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Inhalte

  • Rechtsordnung

Akteure

  • Bregy, Philipp-Matthias (cvp/pdc, VS) NR/CN
  • Tuena, Mauro (svp/udc, ZH) NR/CN
  • Molina, Fabian (sp/ps, ZH) NR/CN
  • Addor, Jean-Luc (svp/udc, VS) NR/CN

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
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Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Nationalrat Jean-Luc Addor (svp, VS), dass Beistandspersonen nach dem Tod der verbeiständeten Person mit einer Vertretungsbefugnis ausgestattet werden. Die RK-NR beantragte ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben, da sie dem Sinn und Zweck des Erwachsenenschutzrechtes widerspreche. Die grosse Kammer folgte in der Herbstsession 2018 dem Antrag ihrer Kommission und gab der Initiative nach kurzer Debatte mit 123 zu 67 Stimmen bei 4 Enthaltungen keine Folge. Als einzige Fraktion sprach sich jene der SVP mehrheitlich für die Vorlage aus.

Befugnisse von Beistandspersonen nach dem Tod der verbeiständeten Person (Pa.Iv. 17.465)

Mit einer im März 2017 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte Nationalrat Jean-Luc Addor (svp, VS) die Streichung einer Bestimmung im Waffengesetz, wonach Zivilpersonen nur eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen dürfen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie diese benötigen, um sich selbst oder andere Personen zu schützen. In Zeiten, in denen Terrorismus eine reelle Gefahr für die Bevölkerung darstelle, könnten bewaffnete Bürgerinnen und Bürger laut Addor zur besseren Sicherheit im öffentlichen Raum beitragen. Die SiK-NR beantragte im Oktober 2017 einstimmig (bei 3 Enthaltungen), der Initiative keine Folge zu geben, unter anderem da in ihren Augen die Gewährleistung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung nicht den Bürgerinnen und Bürgern überlassen werden dürfe. Addor zog seine Initiative daraufhin im März 2018 zurück.

Waffentragen auch für Bürgerinnen und Bürger (Pa.Iv. 17.415)