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Der Kanton Genf hat in der Volksabstimmung vom 11. März eine Verschärfung des Kundgebungsgesetzes (Loi sur le manifestations) mit 53.9% Ja-Stimmen angenommen. Die Gesetzesrevision stützt sich auf vier Säulen: Prävention, Zusammenarbeit zwischen Organisatoren und der Polizei, Verantwortung der Organisationen und schliesslich Bestrafung derselben, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nach der Abstimmung formierte sich aus der SP-Genf und der Communauté genevoise d’action syndicale (CGAS) ein Referendumskommittee. Laut den Gegnern ist die Vorlage undemokratisch und verfassungswidrig, weshalb sie Einspruch beim Bundesgericht erhoben. Auch der UNO-Berichterstatter für Versammlungsfreiheit kritisierte das neue Gesetz.

Loi sur le manifestations

Im Kanton Bern, wo ein fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt werden sollte, stimmten auf Empfehlung des Grossen Rates und der bürgerlichen Parteien 72% der Urnengänger dagegen. Die Regierung des Kantons Luzern unterstützt die vom Verein Secondas Plus eingereichte Initiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts. Allerdings verlangt sie in einem Gegenvorschlag eine einheitliche Regelung für alle interessierten Gemeinden. Schweizweit gibt es bisher acht Kantone, die ein solches fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Migranten kennen. Es sind dies Neuenburg, Jura, Genf, Waadt, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In Basel-Stadt wurde die fakultative Erweiterung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts auf weitere Personengruppen allerdings weder von Riehen noch von Bettingen umgesetzt.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Das Anliegen der Einführung des Wahl- und Stimmrechts für niedergelassene Ausländer konnte auch im Berichtsjahr keinen Durchbruch verzeichnen. In Genf empfahl das Parlament zwei Volksinitiativen für die Einführung des integralen resp. lediglich des aktiven Stimm- und Wahlrechts zur Ablehnung. Die beiden Begehren wurden vom Volk am 6. Juni resp. am 28. November mit jeweils 71 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Im Kanton Bern beantragte die Regierung immerhin, der 1992 eingereichten Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der die fakultative Einführung auf Gemeindeebene erlaubt. Sie entsprach damit einer vom Parlament im Rahmen der Totalrevision der Verfassung überwiesenen Motion. Im Kanton Zürich folgte das Volk der Empfehlung von Regierung und Parlament und lehnte eine Volksinitiative für das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht mit 74 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab. In Basel-Stadt sprachen sich Regierung und Parlament gegen eine Volksinitiative für das kantonale Ausländerstimmrecht aus. Neue Volksinitiativen für das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene resp. für die fakultative gemeindeweise Einführung wurden im Berichtsjahr in den Kantonen Freiburg und Aargau eingereicht. Die im Tessin im Vorjahr lancierte Initiative erreichte die erforderliche Unterschriftenzahl nicht.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Als erster Kanton führte Baselstadt ein Vermummungsverbot für Demonstranten ein. Rund 71 Prozent der Stimmenden hiessen ein von der SP mit dem Referendum bekämpftes kantonales Gesetz gut. Die neuen Strafbestimmungen wurden allerdings mit zwei staatsrechtlichen Beschwerden (davon eine von der SP) beim Bundesgericht angefochten, weil sie nach Ansicht der Rekurrenten das Grundrecht der freien Meinungsäusserung verletzen würden. Im Kanton Zürich forderte die SVP mit einem Postulat im Parlament ebenfalls ein Vermummungsverbot, und die AP kündigte die Lancierung einer Volksinitiative an. Polizeisprecher der Städte Bern und Zürich zeigten sich demgegenüber an der Einführung eines Vermummungsverbotes nicht interessiert, da es sich in der Praxis nicht durchsetzen lasse. Der Bundesrat legte in der Beantwortung einer Interpellation Hess (cvp, ZG) dar, dass er aus Gründen der Verhältnismässigkeit ein allgemeines bundesweites Vermummungsverbot für Demonstranten ablehne.

Basel-Stadt führt Vermummungsverbot ein
Dossier: Kantonale Vermummungsverbote bei Demonstrationen