Der Kanton Genf hat in der Volksabstimmung vom 11. März eine Verschärfung des Kundgebungsgesetzes (Loi sur le manifestations) mit 53.9% Ja-Stimmen angenommen. Die Gesetzesrevision stützt sich auf vier Säulen: Prävention, Zusammenarbeit zwischen Organisatoren und der Polizei, Verantwortung der Organisationen und schliesslich Bestrafung derselben, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nach der Abstimmung formierte sich aus der SP-Genf und der Communauté genevoise d’action syndicale (CGAS) ein Referendumskommittee. Laut den Gegnern ist die Vorlage undemokratisch und verfassungswidrig, weshalb sie Einspruch beim Bundesgericht erhoben. Auch der UNO-Berichterstatter für Versammlungsfreiheit kritisierte das neue Gesetz.
Loi sur le manifestations- Schlagworte
- Datum
- 11. März 2012
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- TG, 10.2. und 4.5.12; LT, 12.3.12; NZZ, 21.6.12.
von Nadja Ackermann
Aktualisiert am 03.02.2016
Aktualisiert am 03.02.2016