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  • Reimann, Lukas (svp/udc, SG) NR/CN

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Als Zweitrat befasste sich im Frühling 2016 der Nationalrat mit der Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes. Nachdem der Nichteintretensantrag der drei SVP-Abgeordneten Yves Nidegger (svp, GE), Lukas Reimann (svp, SG) und Pirmin Schwander (svp, SZ) chancenlos geblieben war, hatte sich die grosse Kammer in der Detailberatung mit einem weiteren Minderheitsantrag aus der SVP-Fraktion zu beschäftigen. Die Kommissionsminderheit um Andrea Martina Geissbühler (svp, BE) wollte, dass Zuwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können. Ausserhalb der SVP-Fraktion fand das Anliegen allerdings keine Zustimmung und wurde klar abgelehnt. Abgesehen von einer sprachlichen Änderung schuf der Nationalrat keine Differenzen und nahm die Vorlage mit 167 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Der Ständerat stimmte dieser Anpassung stillschweigend zu und hiess den Entwurf in der Schlussabstimmung einstimmig gut. Auch der Nationalrat sprach sich in der Schlussabstimmung mit sehr grosser Mehrheit (182 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen) für die Gesetzesrevision aus.

Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (BRG 14.099)

In der Wintersession 2015 nahm der Nationalrat diskussionslos ein Postulat seiner Rechtskommission an, welches den Bundesrat auffordert, im Rahmen der Praxistauglichkeitsprüfung der geltenden Strafprozessordnung auch die kantonalen Praktiken der kontradiktorischen Beweisaufnahme zu untersuchen. Die bekannte Problematik besteht im Recht auf Teilnahme am Beweisverfahren, welches die geltende Strafprozessordnung uneingeschränkt bereits zu Beginn des Verfahrens gewährt. In Verfahren mit mehreren Mitbeschuldigten stellen die getrennten Einvernahmen der einzelnen Beteiligten ein zentrales Element für die Wahrheitsfindung dar. Gemäss der aktuellen Regelung können die beschuldigten Personen an den Einvernahmen der jeweils anderen anwesend sein und so ihre Aussagen aufeinander abstimmen, was die Wahrheitsfindung erheblich erschwert. Allfällig erforderliche Änderungen am entsprechenden Artikel 157 StPO wird der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2018 unterbreiten. Mit diesem Postulat wird dem zuvor in einer parlamentarischen Initiative Reimann (svp, SG; Pa.Iv. 14.462) und einer Motion Kuprecht (svp, SZ; Mo. 15.3055) erfolglos vorgebrachten Anliegen Rechnung getragen.

Recht auf Teilnahme am Beweisverfahren (Po. 15.3502)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Als Erstrat lehnte der Nationalrat eine Motion Reimann (svp, SG) ab, die den Bundesrat mit der Schaffung einer Meldestelle für Korruption – analog der Meldestelle für Geldwäscherei – beauftragen wollte. Zu den Aufgaben der neuen Behörde sollten unter anderem die Prüfung von Verdachtsmeldungen, die Korruptionsprävention und der Schutz von Whistleblowern gehören. Da diese Aufgaben bereits von verschiedenen Behörden wahrgenommen würden, erachtete der Bundesrat die Schaffung einer eigenen, zentralen Stelle als nicht notwendig und empfahl die Motion zur Ablehnung. Darüber hinaus würden sich eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts sowie eine Vorlage über den Whistleblower-Schutz im Privatrecht, die beide vom Bundesrat bereits verabschiedet wurden, des erkannten Handlungsbedarfs in diesem Bereich annehmen.

Schaffung einer Meldestelle für Korruption (Mo. 12.3473)
Dossier: Whistleblowing

Als Zweitrat hiess der Nationalrat die neue einheitliche Zivilprozessordnung gut. In der Eintretensdebatte unterstützte etwa die Hälfte der SVP-Fraktion einen erfolglosen Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit, mit der Auflage, eine einfachere Lösung vorzuschlagen, die den Kantonen nicht nur, wie vorgesehen, bei der Gerichtsorganisation, sondern auch in Verfahrensfragen möglichst viele Regelungskompetenzen belässt. Die Gegner dieses Antrags argumentierten, dass es nicht Zweck der vereinheitlichten Ordnung sein könne, möglichst viele Ausnahmen und kantonale Sonderwege zuzulassen. In nahezu allen Punkten übernahm der Nationalrat in der Detailberatung die Ständeratsversion. Umstritten war jedoch die Organisation der Schlichtungsverfahren. Die vom Ständerat beschlossene Einführung der Mediation konnte sich gegen den Widerstand der SVP durchsetzen. In der Gesamtabstimmung sprachen sich alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP geschlossen für die neue Zivilprozessordnung aus; die SVP lehnte sie mehrheitlich ab. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat weitgehend den Entscheiden des Nationalrats an. In der Schlussabstimmung in der Wintersession hiess die kleine Kammer die Vorlage einstimmig gut, der Nationalrat mit einer Gegenstimme (Reimann, svp, SG).

Vereinheitlichung der kantonalen Zivilprozessordnungen

In der Herbstsession gab der Nationalrat mit 119 zu 49 Stimmen einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge, welche die Abschaffung der erleichterten Einbürgerung verlangt hatte. Reimann (svp, SG) hatte zur Begründung dieses Vorstosses argumentiert, dass wegen der erleichterten Einbürgerung mit ihren verkürzten Wohnsitzpflichten für Ehegatten von Schweizerbürgern und für hier Aufgewachsene viele schlecht integrierte Personen das Bürgerrecht erhalten würden. Keine Chance hatte auch eine weitere parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion. Diese forderte die Aberkennung des schweizerischen Bürgerrechts für Eingebürgerte mit doppelter Nationalität, welche erheblich oder wiederholt gegen die Rechtsordnung verstossen haben. Abgesehen von der geschlossenen SVP-Fraktion und dem EDU-Vertreter Waber (BE) vermochte sich niemand für diese Ungleichbehandlung von Schweizer Bürgern zu erwärmen.

Abschaffung der erleichterten Einbürgerung scheitert im Parlament