Weil die Änderung des Zivilgesetzbuches zur Vereinfachung der Geschlechtsänderung im Personenstandsregister in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen war, enthielt die entsprechende Botschaft, die der Bundesrat im Dezember 2019 verabschiedete, keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf. Menschen mit Transidentität oder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen die Änderung ihres Geschlechts und ihres Vornamens neu ohne vorgängige medizinische Eingriffe oder andere Vorbedingungen dem Zivilstandsamt bekanntgeben können. Hierbei hielt der Bundesrat an der Zuständigkeit der Zivilstandsbeamtinnen und -beamten fest, obwohl diese in der Vernehmlassung von einigen Kantonen kritisiert worden war. Ebenfalls nicht in den Entwurf aufgenommen wurde die in der Vernehmlassung von einigen Akteuren geforderte Einführung einer dritten Geschlechtskategorie; damit beschäftige sich der Bundesrat aber im Rahmen des Berichts in Erfüllung zweier Postulate (17.4121 und 17.4185), erläuterte er in der Botschaft.
Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister (BRG 19.081)- Schlagworte
- Datum
- 6. Dezember 2019
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 19.081
- Quellen
-
anzeigen
- BBl, 2020, S. 799 ff.
- Medienmitteilung BR vom 6.12.19
- AZ, TA, TG, 7.12.19
von Karin Frick
Aktualisiert am 22.05.2020
Aktualisiert am 22.05.2020