit auch am Stammtisch im Restaurant gemachte Äusserungen strafbar würden, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt habe. Sie kündigte einen parlamentarischen Vorstoss für die Streichung des Antirassismusgesetzes an, den die Fraktion dann allerdings erst Anfang 2005 einreichte.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern