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Der Nationalrat sprach sich in der Frühjahrssession 2023 dagegen aus, Kindern und Jugendlichen die Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung zu ermöglichen. Mit 107 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab er einer parlamentarischen Initiative Töngi (gp, LU) mit ebendiesem Anliegen keine Folge. Der Initiant kritisierte, dass Kinder heute «quasi in der Sippenhaftung ihrer Eltern» stünden, weil ihr Aufenthaltsstatus von jenem der Eltern abhängt. Dafür seien sie nicht selbst verantwortlich, argumentierte auch die Minderheit der SPK-NR, die die Initiative unterstützte; dennoch hätten sie aufgrund ihres Aufenthaltsstatus etwa auf dem Lehrstellenmarkt schlechtere Chancen, obwohl sie hier die Schule besuchten und alle Integrationskriterien erfüllten. Kurt Fluri (fdp, SO) führte für die Kommissionsmehrheit erfolgreich die Einheit der Familie ins Feld: So könnte eine Familie beispielsweise nicht weggewiesen werden, wenn die Kinder Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger sind, die Eltern aber nicht.

Kindern und Jugendlichen die Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung ermöglichen (Pa.Iv. 22.419)

Einer Motion des Ständerates Piero Marchesi (svp, TI), wonach der Grundsatz des Lebensmittelpunkts als zentrales Kriterium für die Erteilung oder Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung berücksichtigt werden soll, stimmte der Ständerat in der Wintersession 2022 stillschweigend zu. Bundesrat und Nationalrat hatten sich bereits zuvor für den Vorstoss ausgesprochen.

Grundsatz des Lebensmittelpunkts bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen berücksichtigen (Mo. 21.4076)

Während der Wintersession 2022 nahm sich der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Marra (sp, VD) mit dem Titel «Damit die Anspruchsvoraussetzungen für die Sozialhilfe und die Folgen des Sozialhilfebezugs nicht zusätzlich zur Verarmung beitragen» an. Nachdem die Initiantin die drei Punkte, die ihr Geschäft beinhaltete – die Aufhebung der Rückzahlungspflicht von Sozialhilfe, das Fixieren eines einheitlichen Höchstbetrags für finanzielle Reserven zur Berechtigungsbestimmung von Sozialhilfeinanspruchnahme und das Verbot einer unterschiedlichen Behandlung von Sozialhilfebeziehenden in Abhängigkeit der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthaltsstatus innerhalb desselben Kantons oder der gleichen Gemeinde –, vorgestellt hatte, erhielt sie Unterstützung von Parteikollegin und Minderheitensprecherin Mattea Meyer (sp, ZH). Diese betonte, dass Armut alle treffen könne und die von Marra aufgeführten Unterschiede beseitigt werden müssten. Verena Herzog (svp, TG) berichtete hingegen, dass die SGK-NR der Initiative mit 13 zu 10 Stimmen (bei 1 Enthaltung) keine Folge gegeben habe. Zwar spreche sich eine Kommissionsminderheit für eine Aufhebung der Rückzahlungspflicht aus, es sei jedoch «gewollt, dass es je nach Gruppen unterschiedliche Bestimmungen und Ansätze [gebe]». Der Nationalrat gab der Initiative schliesslich mit 106 zu 79 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) keine Folge. Verantwortlich dafür, dass die Vorlage scheiterte, war das bürgerliche Lager, das sich geschlossen respektive mit Enthaltungen gegen die Initiative stellte.

Damit die Anspruchsvoraussetzungen für die Sozialhilfe und die Folgen des Sozialhilfebezugs nicht zusätzlich zur Verarmung beitragen (Pa.Iv. 21.454)

Mitte Juni 2021 reichte Ada Marra (sp, VD) eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie eine Rückerstattungsplicht der Sozialhilfe und verschieden hohe Beiträge in Abhängigkeit des «Pass[es] oder [der] Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung innerhalb eines Kantons oder einer Gemeinde» verbieten wollte. Weiter soll in den entsprechenden Gesetzen eine Definition eines Höchstbetrags an eigenen Reserven, um trotzdem Sozialhilfeanspruch zu haben, festgehalten werden. Schweizweit würden mindestens dreissig Prozent der Anspruchsberechtigen von einem Antrag auf Sozialhilfe absehen. Gründe dafür seien unter anderem ein möglicher Verlust der Aufenthaltsbewilligung, die teilweise bestehende Rückerstattungspflicht oder die Stigmatisierung der Bezügerinnen und Bezüger. Sowohl die Konsequenzen des Verzichts als auch des Bezugs von Sozialhilfe selbst seien «zu Armutsfaktoren geworden». Da es kein Bundesgesetz für Sozialhilfe gibt, gelte es nun, im Parlament und im Bundesrat Gegensteuer zu geben und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Ende Juni 2022 befasste sich die SGK-NR mit der parlamentarischen Initiative. Sie sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen (1 Enthaltung) gegen Folgegeben aus.

Damit die Anspruchsvoraussetzungen für die Sozialhilfe und die Folgen des Sozialhilfebezugs nicht zusätzlich zur Verarmung beitragen (Pa.Iv. 21.454)

In Form einer Motion verlangte Martina Bircher (svp, AG), dass einer Person, sobald ihr das Asyl oder die Flüchtlingseigenschaft abgesprochen wurde – beispielsweise weil diese Personen unerlaubt in ihr Heimatland gereist war –, auch die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung abgesprochen werden soll. Bundesrätin Karin Keller-Sutter erläuterte im Ratsplenum, dass das Anliegen der Motionärin in Bezug auf den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung bereits erfüllt sei, da diese gleichzeitig mit dem Asyl entzogen werde. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung sei an andere Kriterien geknüpft und komplexer, der Bundesrat erachte aber auch diese bestehenden Möglichkeiten als ausreichend und empfehle die Motion somit zur Ablehnung, so die Bundesrätin weiter. Der Nationalrat folgte sodann dem Vorschlag des Bundesrates und sprach sich mit 135 zu 52 Stimmen (0 Enthaltungen) gegen die Motion aus, wobei einzig die Mitglieder der SVP-Fraktion für das Anliegen stimmten.

Entzug der Aufenthalts- respektive Niederlassungsbewilligung aufgrund des widerrufenen Flüchtlingsstatus (Mo. 20.4053)

Piero Marchesi (svp, TI) störte sich daran, dass das Bundesgericht in zwei im Jahr 2020 gefällten Entscheiden geurteilt hatte, dass die Verschiebung des Lebensmittelpunktes ins Ausland keinen ausreichenden Grund für den Entzug der Aufenthaltsbewilligung darstelle. Auch ein im September 2021 gefälltes Urteil verzichte darauf, den Lebensmittelpunkt als Kriterium für eine Aufenthaltsbewilligung zu nennen und setze stattdessen nur eine «minimale Präsenz» voraus, so der Tessiner Nationalrat. Aus diesem Grund verlangte er mit einer Motion, dass der Grundsatz des Lebensmittelpunkts ein zentrales Kriterium für die Erteilung oder Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung darstellen soll. Der Bundesrat anerkannte, dass die neue Rechtsprechung insbesondere dazu führe, dass die Aufenthaltsbewilligung von Personen, die ihren Sitz ins angrenzende Ausland verlegen und danach als Grenzgängerinnen und Grenzgänger in die Schweiz zur Arbeit pendeln, nicht mehr erlischt. Die sich «im Fluss» befindende Rechtsprechung könne durch die Motion beeinflusst werden, zeigte sich der Bundesrat überzeugt, und beantragte die Annahme der Motion. In der Frühjahrssession 2022 kam der Nationalrat diesem Antrag stillschweigend nach.

Grundsatz des Lebensmittelpunkts bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen berücksichtigen (Mo. 21.4076)

In der Frühjahrssession 2022 lehnte der Nationalrat dem Antrag des Bundesrates folgend eine Motion Glarner (svp, AG) ab, die verlangt hätte, dass vor der Bewilligung sämtlicher Familiennachzüge aus dem Ausland zwingende DNA-Tests durchgeführt werden, um die angegebene Verwandtschaft zu bestätigen. Gerade bei Familiennachzügen, die unter das FZA fallen, ortete der Motionär aufgrund der grossen Zahl an Einreisenden Handlungsbedarf, um Missbräuche zu bekämpfen. Der Bundesrat teilte diese Ansicht nicht: Die zum Familiennachweis einzureichenden Zivilstandsdokumente könnten gerade in EU/EFTA-Staaten im Rahmen der Amtshilfe zuverlässig überprüft werden. Zudem bestehe bereits die Möglichkeit, bei begründetem Zweifel an der Echtheit der Dokumente DNA-Profile erstellen zu lassen. Eine generelle DNA-Testpflicht lehnte der Bundesrat nicht zuletzt auch wegen fehlender Verhältnismässigkeit ab. Ausserhalb der SVP-Fraktion, die das Anliegen im Nationalrat geschlossen unterstützte, fand die Motion keine weiteren befürwortenden Stimmen.

Zwingende DNA-Prüfung bei Familiennachzug aus dem Ausland (Mo. 20.3845)

Eine Änderung der Wohnsitzbestimmungen im Zivilgesetzbuch sollte sicherstellen, dass die Niederlassungsfreiheit auch für Personen in Pflegeheimen gewährleistet wird. Eine dies fordernde Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) war im Nationalrat mit 113 zu 65 Voten an den Ständerat überwiesen worden, der das Begehren jedoch mit 27 zu 5 Stimmen ablehnte. In der Praxis gehe es nicht um die Frage der Niederlassung, sondern um die Restkostenfinanzierung bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim. Zudem begründe der Aufenthalt in einem Heim noch keinen Wohnsitz.

Niederlassungsfreiheit für Personen in Pflegeheimen (Mo. 12.4181)

Nachdem die Unschlüssigkeit der staatspolitischen Kommission des Nationalrates im Vorjahr eine Verzögerung verursacht hatte, konnte 2013 die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes im Parlament beraten werden. Die Revision drängte sich nicht nur auf, weil das 1952 in Kraft getretene Gesetz durch die vielen Teilrevisionen unleserlich geworden war, sondern auch, weil es an die revidierten Bestimmungen im Ausländer- und Asylgesetz angepasst werden musste. Durch die Totalrevision sollte das Einbürgerungsverfahren harmonisiert und der Integrationsbegriff an das Ausländerrecht angeglichen werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerungen sahen unter anderem eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) – Bürger der EU-17 und EFTA-Staaten erhalten diese nach fünf Jahren – als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung, eine Herabsetzung der Aufenthaltsdauer von zwölf auf acht Jahre, Ordnungsfristen für die Erstellung von Erhebungsberichten und die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen vor. Im März befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Vorlage. In der hitzigen Debatte zeichneten sich zwei Fronten ab: Während der SVP die Verschärfungen zu wenig weit gingen, lehnten die SP und die Grünen eine Erhöhung der Hürden mittels Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung ab. Nach der siebeneinhalbstündigen Beratung überwies der Nationalrat mit 80 Mitteparteistimmen zu 61 linken Stimmen bei 40 Enthaltungen aus der SVP eine erheblich abgeänderte Vorlage an den Zweitrat: Eine Einbürgerung sollte erst nach zehn Jahren möglich sein, wobei drei Aufenthaltsjahre in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs liegen müssen und der Aufenthalt bei einer vorläufigen Aufnahme (F-Ausweis) nicht mehr angerechnet würde. Weiter sollen den Jugendlichen die Aufenthaltsjahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr nicht mehr doppelt angerechnet werden können. Ebenfalls sollen gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sowie die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Schulbesuch für die Einbürgerung erforderlich sein. Während der Ständerat der Niederlassungsbewilligung als Einbürgerungsvoraussetzung zustimmte, kehrte er in anderen Punkten zur Version des Bundesrates zurück. So sprach sich die kleine Kammer mit 31 zu 5 Stimmen für eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren aus, wobei die vorläufige Aufnahme angerechnet würde und für Jugendliche erleichterte Bedingungen gelten sollen. Bezüglich der Sprachkenntnisse schlug der Ständerat einen Kompromiss vor: Der Gesuchstellende soll sich zwar gut verständigen können, nicht aber notwendigerweise auch schriftlich. In der Differenzbereinigung zeigte sich der Nationalrat wenig kompromissbereit. In der Debatte um die Mindestaufenthaltsdauer wollten sich die SP, die Grünen und die Grünliberalen dem Ständerat anschliessen, die SVP hingegen an der bestehenden Regelung von zwölf Jahren festhalten. Schliesslich beharrte der Rat mit 134 zu 53 SVP-Stimmen darauf, dass nur nach einer zehnjährigen Aufenthaltsdauer ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden kann. Bezüglich der sprachlichen Anforderungen sowie der Anrechenbarkeit der vorläufigen Aufnahme blieb der Nationalrat bei seiner Position. Offener zeigte er sich bei der Frage nach der erleichterten Einbürgerung von Jugendlichen. Einem Vorschlag der Grünliberalen folgend sollen nicht die Aufenthaltsjahre zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr doppelt angerechnet werden, sondern jene zwischen dem fünften und dem fünfzehnten Lebensjahr, dies mit der Begründung, dass diese Zeit mit der Schulzeit zusammenfalle. 2014 wird der Ständerat über diesen Vorschlag befinden müssen.

Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (BRG 11.022)

Mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes wurde eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion hinfällig und im Nationalrat abgeschrieben. Die Initiative hätte gefordert, dass nur Personen mit einer Niederlassungsbewilligung einen Einbürgerungsantrag stellen können.

Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Pa.Iv. 06.485)

Das Thema der Einbürgerung blieb jedoch auf der Traktandenliste des Nationalrates und wird es auch in Zukunft bleiben. So stimmte der Nationalrat nach 2010 zum zweiten Mal einer Fristverlängerung für die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion zu. Diese Initiative fordert, dass der Besitz einer Niederlassungsbewilligung die Voraussetzung für die Einbürgerung wird.

Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Pa.Iv. 06.485)

Beide Kammern überwiesen auch eine Motion Müller (fdp, AG), welche die Schliessung einer Gesetzeslücke bezweckt. Mit einer Einbürgerung soll in Zukunft die Niederlassungsbewilligung erlöschen. Der Ständerat erweiterte die Motion und wollte auch die geltenden Zuständigkeitsregeln zwischen Kantonen und Bund mit einbeziehen.

Gesetzeslücke Niederlassungsbewilligung

Etwas besser erging es einer anderen parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion, welche zusätzlich zur Wohnsitzpflicht von zwölf Jahren verlangte, dass die gesuchstellende Person während mindestens sieben Jahren im Besitz einer Niederlassungsbewilligung gewesen sein muss. Es sollte damit verhindert werden, dass zum Beispiel abgewiesene Asylbewerber, die sich provisorisch in der Schweiz aufhalten dürfen, eingebürgert werden. Der Nationalrat entschied zwar mit 103 zu 54 Stimmen, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Er nahm aber zur Kenntnis, dass die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte (SPK-NR, SPK-SR) zuvor einer weniger weit gehenden parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge gegeben hatten, welche verlangt, dass nur eingebürgert werden darf, wer über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Relativ knapp mit 85 zu 73 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ab, die Bezüger von Invalidenrenten oder Sozialhilfe von der Einbürgerung ausschliessen wollte. Neben der geschlossenen SVP hatte sich auch eine klare Mehrheit der FDP hinter diesen Vorstoss gestellt.

Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Pa.Iv. 06.485)