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  • Cina, Jean-Michel (cvp/pdc, VS) NR/CN

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Bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) zum Schutz gutgläubiger Käufer, welche Immobilien von konkursiten Verkäufern erworben haben, schloss sich der Ständerat dem Beschluss des Nationalrats (Verkürzung der Publikationsfrist einer Konkurseröffung auf zwei Tage) an.

Parl. Iv. Cina zum Schutz von gutgläubigen Erwerbern (SchKG)

Der Nationalrat machte sich an die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) zum Schutz gutgläubiger Käufer von Immobilien, welcher er im Jahre 2001 Folge gegeben hatte. Er ging dabei aber nicht soweit, wie dies Cina verlangt hatte, und nahm eine unmittelbar vor der Publikation eines Konkurses gemachte Anzahlung nicht vom Konkursbeschlag aus. Um das Risiko derartiger Anzahlungen zu vermindern, beschloss er immerhin, dass die Frist zwischen Konkurseröffung und deren Notierung im Grundbuch möglichst kurz (maximal zwei Tage) ausfallen muss.

Parl. Iv. Cina zum Schutz von gutgläubigen Erwerbern (SchKG)

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, welche einen besseren Schutz für einen gutgläubigen Käufer verlangt, der (z.B. im Liegenschaftshandel) Anzahlungen auf ein Gut geleistet hat, dessen bisheriger Besitzer aber noch vor der Übertragung in Konkurs geht. Hintergrund dieses Vorstosses war die neue Bestimmung des 1997 revidierten Schuldbetreibung- und Konkursgesetzes, dass eine Konkurseröffnung unverzüglich, d.h. noch vor ihrer Publikation Rechtskraft erhält. Wenig später überwies der Nationalrat auch noch eine Motion Baader (svp, BL) mit demselben Inhalt. Der Ständerat lehnte diese Motion mit dem Argument ab, dass es keinen Sinn mache, den Bundesrat mit einer Revision zu beauftragen, welche der Nationalrat mit seiner Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Cina selbst in die Hand genommen habe.

Parl. Iv. Cina zum Schutz von gutgläubigen Erwerbern (SchKG)