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Nach dem im Vorjahr positiv verlaufenen Vernehmlassungsverfahren präsentierte der Bundesrat seine Botschaft für ein Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte. Der Gesetzesentwurf schlägt vor, dass Anwälte, die sich mit einem Patent über die Erfüllung der fachlichen Anforderungen ausweisen, sich im Kanton ihrer Geschäftsadresse in ein Anwaltsregister eintragen lassen können. Dieser Registereintrag erlaubt ihnen, in sämtlichen Kantonen ohne weitere Bewilligungen Parteien vor Gericht zu vertreten. Das neue Gesetz legt die Anforderungen für den Erwerb eines Anwaltpatentes fest: Abschluss eines mindestens dreijährigen Rechtsstudiums (mit einem Lizentiatsabschluss oder einer gleichwertigen Prüfung an einer schweizerischen oder einer EU-Universität) sowie ein in der Schweiz absolviertes einjähriges Praktikum mit einem Abschlussexamen. Als Begleitmassnahme regelt das Gesetz zudem die bisher kantonal gestalteten Vorschriften über die Berufsausübung von Anwälten. Im Hinblick auf das Abkommen mit der EU über die Freizügigkeit im Personenverkehr bestimmt das Gesetz auch die Modalitäten für die freie Berufsausübung von Anwälten im europäischen Raum.

Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte
Dossier: Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (2002)

Der Nationalrat befasste sich als Zweitkammer mit den vier Vorlagen zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Führung resp. den Aufbau von bestimmten Personenregistern des Bundesamtes für Polizeiwesen. Wie vorher in der kleinen Kammer war auch hier das Gesetz über die Zusammenlegung der beiden bereits über gesetzliche Grundlagen verfügenden Datenbanken Isok (organisiertes Verbrechen) und Dosis (Drogen) der kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes (Vorlage C) am meisten umstritten. Die Kommissionsmehrheit beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, zuerst ein Gesamtkonzept für die Vernetzung der organisatorisch nach Tatkategorien getrennten Zentralstellen vorzulegen und diese gesetzlich abzustützen; erst dann seien auch deren Informationssysteme zu vernetzen. Die von Judith Stamm (cvp, LU) angeführte Kommissionsminderheit war zwar ebenfalls der Ansicht, dass die Zusammenlegung der Zentralstellen gesetzlich geregelt werden sollte. Trotzdem könne aber mit der Konzentration der Informationssysteme angesichts der wachsenden Bedeutung des organisierten Verbrechens nicht weiter zugewartet werden. Gegen den Widerstand der Fraktionen der SP und der Grünen setzte sich diese Position mit 99:62 Stimmen durch. Hier wie auch bei den drei anderen Vorlagen stimmte der Nationalrat abgesehen von kleinen redaktionellen Abweichungen den Beschlüssen des Ständerates zu, welcher in der Differenzbereinigung diese Formulierungen übernahm.

Gesetzliche Grundlagen für die Führung von Personenregistern (BRG 97.070)

Im Anschluss an seine Beratungen dieser Vorlagen lehnte der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates gegen die Stimmen der Linken eine Motion seiner Rechtskommission für vermehrte Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Parlaments beim Entscheid über Informationssysteme des Bundes und bei der Ausarbeitung von ihre Anwendung regelnden Verordnungen ab. Bundesrat Koller verwies dabei neben der Gewaltentrennung auch auf die Einflussmöglichkeiten des Parlaments beim Erlass der Gesetzesgrundlagen, welche gemäss Datenschutzgesetz für jedes Informationssystem erforderlich sind.

Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Parlaments (Mo. 99.3010)

Im April präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Reform des Korruptionsstrafrechts; darin enthalten ist auch der Antrag zur Ratifizierung des OECD-Übereinkommens zur Korruptionsbekämpfung. Abgesehen davon, dass er auf die heftig kritisierte Absicht verzichtete, auch die Bestechung im privaten Bereich ins Strafgesetz aufzunehmen, nahm er gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf vom Vorjahr nur wenige Änderungen vor. Insbesondere behielt er sowohl die Aufwertung der aktiven Bestechung zu einem mit Zuchthaus zu bestrafenden Verbrechen als auch den neuen Straftatbestand der aktiven Bestechung von Amtsträgern im Ausland bei. Bei letzterem präzisierte er, dass damit sowohl Vertreter von Staaten (und von ihnen kontrollierte Firmen) als auch von internationalen Organisationen gemeint sind. Zusätzlich soll festgehalten werden, dass nur dann Bestechung vorliegt, wenn eine pflichtwidrige oder im Ermessen stehende Vorteilsgewährung angestrebt wird. Damit sind die in einigen Ländern üblichen Schmiergelder, welche Beamte zur pflichtgemässen Erledigung einer Aufgabe motivieren sollen, als strafbare Handlung ausgeschlossen. An dem in der Vernehmlassung besonders umstrittenen neuen Straftatbestand des sogenannten Anfütterns, d.h. der Gewährung von Vorteilen ohne direkten Bezug zu einer Amtshandlung, welche zur Schaffung eines guten Klimas dient, hielt die Regierung fest. Diese Vorteilsgewährungen müssen allerdings einen Bezug zur zukünftigen Amtsführung aufweisen, um nicht auch private Geschenke oder solche, die nach Abschluss einer Dienstleistung gemacht werden (etwa ein Blumenstrauss für eine Krankenschwester nach einem Spitalaufenthalt), mit einzubeziehen. Schliesslich sieht der Entwurf vor, dass in Bagatellfällen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann.

Reform des Korruptionsstrafrechts betreffend Bestechung im nichtstaatlichen Bereich
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Verbesserte Ermittlungsverfahren versprach man sich im Berichtsjahr auch von DNA-Profil-Datenbanken. Mit den damit möglichen Analysen können biologische Täterspuren (Blut, Speichel, Hautteilchen, Haare etc.) eindeutig einer Person zugeordnet werden. Eine vom EJPD im Einvernehmen mit den kantonalen Polizeidirektoren eingesetzte Expertenkommission empfahl, eine solche Datenbank zentral beim Bund einzurichten. Da es sich bei diesem „genetischen Fingerabdruck“, der allerdings keine Informationen über die Gene an sich enthält, um besonders schützenswerte Daten handelt, würde die Datenbank einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. In ersten Kommentaren in den Medien wurde die Nützlichkeit derartiger Analysen bei der Aufklärung und Verhinderung von schweren Verbrechen durch Wiederholungstäter hervorgestrichen, gleichzeitig aber heftige Kritik am Vorschlag der Experten vorgebracht, möglichst alle erkennungsdienstlich behandelten Personen darin zu erfassen. Nationalrat Widmer (sp, LU) reichte eine Motion ein, in welcher er rechtliche Grundlagen für den Schutz der Persönlichkeitsrechte verlangt. Insbesondere sollen DNA-Profile von Personen, die sich nach der erkennungsdienstlichen Behandlung als unschuldig erwiesen haben, wieder gelöscht werden. Der Kanton Bern, welcher bereits über eine DNA-Profil-Sammlung verfügt, möchte allerdings nicht auf eine bundesweite Regelung warten. Seine Regierung gab einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der jedoch als datenschützerisch ungenügend kritisiert wurde.

Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen (BRG 00.088)
Dossier: DNA-Profile

Die mit der neuen Bundesverfassung möglich gewordene Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen durch den Bund kam einen weiteren Schritt voran. Im April beauftragte Bundesrat Koller den Zürcher Strafrechtsprofessor Niklaus Schmid mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorentwurfs. Dabei soll er sich, in Abweichung vom Expertenentwurf des Vorjahres, auf das sogenannte Staatsanwaltsmodell konzentrieren, bei dem nicht ein Untersuchungsrichter sondern ein Staatsanwalt die zentrale Figur der Voruntersuchung ist. Gestützt auf die Ergebnisse von Hearings mit Fachorganisationen über den Expertenentwurf hatte sich das EJPD für diese als effizienter beurteilte Lösung entschieden.

Justizreform (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Ende März legte der Bundesrat einen Beschluss betreffend der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vor. Gleichzeitig beantragte er entsprechende Strafgesetzänderungen. Diese Ratifizierung war 1996 vom Nationalrat angeregt worden und hatte in der Vernehmlassung ein durchwegs positives Echo erhalten. Es wird damit die Möglichkeit geschaffen, Völkermord nicht nur wie gemäss Genfer Konvention im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen zu bekämpfen. Mit einer Strafe von zehnjährigem bis lebenslänglichem Zuchthaus soll bestraft werden, wer Angehörige verfolgter Menschengruppen tötet oder verletzt, oder wer versucht, solchen Gruppen ihre Lebensgrundlagen zu entziehen. Diese Form des Genozids ausserhalb eines eigentlichen bewaffneten Konflikts hatte in den letzten Jahren in Ex-Jugoslawien und in Ruanda besondere Aktualität erhalten und zur Einrichtung eines Internationalen Tribunals zur Verfolgung der in diesen beiden Ländern begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt. Die neue Strafnorm soll auch gegen ausländische Staatsangehörige angewandt werden, die ihre Tat – was die Regel sein dürfte – im Ausland begangen haben und deren Staat keine Strafverfolgung wünscht. Mit dieser Gesetzesrevision würde ein erster Schritt zur Teilnahme der Schweiz am neu geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof in Rom gemacht; erforderlich wäre dazu aber auch noch eine neue Gesetzesbestimmung zur Verfolgung weiterer „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Genozid-Konvention der UNO von 1948

Die Zuspitzung des Konflikts im Kosovo führte in der Schweiz, wo mehr als 200'000 Kosovo-Albaner und rund 40'000 Serben wohnhaft sind, zu einer verstärkten Demonstrationstätigkeit der beiden Volksgruppen und auch zu Befürchtungen über ein Überschwappen der Auseinandersetzung auf schweizerischen Boden. Die Kosovo-Albaner führten, wie seit Jahren üblich, Dutzende von Manifestationen durch, darunter auch wieder einige Grossdemonstrationen. Das Eingreifen der NATO und die Bombardierung von serbischen Städten veranlasste dann auch die Serben, in mehreren Städten auf die Strasse zu gehen. Dabei kam es an einigen Orten zu handgreiflichen Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten aus dem Kosovo; in Genf forderten sie ein (serbisches) Todesopfer.

Demonstrationen wegen Kosovo-Konflikt 1999
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die 1974 bei der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gemachten Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen zurückzuziehen. Diese betrafen Art. 6 und bezogen sich auf die Garantie einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung, welche die Schweiz im Falle von nach kantonalem Recht durchgeführten Verhandlungen vor Verwaltungsbehörden nicht gewährleisten konnte. Die Auslegenden Erklärungen bezogen sich auf die Garantie einer gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsentscheiden und die Verpflichtung, Angeklagten unentgeltlich Verteidiger und Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Die Rechtssprechung sowohl des europäischen Gerichtshofs als in der Folge auch des Bundesgerichts hatte diese Vorbehalte und Erklärungen als unzulässig beurteilt. Da sie damit ihre Existenzberechtigung verloren haben, schlug der Bundesrat vor, sie auch formal fallenzulassen. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag bei zwei Enthaltungen (Föhn, svp, SZ und Beck, lp, VD) zu.

Genozid-Konvention der UNO von 1948

Der Bundesrat legte dem Parlament einen im Jahr 1997 mit Thailand abgeschlossenen Vertrag über die Überstellung von Straftätern zur Ratifizierung vor. Das Interesse der Schweiz an diesem Vertrag liegt primär darin, dass dieser schweizerischen Delinquenten erlaubt, ihre Strafe in einem schweizerischen Gefängnis zu verbüssen, wovon man sich auch bessere Resozialisierungseffekte verspricht. Dieser Vertrag – der einem Europarats-Übereinkommen nachempfunden ist – eröffnet freilich nur die Möglichkeit einer Rückführung, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Der Hintergrund für diese nichtzwingende Regelung besteht darin, dass in Thailand die allgemeinen Strafmasse, insbesondere aber diejenigen für Drogendelikte drastisch höher sind als in der Schweiz, und die Schweiz nicht bereit war, diese thailändischen Urteile in jedem Fall zu vollziehen.

Staatsvertrag mit Thailand zur Überstellung von Straftätern (BGR 99.031)
Dossier: Vertrag mit Thailand über die Überstellung von Straftätern (2000)

Die im Vorjahr von Jutzet (sp, FR) eingereichte Motion für die Einführung der Sammelklage nach amerikanischem Vorbild in den Bereichen Arbeits-, Konsumenten- und Mietrecht wurde von einigen bürgerlichen Parlamentariern bekämpft und ihre Behandlung deshalb verschoben.

Sammelklage in Zivilrechtssachen (Mo. 98.3401)

Im Nationalrat verlangte Freund (svp, AR) mit einer Motion Rechtsgrundlagen für gewisse Vereinheitlichungen der kantonal organisierten Polizeikorps. Namentlich sollten diese die überregionale Zusammenarbeit, die Kooperation mit dem Grenzwachtkorps und die Mindeststandards für die Polizeiausbildung regeln. Da der Sozialdemokrat Gross (ZH) dagegen Opposition anmeldete, wurde die Beratung der Motion verschoben.

Vereinheitlichungen der kantonal organisierten Polizeikorps (Mo. 98.3451)

Der Nationalrat überwies in Postulatsform eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission, welche Massnahmen des Bundes zur Verbesserung der Polizeiarbeit vorschlägt. Erwähnt werden im Text insbesondere eine Harmonisierung der technischen Mittel (Funknetze, EDV-Systeme) und die Schaffung einer einheitlichen und auf die Bedürfnisse der Polizei ausgerichteten Kriminalstatistik. Ähnliche Unterstützung des Bundes bei der Verbesserung der Zusammenarbeit verlangte eine Motion der SVP-Fraktion speziell für die kantonalen Verkehrspolizeikorps. Der Nationalrat überwies den Vorstoss ebenfalls in Postulatsform. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über die Proteste von Kurden gegen die Verhaftung des PKK-Führers Öcalan stellte die FDP-Fraktion in einer Interpellation die Frage, ob nicht die Schaffung einer Bundessicherheitspolizei ins Auge gefasst werden müsste. Bundesrat Koller reagierte in seiner Antwort darauf ausweichend.

Vereinheitlichungen der kantonal organisierten Polizeikorps (Mo. 98.3451)

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates untersuchte die bestehenden Online-Verbindungen im Bereich des Polizeiwesens und formulierte dazu eine Reihe von Empfehlungen an den Bundesrat zwecks vermehrter Transparenz und verbessertem Datenschutz. Mit einer Motion verlangte sie, dass auch Pilotprojekte solcher Verbindungen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, und dass der Bund bei Zugriffsgesuchen für seine Datenbanken Mindeststandards für Zugang, Nutzung, Schutz und Kontrolle aufstellt. Die kleine Kammer und anschliessend auch der Nationalrat stimmten dieser Motion ohne Gegenstimme zu.

Online-Verbindungen im Bereich des Polizeiwesens (Mo. 98.3529)

Der Nationalrat hiess eine Motion des Ständerates aus dem Vorjahr gut, welche klare Regeln für die Aufteilung von staatlich beschlagnahmten deliktisch erworbener Gelder auf die an einer Untersuchung beteiligten Behörden verlangt. Eine Motion Heim (cvp, SO), welche forderte, dass derartige Gelder, wenn sie aus Drogendelikten stammen, vom Bund gleich wie bereits von einigen Kantonen (FR, GE, VD) für die Drogenprävention und -bekämpfung verwendet werden, wurde in Postulatsform überwiesen. Die Forderung Heims war auch von der Interessengemeinschaft private Drogenhilfe (IGPD) vorgebracht worden. In der Wintersession gab der Nationalrat auch noch einer parlamentarischen Initiative Gross (sp, TG) mit entsprechendem Inhalt Folge.

Bundesgesetz zur Aufteilung von staatlich beschlagnahmten deliktisch erworbener Gelder

Mit einer von Parteikollegen, aber auch vielen Vertretern der SVP und der LP sowie einigen Freisinnigen und Christlichdemokraten unterzeichneten parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Scherrer (fp, BE) die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung von Schnellgerichten für die rasche Aburteilung von Kleindelinquenten wie Ladendiebe, Schwarzfahrer, Sprayer etc. Er berief sich dabei auf Erfahrungen in den USA (namentlich New York), wo sich solche Einrichtungen als effizientes Mittel zur Bekämpfung derartiger Delikte erwiesen hätten. Auf Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen, welche primär damit argumentiert hatte, dass die Prozessordnung vorläufig noch in den Kompetenzbereich der Kantone falle, lehnte der Rat den Vorstoss mit deutlichem Mehr ab.

Schnellgerichten für die rasche Aburteilung von Kleindelinquenten (Pa.Iv. 98.409)

Die Sozialdemokratin Hubmann (ZH) nahm mit der Ende 1998 erfolgten Einreichung einer von 120 Abgeordneten aus allen Bundesratsparteien unterzeichneten Motion im Nationalrat einen neuen Anlauf für die Erleichterung der Einbürgerungsprozedur. In der Schweiz aufgewachsene Ausländer und Ausländerinnen sollen gemäss diesem Vorschlag auf ein blosses Gesuch hin eingebürgert werden. Für die anderen soll die verlangte Wohnsitzdauer von heute zwölf Jahren halbiert werden; die lokal unterschiedlichen Gebühren sollen zudem auf tiefem Niveau harmonisiert werden. Der Bundesrat kündigte in seiner Antwort im Frühjahr an, dass er in der kommenden Legislaturperiode eine neue Vorlage für die Erleichterung der Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern präsentieren werde.

Motion will Automatische Einbürgerung für in der Schweiz Aufgewachsene (Mo. 98.3582)
Dossier: Revision der Bürgerrechtsregelung

Der Nationalrat lehnte eine von der SVP und der FP unterstützte Motion Gusset (fp, TG) für eine Revision des Rassismusartikels im Strafgesetzbuch mit 96 zu 42 Stimmen ab. Gusset hatte dabei namentlich ein präzisere Fassung von einzelnen Bestimmungen wie etwa «Propagandaaktionen» verlangt, da sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Gerichten Unklarheit bestehe, welche Äusserungen in welchen Formen nun strafbar seien und welche nicht. Der Bundesrat teilte zwar die Meinung, dass der Rassismusartikel Auslegungsprobleme biete, dies sei jedoch bei neuen gesetzlichen Bestimmungen oft der Fall. Er beantragte, da ihm keine besser geeigneten Formulierungen bekannt seien, erfolgreich die Ablehnung der Motion.

Motion Gusset zum Antirassismusgesetz (Mo. 97.3327)
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen

Trotz der Skepsis des Bundesrates stimmte der Nationalrat dem Beschluss über die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Beziehungen von schweizerischen Personen und Unternehmen zur Staatssicherheitspolizei (Stasi) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu. Er überwies in diesem Zusammenhang auch eine Motion seiner Rechtskommission, welche den Bundesrat ersucht, die nötigen diplomatischen Schritte zu unternehmen, damit schweizerische Forscher Zugang zu den sich in Deutschland, Russland und den USA befindlichen Quellen erhalten. Der Bundesrat gab bekannt, dass entsprechende Zusicherungen aus Deutschland (Gauck-Behörde) vorliegen würden, für die beiden anderen Staaten aber kaum erhältlich seien.

Schweizer Beziehungen zur Stasi werden nicht untersucht (Pa.Iv. 95.410)

Nach der Verhaftung des Führers der PKK, Öcalan, durch die türkischen Behörden kam es in der Schweiz, wo sich besonders viele kurdische Flüchtlinge aufhalten, zu massiven Protesten. Es fanden, wie auch in mehr als einem Dutzend anderer europäischer Länder, Besetzungsaktionen mit Geiselnahmen statt. Betroffen waren davon die griechische Botschaft resp. das Konsulat in Muri bei Bern resp. Zürich, UNO-Räume und ein SP-Sekretariat in Genf sowie das Sekretariat der FDP-Schweiz in Bern. Nach längeren Verhandlungen konnten diese Besetzungen ohne Gewalt beendet werden. In der Region Basel wurden auch mehrere Brandanschläge auf türkische Geschäfte verübt. Diese Protestaktionen kamen für die Polizei absolut unerwartet. Der Bundesrat wies aber die Kritik von Nationalrat Schlüer (svp, ZH), dass die Geheimdienste anderer Länder besser orientiert gewesen seien als die schweizerischen und deshalb Besetzungen haben verhindern können, als nicht haltbar zurück. Anschliessend an diese unmittelbar nach der Festnahme Öcalans ausbrechenden Gewalttätigkeiten führten Kurden in mehreren Städten Grosskundgebungen durch, die allesamt friedlich abliefen.

PKK
Dossier: Gesellschaftliche Reaktionen zur PKK/ Verhaftung Öcalan

Die Zahl der Einbürgerungen nahm 1998 um 11.5 Prozent auf 21'705 zu. An der Rangliste der Herkunftsländer der Eingebürgerten änderte sich im Vergleich zum Vorjahr nichts. An der Spitze mit 5'722 Personen stand weiterhin Italien, gefolgt vom ehemaligen Jugoslawien (3'296), Türkei (2'093) und Frankreich (1'761).

Zahl der Einbürgerungen 1998
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Zahl der Grossdemonstrationen mit 1'000 und mehr Beteiligten nahm gegenüber dem Vorjahr von 21 auf 32 zu. Verantwortlich dafür war die grössere Zahl von Kundgebungen, bei denen in der Schweiz lebende Ausländer gegen die Unterdrückung in ihren Herkunftsstaaten protestierten. Insgesamt wurden davon zwölf (1997: vier) durchgeführt: neun von Kosovo-Albanern, zwei von Kurden aus der Türkei und eine von Tamilen. Zweithäufigstes Demonstrationsthema waren die Proteste von kantonalen Angestellten gegen eine Verschlechterung ihrer Anstellungsbedingungen im Zusammenhang mit Sparmassnahmen. Von den insgesamt sieben derartigen Kundgebungen, welche zum Teil auch von Streiks begleitet waren, fanden fünf in der französischsprachigen Schweiz statt. Dreimal gingen Schüler und Studierende in grosser Zahl auf die Strasse, um gegen Sparmassnahmen im Bildungsbereich zu manifestieren. Eher ungewöhnlich waren die beiden Grosskundgebungen von Personen aus der Wissenschaft, welche für eine Ablehnung der Genschutzinitiative warben. Die grösste Anzahl von Demonstrationen mit 1'000 und mehr Beteiligten wurden in Bern und Genf durchgeführt (je acht); in Lausanne waren es vier und in Zürich drei. Die Albaner aus dem Kosovo waren verantwortlich für die beiden grössten Demonstrationen mit 20'000 resp. 15'000 Teilnehmenden; beide fanden in Bern statt. Die beiden nächstgrössten (je 12'000) wurden vom Staatspersonal des Kantons Waadt in Lausanne organisiert.

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Bern: Strassentransportgewerbe gegen LSVA (7'000), Kosovo-Albaner (20'000), Behinderte für Verfassungsartikel (8'000), Kosovo-Albaner (15'000), Kosovo-Albaner (3'000), Kosovo-Albaner (2'000), Kurden (1'500), Kosovo-Albaner (2'000);
Genf: Kosovo-Albaner (3'000), Kosovo-Albaner (5'500), Wissenschafter gegen Gen-Initiative (1'500), gegen WTO (4'000), gegen WTO (1'000), Tamilen (4'000), Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen (2'500), Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen (1'500);
Lausanne: Kurden (3'000), Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen (12'000), Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen (12'000), Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen (1'200);
Zürich: Kosovo-Albaner (8'000), Gewerkschafter SMUV für Arbeitszeitverkürzung (2'000), Wissenschafter gegen Gen-Initiative (2'500);
Basel: Angestellte aus Mannheim/DE gegen Stellenabbau bei Roche (1'000), Kosovo-Albaner (3'000);
Sion: Schüler gegen neues Schulgesetz (3'000), Bauern gegen WTO (2'500);
Aarau: Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen (5'000);
Bellinzona: Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen (1'000);
Biel: Gewerkschafter SMUV für GAV (3'500);
Neuenburg: Studierende (2'500);
Solothurn: Mittelschüler gegen Einführung von Schulgeldern (1'400).

Statistik Grossdemonstrationen 1998
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Der Nationalrat überwies eine Motion Baumberger (cvp, ZH) für eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls von 1952 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches die Schweiz 1976 unterzeichnet hat. Inhaltlich geht es bei diesem Protokoll um den Schutz vor willkürlicher Enteignung, um das Recht auf Bildung und um die Durchführung von geheimen und freien Wahlen. Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden, will aber zuerst noch eine Konsultation der interessierten Kreise und der Kantone durchführen.

Protocole 1 CEDH
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle

Bei strafbaren Handlungen im Internet (z.B. Angebot von illegaler Pornographie und Verbreitung von gegen das Antirassismusgesetz verstossenden Aussagen) bestehen nicht nur Probleme bei der Verfolgung der Täter, da diese ja oft in Staaten tätig sind, wo ihre Aktionen nicht verboten sind (z.B. rassistische Aussagen in den USA). Unklarheit besteht auch in bezug auf die rechtliche Mitverantwortung der sogenannten Provider, die als Vermittler zwischen den Internetnutzern fungieren. Gemäss dem seit April 1998 geltenden neuen Medienstrafrecht können diese wegen Nichtverhinderung einer strafbaren Publikation zur Verantwortung gezogen werden, wenn es nicht möglich ist, die Autoren selbst in der Schweiz zu belangen. Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat erfolgreich die Umwandlung einer Motion von Felten (sp, BS) für einen spezifischen Strafrechtsartikel, der die Verantwortlichkeit der Provider festhält, in ein Postulat. Er riet dabei, die weitere Entwicklung abzuwarten, da sich das Problem ohnehin nur auf internationaler Ebene lösen lasse und zudem auch die Provider selbst versuchten, Standards für eine Selbstregulierung zu entwickeln. Im Juli hatte die Bundesanwaltschaft einige Provider ersucht, für ihre Abonnenten den Zugang zu Seiten mit in der Schweiz illegalen Inhalten zu sperren. Die Provider wiesen in ihrer Reaktion auf die technischen Probleme solcher Sperren hin, bei denen entweder Tausende von legalen Seiten gleichzeitig gesperrt würden, oder die nutzlos blieben, da die Autoren in kürzester Zeit unter neuen Adressen auftauchen würden.

Rechtliche Mitverantwortung der Provider