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Mit einer Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut zur Rechtsvergleichung (SIR) beabsichtigte der Bundesrat, die Organisation des SIR an die Grundsätze der Corporate Governance anzupassen. Hauptziel der Revision war die Verkleinerung und gleichzeitige Verstärkung des grossen und unbeweglichen Institutsrates, damit er in Zukunft ähnlich dem Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft agieren und eine strategische Führungsfunktion wahrnehmen kann. Um eine flexible und effiziente Institutsleitung sicherzustellen, wird die Institutsleitung mit dem Institutsrat (9 Mitglieder) und der Direktion (3 Mitglieder) nur noch zwei schlanke Organe umfassen. Zur wissenschaftlichen Unterstützung kann die Direktion zusätzlich einen wissenschaftlichen Beirat einsetzen, dem jedoch eine rein beratende Funktion zukommt. Ausserdem werden im Gesetz die gesetzlichen Aufgaben klar von den gewerblichen Leistungen des Instituts getrennt und seine Unabhängigkeit in der wissenschaftlichen Tätigkeit ausdrücklich verankert. Neu wird es dem SIR erlaubt, Drittmittel – beispielsweise aus Forschungsprogrammen – zu seiner Finanzierung zu verwenden und die Vergütung für das Erstellen von Gutachten nach privatwirtschaftlichen Kriterien selbst festzulegen. Bisher unterstand das Institut in dieser Angelegenheit der Gebührenverordnung des Bundes. Der Bundesrat seinerseits soll jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele für das SIR festlegen. Der Aufgabenbereich des Instituts bleibt durch die Gesetzesrevision unangetastet. Im Parlament war das Geschäft unbestritten; der Ständerat hiess den Entwurf des Bundesrates im Sommer 2018 einstimmig gut und der Nationalrat stimmte im Herbst desselben Jahres ebenfalls einstimmig zu. Beide Räte verabschiedeten das Gesetz in der Schlussabstimmung am Ende der Herbstsession einstimmig.

Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung. Bundesgesetz. Totalrevision

Nationalrat Carlo Sommaruga (sp, GE) reichte während der Sondersession im April 2016 eine parlamentarische Initiative ein, mit der er im Gesetz eine klare Unterscheidung zwischen Prozessanwältinnen und -anwälten einerseits und Geschäftsanwältinnen und -anwälten andererseits verlangte. Niemand solle beide Tätigkeiten gemeinsam ausüben dürfen und nur Prozessanwälte sollten durch das Berufsgeheimnis geschützt werden. Laut Sommaruga hätten die Panama Papers gezeigt, dass es die doppelte Funktion als Prozess- und Geschäftsanwalt oder -anwältin leicht mache, sich auf das Berufsgeheimnis zu berufen, um vor Straf-, Zivil- oder Verwaltungsbehörden nicht über Sachverhalte aussagen zu müssen. Bei ihrer Vorprüfung kam die RK-NR zum Schluss, dass das Anliegen zu vage und nur schwer bzw. gar nicht umsetzbar sei, da in der Schweiz die meisten Anwältinnen und Anwälte gleichzeitig eine Rechtsberatungstätigkeit und eine Rechtsvertretungsfunktion ausübten. Sie beantragte ihrem Rat deshalb, der Initiative keine Folge zu geben. Die grosse Kammer folgte diesem Antrag und sprach sich mit 137 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Initiative aus.

Panama Papers. Klare Unterscheidung zwischen Prozessanwältinnen und -anwälten einerseits und Geschäftsanwältinnen und -anwälten andererseits (Pa.Iv. 16.433)
Dossier: Panama Papers

Das Urteil, welches Transparency International über die Schweiz fällt, ist positiv. Die Schweiz gehöre zu den weltweit am wenigsten korrupten Ländern. Verbesserungspotential sieht die Organisation jedoch bei der Transparenz bezüglich der Finanzierung von politischen Parteien und von Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie der Wahl von Richtern und Staatsanwälten durch politische Behörden. Zudem sollten Whistleblower durch einen besseren Kündigungsschutz und einen nationalen Ombudsmann besser geschützt werden.

Forderungen von Transparency International
Dossier: Whistleblowing