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  • Sommaruga, Simonetta (sp/ps) BR EJPD / CF DFJP

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Der Bericht «Modernisierung des Familienrechts» in Erfüllung eines Postulats Fehr (sp, ZH; Po. 12.3607) sowie mehrere Bundesgerichtsentscheide aus jüngerer Vergangenheit wiesen darauf hin, dass das schweizerische Abstammungsrecht nicht mehr zeitgemäss sei. Zu diesem Schluss kam die RK-SR und reichte im August 2018 ein Postulat ein, das den Bundesrat auffordert, einen Bericht über den Reformbedarf im Abstammungsrecht zu erstellen und allenfalls Empfehlungen für eine kohärente Gesetzesrevision darzulegen. Das geltende fortpflanzungsmedizinische Verbot der Ei- und Embryonenspende sowie der Leihmutterschaft soll dabei nicht infrage gestellt, die Tatsache, dass in der Schweiz verbotene Reproduktionsmethoden zunehmend im Ausland in Anspruch genommen werden, aber auch nicht ausser Acht gelassen werden. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagte vor dem Ständeratsplenum im Dezember 2018, die Schweiz täte gut daran, sich dieser Fragen anzunehmen, wie es Frankreich und Deutschland bereits getan hätten. Der Ständerat überwies das Postulat stillschweigend an den Bundesrat.

Überprüfung des Abstammungsrechts (Po. 18.3714)

Die Vorlage zur Änderung des schweizerischen Zivilgesetzbuches betreffend den Kindesunterhalt befand sich in der Frühjahrssession 2015 in der Differenzbereinigung. In der Wintersession 2014 hatte der Ständerat einige Differenzen zum Beschluss des Nationalrates geschaffen. So hatte die kleine Kammer eine neue Informationspflicht zwischen Inkassobehörden und Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen in die Vorlage aufgenommen. Unterhaltsschuldner sollen so leichter zur Bezahlung der Unterhaltsbeiträge bewegt und der Missbrauch von ausbezahlten Guthaben der zweiten Säule verhindert werden können. Nachdem sich auch der Bundesrat für diese laut Bundespräsidentin Sommaruga «sehr sinnvolle Ergänzung» ausgesprochen hatte, stimmte der Nationalrat der neuen Regelung ebenfalls zu. Im Nationalrat nicht auf Gegenliebe stiessen jedoch zwei vom Ständerat eingefügte Bestimmungen bezüglich der alternierenden Obhut. Die kleine Kammer hatte im Gesetz ausdrücklich festschreiben wollen, dass das Kind ein Recht auf Pflege regelmässiger persönlicher Beziehungen zu beiden Elternteilen habe und dass die Möglichkeit einer alternierenden Obhut im Sinne des Kindeswohles auf Verlangen eines Elternteils oder des Kindes vom Gericht oder der zuständigen Behörde geprüft werden müsse. Die Mehrheit der grossen Kammer war der Ansicht, dass diese Bestimmungen keinen Mehrwert brächten, da das Gericht durch die Offizialmaxime ohnehin auch ohne Parteiantrag verpflichtet sei, diese Frage zu prüfen, und dass damit die alternierende Obhut gegenüber anderen Betreuungsmodellen eine ungerechtfertigte Bevorzugung erfahre. Der Begriff der alternierenden Obhut sei überdies zu wenig bestimmt und führe zu Rechtsunsicherheit. In allen anderen Punkten stimmte der Nationalrat dem Entwurf des Ständerates zu und gab die Vorlage mit einer verbleibenden Differenz zurück an den Ständerat. Sowohl die Mehrheit der RK-SR als auch der Bundesrat sprachen sich dafür aus, an den eingefügten Bestimmungen festzuhalten. Dieser Ansicht folgte der Ständerat mit grosser Mehrheit. Der Nationalrat beseitigte die Differenz schliesslich, indem er sich der Haltung des Ständerates anschloss. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage klar mit 40 zu 4 Stimmen an; der Nationalrat stimmte ihr mit 130 zu 55 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Dagegen stellte sich allein die Fraktion der SVP.

ZGB: Kindesunterhalt (BRG 13.101)
Dossier: Neuregelung der elterlichen Verantwortung 2012–2017

In Erfüllung eines Postulats Fehr (sp, ZH) wurde im Juni 2014 an der Universität Freiburg eine Tagung zur Zukunft des Familienrechts durchgeführt. Der Vorstoss hatte gefordert, dass im Dialog mit der Öffentlichkeit ein Bericht über mögliche Anpassungen der zivil- und familienrechtlichen Grundlagen ausgearbeitet wird. Die Tagungsteilnehmer und Bundesrätin Simonetta Sommaruga favorisierten eine Modernisierung des Familienrechts, welche die Ehe und die traditionelle Familie nicht in Frage stellt.

Zeitgemässes, kohärentes Zivil- und insbesondere Familienrecht (Po. 12.3607)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )
Dossier: Ein Pacs nach Schweizer Art?