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Noch bevor sich der Ständerat als Zweitrat mit der parlamentarischen Initiative Vogt (svp, ZH) «Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln)» beschäftigen konnte, fand deren Anliegen in einer anderen Vorlage Unterschlupf. Im Rahmen einer Sammelvorlage zur Änderung des Parlamentsrechts beschlossen die Räte, den Bundesrat zu verpflichten, in seinen an das Parlament gerichteten Botschaften zu Erlassentwürfen jeweils eine Befristung des Erlasses zu prüfen (Art. 141 Abs. 2 ParlG). Der Ständerat befand, die Initiative Vogt sei damit inhaltlich umgesetzt worden und entschied im Frühjahr 2018 stillschweigend, ihr keine Folge zu geben.

Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln) (Pa.Iv. 16.437)
Dossier: «Überregulierung stoppen!»
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Zusammen mit einer zweiten (Pa.Iv. 16.436) der vier parlamentarischen Initiativen Vogt (svp, ZH) zur Überregulierung schrieb der Nationalrat die Initiative «Überregulierung stoppen! Die Internationalisierung des Rechts, die Übernahme von EU-Recht und den Hang zum Swiss Finish bremsen» in der Wintersession 2017 ab, da er das Anliegen in die Sammelvorlage zur Änderung des Parlamentsrechts aufgenommen hatte.

Überregulierung stoppen! Die Internationalisierung des Rechts, die Übernahme von EU-Recht und den Hang zum Swiss Finish bremsen (Pa.Iv. 16.440)
Dossier: «Überregulierung stoppen!»
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Zusammen mit einer zweiten (Pa.Iv. 16.440) der vier parlamentarischen Initiativen Vogt (svp, ZH), mit denen der Zürcher SVP-Vertreter die Überregulierung stoppen wollte, schrieb der Nationalrat die Initiative «Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für die Privaten und die Unternehmen bewahren» in der Wintersession 2017 ab, da er das Anliegen in die Sammelvorlage zur Änderung des Parlamentsrechts aufgenommen hatte.

Überregulierung stoppen! Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für die Privaten und die Unternehmen bewahren (Pa.Iv. 16.436)
Dossier: «Überregulierung stoppen!»
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Einmal in Kraft getretene Gesetze würden nicht mehr hinterfragt oder könnten aus politischen Gründen nicht mehr aufgehoben werden; diese Tatsache trägt laut Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) nicht unwesentliche Mitschuld an der von ihm diagnostizierten Überregulierung in der Schweiz. Von den vier im Juni 2016 eingereichten parlamentarischen Initiativen, mit denen er die Überregulierung stoppen will, fordert die dritte, dass bei neuen Gesetzesvorlagen in Zukunft systematisch eine Befristung mittels sogenannter Sunset-Klauseln zu prüfen ist. Insbesondere wenn neue Regelungen staatliche Ausgaben, Steuern oder andere Abgaben, hohe Kosten der Rechtsbefolgung oder schwere Eingriffe in die Privatsphäre, die Wirtschaftsfreiheit oder die Eigentumsgarantie nach sich ziehen, soll eine Befristung in Betracht gezogen werden. Beim Ablaufen der Frist soll dann evaluiert werden, ob die Regulierung weiterhin nötig ist und was ihre Auswirkungen bei erweiterter Geltungsdauer sind. Während die SPK-NR der Initiative im Januar 2017 zustimmte, lehnte sie ihre Schwesterkommission im März mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Sie hob den zusätzlichen bürokratischen Aufwand hervor, welche eine Befristung von Gesetzen auch ohne sachlichen Grund mit sich brächte. Der Nationalrat schloss sich in der Herbstsession 2017 mit 97 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen seiner Kommissionsmehrheit an, die diese Chance auf eine regelmässige Evaluation der Zweckmässigkeit von Gesetzesvorschriften begrüsste.

Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln) (Pa.Iv. 16.437)
Dossier: «Überregulierung stoppen!»
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Mit insgesamt vier Anfang Juni 2016 eingereichten parlamentarischen Initiativen wollte Nationalrat Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) die «Überregulierung stoppen», welche er als eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sieht. Der Erste der vier im Titel verwandten Vorstösse zielte auf die Einführung der Regel «one in, one out» im schweizerischen Gesetzgebungsprozess. Für jedes neue Gesetz, das Pflichten, Lasten oder erhebliche Einschränkungen für Private und Unternehmen zur Folge hat, müsste nach der neuen Regel an anderer Stelle im Bundesrecht eine gleichwertige Entlastung realisiert werden. Falls keine solche Entlastung erfolgte, müsste das neue Gesetz mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden. Die Mehrheit der SPK-NR erachtete diese Regelung als nicht praktikabel, da der Gesetzgebungsprozess dadurch noch träger und komplizierter würde. Auch die Aufhebung einer Gesetzesbestimmung müsste die Vernehmlassung und den normalen parlamentarischem Prozess durchlaufen und die Einführung eines neuen Gesetzes könnte somit durch Diskussionen um die Kompensation jahrelang verzögert werden. Die Kommissionsminderheit wies indessen darauf hin, dass solche Regelungen im Ausland, beispielsweise in Deutschland und in Grossbritannien, erfolgreich erprobt worden seien und die offene Formulierung der Initiative auch Lösungsvorschläge zulasse, die den Gesetzgebungsprozess nicht im Übermass behinderten. In der Sommersession 2017 gab der Nationalrat der Initiative denkbar knapp mit 87 zu 85 Stimmen bei 9 Enthaltungen Folge.

Überregulierung stoppen! Für jedes neue Gesetz muss ein bestehendes aufgehoben werden («one in, one out»; Pa.Iv. 16.435)
Dossier: «Überregulierung stoppen!»
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Die Zweite der insgesamt vier parlamentarischen Initiativen Vogt (svp, ZH) mit dem gemeinsamen Titel «Überregulierung stoppen!» möchte den Bundesrat bei der Unterbreitung neuer Gesetzesvorlagen dazu verpflichten, auch «alternative Regelungen» vorzuschlagen. Der Initiant stellte sich hier beispielsweise dispositive statt zwingende Vorschriften, Regelungen mit Opting-in- oder Opting-out-Klauseln, Rahmenbedingungen zur Selbstregulierung sowie Zielvorgaben anstatt konkrete Verhaltenspflichten vor. Da das Regulierungsdickicht in der Schweiz Kosten für die Unternehmen verursache, Innovation verhindere und das Wachstum bremse, soll in der Gesetzgebung vermehrt auf Regelungsformen gesetzt werden, welche Entscheidungsfreiheit, Handlungsspielraum und Verantwortung für Private und Unternehmen bewahren. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte erachteten eine solche systematische Prüfung alternativer Regelungsmöglichkeiten für sinnvoll und gaben der Initiative im Frühjahr 2017 Folge.

Überregulierung stoppen! Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für die Privaten und die Unternehmen bewahren (Pa.Iv. 16.436)
Dossier: «Überregulierung stoppen!»
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Als wichtigster Treiber der Überregulierung bezeichnete Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) die Internationalisierung des Rechts und vor allem die Übernahme von Regulierungen der G20, der OECD oder der EU. So beabsichtigte die Vierte der vier parlamentarischen Initiativen mit dem gemeinsamen Titel «Überregulierung stoppen!», die Übernahme von internationalem Recht durch die Schweiz einzuschränken. Die Internationalisierung des Rechts, die Übernahme von EU-Recht und der Hang zum Swiss Finish sollen dadurch gebremst werden, dass die Umsetzungsvorschläge des Bundesrates erstens nicht über die Anforderungen der für die Schweiz verbindlichen internationalen Regelungen hinausgehen sollen und zweitens auf die Ziele des internationalen Rechts fokussieren, ohne dessen Regeln genau zu übernehmen. Bei einer freiwilligen Übernahme internationalen Rechts müsste der Bundesrat in Zukunft die Folgen einer Nichtübernahme sowie Alternativen zur Übernahme darlegen. Generell soll internationales Recht nur dann übernommen werden, wenn es der Exportwirtschaft zugute kommt. Im Übrigen soll das Schweizer Recht nicht mehr dynamisch an geänderte internationale Vorschriften angepasst werden, sondern nur, wenn eine solche Anpassung für die Schweiz von Vorteil ist. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte stimmten dem Anliegen im Frühjahr 2017 zu.

Überregulierung stoppen! Die Internationalisierung des Rechts, die Übernahme von EU-Recht und den Hang zum Swiss Finish bremsen (Pa.Iv. 16.440)
Dossier: «Überregulierung stoppen!»
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Die Wiedergutmachungsinitiative und der indirekte Gegenentwurf des Bundesrates in Form des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 waren in der Aprilsession 2016 Gegenstand der Beratung im Nationalrat. Der Bundesrat hatte dem Nationalrat drei Entwürfe vorgelegt: den Bundesbeschluss über die Volksinitiative, das Bundesgesetz als indirekten Gegenvorschlag und einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der Solidaritätsbeiträge. Da im Fall der Volksinitiative Eintreten obligatorisch ist, drehte sich die Eintretensdebatte um die beiden letztgenannten Vorlagen. Die Mehrheit der RK-NR beantragte ihrem Rat Eintreten. Sie unterstütze die Ziele der Initiative, bevorzuge aber den indirekten Gegenvorschlag, da dieser rascher umgesetzt werden könne und schnelle Hilfe in Anbetracht des fortgeschrittenen Alters und des Gesundheitszustands vieler Opfer sinnvoll sei. Eine Kommissionsminderheit stellte einen Nichteintretensantrag. Sie war der Meinung, der Staat dürfe nicht einfach so ohne rechtliche Grundlage Geld verteilen, da Grundlage und Schranke staatlichen Handelns eben das Recht sei. Die rechtlichen Ansprüche der Opfer seien bereits verjährt und auch die Verjährung sei eine „Errungenschaft des Rechtsstaates“, führte Claudio Zanetti (svp, ZH) aus. Im Rat sprach sich nur aus der SVP-Fraktion eine Mehrheit für Nichteintreten aus. Fraktionssprecher Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) erklärte, er gehe davon aus, dass alle Vorfahren nach bestem Wissen und Gewissen das für sie Richtige getan hätten und man sie dafür nicht verurteilen dürfe, nur weil die heutige Gesellschaft andere Anschauungen entwickelt habe. Mit einer deutlichen Mehrheit von 142 zu 28 Stimmen bei 10 Enthaltungen trat die grosse Kammer schliesslich auf die beiden Vorlagen ein.

In der Detailberatung ergänzte der Nationalrat das Bundesgesetz um zwei Bestimmungen. Erstens beschränkte er die Solidaritätszahlungen auf höchstens 25'000 Franken pro Opfer. Zweitens sollen Forderungen, die ihren Rechtsgrund unmittelbar in einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung haben und sich gegen die Opfer oder deren Angehörige richten, beispielsweise Heimkosten, mit Inkrafttreten des Gesetzes automatisch erlöschen. Die so abgeänderte Vorlage wurde mit 143 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen gutgeheissen. Matthias Aebischer (sp, BE) versprach, sich im Initiativkomitee für den Rückzug der Initiative stark zu machen, sollte der indirekte Gegenvorschlag im Parlament angenommen werden. Die beiden anderen Entwürfe wurden von der grossen Kammer diskussionslos angenommen. Damit schloss sich der Nationalrat dem Bundesrat an und empfahl die Initiative zur Ablehnung.

Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag; 15.082)
Dossier: Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen