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Als der Nationalrat in der Wintersession 2020 die Änderung des AHV-Gesetzes bezüglich der Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator in der Gesamtabstimmung guthiess, schrieb er das Postulat seiner RK, das ein Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren forderte, ab.

Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren (Po. 17.3968)
Dossier: Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden

Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Herbstsession 2018 ein Postulat seiner Rechtskommission für ein Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren. Der Bundesrat muss nun aufzeigen, wie den Risiken bei der Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikationsnummer begegnet und wie der Datenschutz bei der Verwendung von Personenidentifikationsnummern allgemein verbessert werden kann. Die Regierung hatte das Postulat zur Annahme beantragt, da sie sich der Problematik bei der Verwendung der AHV-Nummer und der starken Ausweitung dieser Praxis bewusst sei. Er habe beim EDI bereits im Februar 2017 einen Vorentwurf zur Regelung der systematischen Verwendung der AHV-Nummer im Behördenverkehr in Auftrag gegeben, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren (Po. 17.3968)
Dossier: Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden