Noch bevor sich der Ständerat als Zweitrat mit der parlamentarischen Initiative Vogt (svp, ZH) «Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln)» beschäftigen konnte, fand deren Anliegen in einer anderen Vorlage Unterschlupf. Im Rahmen einer Sammelvorlage zur Änderung des Parlamentsrechts beschlossen die Räte, den Bundesrat zu verpflichten, in seinen an das Parlament gerichteten Botschaften zu Erlassentwürfen jeweils eine Befristung des Erlasses zu prüfen (Art. 141 Abs. 2 ParlG). Der Ständerat befand, die Initiative Vogt sei damit inhaltlich umgesetzt worden und entschied im Frühjahr 2018 stillschweigend, ihr keine Folge zu geben.
Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln) (Pa.Iv. 16.437)Dossier: «Überregulierung stoppen!»
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung