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Mit der Begründung, dass die Motion Wehrli (fdp, VD) das Problem der zunehmenden Zahl von sozialhilfebedürftigen jungen Erwachsenen nicht löse, beantragte die Rechtskommission des Ständerates die Ablehnung der Motion. Sie verwies dabei auf einen vom BSV veröffentlichten Bericht zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Wie Kommissionssprecher Robert Cramer (gp, GE) ausführte, verstärke die Ausweitung der Unterhaltspflicht für Eltern von mittellosen 18- bis 25-jährigen Kindern, welche nicht in Ausbildung sind, das Problem weiter. So würde der Sozialhilfebezug der jungen Erwachsenen zeitlich nur nach hinten verschoben und nicht verhindert. Zudem bestehe die Gefahr, dass die zusätzliche Unterhaltspflicht dazu führe, dass anstelle der Kinder die Eltern Sozialhilfe beziehen müssten. Der Ständerat folgte dem Antrag der RK-SR und lehnte die Motion ab.

Kindesunterhalt. Änderung von Artikel 277 ZGB, um die Ungleichbehandlung von Eltern mit Kindern in Ausbildung und Eltern mit Kindern, die nicht in Ausbildung sind, zu beseitigen (Mo. 16.3212)

In der Herbstsession 2017 stimmte der Nationalrat einer Motion Wehrli (fdp, VD) zum Thema Kindesunterhalt zu. Der Vorstoss zielte darauf ab, die Ungleichbehandlung von Eltern mit Kindern in Ausbildung und Eltern mit Kindern, die nicht in Ausbildung sind, zu beseitigen. Nach dem Ansinnen des Motionärs sollen Eltern gegenüber ihren 18- bis 25-jährigen Kindern nicht nur dann unterhaltspflichtig sein, wenn die Kinder eine Ausbildung absolvieren, sondern auch dann, wenn die Kinder nicht in Ausbildung und mittellos sind. Im letzteren Fall müssen Eltern gemäss heute geltendem Recht ihre Kinder nur dann finanziell unterstützen, wenn sie selbst „in günstigen Verhältnissen“ leben. Ist dies nicht der Fall, kommen die Sozialdienste für die Lebenskosten des Kindes auf – allerdings nur solange das Kind nicht in Ausbildung ist. Die geforderte Anpassung im ZGB möchte folglich auch verhindern, dass Kinder davon abgehalten werden, eine Ausbildung zu beginnen. In erster Linie soll jedoch die Sozialhilfe entlastet werden, indem Eltern bei Bedürftigkeit in jedem Fall für den Unterhalt ihres unter 25-jährigen Kindes aufkommen müssen, unabhängig von dessen Ausbildungsstatus.

Kindesunterhalt. Änderung von Artikel 277 ZGB, um die Ungleichbehandlung von Eltern mit Kindern in Ausbildung und Eltern mit Kindern, die nicht in Ausbildung sind, zu beseitigen (Mo. 16.3212)

In der Frühlingssession verabschiedete die Bundesversammlung ein auf eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) zurückgehendes Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen. Zu den Opfern dieser Art fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zählen Menschen, die bis 1981 von Verwaltungsbehörden aufgrund von Tatbeständen wie "Arbeitsscheue", "lasterhaftem Lebenswandel" oder "Liederlichkeit" ohne gerichtliches Verfahren in Anstalten eingewiesen wurden. Neben der gesetzlichen Anerkennung des begangenen Unrechts bringt der Erlass ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für die Betroffenen. Weiter sieht er eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Fälle durch eine unabhängige Expertenkommission vor. Nicht vorgesehen sind jedoch finanzielle Wiedergutmachungen.
Nachdem der Nationalrat 2013 dem Entwurf des Bundesgesetzes zugestimmt hatte, schuf der Ständerat im Frühjahr 2014 eine kleine Differenz. Die kleine Kammer zeigte sich einmal mehr als Vertreter des Föderalismus und forderte die Streichung der Bestimmung, die eine 80-jährige Schutzfrist für Akten administrativ Versorgter vorsah. Die kantonalen Schutzfristen seien ausreichend und es gäbe daher keinen Grund, in die kantonale Archivhoheit einzugreifen und die Schutzfristen zu harmonisieren. Da sowohl die Wissenschaft als auch die Betroffenen aber jederzeit ein Einsichtsrecht haben, ist die Schutzfristfrage von untergeordneter Bedeutung, weshalb der Nationalrat der Änderung zustimmte. Das Bundesgesetz konnte so im Nationalrat mit 142 zu 34 Stimmen bei 19 Enthaltungen und im Ständerat einstimmig verabschiedet werden. Nach ungenutzt verstrichener Referendumsfrist konnte das Gesetz am ersten August 2014 in Kraft treten. Im November 2014 setzte der Bundesrat dann eine unabhängige, multidisziplinär zusammengesetzte Expertenkommission unter der Leitung des Zürcher alt Regierungsrats Markus Notter ein, welche die administrativen Versorgungen vor 1981 aufarbeiten wird.

Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen (Pa.Iv. 11.431)
Dossier: Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

2011 hatte das Parlament einer parlamentarischen Initiative Rechsteiner (sp, SG) Folge gegeben, die ein Gesetz zur Rehabilitierung der administrativ versorgten Menschen forderte. Konkret geht es um Personen, die bis 1981 wegen "Arbeitsscheue", "lasterhaften Lebenswandels" oder "Liederlichkeit" von Verwaltungsbehörden in psychiatrische Anstalten und Strafanstalten eingewiesen wurden. Im Berichtjahr legte die Rechtskommission des Nationalrates einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Dieser sieht eine Anerkennung des den Opfern zugefügten Unrechts vor und beauftragt den Bundesrat mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgung. Weiter sollen die Betroffenen Zugang zu ihren Akten erhalten. Im Rahmen des Bundesgesetzes nicht geregelt wird jedoch die Frage nach einer finanziellen Wiedergutmachung. Es sei nicht Aufgabe des Bundes, für auf kantonaler und kommunaler Ebene begangenes Unrecht aufzukommen. Genau diese nicht enthaltene Regelung prägte die Debatte in den Räten. Der Nationalrat fasste schliesslich mit 142 zu 45 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Beschluss nach dem Entwurf seiner Kommission. Dagegen votierte die Mehrheit der SVP, allerdings ohne ihre Argumente gegen die Rehabilitierung darzulegen. Die Frage der finanziellen Wiedergutmachung war Gegenstand eines Runden Tisches. Die Organisationen der Opfer forderten die Einrichtung eines Fonds für Härtefälle in der Höhe von 50 Mio. CHF. Das Geld solle von der Täterseite bereitgestellt werden. Am 11. April des Berichtjahres fand in Bern ein Gedenkanlass statt. Er eröffnete eine umfassende Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte.

Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen (Pa.Iv. 11.431)
Dossier: Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Im Kanton Bern hiess die Stimmbevölkerung im November mit überraschenden 55,8% Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 50% eine Verfassungsinitiative „Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern“ der Jungen SVP gut. Kriminelle, Sozialhilfeempfänger und Personen ohne Aufenthaltsbewilligung sollten künftig nicht mehr eingebürgert werden. Ob die Initiative wirklich die postulierte Verschärfung bringt, war bereits im Abstimmungskampf umstritten. Da nur die SVP die Vorlage unterstützte und alle anderen Parteien sich in einem Gegenkomitee zusammenschlossen, war die Annahme der Initiative überraschend. Bei der Umsetzung der Initiative wird zu prüfen sein, inwiefern die Forderung mit dem verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsverbot zu vereinbaren ist.

Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern

Auch im Kanton Basel-Land wurde die Einbürgerung verschärft. Der Landrat hiess mit 69 zu 1 Stimmen eine Bestimmung gut, wonach gegen den Einbürgerungswilligen keine Herabsetzung oder Einstellung der Sozialhilfe wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten verfügt worden sein darf. Das eindeutige Abstimmungsergebnis spiegelte jedoch nicht die Stimmung im Parlament wider. Der SVP ging die Verschärfung zu wenig weit und sie gedachte mit einer Volksinitiative, die Sozialhilfeabhängigkeit als Ausschlusskriterium durchzusetzen.

Einbürgerung

Etwas besser erging es einer anderen parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion, welche zusätzlich zur Wohnsitzpflicht von zwölf Jahren verlangte, dass die gesuchstellende Person während mindestens sieben Jahren im Besitz einer Niederlassungsbewilligung gewesen sein muss. Es sollte damit verhindert werden, dass zum Beispiel abgewiesene Asylbewerber, die sich provisorisch in der Schweiz aufhalten dürfen, eingebürgert werden. Der Nationalrat entschied zwar mit 103 zu 54 Stimmen, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Er nahm aber zur Kenntnis, dass die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte (SPK-NR, SPK-SR) zuvor einer weniger weit gehenden parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge gegeben hatten, welche verlangt, dass nur eingebürgert werden darf, wer über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Relativ knapp mit 85 zu 73 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ab, die Bezüger von Invalidenrenten oder Sozialhilfe von der Einbürgerung ausschliessen wollte. Neben der geschlossenen SVP hatte sich auch eine klare Mehrheit der FDP hinter diesen Vorstoss gestellt.

Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Pa.Iv. 06.485)