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Pünktlich, wie vom Bundesrat gefordert und per Frühling 2018 angekündigt, konnte die 2. NCS verabschiedet werden. Im April wurde das Papier, das aufzeigt, wie der Bund gemeinsam mit den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft Cyber-Risiken entgegentreten will und welche Handlungsvorgaben für den angestrebten Zeitraum von fünf Jahren gefasst wurden, vom Bundesrat verabschiedet. Aufbauend auf der ersten Umsetzung der NCS wurden sieben Ziele definiert; sie reichen vom Aufbau von Kompetenzen und Wissen bis zu Massnahmen der Cyber-Abwehr, die durch die Armee sichergestellt werden soll. Diese insgesamt 29 Massnahmen wurden in zehn Handlungsfeldern angelegt, wobei auch neue Aspekte abgedeckt werden. So wurde die Verwaltung beauftragt, im Bereich „Standardisierung und Regulierung” aktiv zu werden, um in Kooperation mit der Wirtschaft Mindeststandards für die Cyber-Sicherheit zu etablieren. Ferner sollen sogenannte Cyber-Vorfälle fortan systematisch registriert werden, wofür die Einführung einer Meldepflicht geprüft werden soll. Auch diese Strategie wird in regelmässigen Abständen überprüft, nötigenfalls angepasst und spätestens 2022 aktualisiert. Nur falls es die Bedrohungslage erfordert, wird eine vorzeitige Aktualisierung ins Auge gefasst, nicht jedoch ohne die betroffenen Stellen vorgängig anzuhören. Für die Realisierung und Anwendung der neuen Strategie soll ein Umsetzungsplan erarbeitet werden. Fünf Herausforderungen wurden bereits erkannt: Es braucht zunächst eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb der Bundesverwaltung. Zweitens muss geprüft werden, ob die geltende Rechtsetzung allenfalls angepasst werden muss, und falls dem so ist, müssen Gesetzesrevisionen über die üblichen Prozesse in die Wege geleitet werden, was unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Als drittes gilt es, die Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Wirtschaft und den Hochschulen, aber auch den Kantonen, zu definieren. Viertens braucht es messbare Leistungsziele, um den Umsetzungsfortschritt der Strategie nachvollziehen und transparent beurteilen zu können. Die allfällige vorzeitige Aktualisierung bedarf, fünftens, klarer Vorgaben und Kriterien: Die Umstände für eine Anpassung müssen ebenso wie die Verantwortlichkeiten festgelegt werden.

Zweite Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Cyber Defence

Nach der Veröffentlichung der Wirksamkeitsüberprüfung der ersten nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken beschloss der Bundesrat, dass er eine Nachfolgestrategie ausarbeiten möchte. Noch während des letzten Jahres im Zyklus der ersten NCS wurde also die 2. NCS-Strategie lanciert. Der Schutz vor Cyberkriminalität aller Art sei nach wie vor wichtig, so die Regierung in ihrer Medienorientierung. Vorfälle sowohl in der Schweiz als auch im Ausland zeigten, dass auch kritische Strukturen angegriffen würden und dass Cyber-Angriffe auch für politische Zwecke eingesetzt würden. Die Beurteilung der ersten Strategie 2012–2017 habe gemäss Bundesrat zur Erkenntnis geführt, dass erst ein Fundament habe gelegt werden können, der Schutz jedoch noch ausgebaut werden müsse.
So wurde die Verwaltung beauftragt, eine Nachfolgestrategie für die Jahre 2018 bis 2023 auszuarbeiten, die innert eines Jahres der Regierung unterbreitet werden sollte. Aufbauend auf geschaffenen Strukturen und Prozessen soll der Schutz vor Cyber-Risiken weiter verstärkt werden. Dafür sollen die 30 Stellen weiterhin finanziert und unbefristet verlängert werden. Die Federführung der Arbeiten lag beim ISB.

Zweite Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Cyber Defence

Das für den bewaffneten Grenzschutz zuständige Grenzwachtkorps ist administrativ der Zolldirektion im Finanzdepartement unterstellt. Angesichts der Aufgabenverschiebung von der Zollkontrolle auf die Personenkontrolle beantragte eine Motion Oehrli (svp, BE) die Einordnung dieses Dienstes beim EJPD, wo die meisten Polizeidienste des Bundes und auch die für die Einreise und Aufnahme von Ausländern zuständigen Behörden angesiedelt sind, oder eventuell auch ins VBS. Der Nationalrat überwies den Vorstoss in Postulatsform, nachdem der Bundesrat darüber orientiert hatte, dass er im Januar 1998 eine Expertenkommission mit einer generellen Überprüfung der Strukturen der Organe der inneren Sicherheit beauftragt habe, und er zuerst deren Empfehlungen abwarten wolle.

Grenzüberwachung

Die Bestrebungen, die kantonalen Polizeikorps durch eine Interkantonale Mobile Polizei IMP zu verstärken, die sich rechtlich auf ein Konkordat und materiell auf Bundessubventionen stützen sollte, endeten mit einem Misserfolg. Nachdem sich schon Zürich und Baselstadt dem Konkordat gegenüber desinteressiert verhalten hatten, bildeten sich in verschiedenen Kantonen, deren Parlamente einem Beitritt zustimmten, Referendumsbewegungen, die vor allem von den Sozialdemokraten, dem Landesring und der PdA getragen wurden; dabei verbanden sich Abneigung gegen polizeiliche Gewalt und Opposition gegen zentralistische Tendenzen. Der Geschäftsführer der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, M. Frenkel, erklärte die vorgesehene Ausstattung des Bundesrates mit der Kompetenz, die IMP in gewissen Fällen nach eigenem Ermessen einzusetzen, als verfassungswidrig. Anderseits liessen die Flugzeugentführungen im September erneut ein Bedürfnis nach einem zusätzlichen Ordnungsinstrument erkennen. Im November fand in Schwyz, im Dezember in Genf die Volksabstimmung statt; in beiden Kantonen wurde die Beteiligung an der IMP stark verworfen. Angesichts dieser negativen Reaktionen und nicht zuletzt der Tatsache, dass der Anstoss zu einer Verstärkung der kantonalen Polizeikräfte gerade von Genf ausgegangen war, betrachtete man das Projekt als gescheitert. Als Frucht interkantonaler Zusammenarbeit im Polizeisektor konnte nur die Eröffnung einer schweizerischen Polizeischule in Neuenburg verzeichnet werden. Dass jedoch Genf Mühe hat, seinen Bedarf an Polizeischutz aus eigenen Kräften zu decken, zeigten Rekrutierungsaktionen in anderen Kantonen, die dort zu Protest Anlass gaben.

Interkantonale Mobile Polizei