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  • Herzog, Verena (svp/udc, TG) NR/CN

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Mittels eines Postulats wollte Mathias Reynard (sp, VD) den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht verlässliche Zahlen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit zusammenzutragen. Internationale Studien belegten, dass ungefähr jede dritte Frau an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt werde, so der Postulant. Für die Schweiz fehlten aber aktuelle, flächendeckende Daten, weshalb bei der Untersuchung des Ausmasses und der Entwicklung dieser Problematik grosser Handlungsbedarf bestehe. Die Umsetzung vorliegenden Postulats liege zudem im Rahmen der Istanbul-Konvention, welche von den Vertragsstaaten die Untersuchung aller Formen von Gewalt gegen Frauen verlange.
Der Vorstoss wurde in der Wintersession 2018 von Verena Herzog (svp, TG) bekämpft und anschliessend in der Frühjahrssession 2019 erneut aufgegriffen. Herzog wies in ihrer Begründung darauf hin, dass es entgegen den Aussagen des eingereichten Textes sehr wohl aktuelle schweizerische Daten gebe und die entsprechenden Fakten bekannt seien. Hinter diesem Postulat vermute sie aus diesem Grund vielmehr «Alarmismus und Profilierung». Ihre Parteikollegin Céline Amaudruz (svp, GE) wies hingegen darauf hin, dass bestehende Zahlen womöglich verzerrt seien, da nicht alle Opfer sexueller Belästigung Anzeige erstatteten. In Zustimmung mit letzterer Aussage ergänzte Innenminister Alain Berset, dass durch die geforderte Prävalenzstudie Diskrepanzen zwischen der Realität und offiziellen Statistiken aufgedeckt werden könnten. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat mit 93 zu 68 Stimmen an. Während das Ja-Lager fraktionsmässig durchmischt war, bestand das Nein-Lager ausschliesslich aus Mitgliedern der Fraktionen der SVP und der FDP.

Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem (Po. 18.4048)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Nachdem der Nationalrat die Motion Herzog (svp, TG) zur Umsetzung gerichtlicher Anordnungen durch Ordnungshaft für die Stärkung des Opferschutzes im Frühjahr 2018 angenommen hatte, wurde sie im Herbst desselben Jahres im Ständerat behandelt. Die RK-SR, welche das Geschäft vorberaten hatte, stellte einstimmig den Antrag zur Ablehnung der Motion. 2018 sei von beiden Kammern bereits das Bundesgesetz über den Schutz gewaltbetroffener Personen angenommen worden, so Kommissionssprecher Daniel Jositsch (sp, ZH). Dieses sehe zur Stärkung des Opferschutzes Massnahmen wie Annäherungs- und Kontaktverbote vor, die mithilfe elektronischer Überwachung durchgesetzt werden. Vor der Beratung weiterer Durchsetzungsmassnahmen wie der Ordnungshaft solle daher erst die Gesetzesneuerung in Kraft treten und ihre Wirkung entfalten können. Wie der Kommissionssprecher anfügte, handle es sich bei der Ordnungshaft zudem um eine eigentliche strafrechtliche Sanktion, welche bei einer Anwendung im Zivilrecht der verpönten Präventionshaft gleichkomme. Der Ständerat lehnte den Vorstoss schliesslich mit 29 zu 1 Stimmen ab.

Umsetzung gerichtlicher Anordnungen. Den Opferschutz stärken (Mo. 17.4239)

Zur Stärkung des Opferschutzes forderte Nationalrätin Verena Herzog (svp, TG) mittels Motion, die Ordnungshaft als neues Vollstreckungsmittel zur Umsetzung gerichtlicher Anordnungen einzuführen. Es zeige sich in der Praxis immer wieder, dass verurteilte Personen Gerichtsurteile nicht einhalten und die Opfer folglich nicht den notwendigen Schutz erfahren würden, begründete die Motionärin ihren Vorstoss. Die Möglichkeit der Ordnungshaft, wie sie beispielsweise in Deutschland und Österreich bekannt sei, könne hier Abhilfe schaffen, indem sie die Nichtbefolgung gerichtlicher Anordnungen, insbesondere von Unterlassungspflichten, mit wirksamen Konsequenzen versehe. In der Frühjahrssession 2018 folgte der Nationalrat dem Antrag des Bundesrates und nahm die Motion diskussionslos an. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat angekündigt, das Anliegen solle im Rahmen des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen behandelt werden.

Umsetzung gerichtlicher Anordnungen. Den Opferschutz stärken (Mo. 17.4239)

Zwei parlamentarische Initiativen Herzog (svp, TG; Pa.Iv. 13.453) und Rickli (svp, ZH); Pa.Iv. 13.461) wollten das Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass Verwahrungen zu Lasten stationärer Massnahmen mehr Gewicht erhalten. Während nach Ricklis Forderung eine Therapie gar nicht mehr infrage kommen sollte, wenn die Voraussetzungen für eine Verwahrung erfüllt sind, verlangte Herzog eine mindestens fünfzigprozentige Erfolgschance als Bedingung für eine Therapie. Beide Initiantinnen erhofften sich durch die Änderungen sowohl Kosteneinsparungen als auch mehr Sicherheit für die Bevölkerung. Der Kommissionsmehrheit folgend erteilte die Mehrheit im Nationalrat beiden Vorstössen aber eine Absage. Bedenken hinsichtlich der Zweckmässigkeit, der Rechtsstaatlichkeit und der Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Resozialisierung wurden geäussert. Darüber hinaus könnte konkreter Handlungsbedarf in diesem Bereich in einem noch ausstehenden Bericht zur Verwahrungspraxis (in Erfüllung eines Postulats Rickli, Po. 13.3978) aufgezeigt werden.

Pa.Ivs. Herzog und Rickli: Verwahrung vor Therapie