Um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können, sollen die in Art. 926 ZGB festgehaltenen Bedingungen gelockert werden, unter denen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von unrechtmässig besetzten Liegenschaften ihres Eigentums wieder bemächtigen dürfen. Konkret forderte die entsprechende Motion Feller (fdp, VD), dass anstelle des heute geltenden, unbestimmten Begriffs „sofort“ eine Frist präzisiert wird, innerhalb derer die Eigentümerschaft nach der Besetzung reagieren muss, um von ihrem Recht auf Selbsthilfe Gebrauch machen zu dürfen. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates, für den es sich eher um eine Auslegungsfrage handelte, nahmen sowohl der Nationalrat im Mai als auch der Ständerat im September 2017 den Vorstoss mit deutlicher Mehrheit an.

Mo. Feller: Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 926 ZGB lockern, um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können